Unterstützungsangebot für die seit 01.01.2023 geltende Mehrwegangebotspflicht
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.01.2023 greift bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§ 33 VerpackG). Nach dieser sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern mit einer Verkaufsfläche von über 80 m2 oder mehr als 5 Beschäftigten verpflichtet, ihre To-Go-Produkte den Kundinnen und Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegalternative nicht zu schlechteren Konditionen als die Einwegverpackung angeboten werden. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff ver-braucht werden,
wodurch Emissionen verringert, Ressourcen geschont und die Umweltverschmutzung vermindert wird.
Für eine effiziente und praxisnahe Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht hat das StMUV zusammen mit der DEHOGA (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.) Bayern eine Informationskampagne erarbeitet, welche Gastronomiebetriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßenansprechen soll. Im Rahmen dessen wurde unter dem Motto „Mehrweg ist der Weg“ ein Logo entwickelt, das vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet und das wir auch Ihnen gerne als Unterstützung für Ihre eigenen Aktionen und Werbemaßnahmen an die Hand geben möchten.
Der Logokoffer sowie Hinweise zur Verwendung stehen Ihnen unter Mehrweg (https://www.bayern.de/glauber-mehrweg-ist-der-weg-bayerische-informationskampagne-zum-neuen-mehrweg-gesetz-in-der-gastronomie/) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Monika Kratzer
Ministerialdirigentin