Abfallentsorgungsgebühren 2015
Zum 1. Juli 2015 ist die Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren für Januar bis Dezember 2015 fällig. Das Landratsamt Kitzingen bittet, den Zahlungstermin einzuhalten. Somit vermeiden Sie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Wie hoch sind die Gebühren 2015?
Die Jahresbescheide vom 13.03.2015, bzw. später ergangene Gebührenbescheide, weisen den zum 1. Juli 2015 zu zahlenden Betrag aus („Zahlungsbetrag zum 01.07.2015").
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermächtigung) erteilt wurde, findet sich ein entsprechender Hinweis auf dem Bescheid. In diesem Fall wird der fällige Betrag zum 1. Juli 2015 automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.
Nichtabbucher / Selbstzahler
Für Selbstzahler sind auf dem Bescheid das Kassenzeichen und die Konten des Landkreises Kitzingen für die Überweisung (Konto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN DE60 7905 0000 0042 0665 06, BIC BYLADEM1SWU oder Konto bei der VR-Bank Kitzingen, IBAN DE10 7919 0000 0001 9338 84, BIC GENODEF1KT1) angegeben. Für künftige Fälligkeiten empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Last- schriftmandates.
Noch Fragen?
Fragen zum Gebührenbescheid und fälligen Betrag beantworten die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Kitzingen: Frau Richmond, Tel. (09321) 928 - 1202 und Frau Ruß, Tel. (09321) 928 - 1203.