Aktuelle Mitteilung der Abfallberatung am Landratsamt Kitzingen
Abfallberater informieren: Abfallgebührenbescheide werden versandt
Landkreis Kitzingen
Ab 3. März werden an alle Eigentümer von Grundstücken im Landkreis Kitzingen die Bescheide über die Abfallgebühren verschickt. Mit dem aktuellen Gebührenbescheid erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2022 anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter. Außerdem enthält der Bescheid die Vorauszahlung für das Jahr 2023.
Fälligkeit am 1. Juli
Auch wenn die Gebührenbescheide schon jetzt versendet werden, sind die Abfallgebühren erst am 1. Juli 2023 fällig. Den aktuellen Gebührenspiegel findet man auf der Homepage der Kommunalen Abfallwirtschaft unter www.abfallwelt.de.
Auskunft zum Gebührenbescheid
Für alle Fragen zum Gebührenbescheid und den Abfallgebühren hilft Ihnen das Serviceteam bei der Kommunalen Abfallwirtschaft am Landratsamt unter den Telefonnummern 09321 928-1202 und 928-1203 gerne weiter. Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide zu vermehrten Anfragen. Das Team der Kommunalen Abfallwirtschaft bittet daher um Verständnis, wenn die Leitungen in dieser Zeit häufiger belegt und Wartezeiten nicht ganz zu vermeiden sind.
Bild zur Meldung: Die Kommunale Abfallwirtschaft im Kreis Kitzingen verschickt ab 3. März an die Grundstückseigentümer die Bescheide für die Abfallgebühren 2022/2023.