Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) Mariä Himmelfahrt
Für die Festlegung, in welchen bayerischen Gemeinden Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag ist, stellt nach Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz)das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Feiertagsgesetz ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt. Nach den im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten hatten zum Zensusstichtag, dem 09. Mai 2011 im Bereich der VGem Kitzingen in den Gemeinden Sulzfeld a. Main und Biebelried mit den Ortsteilen Kaltensondheim und Westheim mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Feiertagsgesetz geben wir hiermit bekannt, dass in Sulzfeld a. Main und Biebelried mit den Ortsteilen Kaltensondheim und Westheim am 15.08.2018 ein gesetzlicher Feiertag ist.
gez. Hoh Erster Bürgermeister