Zusammenlegung Westheim 7 - Hinweis der Teilnehmergemeinschaft
Ansaat von Gras- und Krautfluren auf den Pufferstreifen der Gräben.
Im Verfahrensgebiet Westheim 7 wurden die Pufferstreifen zu den Gräben mit Gras- und Krautsamen eingesät. die Pufferstreifen sind Ausgleichsmaßnahmen zu dem bereits erfolgten Wege- und Grabenbau und dürfen künftig nicht mehr bewirtschaftet werden. Es ist darauf zu achten, dass beim Spritzen der Maisäcker diese Flächen nicht überspritzt werden. Zum Abschluss der Flurbereinigung wird ein Pflege- und Sicherungskonzept für die Pufferstreifen erstellt und der Gemeinde Biebelried übergeben. Bis dahin können die Anlieger die Pufferstreifen, ein bis zweimal im Jahr, jedoch nicht vor dem 15. Juni, abmähen. Das Mähgut sollte abgefahren werden, damit die Gräben und die Durchlässe bei Starkregen nicht verstopfen.
Karl-Heinz Göpfert, Vorsitzender des Vorstands