Anleinpflicht für Hunde
bitte beachten Sie, dass im gesamten Ortsgebiet der Ortsteile Biebelried, Kaltensondheim und Westheim alle Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 cm (große Hunde) anzuleinen sind (§ 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 der VO über das Halten von Hunden). Der Aufenthalt von großen Hunden an Kinderspielplätzen ist nicht gestattet.
Zur Wahrung der öffentlichen Reinlichkeit bitten wir alle Hundehalter dafür Sorge zu tragen, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf öffentlichen Gemeindeflächen ordnungsgemäß zu beseitigen.
Gez.
Roland Hoh, Erster Bürgermeister