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Standsicherheitsprüfung der Grabmale gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien" der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Biebelried, den 03.04.2015Die Gemeinde Biebelried ist als Friedhofsträger der gemeindlichen Friedhöfe Biebelried, Kaltensondheim und Westheim verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu prüfen.
Die Prüfung wird voraussichtlich in der 21. KW durchgeführt werden. Dafür wurde die Firma, KMD Sven Trutschel beauftragt.
Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte wird schriftlich unter Fristsetzung informiert, die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Ersten Bürgermeister Roland Hoh oder an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Herr Beck, Tel. 09321/9166-111.
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