Fälligkeit der Hundesteuer

Biebelried, den 03.04.2012

Am 1. April 2012 wird die Hundesteuer zur Zahlung fällig. Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto abgebucht. sofern sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (BLZ 791 900 00, Kto.Nr. 900281) zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.

 

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