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Vermarktung der Baugrundstücke in der Erweiterungsfläche Baugebiet „Mainstockheimer Weg
Biebelried, den 01.11.2015In der Erweiterungsfläche des Baugebietes stehen drei Bauplätze zum Verkauf. In der Birkenstraße soll das Grundstück Fl. Nr. 141 als Bauplatz verkauft werden. Der bisherige Spielplatz soll auf einer neuen Fläche entstehen.
Die insgesamt vier neuen Baumöglichkeiten sind in den Lageplänen mit den Ziffern 1, 3, 4 und 5 dargestellt.
Der Gemeinderat der hat in seiner Sitzung am 29. September 2015 die Grundsätze zur Vermarktung der Grundstücke festgelegt.
Die Baugrundstücke werden vorrangig an Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde veräußert. Der Erwerber übernimmt im notariellen Kaufvertrag folgende Verpflichtungen:
1. Bebauungsverpflichtung:
- Innerhalb von 5 Jahren nach Kaufdatum ist ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten. Der Verstoß gegen die Bauverpflichtung führt zu einer Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages auf Kosten des Grundstückseigentümers.
2. Bauweise:
- Es ist ein Wohnhaus mit Keller sowie Erd- und Dachgeschoss zulässig, wobei das Erd- und Dachgeschoss, nicht aber der Keller ein Vollgeschoss sein dürfen. Es sind somit insgesamt max. 2 Vollgeschosse zulässig.
- Die Höhe des Kniestocks wird auf max. 1 m festgesetzt.
- Im Übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Mainstockheimer Weg".
3. Sonstiges:
- Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen.
- Der Erwerber hat eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro an die Gemeinde Biebelried zu zahlen, soweit gegen die Bauweise, die Bebauungsverpflichtung oder die Weitergabeverpflichtung verstoßen wird.
- Diese Verpflichtungen sollen auch für die Rechtsnachfolger gelten. Sie sind bei der Weiterveräußerung des Bauplatzes den Rechtsnachfolgern aufzuerlegen.
4. Kaufpreis:
- Als Kaufpreis werden 100 EUR / qm incl. Erschließung mit Straße, Wasser und Abwasser festgelegt.
Wenn Sie als Bürger unserer Gemeinde ein verbindliches Kaufinteresse an einem der dargestellten Baugrundstücke haben, richten Sie bitte Ihre schriftliche Mitteilung bis zum
20. November 2015
an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, z. Hd. Herrn Freyer, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen.
Soweit sich für ein Grundstück mehrere Interessenten bewerben, wird der Gemeinderat durch Losentscheid die Bauplätze vergeben. Sie können sich daher auch für mehrere Grundstücke bewerben. Bitte geben dann jedoch an, in welcher Rangfolge Sie sich um die Grundstücke bewerben.
Haben Sie noch Fragen? Der Mitarbeiter der Verwaltung beantwortet Sie Ihnen gerne telefonisch (09321-9166 107) oder persönlich.
Mit freundlichen Grüßen
K r a u ß
Zweiter Bürgermeister
Bild zur Meldung: Vermarktung der Baugrundstücke in der Erweiterungsfläche Baugebiet „Mainstockheimer Weg
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