Grundschule - Buchbrunn
Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2015
Die Schulanmeldung der Schulneulinge findet wie folgt statt:
Für die Schulneulinge aus Mainstockheim und Buchbrunn am Montag, 23. März 2015 von 14.00 - 15.00 Uhr im Schulhaus Mainstockheim
- Bitte alle Schulneulinge mit dem Nachnamen „A - L" um 14.00 Uhr
- Schulneulinge mit dem Nachnamen „M - Z" ab 14.30 Uhr erscheinen
Für die Schulneulinge aus Biebelried (Kaltensondheim und Westheim) und Repperndorf am Dienstag, 24. März 2015 von 14.00 - 15.00 Uhr im Schulhaus Kaltensondheim
- Bitte alle Schulneulinge um 14.00 Uhr erscheinen
Anzumelden sind alle Kinder, die in der Zeit ab dem 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 geboren sind und am 30. September 2015 sechs Jahre alt sein werden, ferner jene, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgetreten sind oder zurückgestellt wurden, der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen, sowie diejenigen, die ein Gastschulverhältnis beantragen wollen.
Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es zwischen dem 01.10.2009 und dem 31.12.2009 geboren ist und auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Eine Aufnahme ist auch möglich für ein Kind, das nach dem 1. Januar 2010 geboren ist, wenn ein schulpsychologisches Gutachten erwarten lässt, dass es auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird.
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen oder in einer staatlich genehmigten
Privatschule angemeldet werden. Auch Kinder, die derzeit eine andere Vorschuleinrichtung besuchen als die zuständigen örtlichen Kindergärten.
Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, der das Kind zur Schulanmeldung bringt und diesem eine entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen.
Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen.
Bei der Anmeldung sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde/Familienstammbuch
- Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest.
- Die Bestätigung über die Teilnahme an der Früherken- nungsuntersuchung U 9 oder die
- Bestätigung über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung
- Nachweis über Besuch eines Vorkurses bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
Grund- und Mittelschule,
gez. Buchbrunn, Schulstr. 10, 97320 Buchbrunn
Christa Feineis
Rektorin