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Katasterneuvermessung in Biebelried
Biebelried, den 29.04.2012Die Gemeinde Biebelried und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Vermessungsamt Würzburg Außenstelle Kitzingen – haben eine Vereinbarung über eine Katasterneuvermessung im Altortskern von Biebelried abgeschlossen. der Vertrag über die Katasterneuvermessung beinhaltet, alle Grundstücksgrenzen im Bereich des Vertragsgebietes festzustellen und abzumarken. Die Kosten hierfür werden von der Gemeinde Biebelried übernommen. Wird nach der Vorweisung der Grenzen ein neuer Grenzverlauf von den Grundstückseigentümern gewünscht, so ist dieser beim Vermessungsbeamten vor Ort zu beantragen. Für diese Grenzregelung sind die Gebühren von den Beteiligten zu tragen. Unabhängig von der Katasterneuvermessung ist das Vermessungsamt verpflichtet, die Veränderungen im Bestand der Gebäude einzumessen und katastertechnisch zu bearbeiten.
Die hierfür anfallenden Gebühren werden nach dem Vermessungs- und Katastergesetz dem Gebäudeeigentümer in Rechnung gestellt. Liegt die Gebäudeveränderung fünf und mehr Jahre zurück, werden keine Gebühren mehr erhoben. im Zweifelsfall hat der Gebäudeeigentümer nachzuweisen, dass die Baumaßnahme vor dieser Zeit zum Abschluss gebracht wurde. Die erforderlichen Vermessungsarbeiten werden ab Mai 2012 durchgeführt. Vorsorglich wird auf die Duldungspflicht nach Art. 10 des Bayerischen Abmarkungsgesetzes hingewiesen. Nach diesem Artikel haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken und Gebäuden zu dulden, dass diejenigen Personen, die mit den Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten beauftragt sind, die Grundstücke betreten und die zur Abmarkung notwendigen Maßnahmen treffen können. Das Vermessungsamt Würzburg – Außenstelle Kitzingen (Herr Geißendörfer, tel. 01706341462) – steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.
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