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Standsicherheitsprüfung der Grabmale gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien" der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

Biebelried, den 03.04.2015

Die Gemeinde Biebelried ist als Friedhofsträger der gemeind­lichen Friedhöfe Biebelried, Kaltensondheim und Westheim verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu prüfen.

Die Prüfung wird voraussichtlich in der 21. KW durchgeführt werden. Dafür wurde die Firma, KMD Sven Trutschel beauf­tragt.

Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte wird schriftlich un­ter Fristsetzung informiert, die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Ergänzend wird da­rauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Ersten Bürger­meister Roland Hoh oder an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Herr Beck, Tel. 09321/9166-111.

 

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