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Winterdienst der Gemeinde Biebelried
Biebelried, den 04.12.2014Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Parken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist.
Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Winterdienst erfolgen.
Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.
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