Änderung des Flächennutzungsplanes

Biebelried, den 01.09.2015
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Die Gemeinde Biebelried hat in ihren Sitzungen am 11.03.2014, am 01.07.2014 und am 23.02.2015 desweiteren die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an

der B 8" im Ortsteil Biebelried beschlossen. Mit Beschluss vom 28.07.2015 wurde der Geltungsbereich des Bebauungs­planes nochmals verändert:

Der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe­gebiet an der B 8" ergibt sich aus folgendem - nicht maßstäb­lichen - Lageplan:

 

Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 8" befindet sich zwischen der Bundesstraße B 8 im Norden und der Kreisstraße KT 22 im Osten.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • im Norden durch Abfahrtsspange der B 8 zur KT 22
  • im Nord-Osten durch die Grenze der KT 22
  • im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 450 der Gemarkung Biebelried
  • im Westen durch die östliche Grenze des neuen Wirtschaftsweges Flurnr. 9211 der Gemarkung Biebelried

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgen­de Flurstücke: Gemarkung Biebelried, Flurstück Nrn. Fl.Nr.
9212/3, 9212/1 (Teilfläche), 9212/2, 9213 (Teilfläche), 9320
(Teilfläche) und 9321/5.

 

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Bauleitplanverfahren werden weiterhin parallel geführt.

Für die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungs­planes (für den Ortsteil Biebelried) und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 8" im Ortsteil Biebelried in der Fassung vom 28.07.2015 wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Folgende Planunterlagen liegen auf:

  • Planunterlagen der 10. Änderung des Flächennutzungs­plans mit Übersicht und Begründung vom 28.07.2015
  • Planunterlagen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 8" im Ortsteil Biebelried vom 28.07.2015
    - Zeichnerischer Teil vom 28.07.2015
    - Textteil vom 28.07.2015
    - Begründung und Umweltbericht vom 28.07.2015
    • Anlage 1 der Begründung: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) „Tankstelle an der B 8", Biebelried der FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft vom 27.05.2014
    • Anlage 2 der Begründung: Verkehrstechnisches Gut­achten des Büros Weimann Ingenieure Dettelbach vom 18.05.2015
    • Anlage 3 der Begründung: Überschlägige Berech­nung von Lärmimmissionen des Büros Jäger vom 03.08.2014
  • Übersicht der Änderungen des Bebauungsplans (Ände­rungsliste)
  • Abwägungsbeschlüsse vom 28.07.2015
  • Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.
  1. BauGB

 

Diese Unterlagen werden in der Zeit vom 28. August 2015 bis 28. September 2015 öffentlich ausgelegt. Sie können die Planunterlagen während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich- Ebert-Str. 5, Zimmer 23, einsehen. Alle Planunterlagen können im Internet auch unter www.vgemkitzingen.de eingesehen werden.

 

Während der Auslegungszeit können Sie Bedenken und An­regungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwal­tungsgemeinschaft Kitzingen in 97318 Kitzingen, Friedrich- Ebert-Str. 5, zum Bebauungsplanentwurf vorbringen, jedoch nicht in elektronischer Form (z. B. E-Mail).

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteili­gung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä­ßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

 

Gemeinde Biebelried                           

Kitzingen, 6. August 2015

Hoh, Erster Bürgermeister

 

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