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Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) Mariä Himmelfahrt

01.08.2018

Für die Festlegung, in welchen bayerischen Gemeinden Ma­riä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag ist, stellt nach Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feierta­ge (Feiertagsgesetz)das Landesamt für Statistik und Datenver­arbeitung nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Feiertagsgesetz ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung der je­weiligen Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der ka­tholischen Kirche zusammensetzt. Nach den im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten hatten zum Zensusstichtag, dem 09. Mai 2011 im Bereich der VGem Kitzingen in den Gemeinden Sulzfeld a. Main und Biebelried mit den Orts­teilen Kaltensondheim und Westheim mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.

 

Gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Feiertagsgesetz geben wir hier­mit bekannt, dass in Sulzfeld a. Main und Biebelried mit den Ortsteilen Kaltensondheim und Westheim am 15.08.2018 ein gesetzlicher Feiertag ist.

 

gez. Hoh Erster Bürgermeister

 

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