Aufstellung eines Bebauungsplanes "Pförtlein"

Biebelried, den 31.01.2018

Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplans Pförtlein, OT Kaltensondheim mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerweiher und Änderung des Bebauungsplanes Gärten, (als Bebauungsplan der Innenentwicklung und unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) der Gemeinde Biebelried; Änderung des Aufstellungsbeschlusses;

Durchführung der öffentlichen Auslegung nach §§ 13 b und 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Pförtlein" beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 25.07.2017 wurde dieser Aufstellungsbeschluss wie folgt geändert:

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: " Bebauungsplan Pförtlein, OT Kaltensondheim mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerweiher und Änderung des Bebauungsplanes Gärten".

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem unten zum download angebotenen Lageplan.

 

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flur-Nrn.:
269 (Teilfläche), 286/1, 286/4 (Teilfläche), 287, 294 (Teilfläche), 273, 272 und 270 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Kaltensondheim

 

Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird im Verfahren nach §§ 13 b und 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Nachverdichtung sowie Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.

 

Der vom Ingenieurbüro Arz, Würzburg, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Pförtlein, OT Kaltensond-heim mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerwei-her und Änderung des Bebauungsplanes Gärten, (als Bebauungsplan der Innenentwicklung und unter Einbe-ziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 24.07.2017 / 27.11.2017 wird 
in der Zeit vom 19.01.2018 bis 20.02.2018 öffentlich ausgelegt. Sie können die folgenden Planunterlagen während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren:

  • Planunterlage Bebauungsplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 24.07.2017/27.11.2017, Büro Arz, Würzburg
  • Begründung vom 24.07.2017/27.11.2017, Büro Arz, Würzburg
  • Begründung zum Grünordnungsplan vom 24.07.2017, Büro Struchholz, Veitshöchheim
  • Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmissionsschutz vom 20.12.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • Ergänzung zur Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmissionsschutz vom 21.12.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • Untersuchung der Geruchsimmissionen im Plangebiet vom 10.02.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Biebelried vom 30.07.2017 mit Begründung, Büro Arz, Würzburg
  • Hydraulische Berechnung zur Ermittlung des Überschwemmmungsgebietes am Eherieder Mühlbach in Kaltensondheim: Kurzerläuterung vom 21.12.2017 und Lageplan, Büro Arz, Würzburg

 

Zusätzlich liegende folgende Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf:

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 26. April 2017
  • Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken vom 16. Dezember 2016 mit Lageplan und Leitungsschutzanweisung

 

Während der Auslegungszeit können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen in 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, zum Bebauungsplanentwurf vorbringen, jedoch nicht in elektronischer Form (z. B. E-Mail).

 

Hinweise:
Über die Planung können Sie sich auch im Internet vollständig unter www.vgem-kitzingen.de informieren. Von einer frühzeitigen Unterrichtung / Erörterung nach §§ 13 b und  13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde ebenfalls abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§§ 13 b und 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a  Abs. 6 Satz 1 BauGB).                  

 

Gemeinde Biebelried

Hoh

 

 

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