Niederschlagswassergebühr

Biebelried, den 30.07.2024

Wenn sich angeschlossene Flächen auf Ihrem Grundstück in Zukunft ändern sollten, z.B. durch Entsiegelung von Teilflächen oder Versiegelung neuer Flächen, muss dies der Veranlagungsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden. Diese Änderungen werden eingearbeitet und bei der nächsten Gebührenveranlagung berücksichtigt. Veranlagungszeitraum ist der 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse am 31. März des Jahres, für das die Gebühr erhoben wird. Wenn die Gebührenpflicht erst im Laufe des Veranlagungszeitraums entsteht, sind die Verhältnisse zu Beginn der Gebührenpflicht maßgebend. Die berechnete Fläche bleibt auch für künftige Veranlagungszeiträume Gebührenmaßstab, bis sich die Grundstücks- oder Entwässerungsverhältnisse ändern (§ 10a Nr. 6 BGS-EWS).

 

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