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Information zum SEPA - Lastschriftmandat
Biebelried, den 02.12.2013TERMIN: 1. Februar 2014
Mit der Einführung von SEPA verändert sich zum 1. Februar 2014 der bargeldlose Zahlungsverkehr in Deutschland. Aus diesem Grund müssen auch wir den Zahlungsverkehr gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf dieses neue und europaweit einheitliche Verfahren umstellen.
Dies bedeutet, dass wir für das Lastschriftverfahren neue Lastschriftermächtigungen (=SEPA-Lastschriftmandat) benötigen.
Mit dem Ihnen zugehenden Vordruck können Sie, für die von Ihnen auswählbaren Forderungen, einen SEPA-Last- schrifteinzug erteilen. Die erforderliche „Gläubiger-ID" und „Mandatsreferenz" ist in dem Vordruck bereits enthalten. Mit Ihrer Unterschrift gestatten Sie das neue SEPA -Lastschriftverfahren.
Bitte senden Sie den Vordruck bis spätestens 16. Dezember 2013 per Brief an die angegebene Adresse zurück. Ein Versand als Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
WICHTIG:
Ab 1. Februar 2014 dürfen wir unsere Forderungen ohne ein gültiges Lastschriftmandat nicht mehr abbuchen. Sie müssten dann die Forderungen termingerecht selbst überweisen. Eine eventuell bereits früher erteilte Einzugsermächtigung nach nationalem Recht hat ab 1. Februar 2014 keine Rechtswirkung mehr.
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