Gemeinde Biebelried
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Grund- und Gewerbesteuer

Biebelried, den 02.02.2017

„Am 15. Februar 2017 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.

Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teil­nehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto ab­gebucht.

Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir, die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Biebelried bei der VR-Bank Kitzingen, Iban-Nr. DE03 7919 0000 0000 9002 81 zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden."