Gemeinde Biebelried
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Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Biebelried, den 04.02.2013

Am 15. Mai 2013 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig. Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Zah­lungen fristgerecht vom Konto abgebucht. Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steu­erbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemein­de Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (BLZ 791 900 00, Kto.Nr. 900281) zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.