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Bekanntmachung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. und 26.11.2014; Maßnahmenbezogene Widerspruchsprüfung der abgerechneten Ausbaubeiträge aus 2012
Biebelried, den 04.12.2014Bekanntmachung
Die Gemeinde Biebelried gibt hiermit die wesentlichen Inhalte der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. und 26.11.2014 zur maßnahmenbezogenen Widerspruchsprüfung der abgerechneten Ausbaubeiträge aus dem Jahr 2012 bekannt:
TOP 5.1 - Maßnahme "Am Dorfgraben"
Ortsteil Kaltensondheim
Der Gemeinderat folgt der Einschätzung des Obermeisters der Innung des Bauhandwerks Gerolzhofen/Kitzingen und nimmt die erstmalige Herstellung der Straße "Am Dorfgraben" in 1993 an. Es sind somit keine Ausbaubeiträge entstanden. Die nach BauGB entstandenen Erschließungsbeiträge sind verjährt.
Die Ausbaubeitragsbescheide für die Straße „Am Dorfgraben“ werden aufgehoben.
TOP 5.2 - Maßnahme "Eibelstädter Weg"
Ortsteil Kaltensondheim
Der Gemeinderat folgt der Einschätzung des Obermeisters der Innung des Bauhandwerks Gerolzhofen/Kitzingen und nimmt die erstmalige Herstellung der Straße "Eibelstädter Weg" in 1993 an. Es sind somit keine Ausbaubeiträge entstanden. Die nach BauGB entstandenen Erschließungsbeiträge sind verjährt.
Die Ausbaubeitragsbescheide für die Maßnahme „Eibelstädter Weg“ werden aufgehoben.
TOP 5.3 - Maßnahme "Stichweg Pförtleinsgasse"
Ortsteil Kaltensondheim
Der Gemeinderat bestätigt den Erwerb der Straßengrundstücke kurz vor der Baumaßnahme. Der Stichweg Pförtleinsgasse wurde erstmals hergestellt oder stellt ein Provisorium dar.
Die Ausbaubeitragsbescheide für die Maßnahme „Stichweg Pförtleinsgasse“ werden aufgehoben.
TOP 5.4 - Maßnahme "Gehweg Pförtleinsgasse"
Ortsteil Kaltensondheim
Die Errichtung der Teileinrichtung Gehweg stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt.
Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.
TOP 5.5 - Maßnahme "Pfarrgasse"
Ortsteil Westheim
Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt. Es wurden rechnerisch 35% der Trag-/Frostschutzschicht und 97% der Deckschicht erneuert.
Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.
Soweit anlagenfremde Positionen nachweislich vorhanden sind, sind diese von den Gesamtkosten abzusetzen und Änderungsbescheide zu erlassen.
TOP 5.6 - Maßnahme "Stichweg Dorfstraße" – Ortsteil Westheim
Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt. Es wurden rechnerisch 50% der Trag-/Frostschutzschicht und 100% der Deckschicht erneuert.
Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.
Soweit anlagenfremde Positionen nachweislich vorhanden sind, sind diese von den Gesamtkosten abzusetzen und Änderungsbescheide zu erlassen.
TOP 5.7 - Maßnahme "Gehweg Dorfstraße"
Ortsteil Westheim
Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt. Es wurden rechnerisch 31% des Gehwegs erneuert.
Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.
Soweit anlagenfremde Positionen nachweislich vorhanden sind, sind diese von den Gesamtkosten abzusetzen und Änderungsbescheide zu erlassen.
TOP 5.8 - Maßnahme "Weg zum Sportplatz"
Ortsteil Biebelried
Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt. Es wurden rechnerisch 34% der Trag- und Deckschicht erneuert.
Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.
TOP 5.9 - Maßnahme "Kellerbergstraße"
Ortsteil Biebelried
Die Gemeinde stellt fest, dass der Gehweg in 1998 nicht ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik erneuert wurde. Die Ausführung entspricht nicht den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (Geotechnischer Bericht der PGU vom 12.06.2014).
Durch die Baumaßnahme in 1998 wurde keine abrechenbare Erneuerung des Gehwegs durchgeführt.
Bei Durchführung der Baumaßnahme Kreisstraße 22, Ausbau einer Teilstrecke Gehwege ist der aktuelle Zustand des Gehweges zu dokumentieren und eine Beweissicherung durchzuführen.
Die Ausbaubeitragsbescheide für die Maßnahme „Gehweg Kellerbergstraße“ werden aufgehoben.
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