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Grenzbegehung Biebelried
Biebelried, den 02.05.2015Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetztes vom 06. August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung:
In der Zeit vom 11. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 finden in der nördlichen Hälfte der Gemarkung Biebelried Grenzbegehungen durch die Feldgeschworenen statt.
Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:
Zwischen der B 22 und dem Buchbrunner Weg Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetztes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und Erkennbar bleiben.
Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.
gez. Hoh, Erster Bürgermeister
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