Änderung des Flächennutzungsplanes Kaltensondheim
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung einer
- 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von SO-Flächen Photovoltaik im Bereich Urzenwiese, OT Kaltensondheim und eines
- Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Urzenwiese, Kaltensondheim"
jeweils durch die Gemeinde Biebelried (Antragssteller: Fa. BayWa r. e. Solar Projects GmbH);
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
B E K A N N T M A C H U N G
Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 26. März 2013 beschlossen, eine 10. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Darstellung von Sondergebietsflächen Photovoltaik im Bereich Urzenwiese, OT Kaltensondheim (Flurnrn. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim) zum Inhalt haben.
Der Antragssteller Fa. BayWa r. e. Solar Projects GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anla- ge (Solarpark) auf den Grundstücken Flurnr. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim.
Im Parallelverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Gemeinde Biebelried einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Urzenwiese, Kaltensondheim" aufstellen. Dieser Bebauungsplan hat die Ausweisung von Sondergebietsflächen SO Photovoltaik auf den Flurnrn. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim zum Inhalt.
Beide Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt sich wie folgt dar.
Die Bauleitplanung für das Solarpark-Vorhaben wird von der Fa. Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH und Steinbeis-Transferzentrum Geoinformations- und Landmanagement, Weikersheim, erstellt.
Sobald die weiteren voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Gemeinde Biebelried Z i r n d t, Erste Bürgermeisterin