Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer
Biebelried, den 02.05.2016
Am 15. Mai 2016 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto abgebucht.
Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (BLZ 791 900 00, Kto.Nr. 900281) zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.
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