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Hinweis der Gemeinde zur Reinigung und Reinhalten von Straßen und Gehwegen

Biebelried, den 12.10.2013

Nach der Satzung der Gemeinde haben Anlieger Gehwege und Fahrbahnen nach Bedarf zu kehren, sowie Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen. Gras und Unkraut, das aus Ritzen oder Rissen wächst, ist ebenfalls zu entfernen.

 

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