Winterdienst der Gemeinde Biebelried
Biebelried, den 11.01.2015
Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Parken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Raumfahrzeug erforderlich ist.
Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Winterdienst erfolgen.
Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge
Weitere Informationen: