Gemeinde Biebelried
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Gemeinde Biebelried

Weit mehr als im ersten Moment angenommen bietet die Gemeinde Biebelried für Einwohner und Besucher. Für treue Besucher jenseits des Frankenlands stellt Biebelried freilich einen guten Ausganspunkt für Tagestouren sowie Exkursionen zu nahe gelegenen Ortschaften und Sehenswürdigkeiten außerhalb unserer Gemeinde dar. Doch nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und entdecken Sie hier auf unseren Internetseiten gute Gründe bei Ihrem nächsten Besuch in der Gemeinde Biebelried, dazu zählen übrigens auch Kaltensondheim und Westheim, die Region zu erleben.

 

Zentral auf der Erlebnisliste könnte das Johannitercastell stehen. Peter Knoch, ein begnadeter Dozent der die Kunst versteht Historisches in einer faszinierender Art seinen Teilnehmern weiterzugeben, nahm sich das Johannitercastell zur Arbeit seiner Promotion. Zu Gast beim Johanniterfest 2009 erstellte Er in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken folgenden Informationsflyer: [Flyer Johannitercastell]

 

Das alljährliche Johanniterfest erinnert an den Orden welcher unsere Gemeinde Jahrhunderte prägte.

 

Wahre Schätze der Heraldik (Wappenkunde) zieren die Häuser unserer Gemeinde und spiegeln ebenfalls den hohen Stellenwert des hier da gewesenen Johanniterorden wieder.

 

Ein Werk von Tilman Riemenschneider schmückt den linken Seitenaltar der katholischen Kirche Johannes der Täufer. Wahre Künstlerische Kulissen bieten sich rund um Biebelried und vielleicht könnte die Leinwand und der Pinsel ein Grund für Sie sein die Gegend näher zu erkunden.

 

Hätte der Landwirt Alois Kraus Zeit, würde er Ihnen bis spät in den Abend die Disziplin der Landwirtschaft sowie der Fruchtbaren Lage der Orte Biebelried, Kaltensondheim und Westheim näherzubringen. Zeit fand er in einer Pause um für diese Internetseiten über Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung zu erzählen. (Link zum Beitrag)

 

Einwohnerzahlen Biebelried

Gemeinde: 1330
- Gemeindeteil Biebelried: 797
- Gemeindeteil Kaltensondheim 407
- Gemeindeteil Westheim: 126
(Stand: 01/2019)

 

 

 


Fotoalben



Veranstaltungen

14.12.​2024
08:00 Uhr
Weihnachtsmarktfahrt
WeihnachtsmarktfahrtDie 11. Weihnachtsmarktfahrt geht diesmal nach Heidelberg, am Samstag den 14. ... [mehr]
 

Aktuelle Meldungen

Vorläufige Sitzungstermine 2024

(25.10.2024)

Di. 26.11.2024
Di. 17.12.2023

 

Die Sitzungstermine sind unter Vorbehalt zu betrachten.

Bürgersprechstunden

(25.10.2024)

Westheim: Do: 28.11.24 19:00 - 19:30 Uhr

 

Biebelried: Do: 05.12.24 19:00 - 19:30 Uhr

 

Kaltensondheim: Do: 12.12.24 19:00 - 19:30 Uhr

 

Westheim: Do: 19.12.24 19:00 - 19:30 Uhr

 

 

 

In dringenden Fällen können Sie mich telefonisch unter der 0160 5372216 erreichen.


Hoh
Erster Bürgermeister

Grundstücksverpachtung in Westheim

(05.09.2024)

Die Gemeinde Biebelried verpachtet ab 1. November 2024 die Teilfläche der Fl.-Nr.: 401/1 (0,3140 ha) der Gemarkung Westheim (siehe markierte Fläche).
Pachtinteressenten melden sich bitte entweder per E-Mail an oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Frau Walter, Friedrich EbertStr. 5, 97318 Kitzingen.

Meldepflicht für Brunnen und Zisternen

(05.09.2024)

Lt. Wasserabgabesatzung darf gesammeltes Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung verwendet werden. Weiterhin ist die Verwendung von Grundwasser für die Garten- und Feldbewässerung zugelassen.

 

Die Entwässerungssatzung (EWS) regelt weiterhin, dass auf Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind, im Umfang des Benutzungsrechts, alles Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten ist (Benutzungszwang).

 

Demnach erfüllt Wasser, das zur Toilettenspülung oder soweit eine Befreiung vom Benutzungszwang erteilt wird, auch Wasser das zur Wäschereinigung verwendet wird, die Merkmale von Schmutzwasser und ist in den gemeindlichen Kanal einzuleiten.

 

Wassermengen, die aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführt werden, gelten als Abwassermenge. Soweit der tatsächliche Verbrauch nicht nachgewiesen wird (Zähler), werden bei einer Eigengewinnungsanlage pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner angesetzt.

 

Sie sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen zu melden und auf Verlangen weitere Auskünfte zu erteilen. Dies gilt insbesondere für den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen (z.B. Zisternen, Brunnen); der Tag der Inbetriebnahme ist der Gemeinde anzuzeigen.

 

Das Unterlassen einer entsprechenden Meldung kann mindestens eine leichtfertige Abgabeverkürzung (Art. 15 KAG) darstellen, die mit einer Geldstrafe bis 10.000 Euro geahndet werden kann.

 

Die Gemeinde bietet allen Bürgern, die vergessen haben ihren Brunnen, Zisterne etc. anzuzeigen, die Gelegenheit dies noch bis zum 30. November 2024 nachzuholen. Soweit die Meldung fristgerecht nachgeholt wird, erhebt die Gemeinde lediglich die bisher angefallenen Kanalbenutzungsgebühren nach. Erhält die Gemeinde von bestehenden Eigengewinnungsanlagen erst nach Fristablauf Kenntnis, wird neben den Kanalbenutzungsgebühren auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

Wir bitten alle Anschlussnehmer zu prüfen, ob eine bestehende Eigengewinnungsanlage ordnungsgemäß, mit Hinweis auf die konkrete Nutzung, angezeigt wurde bzw. die Anzeige unter Vorlage der Unternehmerrechnung oder eines anderen Nachweises für die Inbetriebnahme bis spätestens 30. November 2024 nachzuholen.

 

Vielen Dank!

 

Poolwasser

Abwasser ist lt. Satzung Wasser, das durch den häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist.
Beim Poolwasser handelt es sich um Abwasser, dieses muss deshalb in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden.

Das Auffüllen eines Pools darf nicht über den Gartenwasserzähler, sondern muss über den Hauptwasserzähler erfolgen.

Beim versehentlichen Auffüllen eines Pools über den Gartenwasserzähler werden die anfallenden Kanalbenutzungsgebühren von der Gemeinde nachberechnet.

In diesem Fall ist die Gemeinde in Kenntnis zu setzen.


Vielen Dank!

Poolwasser

(25.08.2024)

Abwasser ist lt. Satzung Wasser, das durch den häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist. 

 

Beim Poolwasser handelt es sich um Abwasser, dieses muss deshalb in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden. 

 

Das Auffüllen eines Pools darf nicht über den Gartenwasserzähler, sondern muss über den Hauptwasserzähler erfolgen. 

 

Beim versehentlichen Auffüllen eines Pools über den Gartenwasserzähler werden die anfallenden Kanalbenutzungsgebühren von der Gemeinde nachberechnet. In diesem Fall ist die Gemeinde in Kenntnis zu setzen. 

 

Vielen Dank!

Niederschlagswassergebühr

(30.07.2024)

Wenn sich angeschlossene Flächen auf Ihrem Grundstück in Zukunft ändern sollten, z.B. durch Entsiegelung von Teilflächen oder Versiegelung neuer Flächen, muss dies der Veranlagungsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden. Diese Änderungen werden eingearbeitet und bei der nächsten Gebührenveranlagung berücksichtigt. Veranlagungszeitraum ist der 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse am 31. März des Jahres, für das die Gebühr erhoben wird. Wenn die Gebührenpflicht erst im Laufe des Veranlagungszeitraums entsteht, sind die Verhältnisse zu Beginn der Gebührenpflicht maßgebend. Die berechnete Fläche bleibt auch für künftige Veranlagungszeiträume Gebührenmaßstab, bis sich die Grundstücks- oder Entwässerungsverhältnisse ändern (§ 10a Nr. 6 BGS-EWS).

Bekanntmachung Bauanträge

(30.07.2024)

Ab dem 1. August 2024 können Bauanträge am Landratsamt Kitzingen über einen Antragsassistenten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr digital eingereicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, die Bauanträge in Papierform einzureichen. Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind ab dem 01.08.2024 allerdings nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Nähere Informationen folgen auf der Homepage des Landratsamtes Kitzingen.

Grenzgang der Siebener

(27.03.2024)

An die Eigentümber und Bewirtschafter von Grundstücken in der Gemarkung Biebelried. 

 

Der Grenzgang der Siebener 2024 findet ab dem 13. Mai statt. 

Kontrolliert werden die Grundstücksgrenzen westlich der Westheimer Straße (RichtungTheilheim) bis zur A3 bzw. B8. B

itte die Steine gut sichtbar räumen und gegebenenfalls fehlende melden.

Tauben in der Gemeinde

(27.03.2024)

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

 

aufgrund der erhöhten Zahl an Tauben in unserer Gemeinde, bitte ich Sie das Niederlassen von Essenresten und gezieltem füttern der Tauben zu vermeiden. 

Vielen Dank! 

 

Hoh Erster Bürgermeister

Bezuschussung Musikschulbesuch

(26.03.2024)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

 

in seiner Sitzung vom 28.03.2023 hat der Biebelrieder Gemeinderat die Bezuschussung des Musikschulbesuchs der in der Gemeinde Biebelried und den Ortsteilen wohnhaften Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr beschlossen. Der Zuschuss erfolgt in Höhe der Differenz zwischen der Grundgebühr und dem Gastschulbeitrag der jeweiligen Musikschule mit 20 %, maximal jedoch 200,00 EUR je Schüler. Für die Bezuschussung sind vom Antragsteller folgende Unterlagen bei der Zuwendungsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen einzureichen: Formloser Antrag (schriftlich oder per E-Mail) mit Angabe der Kontodaten Der beglichene Gebührenbescheid der Musikschule Der Kontoauszug oder die Bestätigung der Musikschule über die erfolgte (vollständige) Begleichung Der Zuschuss wird jeweils für das vorangegangene Schuljahr gewährt.

Appell an alle Bürger der Ortsteile

(09.03.2024)

Die Parksituation in den Ortsteilen hat sich Zusehends verschlechtert. Wir bitten Sie auf Folgendes zu achten:


• Ein- und Ausfahrten sind frei zu halten, ebenso auf der gegenüberliegenden Seite
• Einmündungen und Engstellen sind frei zu halten
• Parkverbot auf den Gehwegen
• Kreuzungsbereiche sind frei zu halten
• Es sollte so geparkt werden, dass Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden
• Im Siedlungsgebiet Geschwindigkeit anpassen, da Kinder immer wieder auf der Straße spielen

 

Zudem bitten wir Sie, ihre Wohnmobile sowie Wohnmobilanhänger nicht länger als 14 Tage auf öffentlichen Parkflächen abzustellen. Da es immer wieder zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten mit Verkehrsteilnehmern kommt bitten wir Sie die Anmerkungen zu beachten.“

Busfahrer (m/w/d) gesucht

(01.03.2024)

Die Gemeinde Biebelried sucht für ihren Kindergarten im Ortsteil Westheim ab 01.01.2024 einen Busfahrer (m/w/d) im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob).
Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeitbeträgt ca. 25 Stunden.
Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B.


Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten sie bitte bis 20. Dezember 2023 an die 

Gemeinde Biebelried

p.a, Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Friedrich-Ebert-Straße 5

97318 Kitzingen
 

Für Auskünfte steht Ihnen der Erste Bürgermeister Hoh während der Amtsstunden oder Frau Bretschneider, Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Tel. 09321/9166-110) zur Verfügung.

Hebesätze der Gemeinde Biebelried

(20.01.2024)

Die neuen Hebesätze der Gemeinde Biebelried betragen laut Gemeinderatsbeschluss lfd. Nr. 262/2023 vom 05.12.2023:

 

Grundsteuer A

360 v.H.

Grundsteuer B

350 v.H.

Gewerbesteuer

330 v.H.

 

(gültig ab 01.01.2024)

 

Verkauf Grundstück im Ortsteil Biebelried

(08.12.2023)

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeinde Biebelried verkauft im Ortsteil Biebelried ein Grundstück mit einer Größe von 651 m² im Ahornring 12.
Gerne können Sie sich an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen unter der E-Mail-Adresse bewerben. 

Nähere Information werden Ihnen in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitgeteilt.
 

Roland Hoh
Erster Bürgermeister

Nachruf Willi Wehr

(17.08.2023)

Die Gemeinde Biebelried trauert um ihr ehemaliges Gemeinderatsmitglied Willi Wehr

 

*16.02.1935 – † 17.08.2023


1966 bis 2002 Mitglied im Gemeinderat
1972 bis 1978 Zweiter Bürgermeister


Herr Willi Wehr engagierte sich mit Herzblut in „seiner“ Gemeinde Biebelried. Er hat als Gemeinderat sehr viel in unserem Ort aufgebaut, bewegt und vorangebracht. Herr Wehr hinterlässt eine große Lücke in unserer Gemeinde.


Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.


Gemeinde Biebelried

Hoh
Erster Bürgermeister

Foto zu Meldung: Nachruf Willi Wehr

Problemmüllsammlung 2023

(01.05.2023)

Biebelried 04.05.2023 11:45 –12:15 Uhr Sportheim
Kaltensondheim 04.05.2023 13:45-14:15 Uhr Ortsmitte, Dorfbrunnen
Westheim 04.05.2023 13:00 -13:30 Uhr Rathausplatz

Bezuschussung Musikschulbesuch

(28.04.2023)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

 

in seiner Sitzung vom 28.03.2023 hat der Biebelrieder Gemeinderat die Bezuschussung des Musikschulbesuchs der in der Gemeinde Biebelried und den Ortsteilen wohnhaften Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr beschlossen. Der Zuschuss erfolgt in Höhe der Differenz zwischen der Grundgebühr und dem Gastschulbeitrag der jeweiligen Musikschule mit 20 %, maximal jedoch 200,00 EUR je Schüler. Für die Bezuschussung sind vom Antragsteller folgende Unterlagen bei der Zuwendungsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen einzureichen:

Formloser Antrag (schriftlich oder per E-Mail) mit Angabe der Kontodaten

Der beglichene Gebührenbescheid der Musikschule Der Kontoauszug oder die Bestätigung der Musikschule über die erfolgte (vollständige) Begleichung

 

Der Zuschuss wird jeweils für das vorangegangene Schuljahr gewährt.

Kundeninformation zum Härtebereich des Trinkwassers

(24.04.2023)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fernwasserversorgung Franken liefert für den Vertrag folgendes Trinkwasser.

 

Das an die Abnehmer abgegebene Trinkwasser entspricht an den Übergabestellen der Fernwasserversorgung Franken in allen Belangen der Trinkwasserversorgung.

Foto zu Meldung: Kundeninformation zum Härtebereich des Trinkwassers

Hinweis zu den Bürgersprechstunden für die Einführung der Niederschlagswassergebühr

(12.04.2023)

Sollten Sie bis jetzt keine Unterlagen für Ihr betreffendes Grundstück per Post erhalten haben, können Sie sich bei dem beauftragtem Büro Dr. Schulte||Röder Kommunalberatung unter der Telefonnummer 0931/304084959 oder per E-Mail unter melden.

Weiterhin liegen die Unterlagen auch bei den Bürgersprechstunden in der Zeit vom 18.04.2023 und 19.04.2023 im Feuerwehrhaus Kaltensondheim vor und können von den berechtigten Personen eingesehen und direkt besprochen werden.

Weihnachtsgruß des Bürgermeisters

(23.12.2022)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Wie alle Jahre kommt Weihnachten schneller als gedacht.

Die Vorweihnachtszeit beginnt und es geht mit großen Schritten auf Weihnachten zu. In dieser besinnlichen Zeit bringen Kerzen auf dem Adventskranz und in unseren Fenstern ein wenig Licht und Gemütlichkeit. Da tauchen Hoffnungslichter auf.

Diese Zeit ist eine günstige Gelegenheit, um innezuhalten und ein wenig zur Ruhe zu kommen.

Der Kerzenschein ist ein Symbol von Ruhe und Wärme und sollte auch ein Symbol der Verbundenheit miteinander sein. Da wo ein Licht brennt, möge in der Weihnachtszeit Ruhe und Frieden einkehren.
Dem Jahresende entgegenblickend, in der Vorbereitung auf das neue Jahr, schaut man gerne zurück auf das Vergangene und bereits Abgeschlossene.

Wir konnten in der Gemeinde fast alle Baumaßnahmen, die wir uns vorgenommen haben, beenden.

In Kaltensondheim ist das Baugebiet Pförtlein fast vollständig bebaut.
In Biebelried stehen im neuen Baugebiet Mainstockheimer Weg III die ersten Häuser.

In der Würzburger Straße werden die Fahrbahn und die Bepflanzung zum größten Teil fertig. Hier wird 2023 noch der Rest erledigt und auch im Juni abgeschlossen sein.

Dennoch wird 2023 für uns ein spannendes Jahr mit einigen Neuerungen.

Die Hauptstraße in Biebelried kann zum Ausbau angegangen werden, der Bescheid wurde uns positiv ausgestellt. Die Abwassergebühren müssen im Oktober neu berechnet und aufgesplittet werden.
In Westheim soll nun endlich ein kleines Baugebiet entstehen.

Der Kreuzungsbereich Kellerbergstraße – Hauptstraße kann umgebaut und somit ein Stück sicherer gemacht werden.
All das haben wir erreicht, weil wir viele große und kleine Helfer haben, die sich für das Wohl der Gemeinde einsetzen.
Hiermit möchte ich, auch im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, den Dank an alle Menschen, die sich hier eingebracht haben, richten. Mein Dank gilt besonders unseren Mitarbeitern im Bauhof, die bei Störungen zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Stelle sind. Nicht zu vergessen all unsere Helfer, die im Dienste der Gemeinde tätig sind.
Vor allem auch jene, die oftmals unauffällig und im Verborgenen ihren Dienst für die Gemeinschaft verrichten. Danke an alle, die unsere Gemeinde tatkräftig unterstützen. Gerade in Zeiten wo ein Krieg vor den Toren von Europa steht, ist es wichtig ein Miteinander zu pflegen, auf Hilfsbedürftige zuzugehen und zu unterstützen.

 

Die kleine Kerze will deshalb zu uns sprechen:

Zündet mich an, wenn es dunkel wird, wenn in eurem Leben Sturm aufbricht. Wenn Streit da ist. Wenn ihr lautlos unter etwas leidet. Dann zündet mich an. Mein kleines Licht ist für Euch ein deutliches Zeichen, hell und klar. Es spricht seine eigene Sprache, eine leichte Sprache, die der andere gleich versteht.

Ich bin mehr als bloß eine Kerze, mehr als bloß ein Geschenk. Mein Licht soll bei euch sein. Ich bin ein stiller Zeuge im Hause der Familie und wache stets über Euch.

 

Mit diesen Worten wünsche ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein gesundes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Jahreswechsel.

 

Möge das neue Jahr 2023 Ihnen Glück, noch mehr Gesundheit, neue Hoffnung und Zuversicht bringen.

 

Ihr Bürgermeister
Roland Hoh

Foto zu Meldung: Weihnachtsgruß des Bürgermeisters

Bürgersprechstunden für das Jahr 2023

(23.11.2022)

Ab Donnerstag, dem 12. Januar 2023 ändern sich die Termine für die Amtsstunden: Die Amtsstunden werden wöchentlich donnerstags, wechselweise im Ortsteil Biebelried, Kaltensondheim und Westheim von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr stattfinden. Sollte Bedarf bestehen, werden die Amtsstunden entsprechend verlängert.  

 

Biebelried: Donnerstag, 12.01.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 19.01.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 26.01.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 02.02.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 09.02.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 16.02.202319:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 23.02.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 02.03.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 09.03.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 16.03.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 23.03.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 30.03.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 06.04.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 13.04.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 20.04.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 27.04.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 04.05.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 11.05.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 18.05.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 25.05.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 01.06.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 08.06.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 15.06.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 22.06.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 29.06.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 06.07.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 13.07.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 20.07.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 27.07.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 03.08.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 10.08.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 17.08.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 24.08.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 31.08.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 07.09.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 14.09.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 21.09.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 28.09.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 05.10.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 12.10.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 19.10.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 26.10.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 02.11.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 09.11.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 16.11.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 23.11.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 30.11.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 07.12.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Biebelried: Donnerstag, 14.12.2023 19:00 - 19:30 Uhr

Kaltensondheim: Donnerstag, 21.12.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Westheim: Donnerstag, 28.12.2023 19:00 – 19:30 Uhr

Sitzungstermine 2022

(05.11.2022)

29.11.2022
13.12.2022


Die Sitzungstermine sind unter Vorbehalt zu betrachten.

Kitzinger Nahverkehr – Busfahrpläne

(05.10.2022)

Sehr geehrte Bürger/innen,


Busfahrpläne finden Sie unter:
www.biebelried.de – „Fahrpläne“ oder während den Bürgersprechstunden in den Rathäusern.

Volles Programm bei den Aktionswochen 60+

(04.09.2022)

Die Aktionswochen 60+ finden vom 16.September bis 17.Oktober 2022 statt.
In diesem Zeitraum gibt es im gesamten Landkreis wieder ein vielfältiges und abwechslungsreiches Freizeit-Programm für die Altersgruppe 60+.
Unter der Federführung der Seniorenfachstelle des Landratsamtes haben sich wieder zahlreiche Veranstalter zusammengetan, um insgesamt ca. 150 Veranstaltungen im gesamten Landkreis anzubieten.

Vorträge, Kulturveranstaltungen, Seminare, Ausflüge, Wanderungen, Radtouren, gesellige Nachmittage, und natürlich auch Fitness- sowie Indoor- und Outdoor- Sportangebote finden sich im aktuellen Programmheft.
Spezielle Veranstaltungen zum Schwerpunktthema „Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt“ runden das Programm ab.
Das Organisationsteam um Herbert Köhl und Manuela Link möchte auf eine weitere Neuerung hinweisen: am Sonntag 25. September 2022 findet ein musikalisches Live-Event statt. Beim „Sunday-Groove“ am Kitzinger Stadtbalkon spielen von 11 bis 15 Uhr gleich zwei Live-Bands angesagte Oldies und Rockmusik
der letzten Jahrzehnte.


Zum Abschluss der Aktionswochen lädt Landrätin Tamara Bischof, gemeinsam mit Dekanin Kerstin Baderschneider und Dekan Gerhard Spöckl, alle Ehrenamtlichen zur „etwas anderen Abschlussveranstaltung“ ein. Diese wird in Form eines „ökumenischen Dankesgottesdienstes für ehrenamtlich Engagierte“ am Montag, 17. Oktober um 14 Uhr in der evangelischen Stadtkirche
stattfinden.
Das Programmheft zu den Aktionswochen 60+ liegt an den bekannten Stellen aus (u.a. Landratsamt, Gemeindeverwaltungen, Arztpraxen und Apotheken, VdK-Geschäftsstellen, Sparkasse, VR-Bank).


Das Programmheft ist auch auf der Homepage des Landratsamtes abrufbar unter https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/senioren-menschen-mit-behinderung-betreuungen-fqa-heimaufsicht/wissenswertes-fuer-senioren/aktionswochen-60/ oder kann als Broschüre in der Seniorenfachstelle des Landratsamtes angefordert werden:


Herbert Köhl, Tel. 09321 928-5010,
E-Mail: oder Manuela Link, Tel. 09321 928-5015,
E-Mail:


Herbert Köhl
Landratsamt Kitzingen
Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen
Tel. 09321 928 5010
E-Mail:
Fax: 09321 928 5098

Seniorennachmittag mal wieder anders

(04.09.2022)

Am Dienstag den 20. September 2022 um 16:30 Uhr findet der Seniorennachmittag im Westheimer Rathaus mit Bremser und Zwiebelkuchen statt. Dazu sind die Senioren aus allen drei Ortsteilen herzlich eingeladen.

Fräsarbeiten

(04.09.2022)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 29.August 2022 haben in der Würzburger Straße Fräsarbeiten stattgefunden.
Hier war es erforderlich, dass die Baufirma die gesamte Straßenbreite zur Verfügung hatte. Begonnen wurde  ander Kreuzung Kellerbergstraße.
Dieser Bereich ist nach wie vor nicht befahrbar.
Wir bitten Sie deshalb wie gehabt, Ihre Fahrzeuge in die nicht abgesperrten Bereiche zu fahren und zu parken, sowie die angegebene Umleitung zu beachten!


H O H
Erster Bürgermeister.

Bürgersprechstunden im August entfallen

(04.09.2022)

Im August sind urlaubsbedingt keine Amtsstunden der Gemeinde Biebelried. Die nächsten Amtsstunden sind am 8. September In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen.

Information für alle Bürger der Gemeinde Biebelried

(01.07.2022)

Die Gemeinde Biebelried hat in einer vergangenen Gemeinderatsitzung mit dem Gemeinderat entschieden, alle Rathäuser der Ortsteile Biebelried, Kaltensondheim und Westheim mit den sogenannten AED (Automatischer Externer Defibrillator) auszustatten. Diese sind für alle Helfer in medizinisch Notfallsituation eines Herz-Kreislauf-Stillstandes jederzeit verfügbar. Sie sind außen zugänglich angebracht. 3 Es handelt sich hierbei um „Laiengeräte“. Wichtig ist, dass in jedem Fall die Herz-Druck-Massage (HLW) bei einem Herz- Kreislauf-Stillstand durchgeführt wird.

Vorgehensweise:

Auffinden einer nicht ansprechbaren Person

1. Notruf absetzen 112 (ILS -Integrierte Leistelle koordiniert alle Einsätze)

2. Bewusstsein überprüfen…Keine Atmung…/wenn möglich Helfer beiholen!!!

3. Patienten in flache Rückenlage bringen (Fußboden)

Hemd/Bluse öffnen, Brust frei legen, mit HLW beginnen 30 mal mit einer Frequenz von 100 Mal pro Minute ca. 4-5 cm tief in der Mitte des Brustkorbes drücken

4. Elektroden anbringen/oder anbringen lassen (Im Gerät befindet sich eine genaue Anleitung, wo die Elektroden angebracht werden sollen)

5. nach dem AED vorgehen. AED macht selbständig Analyse. Solange weiter drücken! ….bis Hilfe durch Notarzt oder Rettungsdienst eintrifft.

 

Wichtig bleibt das Drücken bei der HLW!

Nichts-Tun ist das Einzige, was Sie bei einer Wiederbelebung falsch machen können!

 

Für genaue Information zur Ersten Hilfe bietet sich ein „Erste
Hilfe Training“ oder Auffrischkurs Erste-Hilfe“ bei den Rettungsorganisationen
an.

Foto zu Meldung: Information für alle Bürger der Gemeinde Biebelried

Ukraine-Hilfe aus der Gemeinde Biebelried

(27.04.2022)

Alles begann mit den Gedanken: Wie können wir helfen? Was können wir tun? Das war der 15.03.2022 Zygmont (Zygi) Chlopek und Dominik Osche entschieden sich!

 

Ab jetzt liefen die Netzwerke der beiden an. Sie wußten von Zygmon’s (Zygi‘s) Heimatstadt Lubaczow, dass Ukrainische Menschen dort in die grenznahe Stadt (Ukrainische Grenze ca. 15 km entfernt) gekommen waren und noch kommen. Dort u.a. bei Freunden, Nachbarn und Bekannten untergebracht wurden oder auch nur um das Notwendigste über die Spenden zu holen und wieder in ihre Heimatdörfer in der Ukraine zurückzukehren.

Durch den persönlichen Kontakt zu Daniel Pilip, dieser arbeitet normalerweise in der Stadtverwaltung in Lubaczow, planten sie den Transport. Daniel Pilip koordinierte und organsierte seit ca. 4 Wochen alles was mit Spenden und Unterbringung von Flüchtlingen zu tun hat. Auch er hat mit viel „Manpower“ und seinem Helferteam Unglaubliches geleistet und tut es noch. Über Whatsapp, Facebook und sonstige Kontakte wurde bekannt, wieviel Not herrscht und was an Hilfe benötigt wird.

 

Die Annahmestelle für Spenden im „Feuerwehrhaus Biebelried“ wurde publiziert und Helfer für die Annahme eingeteilt. Im Hintergrund wurden Fahrzeuge und Fahrer organisiert mit dem Ziel, am Freitag, den 25.03.2022, den Hilfstransport zu starten. Sechs Fahrer für drei Transporter! Die Helfer sortierten die Spenden von Kleidern, Spielsachen, haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel, Babynahrung. Es war überwältigend wie schnell die Spenden zusammenkamen. Die in 5 Tagen gespendeten Sachen waren von den Helfern am Freitag bis zur Abfahrt um 19.00 Uhr in die Fahrzeuge verstaut worden. Es kann los gehen!

 

Bei dieser Gelegenheit möchten sich die beiden bei allen Helfern, Unterstützern, Spendern und besonders bei den Firmen

-Autohaus Keller

-Autohaus Löffler und

-Klimatechnik Wegmann für die u.a. vollgetankten Fahrzeuge und

-der Firma Cambeis bedanken.

 

Am Freitag, den 25.03.2022, 19 Uhr ging die Fahrt mit den 3 Transportern in Richtung Lubaczow los. Die Strecke betrug 1131 km und mit den drei Transportern waren das insgesamt 6.786 km in 29 Stunden. Hut ab vor den Fahrern, die aus Zygment Chlopek, Marcus Müller, Dominik Osche, Daniel Rene Nestle, Herbert Wegmann und Artur Kopytko bestanden.

 

Am Sonntag, den 27.03.2022, kamen sie wieder gesund, aber sehr erschöpft um kurz nach Mitternacht in Biebelried an. Für jeden der Fahrer begann am Montag eine volle Arbeitswoche.

Der Hofladen Andreas Erb sorgte für eine reichhaltige Brotzeit als Wegzehrung für die sechs Fahrer. Bei einem kurzfristig angesetzten „Helferfest“ am 02.04.2022 war auch hier von ihm die Versorgung bereitgestellt worden und man konnte hierbei über die überwältigenden Eindrücke, Dankbarkeit und Freude berichten. Danke an den Hofladen Andreas Erb!

 

Für die Spritkosten waren von 45 Personen insgesamt 4.194,81 Euro zusammen gekommen.

Die gesamten Spenden kamen in die ehemalige Sporthalle von Lubaczow, wurden dort sortiert und entsprechend aufgebaut für die Verteilung an die Menschen aus der Ukraine.

 

Die finanziellen Spenden wurden wie folgt aufgeteilt:

1500,-- Umtausch in Zloty

1700,-- Geldübergabe an Daniel Pilip (Kauf von benötigten Nahrungsmitteln, Verbandsmaterialien und Medikamente)

755,-- (Überweisung an Kinga Luczak, Sie kocht Essen und verteilt an die ankommenden Flüchtlinge)

244,-- Auftanken der Transporter

 

Bericht: Gabriele Brejschka

Bildmaterial: Dominik Osche

Foto zu Meldung: Ukraine-Hilfe aus der Gemeinde Biebelried

ADAC Marienberg Classic 2022

(27.04.2022)

Der ADAC Ortsclub Würzburg e.V. informiert, dass die diesjährige Marienberg Classic 2022 durch die Gemeinde Biebelried führt und am Feuerwehrhaus Biebelried eine Wertungsprüfung stattfindet.

Anbei eine Skizze der An- und Abfahrt der Teilnehmer und der Prüfung. Für die Zuschauer wollen die Vereine Snacks und Getränke in Eigenregie anbieten.

Die Veranstaltung findet am 28. Mai 2022 statt. Sie führt über 180 km durch den LA Wü und dem Steigerwald Start und Ziel ist in Estenfeld.

Die ersten Teilnehmer werden gegen 9:30 Uhr in Biebleried erwartet. Das letzte Fahrzeug verlässt Biebelried 12:00 Uhr

 

ADAC Ortsclub Würzburg e.V.

Foto zu Meldung: ADAC Marienberg Classic 2022

Aktionswoche „Zu Hause daheim“ vom 6. Mai bis 15. Mai 2022

(27.04.2022)

2022 wird zum vierten Mal die bayernweite Aktionswoche zum Thema „Selbstbestimmtes Wohnen zu Hause“ ausgerichtet. Initiator ist das Bayerische Sozialministerium. Während der Aktionswoche wird bayernweit mit regionalen Veranstaltungen und Aktionen über die verschiedenen Konzepte und Möglichkeiten informiert, die ein selbstbestimmtes Wohnen im eigenen Zuhause unterstützen.

Das Landratsamt Kitzingen beteiligt sich mit folgenden Veranstaltungen an der Aktionswoche „Zuhause daheim“:

 

Beratungstag „Barrierefreies (Um)Bauen“

Am Donnerstag, 12. Mai 2022 im Landratsamt Kitzingen, 13 – 17 Uhr

 

Das Landratsamt bietet kostenfreie und neutrale Fachberatung an (Einzeltermine im Halbstunden-Takt) im Zimmer 71.14 im Landratsamt. Der Raum ist barrierefrei über das Eingangstor von der Alten Poststraße aus zu erreichen.

Der Fachberater Andreas Unser berät bei planerischen und baulichen Maßnahmen im Alt- oder Neubau, Gestaltung des Bad-/Sanitärbereiches oder bei Fragen der Zugänglichkeit und Erschließung (Aufzug, Rampe, Lift). Er gibt auch Tipps bei der Gestaltung von behinderten- und altengerechten Wohnungen, Praxen und öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden (z.B. Kultur, Sport, Pflege, Brandschutz) sowie Hinweise zu den entsprechenden individuellen Fördermitteln.

Bürger, die die Beratung nutzen möchten, können gerne Unterlagen wie Baupläne, Fotos und Aufmaß-Skizzen mitbringen.

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, da individuelle Einzeltermine vereinbart werden.

Infos und Anmeldung bei Herbert Köhl, Tel. 09321 928- 5010 oder Manuela Link, Tel. 09321 928-5015, in der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen im Landratsamt.

 

Info-Nachmittag im Pflegestützpunkt Kitzingen

Am Dienstag, 10. Mai 2022, 13:30 bis 16:30

 

Möglichst lange zu Hause bleiben – auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeberater*innen des Pflegestützpunkts Kitzingen beraten kostenlos, neutral und individuell zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Um Anmeldung wird gebeten beim Pflegestützpunkt Kitzingen, Obere Bachgasse 16, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 928 5250, E-Mail: pflegestuetzpunkt@kitzingen.de

 

Eine Gesamtübersicht der Veranstaltungen für ganz Bayern, gegliedert nach Regionen, befindet sich auf der Internet-Seitewww.zu-hause-daheim.bayern.de

Herbert Köhl Landratsamt Kitzingen Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen Tel: 09321/928-5010 Fax: 09321/928-5098

E-Mail: herbert.koehl@kitzingen.de

Nachhaltig handeln im Haushalt

(27.04.2022)

Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung Würzburg

 

An der Landwirtschaftsschule Würzburg beginnt am 04. Oktober 2022 ein Semester „Ernährung und Haushaltsführung“ in Teilzeit. A

nmeldungen sind ab sofort möglich: poststelle@aelf-kw.bayern.de;

Wer einen Haushalt zeitsparend und professionell führen will, erhält in der Fachschule eine Grundausbildung in allen Bereichen der Hauswirtschaft, wie Ernährung, Kochpraxis, Haushaltsmanagement, Haus- und Textilpflege. Das nachhaltige, klimaverträgliche Handeln im Haushalt bestimmt den Lehrplan und die fachlichen Diskussionen im Unterricht. Das Lernen in einer Gruppe von hochmotivierten Erwachsenen macht Freude und schafft Zusammenhalt. Mit begrenztem Budget den Haushalt optimal führen, Mahlzeiten mit Hintergrundwissen abwechslungsreich planen und zubereiten, alltägliche Arbeiten so rationell ausführen, dass noch Freizeit bleibt, oder besondere Feste und Veranstaltungen kreativ mit dem nötigen Fachwissen managen, das sind einige Kompetenzen, welche die Teilzeitschule Hauswirtschaft vermittelt. Neu sind die Wahlpflichtmodule, wie Unterstützung im Alltag, Hauswirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaft II, Berufsund Arbeitspädagogik II, Küchenpraxis II, Textilarbeit II, … mit denen die Studierenden nach ihren Vorlieben bzw. nach ihren später angestrebten Berufszielen Schwerpunkte setzen können.

Am Ende der Ausbildung kann, mit den entsprechenden Voraussetzungen, die Prüfung zur Hauswirtschafterin abgelegt werden.

Besonders angesprochen sind Personen in der Familienphase oder Menschen, die einen Einstieg in eine hauswirtschaftliche Berufstätigkeit anstreben. Ungefähr 21 Monate lang werden jeweils am Dienstag und einmal pro Monat an einem halben Tag am Donnerstag Theorie und Praxis vermittelt. Die Schulferien sind vorwiegend unterrichtsfrei, damit der Unterricht mit Familie und Beruf vereinbar ist.

Nähere Informationen finden Interessierte auf der Homepagewww.aelf-kw.bayern.de

Lehrgang zum geprüften Natur-/und Landschaftspfleger/in 22/23

(27.04.2022)

Die Regierung von Oberfranken führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege Laufen und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising (LfL) einen Fortbildungslehrgang 2022/2023 zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin durch.

Die Fortbildung bietet aufbauend auf einen Berufsabschluss in einem "grünen" Ausbildungsberuf wie Landwirt, Gärtner oder Forstwirt eine Zusatzqualifikation auf Meisterniveau für alle, die sich im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege weiterbilden möchten.

In Theorie und Praxis sowie in vielen Exkursionen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem die Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Grundsätze des Gewerbe- und Steuerrechts oder des Arbeits- und Sozialrechts. Schwerpunkte bilden zudem der Einsatz von Maschinen und Geräten in der Landschaftspflege, die fachgerechte Pflanzung und Pflege von Hecken und Gehölzen, naturschutzfachliche Grundlagen sowie Umweltpädagogik.

 

Der Lehrgang erstreckt sich über 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September 2022 bis Juli 2023 verteilt sind. Beginn ist Montag, der 26. September 2022. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 1.000 Euro bzw. 250 Euro.

Anmeldungen sind ab sofort bei der Regierung von Oberfranken möglich. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2022.

Nähere Informationen zum Lehrgang und zur Anmeldung unter: www.reg-ofr.de/gnl

 

Streu und Räumdienst der Gemeinde

(22.12.2021)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Biebelried,

um Ihnen die Straßen von Eis und Schnee freihalten zu können ist es erforderlich, dass unser Fahrzeug gefahrlos die Straßen befahren kann. Das heißt auch, es muss eine Mindestbreite der Fahrbahn für unser Räumfahrzeug zur Verfügung stehen.
Wir bitten Sie deshalb Ihr Fahrzeug auf Ihrem Grundstück abzustellen, damit wir nicht Gefahr laufen Ihr Fahrzeug beim Schnee räumen zu beschädigen. Bei nicht genügend Platz werden wir uns die Freiheit nehmen
und nicht räumen. Wir möchten so eine Beschädigung Ihres Fahrzeuges vermeiden.
Da wir drei Ortsteile räumen müssen und jeder so bald wie möglich eine geräumte Straße haben möchte, bitten wir hier um Ihr Verständnis.


Wir wünschen Ihnen eine Frohes Weihnachtsfest!


Gemeinde Biebelried
Roland Hoh

Sprechstunden des Bürgermeisters

(26.08.2021)

Biebelried: Donnerstags, 19:00 – 19:40 Uhr
Westheim: Donnerstags, 19:45 – 20:00 Uhr
Kaltensondheim: Donnerstags, 20:00 – 20:30 Uhr

Standsicherheitsprüfung der Grabmale

(27.04.2021)

BEKANNTMACHUNG

 

Die Gemeinde Biebelried ist als Friedhofsträger des gemeindlichen Friedhofs verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu prüfen.

 

Die Prüfung wird in der 18. Kalenderwoche durchgeführt werden. Dafür wurde die Firma, KMD Sven Trutschel beauftragt.

 

Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte wird schriftlich unter Fristsetzung informiert, die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Ersten Bürgermeister Roland Hoh oder an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Frau Thauer, Tel. 09321/9166-109.

 

Hoh

Erster Bürgermeister

Informationen zu Straßenbaumaßnahmen für die Würzburger Straße

(31.03.2021)

Die Straßenbaumaßnahmen für die Würzburger Straße im Ortsteil Biebelried haben, wie Sie bereits gesehen haben, begonnen.
Die Planung ist fertig und die Baufirma hat die Arbeiten aufgenommen. Wie so oft gibt es aber immer wieder Überraschungen im Untergrund die nicht so planbar sind. So wie auch hier. Das Wetter ist auch ausschlaggebend für die Terminierung der Arbeiten, kann aber durch uns nicht beeinflusst werden. Schmutz auf der Straße wird uns wahrscheinlich das ganze Jahr über begleiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die notwendigen Sperrungen von Straßen oder falls ein Baugerät im Wege steht und nicht sofort beiseite gefahren werden kann.
Die Umleitung durch die Eichenstraße dürfte Ihnen bereits aufgefallen sein. Sie sollte im ersten Teil nur ein paar Tage dauern. Leider ist es jedoch momentan nicht möglich, die ursprüngliche Zufahrt wieder in Betrieb zu nehmen. Wir werden alles tun um dies so schnell wie möglich wieder zu gewährleisten.
Zum Ablauf der Baumaßnahme:
- Wir werden erst die Hauptwasserleitung von der Mainstockheimer Straße bis zur Kellerbergstraße verlegen
- Dann werden die Hausanschlüsse Zug um Zug neu angeschlossen.
- Gleichzeitig werden die noch fehlenden Sanierungen der Abwasseranschlüsse hergestellt.
Anschließend wird auf Höhe der Mainstockheimer Straße mit der Herstellung des Straßenkörpers begonnen und dann in Richtung Dorfmitte weitergearbeitet.
Es ist allerdings auch erforderlich, dass wir die Standorte der Bushaltestellen jeweils dem Baustellenfortschritt anpassen. Wir bitten auch hier um Ihr Verständnis.
Leider ist es auch unumgänglich, die Würzburger Straße zeitweise für den gesamten Verkehr zu sperren. Bitte folgen Sie den Umleitungen, damit der Baustellenfortschritt möglichst wenig gestört wird.
Sobald die Arbeiten an Ihren Einfahrten beginnen, bitte ich Sie, sich mit dem Kolonnenführer vor Ort in Verbindung zu setzen. Er kann Ihnen mitteilen, wie lange Ihre Einfahrt nicht genutzt werden kann.
Die Hausanschlüsse an die Wasserversorgungseinrichtung werden im Rahmen des Neubaus der Wasserleitung bis in Ihr Grundstück neu verlegt.
Das bedeutet wir legen das neue Wasserleitungsrohr in Ihr Grundstück und bitten Sie, den Graben zum Gebäude und die Mauerdurchführung in eigener Regie herzustellen. Dies gilt aber nur, falls ein Stahlrohr verlegt ist. Bei einem Kunststoffrohr werden wir eine Verbindung mit dem bestehenden Rohr herstellen. Abweichungen hiervon sind nach Rücksprache möglich.
Sollten Sie eine Abweichung wünschen, würden wir mit Fa. Johann Pfeuffer GmbH & Co. KG vereinbaren, dass die Rechnung direkt an Sie geht.
Sollte unser Bauhof die Arbeiten an der Wasserhausanschlussleitung im Gebäude übernehmen, behalten wir uns eine Verrechnung der geleisteten Stunden vor.
Die Wasserhausanschlussleitung bis zur Wasseruhr steht im Eigentum der Gemeinde. Reparaturen und Erneuerungen auf Ihrem Grundstück sind vom Anschlussnehmer der Gemeinde zu erstatten.
Wir haben eine Beweisaufnahme der bestehenden Gebäude beauftragt. Diese wird durch das Ingenieurbüro Dieter Koch durchgeführt. Herr Koch kommt auf Sie zu, um mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren.
Dieses Jahr wird für die Bewohner des Ortsteils Biebelried ein Jahr der Baustellen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Wenn es nicht so läuft wie sie sich das vorstellen, können Sie mir Ihre Kritikpunkte gerne weiterleiten.
Fragen speziell zur Baumaßnahme können Sie gerne in der Amtsstunde donnerstags von 19:00 – 19:40 Uhr an mich richten. Hier stehe ich immer zu Ihrer Verfügung.
Roland Hoh
Erster Bürgermeister

Drei kostenfreie FFP2-Masken für pflegende Angehörige

(29.01.2021)

Verteilung über die Gemeinden

 

Die vom Landratsamt gestellten Masken für pflegende Angehörige sind nun, gegen Vorlage des Pflegescheins in den Amtsstunden des Ersten Bürgermeisters im Rathaus, abholbereit.
Auf die Bekanntmachung des Landratsamtes wird verwiesen.

 

Landkreis Kitzingen

Ende Januar sollen Bürger, die Angehörige zu Hause pflegen, laut Gesundheitsministerium drei FFP2-Masken kostenfrei bekommen. Bereits im Dezember war dies vom Freistaat Bayern angekündigt worden, nun ist die Verteilung über die Landkreise angekündigt.
Kommende Woche, in der Kalenderwoche 3, sollen die Masken durch das THW an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert werden. Sobald sie vorliegen, werden die Masken dann von den Landkreisen an die Städte und Gemeinden weitergegeben. Wenn der Zeitplan des Ministeriums eingehalten wird, können die Bürger, die Angehörige zu Hause pflegen, die FFP2-Schutzmasken dann ab der Kalenderwoche 4, also Ende Januar, in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen am Wohnort kostenfrei abholen.
Hinsichtlich der Abgabe gelten laut Gesundheitsministerium folgende Kriterien:
- jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person.
Über 70 Prozent der Pflegebedürftigen auch im Landkreis Kitzingen werden zu Hause betreut.
Derzeit ist von Seiten der Staatsregierung angekündigt, dass noch andere Gruppen, wie zum Beispiel bedürftige Mitbürger, kostenfrei Masken bekommen sollen. Diese werden vom Jobcenter und dem Sozialamt direkt an die Betroffenen versandt, sobald sie geliefert wurden.
 

Die erste Online-Regionalkonferenz zur Erstellung des ILEK für die MainLand-Allianz brachte viele kreative Ideen

(16.12.2020)

Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept für die Gemeinden der MainLand Allianz nimmt immer mehr Gestalt an. Die beteiligten Akteure, was neben den Bürgermeistern und Verwaltungsmitarbeiterinnen der Gemeinden maßgeblich interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger sind, füllen das Konzept zunehmend mit kreativen und zielführenden Ideen. Zuletzt fanden sich die gewählten ILEK-Team-Mitglieder aller fünf MainLand Gemeinden zusammen und haben gemeinsam mit dem Planungsbüro IPU die möglichen regionalen Projekte diskutiert. Vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Fallzahlen gab es eine breite Akzeptanz für die Wahl dieses besonderen Mediums und dem gemeinsamen Austausch tat dies keinen Abbruch.

Zu den Ergebnissen dieser Online-Regionalkonferenz haben dann ab dem 11. Januar 2021 wieder alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Albertshofen, Biebelried, Buchbrunn, Dettelbach und Mainstockheim die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und weitere Ideen und Anregungen einzubringen. Möglich ist dies im Rahmen der zweiten Online-Beteiligungsphase auf der Beteiligungsplattform unter https://mainland.ipu-mitmachen.de, auf der auch alle Informationen rund um die MainLand Allianz und das ILEK zu finden sind.

Foto zu Meldung: Die erste Online-Regionalkonferenz zur Erstellung des ILEK für die MainLand-Allianz brachte viele kreative Ideen

Busfahrpläne

(04.11.2020)

Sehr geehrte Bürger/innen,


Busfahrpläne finden Sie hier immer aktuell oder während den Bürgersprechstunden in den Rathäusern.

Sitzungstermine des Gemeinderates

(29.06.2020)

30.06.2020

28.07.2020

29.09.2020

27.10.2020

24.11.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

(18.06.2020)

Am 15. März 2020 haben mich 52,29 % der abgegebenen Stimmen für weitere sechs Jahre zum Ersten Bürgermeister unserer Dreiergemeinde gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 76,69 %. Für diesen eindrucksvollen Vertrauensbeweis danke ich Ihnen von ganzem Herzen.

 

Die Wahl ist für mich Auftrag und Verpfl ichtung, die erfolgreiche Arbeit zum Wohl unserer Dreiergemeinde fortzuführen. Dafür werde ich mich weiterhin mit meiner ganzen Kraft einsetzen. Ich hoffe, dass ich auch in Zukunft mit Ihrer Unterstützung rechnen kann, die mich durch die vergangenen sechs Jahre getragen hat.

 

Sehr herzlich bedanke ich mich bei allen Gratulanten für die vielen guten Wünsche zu meiner Wiederwahl.

 

Einen herzlichen Dank sage ich auf diesem Wege auch allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bereit erklärt haben, Verantwortung für unser Gemeinwesen zu übernehmen. Ich beglückwünsche die alten und neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu ihrer Wahl und freue mich auf eine konstruktive und vom gegenseitigen Vertrauen getragene Zusammenarbeit im Interesse unserer Gemeinde.

 

Ganz wichtig für unsere Gemeinde ist es, dass sich möglichst viele von Ihnen für unsere Dorfgemeinschaft interessieren und ins Dorfl eben einbringen. Nur mit bürgerschaftlichem Engagement und ehrenamtlicher Hilfe lässt sich wirklich was bewegen. Schließen möchte ich mit einem Zitat von Hermann Gmeiner: „Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muss.“

 

Gehen wir die Aufgaben der Zukunft guten Mutes an.

 

Ab Donnerstag, 04.06.2020 findet die erste Amtsstunde im Rathaus Biebelried statt. Wegen der Bekämpfung des Corona-Virus halten Sie sich bitte an die Vorgaben. Bedenken Sie: Auflagen können von den Verantwortlichen nur gelockert werden, wenn klar ist, dass sie auch so befolgt werden, wie sie gemeint sind. Bitte haben Sie Geduld, es ist doch unser großer Wunsch, dass alle gesund bleiben.

 

Es grüßt Sie herzlich

 

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Elternbeiträge in der CoronaKrise für den Kindergarten Wirbelwind

(04.06.2020)

Sehr geehrte, liebe Eltern,

 

wie in der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vom 20. April 2020 angekündigt, wird der Freistaat Bayern Eltern bei den Elternbeiträgen entlasten. Konkret geht es dabei um die Eltern, die aufgrund der Betretungsverbote in den Kindertageseinrichtungen deren Angebote derzeit nicht in Anspruch nehmen können.

 

Den Trägern in der Kindertagesbetreuung, die nach dem BayKiBiG gefördert werden, werden entfallende Elternbeiträge pauschal ersetzt werden. Dies gilt in den Monaten April, Mai und Juni 2020.

 

Voraussetzung für den Beitragsersatz ist, dass die Eltern in den jeweiligen Monaten tatsächlich keine Beiträge zahlen bzw. dass diese zurückerstattet werden.

 

Für Eltern von Kindern, die im Rahmen der Notbetreuung betreut werden, erfolgt von Seiten des Freistaats Bayern kein Beitragsersatz, da diese ja die mit den Elternbeiträgen vergütete Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben.

 

Wir werden Elternbeiträge für die Monate, in denen die Eltern aufgrund des Betretungsverbotes das Angebot der Betreuung nicht in Anspruch nehmen konnten, zurückerstatten. Sobald wir die Beiträge vom Freistaat Bayern erhalten haben, wird die Rückzahlung erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis und Geduld für diese Ausnahmesituation. Für uns alle ist das Neuland und es erreichen uns ständig neue Meldungen.

 

Für Eltern, die das Krippengeld bisher bekommen haben, hat das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) die Zahlung des Krippengeldes eingestellt. Falls Sie weiterhin Elternbeiträge zahlen oder gezahlt haben (z. B. wegen der Notbetreuung), verwenden Sie bitte die Mitteilung Elternbeiträge April bis Juni 2020 auf der Homepage des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Sie müssen dann mitteilen, dass das Krippengeld in den entsprechenden Monaten weitergezahlt werden soll.

 

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!

 

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

(30.04.2020)

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass meine Amtszeit als Stellvertreter am 30.04.2020 endet.
Der 1. Bürgermeister Roland Hoh wird ab 01.05.2020 die Amtsgeschäfte wieder übernehmen.
Die Sprechstunden des Bürgermeisters finden erst wieder nach seiner Mitteilung auf der Homepage und in den Aushängen statt.
Was zu erwarten war, ist leider eingetreten.
Wir werden weiterhin mit Einschränkungen leben müssen.
Es werden zwar aufgrund wirtschaftlicher Zwänge einige Lockerungen eintreten.
Verschiedene Geschäfte dürfen mit klar bestimmten Auflagen wieder öffnen.
Für Kindergärten und Schulen werden besondere Regeln in Kraft treten.
Dies soll jedoch nicht über die noch bestehende Ansteckungsgefahr hinwegtäuschen.
Aus diesem Grund besteht im Freistaat Bayern jetzt ebenfalls die Maskenpflicht.
Zum verpflichtenden Einsatz einer Maske wurde über alle Medien umfangreich aufgeklärt.
Ebenso darüber, was als Mund- und Nasenabdeckung aktuell Verwendung finden darf.
Frühestens nach der Entwicklung und Einführung eines Impfstoffes besteht die Aussicht, wieder gemeinsame private und öffentliche Feiern und Feste durchzuführen.
Daher auch der Appell an unsere örtlichen Vereine, keine Verstaltungen in 2020 einzuplanen.
Informieren Sie sich bitte weiterhin über den aktuellen Stand der Dinge.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern die Geduld und das Verständnis für alle angeordeten Maßnahmen und ... BLEIBEN SIE GESUND!


Gunnar Krauß
2. Bürgermeister

Abwassersystem

(30.04.2020)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Ihnen sicher bekannt ist, funktioniert unser Abwassersystem mittels einer Rohrleitung, welche von Kaltensondheim über Westheim nach Biebelried zur Kläranlage führt.
Das Abwasser, sprich: alles was in der Toilette landet, muß mittels Pumpen weitergeleitet werden.
Leider führen nicht sachgemäß entsorgte Feuchttücher oder Damenbinden hier immer wieder zu Störungen, die unser Bauhof kostenintensiv beheben muß.
Dies wirkt sich letztendlich langfristig auf die Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger aus, da dieser Aufwand in den Gebühren für die Abwasserbeseitigung umgelegt werden muß.
Wir haben in Zeiten einer bisher nicht gekannten Bedrohung durch unbekannte Viren trotz allem eine gut funktionierende Abfallbeseitigung.


Daher meine eindringliche Bitte:

Entsorgen Sie alle Abfälle, die in den Restmüll gehören, auch sachgerecht.
Weisen Sie auch Ihr Umfeld auf unser Gemeindeblatt hin, es steht jedem Haushalt zur Verfügung.
Sprechen sie als Vermieter ihre Mieter auf diesen Sachverhalt an.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Biebelried.
Allein mit richtigem Verhalten leistet jeder hier schon einen Beitrag für die Allgemeinheit.


Mit besten Grüßen …. und bleiben Sie gesund!
Gunnar Krauß
2. Bürgermeister

Reinigungskraft (m/w/d) gesucht

(06.03.2020)

Die Gemeinde Biebelried sucht zum nächstmöglichen
Zeitpunkt im Kindergarten „Wirbelwind“ im Ortsteil
Westheim eine Reinigungskraft (m/w/d)


Die Einstellung erfolgt im Rahmen eines geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisses (Minijob), die durchschnittliche
monatliche Arbeitszeit beträgt ca. 30 Stunden.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des
TVöD. 

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 15. März 2020 an

Gemeinde Biebelried

p. A. Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Friedrich-Ebert-Straße 5

97318 Kitzingen.


Für Auskünfte stehen Ihnen der Erste Bürgermeister Roland
Hoh oder Frau Bretschneider (Tel. 09321/9166106;
E-Mail: personalamt@vgem-kitzingen.de) gerne zur Verfügung.

Weihnachtsgrüße des Ersten Bürgermeisters

(23.12.2019)

Licht

Ich wünsche dir, dass dir das Licht,

das zu Weihnachten dein Herz erhellt,

nach den Feiertagen nicht wieder verloren geht,

sondern dass es deine Seele und all deine Wege

durchwärmt und erleuchtet durch das kommende Jahr.

(Christa Spilling-Nöker)

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nur noch wenige Tage, und wir können die erste Kerze am Adventskranz entzünden. Durch jede Kerze soll es heller in uns und um uns werden.

Wenn wir in das Licht schauen, spüren wir unsere Bedürftigkeit, unser Angewiesensein auf Licht, Ermutigung und Heilung, unsere Sehnsucht nach Geborgenheit. Die Kerze ist ein Symbol der Hoffnung,dass das Dunkel nicht das letzte Wort haben wird.

 

Zu dieser Zeit nahe am Jahreswechsel blicken wir zurück und schauen auch nach vorne. Wir konnten in der Gemeinde Kaltensondheim die Ausführungsarbeiten für die Erschließung des Baugebietes „Pförtlein" vorantreiben. Das Schulhaus in Kaltensondheim wird momentan saniert. Für das Baugebiet „Mainstockheimer Weg III" in Biebelried wurde der Anstoß zur Planung gegeben. Durch die Ausweisung der neuen Baugebiete können junge Familien im Ort bleiben oder in unsere Gemeinde ziehen, die verkehrsmäßig günstig zwischen Würzburg, Kitzingen und Ochsenfurt liegt.

Die Zeit am Ende des Jahres ist auch eine willkommene Gelegenheit, danke zu sagen. Die Erfolge unserer Gemeinde beruhen auf den Stärken derjenigen, die hier wohnen und wirken. Ich danke allen, auch im Namen des Gemeinderates, die sich in unseren Vereinen und Gruppen engagieren und die ihre Freizeit für das Gemeinwohl opfern. Aber auch den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe im Stillen leisten, wo immer sie gebraucht werden. Sie alle tun etwas für unser Dorf und für die Menschen,die hierleben.

In einem afrikanischen Sprichwort heißt es: „Wenn du schnell gehen willst, geh allein. Wenn du weit gehen willst, geh zusammen mit anderen." So freue ich mich in diesem Sinne auf unseren gemeinsamen Weg im nächsten Jahr und wünsche allen von Herzen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie für das Jahr 2020 Gottes Segen, Gesundheit, Erfolg und die nötige Portion Glück!

 

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Foto zu Meldung: Weihnachtsgrüße des Ersten Bürgermeisters

Winterdienst der Gemeinde Biebelried

(23.12.2019)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Parken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist. Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Winterdienst erfolgen.
Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge

Ehrungen durch die Gemeinde Biebelried: Bitte geben Sie einen Ehrungsvorschlag ab!

(23.12.2019)
  1. Eine Ehrung können Personen erhalten, die den Kriterienkatalog (siehe unten) erfüllen.
  2. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger, Mitglieder des Gemeinderats, örtliche Vereine, Kirchengemeinden oder Initiativen.
  3. Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen.
  4. Der Gemeinderat entscheidet über die Ehrung als Einzelfallentscheidung.
  5. Die/Der Geehrte erhält ein Präsent im Wert bis zu 25 EURO. Die Ehrung erfolgt in einem würdigen Rahmen.
  6. Der Kriterienkatalog wird im Internet veröffentlicht.

 

2018 wurden Ehrungen aufgrund eines formellen Fehlers ausgesetzt und werden heuer nachgeholt; Ihr Ehrungsvorschlag kann daher für 2018 und / oder für 2019 abgegeben werden.

 

Kriterienkatalog für Ehrungen

Für die Ehrungen durch die Gemeinde sollte, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, ein Maßstab festgelegt werden, der eine Ehrung rechtfertigt.

 

Gemeinde und Gemeinwohl:

  • Langjährige Mitarbeiter ab einer Betriebszugehörigkeit von mind. 10 Jahren
  • Mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein, Ortsverband oder kirchlichen Verein d. Gemeinde 
  • Mindestens 15-jährige überörtliche Ehrenamtstätigkeit 
  • Außergewöhnliche Verdienste und langjähriges Wirken zum Wohle der Gemeinde, ihrer Mitbürger und der Allgemeinheit 
  • Ehrung anlässlich von größeren oder langjährigen Spenden zu Gunsten der Gemeinde oder ihrer Vereine

 

Sport:

  • 1. - 3. Rang bei Meisterschaften ab Bezirksebene, für Mannschaften, Einzelsportler und deren Trainer

 

Kunst und Kultur:

  • 1.- 3. Rang bei Ausscheidungen und Wettbewerben ab Bezirksebene, sowohl für den Bewerber als auch den Ausbilder oder Mentor
  • Außergewöhnliche Verdienste für die Gemeinde in den Bereichen Kunst, Musik und Kultur

 

Bildung:

  • Bei Schulabschlüssen die Jahrgangsbesten und/oder ein Abschluss bis zu einem Notendurchschnitt von 1,5
  • Bei Berufsabschlüssen und Meisterprüfungen die Besten der jeweiligen Prüfung und /oder Abschlüsse bis zu einem Notendurchschnitt von 1,5
  • Besondere Auszeichnungen im Bereich Wissenschaft und Forschung. z.B: Preis bei „Jugend forscht“, Stipendium, Dissertation;

 

Die Ehrungen für außergewöhnliche Verdienste zum Wohl der Gemeinde können auch für Nichtmitglieder der Gemeinde vergeben werden.

 

Die Gemeinde Biebelried wird über die Ehrungsvorschläge in nichtöffentlicher Sitzung am 28.01.2020 entscheiden. Die Ehrungen werden in der nächsten Bürgerversammlung vorgenommen werden; die Bürgerversammlung 2020 ist noch nicht terminiert.

Aufstellung einer 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried

(23.12.2019)

Für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 07.05.2018 / 18.02.2019 / 11.09.2019 / 12.11.2019 wurde die Genehmi­gung des Landratsamtes Kitzingen beantragt.

 

Details dazu finden Sie auf der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Bebauungsplan "Am Mainstockheimer Weg III"

(23.12.2019)

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 30.07.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Am Mainstockheimer Weg III", OT Biebelried, beschlossen.

 

Details finden Sie auf der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Winterdienst der Gemeinde Biebelried

(29.11.2019)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Parken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist. Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Winterdienst erfolgen. Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.

„Versammlung zur Nominierung des Kandidaten für die Bürgermeisterwahl und Gemeinderatslis- te am 15. März 2020 am Dienstag 03. Dezember 2019 um 20:00 Uhr im Rathaus Biebelried

(29.11.2019)

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bestellung eines Wahlleiters (Wahlausschuss)
  3. Abstimmung des Wahlverfahrens
  4. Vorstellung des Bürgermeisterkandidaten
  5. Vorstellung der Kandidaten/innen für die Gemeinderatsliste
  6. Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl
  7. Wahl der Bewerber/innen für die Gemeinderatswahl
  8. Bestellung eines Beauftragten des Wahlvorschlags und Stellvertreter
  9. Verschiedenes

Ein offenes Ohr für alle Belange - Bürgersprechtag bei Landrätin Tamara Bischof

(15.10.2019)

Da Termine bei konkreten Anliegen unkompliziert und schnell vergeben werden, ist eigentlich jeder Tag Bürgersprechtag bei Landrätin Tamara Bischof.

Ob regulär während der allgemeinen Bürozeiten oder unterwegs bei einem Termin, die Bürger haben jederzeit die Möglichkeit, die Landrätin anzusprechen und ihr Anliegen vorzutragen. Traditionell findet allerdings im Vorfeld eines Tages der offenen Tür am Landratsamt eine gesonderte Bürgersprechstunde statt. Am Sonntag, 13. Oktober, ist es wieder soweit und das Landratsamt lädt alle Bürger zu einem Tag der offenen Tür mit vielen Aktionen und Angeboten ein. Am Tag davor, am Samstag, 12. Oktober, bietet die Landrätin deshalb von 9 bis 13 Uhr eine Bürgersprechstunde an. Aus organisatorischen Gründen bittet die Landrätin um vorherige Anmeldung, um eventuelle Wartezeiten der Bürger zu vermeiden. Ein Termin zum Bürgersprechtag kann über das Büro der Landrätin (Tel. 09321/9281000, Fax 09321/9281099 bzw. E-Mail: landraetin@kitzingen.de) vereinbart werden. Selbstverständlich kann hierüber auch jederzeit während der regulären Bürozeiten ein Termin vereinbart werden.

Container für Rasenschnitt

(26.07.2019)

Ab sofort steht am Häckselplatz in Biebelried ein Container in welchem Rasenschnitt entsorgt werden kann.
Es wird darum gebeten nur Rasenschnitt in diesem Container zu entsorgen. Heckenschnitt und anderweitiges Grüngut soll weiterhin am Häckselplatz abgeladen werden.

Änderungen kommunale Entsorgungsverträge Fa. Veolia / Fa. Knettenbrech + Gurdulic

(30.06.2019)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ohne Vorankündigung zog sich die Entsorgerfirma Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Anfang Mai komplett aus dem Landkreis Kitzingen zurück. Der Landkreis Kitzingen als langjähriger und aktueller Vertragspartner wurde darüber nur wenige Tage vorher informiert.
Die Fa. Veolia hält im Landkreis Kitzingen eine Reihe von kommunalen Entsorgungsverträgen, die sie als Unterauftrag an die Fa. Knettenbrech + Gurdulic vergeben will. Vergaberechtlich ist dies zulässig. Zu den betroffenen Verträgen zählen im Wesentlichen:
- Sammlung, Beförderung und Verwertung von Altmetall (Altmetallcontainer an den gemeindlichen Wertstoffsammelstellen bzw. anderen gemeindlichen Einrichtungen)
- Übernahme und Beförderung von Elektroaltgeräten der Gruppe S (Gitterboxen für Elektro- und Elektronikkleingeräte an den gemeindlichen Wertstoffsammelstellen)
- Sammlung, Beförderung und Verwertung von Sperrabfall (mobile Sperrabfallsammlung)

Um eine reibungslose Fortführung der o. g. kommunalen Verträge zu gewährleisten, hat sich die Landkreisverwaltung umgehend zu Gesprächen mit Vertretern der beiden Entsor- gerfirmen getrof- fen. Dabei konnte erreicht werden, dass der bereits zum 1. Mai 2019 vorgesehene Wechsel um vier Wochen verschoben wurde. Zum 1. Juni 2019 wird damit nun die Fa. Knettenbrech + Gurdulic als Unterauftragsnehmer in die o.g. kommunalen Verträge einsteigen. Zum gleichen Zeitpunk übernimmt die Fa. Knettenbrech + Gurdulic außerdem den Betriebssitz der Fa. Veolia in Kitzingen, Richthofenstr. 43. ln einem Schreiben informierte die Fa. Veolia ihre regionaler Gewerbe- und lndustriekunden, dass sie sich zumim Landkreis Kitzingen auch aus dem Geschäftsbereich der Entsorgung zurückziehen wird.lm Folgenden informieren wir Sie, wie sich die Unterbeauftragung der Fa. Knettenbrech + Gurdulic konkret auf die o.g. kommunalen Verträge auswirkt:

1. Abfuhr Altmetallcontainer
Die Fa. Knettenbrech + Gurdulic wird ab 1. Juni 2019 operativ die Abfuhr der Altmetallcontainer an den gemeindlichen Wertstoffsammelstellen bzw. anderen gemeindlichen Einrichtungen (z.B. Bauhof) übernehmen.Der 4-wöchige Abfuhrturnus wie auch die Möglichkeit von Sonderleerungen bleiben unverändert erhalten.

2. Abfuhr Gitterboxenfür Elektro- und ElektronikkleingeräteDie Fa. Knettenbrech + Gurdulic wird ab 1. Juni 2019 außerdem operativ die Abfuhr der Gitterboxen für Elektro- und Elektronikkleingeräte an den gemeindlichen Wertstoffsammelstellen übernehmen. lm Rahmen dieser Abfuhr werden - wie bisher schon - auch die Sammelfässer für Batterien und Akkus geleert bzw. getauscht.Der 4-wöchige Abfuhrturnus wie auch die Möglichkeit von Sonderleerungen bleiben bei der Abholung der Gitterboxen für Elektro- und Elektronikkleingeräte unverändert erhalten.

3. Mobile Sperrabfallsammlung
- Ab 1. Juni 2019 führt die Knettenbrech + Gurdulic operativ auch die mobile Sperrabfallsammlung durch.
- An der Organisation und Durchführung der Sammelaktion ändert sich nichts.
- Die veröffentlichten Kontaktdaten für die Anmeldung zur Sperrabfallsammlung bleiben bis zum Erscheinen der nächsten lnfobroschüre «Sperrige Abfälle entsorgen» der Abfallberatung (voraussichtlich Februar/März 2020) unverändert erhalten.
- Die Öffentlichkeit wird über die lokalpresse und die Medienkanäle des landratsamtes über den Entsorgerwechsel informiert.

Wir bitten Sie, das Personal der Wertstoffsammelstellen und weitere betroffene gemeindliche Einrichtungen über diese Änderungen zu informieren. Eine Aktualisierung des leitfadens für die Wertstoffsammelstellen wie auch eine Mitteilung zum Entsorgerwechsel bei der mobilen Sperrab- fallsammlung zur Veröffentlichung in den gemeindlichen Mitteilungsblättern werden wir den Ge- meinden in Kürze zusenden.
Für weitere Fragen stehen lhnen die Mitarbeiter im Sachgebiet Kommunale Abfallwirtschaft, Herr Kuhn (Tel. 09321 9281200) oder Herr Dr. Weikert (Tel. 09321 928-1201) gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen Tamara Bischof Landrätin 

Bekanntmachung Bebauungsplan „Pförtlein, OT Kaltensondheim (als Bebauungsplan der Innenentwicklung und unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)“

(20.05.2019)

Die Gemeinde Biebelried hat in ihren Sitzungen am 06.12.2016, am 25.07.2017 und am 25.09.2018 beschlossen, einen Bebauungsplan „Pförtlein, OT Kaltensondheim (als Bebauungsplan der Innenentwicklung und unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)“ aufzustellen.

 

Details erfahren Sie auf der Seite der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen:

https://vgem-kitzingen.de/bauleitplanung/biebelried/11-aenderung-des-flaechennutzungsplanes.html

Flurgang Kaltensondheim

(27.03.2019)

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung:

 

1. In der Zeit vom 06.05.2019 bis 09.05.2019 finden im Bereich nördlich des Langeriedsgrabens und des Eherieder Baches die Grenzbegehungen durch die Feldgeschworenen statt.

 

2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

  • Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
  • Gemeindegrenzen

 

3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.

 

4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.

 

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Flurgang Biebelried

(27.03.2019)

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung:

 

1. Ab dem 02.05.2019 werden die Grenzen westlich der Autobahn 3, Flurlagen: Landstein, Vierthalb Morgen, Alte Straße und unterhalb des Mainfrankenparkes, Flurlagen: Rote Grube, Wasenäcker, Steinige, Schloßspitze, Schloßstück im Rahmen des Flurgangs durch die Feldgeschworenen kontrolliert.

 

2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

  • Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
  • Gemeindegrenzen

 

3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.

 

4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.

 

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Neubürgerbroschüre online

(25.02.2019)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde,


mit dieser Broschüre möchte die Gemeinde Biebelried ihren Bürgern und Gästen, insbesondere aber auch ihren Neubürgern einen aktuellen "Leitfaden" zur Orientierung an die Hand geben. Biebelried, Westheim und Kaltensondheim bieten mit ihrer geographischen Lage, den Schönheiten von Landschaft und Ortsbild sowie der sehr guten Infrastruktur die besten Voraussetzungen zum Leben, Wohnen und Arbeiten.
Unseren Neubürgern wünsche ich, dass sie sich in unserer Gemeinde bald heimisch fühlen.

 

DOWNLOAD der Neubürgerbroschüre


Mit freundlichen Grüßen,
Roland Hoh Erster Bürgermeister

Foto zu Meldung: Neubürgerbroschüre online

Bürgerversammlung Gemeinde Biebelried

(13.02.2019)

Am Montag, den 18. Februar 2019 um 20:00 Uhr findet im Rathaus der Gemeinde Biebelried die Bürgerversammlung statt.

Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

 

Tagesordnung

  • TOP 1 Ehrungen
  • TOP 2 Kennzahlen 2018 - Geschäftsbericht des Ersten Bürgermeisters
  • TOP 3 Wünsche und Anträge der Bürgerinnen und Bürger

 

Busservice für die Gemeinden Kaltensondheim und Westheim

Hinfahrt:

Rathaus Kaltensondheim 19:45 Uhr

Rathaus Westheim 19:50 Uhr

 

Rückfahrt :

Rathaus Westheim ca. 22:05 Uhr

Rathaus Kaltensondheim ca. 22:10 Uhr

 

Es wird um Rückmeldung an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (09321/9166-101) gebeten, wer den Busservice in Anspruch nehmen möchte. Für eine Anmeldung bis 15.02.2019 sind wir dankbar.

Silvesterfeuerwerk

(31.12.2018)

Gemeinderatsbeschluss vom 26.02.2013:

 

Die Bevölkerung wird gebeten, kein Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von historischen und alten Gebäuden, sowie Stallungen zur Tierhaltung abzubrennen. Der Abbrennplatz mit Umfeld ist von evtl. auftretenden Verunreinigungen nach Abbrennen des Feuerwerks durch den Verursacher zu säubern.

 

Hoh,

Erster Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG

(21.12.2018)

1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Pförtlein" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Biebelried vom 06.12.2016 zum Bebauungsplan "Pförtlein", geändert mit Beschluss vom 25.07.2017 wurde mit Beschluss vom 25.09.2018 nochmals wie folgt fortgeschrieben: Der Bebauungsplan erhält wieder die Bezeichnung: "Bebaungsplan Pförtlein, OT Kaltensondheim".

 

Lageplan nicht maßstäblich

 

Geltungsbereich umfasst folgende Flur-Nrn.:

269 (Teilfläche), 286/1, 286/4 (Teilfläche), 287, 294 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Kaltensondheim. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist hiermit ortsüblich bekannt gegeben.

 

2. Verfahren

Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird im Verfahren nach §§ 13 b und 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Nachverdichtung sowie Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.

 

3. Erneute Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde nach der öffentlichen Auslegung geändert; er wird daher neu ausgelegt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurde verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Der vom Ingenieurbüro Arz, Würzburg, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Pförtlein, OT Kaltensondheim, (als Bebauungsplan der Innenentwicklung und unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 09.11.2018 wird in der Zeit vom 02.01.2019 bis 18.01.2019 öffentlich ausgelegt. Sie können die folgenden Planunterlagen während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren:

  • Planunterlage Bebauungsplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 09.11.2018, Büro Arz, Würzburg
  • Begründung vom 09.11.2018, Büro Arz, Würzburg
  • Begründung zum Grünordnungsplan vom 09.11.2018, Büro Struchholz, Veitshöchheim
  • Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmissions­schutz vom 20.12.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • Ergänzung zur Verträglichkeitsuntersuchung zum Schall­immissionsschutz vom 21.12.2017, Büro Wölfel, Höch­berg
  • Untersuchung der Geruchsimmissionen im Plangebiet vom 10.02.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Biebelried vom 09.11.2018 mit Begründung, Büro Arz, Würzburg
  • Hydraulische Berechnung zur Ermittlung des Überschwemmmungsgebietes am Eherieder Mühlbach in Kaltensondheim: Kurzerläuterung vom 21.12.2017 und Lageplan, Büro Arz, Würzburg
  • Änderungsliste vom 09.11.2018
  • Artenschutzfachlicher Beitrag vom September 2018 - Heinrich Beigel, Diplombiologe, Weigenheim
  • Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie von Privaten aus der Ausle­gung vom 19.01.2018 bis 20.02.2018
  • Abwägungsbeschlüsse des Gemeinderates Biebelried vom 25.09.2018
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffen­burg vom 26. April 2017
  • Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken vom 16. Dezember 2016 mit Lageplan und Leitungsschutz­anweisung

 

Während der Auslegungszeit können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen in 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, zum Bebauungsplanentwurf vorbringen. Der Versand von einfachen E-Mails hat keine schriftformersetzende Wirkung. Dokumente haben nur dann eine schriftformersetzende Wirkung, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 Signaturgesetz) versehen sind. Alternativ können Sie, sofern Sie in Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises (nPA) sind, die Funktion „Sicherer Dialog" oder "Widerspruch" unseres Bürgerserviceportals unter www.vgem-kitzingen.de nutzen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder er-gänzten Teilen abgegeben werden; auf die ausliegende Änderungsliste wird verwiesen.

 

4.  Wesentliche umweltbezogenen Informationen

Die wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind:
Art der vorhandenen Information / Urheber Thematischer Bezug Fachgutachten
Heinrich Beigel Reusch, Hs.Nr. 100, 97215 Weigenheim

Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
(saP) vom September 2018
Wölfel Engineering GmbH & Co. KG, 97204 Höchberg

Untersuchung der Geruchsimmissionen im Plangebiet (vom 10.02.2017) 
Wölfel Engineering GmbH & CO. KG, 97204 Höchberg

Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmisssionsschutz (vom 14.02.2017)

Wölfel Engineering GmbH & CO. KG, 97204 Höchberg

Ergänzung zur Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmisssionsschutz (vom 12.04.2017)
Wölfel Engineering GmbH & CO. KG, 97204 Höchberg

Änderung zur Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmisssionsschutz (vom 20.12.2017)
BfAD Heyse GmbH & CO. KG St. Ägidius-Str. 18, 97359 Schwarzach-Gerlachshausen

Denkmalschutz-Oberbodenabtrag (vom 31.07.2018)

THOMAS STRUCHHOLZ Eremitenmühlstr. 9, 97209 Veitshöchheim, Begründung zum Grünordnungsplan (vom 09.01.2018)


Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB
Landratsamt Kitzingen, Kommunale Abfallwirtschaft vom 21.02.2018,    Hinweise zur Abfallentsorgung Landratsamt Kitzingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft vom 21.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet
Landratsamt Kitzingen, Untere Naturschutzbehörde vom 21.02.2018,    Anregungen zu folgenden Themen: Ausgleichsmaßnahmen, Ausgleichsfläche, Maßnahmen zum Artenschutz, Hinweis zu Tier- und Pflanzenarten

Regierung von Unterfranken, vom 21.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet
Bayerischer Bauernverband vom 23.02.2018, Hinweise zu Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen
Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 26.02.2018, Anregungen zu folgenden Themen: Ausgleichsmaßnahmen, Ausgleichsfäche, Maßnahmen zum Artenschutz, Hinweis zu Tier- und Pflanzenarten
Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 30.01.2018, Hinweise zum Schutzgut Boden und Erdaushub
Autobahndirektion Nordbayern vom 29.01.2018, Angaben zur Bemessung von Schallschutzmaßnahmen

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 19.02.2018, Hinweise / Anregungen zur Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Altlasten und Überschwemmungsgebiet
Staatliches Bauamt Würzburg vom 14.02.2018, Hinweise zum Straßenverkehrslärm, zur Bepflanzung und zur Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen

Regionaler Planungsverband Würzburg, vom 21.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet

Bezirk von Unterfranken, vom 21.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet, zum Fischereischutz, zur Abwasserbeseitigung und zur Pflege von Grünflächen

IHK Würzburg - Schweinfurt vom 20.02.2018, Hinweis zu immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen Landratsamt Kitzingen, Kreisjugendring vom 21.03.2017, Hinweise zur Pflanzenauswahl
Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB 

Ulrike Geiling vom 24.01.2018, Hinweise zum Grundwasser und zum Überschwemmungsgebiet

Hans Düll vom 24.01.2018 Hinweise zum Überschwemmungsgebiet sowie zum Natur- und Artenschutz

Michael Schätzlein vom 05.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet sowie zum Natur- und Artenschutz und Baugrund


5.    Hinweise
•    Über die Planung können Sie sich auch im Internet voll¬ständig unter www.vgem-kitzingen.de informieren.
•    Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde eben¬falls abgesehen.
•    Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§§ 13 b und 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
•    Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un-berücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).


6.    Besonderer Hinweis an die Fischereirechtsinhaber bzw. Fischereiausübungsberechtigten für den Eherieder Mühlbach
Die Fischereirechtsinhaber bzw. die Fischereiausübungsberechtigten für den Eherieder Mühlbach sind der Gemeinde Biebelried namentlich nicht bekannt; die Fischereirechtsinhaber bzw. Fischereiausübungsberechtigten für den Eherieder Mühlbach werden hiermit im Rahmen dieser Bekanntmachung besonders auf ihre Möglichkeit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme öffentlich informiert.


Gemeinde Biebelried,

Hoh, Erster Bürgermeister

Überwuchs zurückschneiden

(29.11.2018)

Die Gemeinde Biebelried weist die Grundstückseigentümer darauf hin, dass durch den Wuchs von Hecken, Gehölzen und Bäumen die Gewege, Verkehrszeichen und Straßenbe­leuchtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Wir bitten die Hecken, Gehölze und Bäume entsprechend zurückzu­schneiden.

Katastrophenschutz: Alarmierung der Bevölkerung – Probebetrieb der Sirenen am 17.10.2018

(09.10.2018)

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat für den 17.10.2018, ab 11.00 Uhr einen landesweit einheitlichen Sirenenprobebetrieb angekündigt. Betroffen sind alle Sirenenstandorte im 25 km Umkreis um die Kernkraftwerke und in einem kleineren Umkreis um Betriebe, welche unter die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung fallen.

 

Im Landkreis Kitzingen sind folgende Städte, Märkte und Gemeinden betroffen:

- Stadt Volkach mit allen Ortsteilen

- Stadt Prichsenstadt mit allen Ortsteilen

- Markt Wiesentheid ohne dem Ortsteil Untersambach

- Markt Kleinlangheim mit den Ortsteilen

- Stadt Dettelbach mit allen Ortsteilen

- Markt Schwarzach am Main mit allen Ortsteilen

- Gemeinde Albertshofen

- Gemeinde Buchbrunn

- Gemeinde Mainstockheim

- Gemeinde Nordheim am Main

- Gemeinde Sommerach

- Fa. Knauf Iphofen und Umgebung (Umkreis 1000m) durch mobile Sirene, stationiert bei der FF Iphofen, gemäß Fahrtenplan. Die mobile Sirene wird durch die Feuerwehr selbständig ausgelöst

- Fa. TEGA Marktbreit mit einer Sirene (Umkreis 1200 m)

- Markt Frickenhausen, LKr Würzburg, liegt im Bereich der Fa. TEGA.

 

Am 17.10.2018 wird das Signal „Warnung der Bevölkerung“ (einminütiger Heulton) ausgelöst. Die Funktionsfähigkeit der Sirenen muss durch Probebetriebe immer wieder überprüft werden.

Nur durch den tatsächlichen Betrieb können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden.

 

Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat vom Bayerischen Rundfunk die Zusage an diesem Termin in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die Probealarmierung und deren Bedeutung hinzuweisen.

 

Es ist wichtig, dass die Bevölkerung die Bedeutung der einzelnen Schallzeichen

  • einminütiger Heulton = Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten

und

  • eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen = Alarmierung der Feuerwehr

kennt.

Obstertrag der Kreisstraßen des Landkreises Kitzingen

(01.08.2018)

Der Landkreis Kitzingen bemüht sich seit vielen Jahrzehnten darum, das typische Landschaftsbild entlang der Kreisstraßen mit der Pflanzung von heimischen Obstgehölzen aufzuwerten und zu bewahren. Dabei steht auch immer im Vordergrund, den Ertrag dieser Obstbäume einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.  

 

Daher wird bei den örtlichen privaten Obstverwertern angefragt, ob Bedarf besteht die Früchte an den umliegenden Kreisstraßen (unentgeltlich) zu ernten. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Äpfel und Birnen.  

 

Interessenten können sich gerne mit dem Sachgebiet 42 am Landratsamt Kitzingen, Herrn Volkamer, Tel. 09321/928-4213 direkt in Verbindung setzen.

Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) Mariä Himmelfahrt

(01.08.2018)

Für die Festlegung, in welchen bayerischen Gemeinden Ma­riä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag ist, stellt nach Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feierta­ge (Feiertagsgesetz)das Landesamt für Statistik und Datenver­arbeitung nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Feiertagsgesetz ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung der je­weiligen Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der ka­tholischen Kirche zusammensetzt. Nach den im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten hatten zum Zensusstichtag, dem 09. Mai 2011 im Bereich der VGem Kitzingen in den Gemeinden Sulzfeld a. Main und Biebelried mit den Orts­teilen Kaltensondheim und Westheim mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.

 

Gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Feiertagsgesetz geben wir hier­mit bekannt, dass in Sulzfeld a. Main und Biebelried mit den Ortsteilen Kaltensondheim und Westheim am 15.08.2018 ein gesetzlicher Feiertag ist.

 

gez. Hoh Erster Bürgermeister

Parkplatzsituation Friedhof Westheim

(01.08.2018)

Der landwirtschaftliche Verkehr wird aufgrund der derzei­tigen Parkplatzsituation am vorderen Eingang des Friedhofs behindert. Es wird gebeten, den Parkplatz "Hinterm Friedhof" zu nutzen!

Foto zu Meldung: Parkplatzsituation Friedhof Westheim

Zeltlager in den Sommerferien

(01.07.2018)

Die Gemeinde Biebelried wird heuer in den Sommerferien wieder ein Zeltlager vor Ort für Kinder im Alter zwischen 8 und 13 Jahren anbieten.

 

 

Zeitraum: zweite Sommerferienwoche, genauer: Beginn/Aufbau Sonntag, 05.08.2018, ab 15:00 Uhr; Ende/Abbau Samstag, 11.08.2018, ab 9:00 Uhr;

Kosten: Keine, bis auf Anteil an Verpflegung, Holz und evtl. Taschengeld für Ausflüge (bisher lagen wir pro Person immer bei ca. 50 Euro).

 

Die Planung und Organisation wird von Frau Behrendt (Leh­rerin) ehrenamtlich durchgeführt.

Bedingung für die Teilnahme eines Kindes ist, dass die betreffenden Eltern beim Auf- oder Abbau helfen, eine Nachtwache oder Fahrdienste, z.B. zum Schwimmbad, übernehmen.

 

Interessierte Eltern wenden sich bitte an Doris Behrendt, Pförtleinsgasse 1, Kaltensondheim, 015158710968. Am liebs­ten per Mail: dorisbehrendt@kaltensondheim.net

Ein Vortreffen wird am Montag, den 16.07.2018 um 19:00 Uhr bei Frau Behrendt stattfinden.

Ferienpass 2018

(01.07.2018)

Hallo liebe Kinder,

das Ferienpassprogramm ist fertig. Ab 18. Juni 2018 liegt es an den be­kannten Stellen in euren Gemeinden aus.

Plätze können ab Samstag, den 21.07.2018 (Sonderver­kaufstag von 10:00 bis 13:00 Uhr) in der Gemeindever­waltung gebucht werden.

Denkt bitte daran eure Ferienpässe frühzeitig zu aktua­lisieren.

Müllabfuhr bereits ab 6 Uhr möglich

(01.07.2018)

„Vor vier Wochen war die Müllabfuhr erst am Nachmittag da, gestern dann schon vor 8 Uhr. Zu welcher Uhrzeit kommt die denn nun genau?"
Solche und ähnliche Anfragen erreichen die Abfallberater am Landratsamt in der letzten Zeit immer wieder. Auf diese Frage gibt es dann auch nur eine Antwort: „Die Müllfahrzeuge können am Abfuhrtag frühestens ab 6 und spätestens bis 20 Uhr vorbeikommen. Feste Uhrzeiten der Leerung sind bei der Müllabfuhr nicht möglich."
Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass die Müllwerker immer zu einer bestimmten Uhrzeit am Grundstück sind, um die Abfallbehälter zu leeren oder die Gelben Säcke abzuholen.
Ab 6 Uhr geht's los
Feste Uhrzeiten scheitern daran, dass die Müllabfuhr flexibel reagieren können muss. Ein Stau bei der Anfahrt in die Gemeinde, eine durch Lieferverkehr oder Falschparker versperrte Straße, nicht eingeplante Wartezeiten an einer Ver- wertungs- oder Entsorgungsanlage, extreme Witterungsverhältnisse wie Starkregen im Sommer oder Eis und Schnee im Winter. Auf all dies müssen die Müllwerker flexibel reagieren, um ihren täglichen Abfuhrplan einhalten und sämtliche Rest-, Bio- und Papiertonnen sowie die Gelben Säcke, die an diesem Tag an der Reihe sind, zuverlässig leeren zu können. Gibt es Probleme, wird kurzfristig eine andere Straße oder sogar eine andere Gemeinde vorgezogen und der ursprünglich geplante Bezirk wird später am Tag nachgeholt. So passiert es, dass die Müllwerker gewöhnlich immer mittags zur Stelle sind und dann plötzlich einmal schon ganz früh am Morgen.


Daher gilt: Die Mülltonnen und Gelben Säcke müssen am Abfuhrtag bis spätestens um 6 Uhr bereitgestellt werden.
 

Einleitepflicht für Abwasser/Chlorwasser aus Schwimmbädern in die öffentliche Entwässerung

(26.04.2018)

Bei Schwimmbadwasser, insbesondere wenn dieses gechlort ist, handelt es sich um Abwasser i. S. von § 3 Spiegelstrich 1 der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Biebelried und muss in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einge¬leitet werden (§ 5 Abs. 5 EWS)

Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG); Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwammspinners (Lymantria dispar L.), betreffend das Gebiet Biebelried

(20.04.2018)

Allgemeinverfügung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen vom 10. April 2018

 

Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG); Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwammspinners (Lymantria dispar L.), betreffend das Gebiet Biebelried

 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kitzingen erlässt folgende Allgemeinverfügung:

 

1. Befallsgebiete

Die Eichenwälder (Rein- und Mischbestände) auf den nachfolgend genannten Flumummern werden zu Befallsgebieten des Schwammspinners (Lymantria dispar) erklärt, in denen die unter 2. genannten Maßnahmen zu dulden bzw. durchzuführen sind: Siehe Anhang

 

2. Bekämpfung / Duldung

In den unter 1. genannten Befallsgebieten hat die untere Forstbehörde am AELF Kitzinqen den Schwammspinner sachgemäß und sachkundig, unverzüglich und wirksam zu bekämpfen (vgl. Hinweise). Sie kann dafür sachkundige Dritte beauftragen. Der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte hat die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen zu dulden. Die Bekanntgabe der Flumummern, die zur Bekämpfungsfläche zählen, erfolgt vorbehaltlich naturschutzfachlicher bzw. naturschutzrechtlicher Einschränkungen.

 

3. Widerruf

Die Ailgemeinverfügung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden oder mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

 

4. Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 2 wird angeordnet.

 

5. Einsicht

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim AELF Kitzingen, Bereich Forsten, Mainbemheimer Straße 103, 97318 Kitzingen während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Ferner werden die Allgemeinverfügung und ihre Begründung auf der Homepage des AELF Kitzingen unter www,aelf-ktbavern.de eingestellt.

 

6. In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie gilt bis zum 31. Juli 2018.

 

Gründe

I.

Die wärmegetönten Eichen- und Eichenmischwäider Mittel- und Unterfrankens gehören zum typischen Gefährdungsgebiet für Befall durch den Schwammspinner. Diese Schmetteriingsart baut in ca. 10-jährigen Zeitabständen und besonders nach heißen, trockenen Jahren sehr schnell Massenvermehrungen auf. Die Besatzdichten in betroffenen Waidbeständen sind dann so hoch, dass es zu einer kompletten Entlaubung der Bäume und teils massiven Folgeschäden besonders an der Eiche kommt. Seitens der zuständigen Forstbehörden wurde in den genannten Befallsgebieten ein bestandesbedrohender Befall festgestellt. Um bestandesbedrohende Schäden zu verhindern, wird die vorliegende Allgemeinverfügung erlassen.

 

II.

1. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit zum Erlass dieser Allgemeinverfügung durch das AELF Kitzingen folgt aus Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (ZuVLFG) vom 24. Juli 2003 (GVB! S. 470) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).

 

2. Die Anordnungen der Ziffern 1 bis 2 stützen sich auf §§ 6 Abs. 1 i.V.m. 8 PflSchG. Nach § 8 PflSchG kann die zuständige Behörde zur Bekämpfung von Schadorganismen oder zur Verhütung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen Maßnahmen nach § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 PflSchG ergreifen, soweit eine Regelung durch Rechtsverordnung nicht getroffen ist oder eine durch eine solche Rechtsverordnung getroffene Regelung nicht entgegensteht. Eine Regelung durch Rechtsverordnung steht der Allgemeinverfügung nicht entgegen. Die Maßnahme nach Zfff. 2 des Bescheids folgt aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 4 PflSchG. Bei Durchführung der Maßnahmen sind die Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Die Bekämpfung hat sachkundig (unter Beachtung der Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung vom 27.06.2013), nach guter fachlicher Praxis (gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit SS 12 ff PflSchG) und sachgemäß nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Die wirksame Bekämpfung des Schwammspinners ist regelmäßig nur in der Zeit von Mitte April bis Ende Juni - je nach Insekt und Witterung - durch die Ausbringung eines zulässigen Pflanzenschutzmittels aus der Luft möglich. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist § 18 PflSchG zu beachten. Die Anordnung von Maßnahmen nach § 8 PflSchG steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Sie war geboten, da der Schwammspinner durch flächigen Kahlfraß in Eichen- und Eichen-Mischwäldern erhebliche Schäden in Form von akuter Mortalität und chronischen Absterbeverläufen infolge von Sekundärbefall durch Eichenprachtkäfer und/oder pathogene Pilze verursachen kann. Daher besteht die dringende Notwendigkeit, das Ausmaß des Befalls durch Kontrollen festzustellen und durch entsprechende Maßnahmen die weitere Ausbreitung zu verhindern und die Besatzdichte auf Werte unterhalb der Schadschwelle zu reduzieren. Die angeordneten Maßnahmen sind zur Erreichung dieses Ziels geeignet und angemessen, insbesondere waren mildere Mittel nicht ersichtlich.

 

3. Die Bestimmungen in Ziff. 3 stützen sich auf Art. 36 Abs. 2 Nm. 3 und 5 BayVwVfG.

 

4. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach Ziff. 4 ist im öffentlichen Interesse erforderlich (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Einer bestandesbedrohenden Gefahr kann nur durch die unverzügliche Ergreifung der unter Ziffer 1-5 genannten Maßnahmen begegnet werden, insbesondere droht bei zeitlicher Verzögerung durch Rechtsbehelfsverfahren eine schnelle flächige Ausbreitung des Schädlings und der Aufbau sehr hoher Populationsdichten auch angrenzend an das Befallsgebiet. Die Überwachung und Eindämmung der Massenvermehrung wird dadurch erheblich erschwert bis unmöglich.

 

5. Die Allgemeinverfügung wird im Bayerischen Staatsanzeiger öffentlich bekannt gegeben (Art. 41 Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG). Die für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit maßgeblichen Gründe machen es erforderlich, dass die Allgemeinverfügung sofort mit der Bekanntgabe wirksam wird. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG war deshalb zu bestimmen, dass als Tag der Bekanntgabe der auf die Bekanntmachung folgende Tag gilt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form (siehe unten „Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung“).

 

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist einzulegen bei dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen

 

Im Falle der Einlegung des Widerspruchs per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehenen Dokuments: poststelle@aelf-kt.bayem.de

 

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg in 97082 Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg erhoben werden.

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Zur elektronischen Einlegung von Klagen und anderen gerichtlichen Rechtsbehelfen siehe unten „Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung“

 

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg in 97082 Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Zur elektronischen Einlegung von Klagen und anderen gerichtlichen Rechtsbehelfen siehe unten „Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung“

 

Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung in Nr. 6 der Allgemeinverfügung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO); das bedeutet, dass die Aligemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit Widerspruch und Klage angegriffen wird. Beim AELF Krtzingen (§ 80 Abs. 4 VwGO) oder beim oben genannten Verwaltungsgericht kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt werden (§ 80 Abs. 1, Abs. 5 VwGO).

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI S. 390) wurde im Bereich des Landwirtschaftsrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.

- Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig.

- Eine Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. 

 

Weitere Hinweise:

- Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.

- Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen sind seitens der bekämpfenden Behörde die Vorgaben des § 18 FflSchG zu beachten, insbesondere ist die Ausbringung des Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen nur dann zulässig. soweit es für eine wirksame Anwendung keine vergleichbaren anderen Möglichkeiten gibt oder durch die Anwendung mit Luftfahrzeugen gegenüber der Anwendung vom Boden aus eindeutige Vorteile im Sinne geringerer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder den Naturhaushalt bestehen.

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, den 10.04.2018

K. Behr

Bereichsleiter Forsten

BEKANNTMACHUNG Das Flurbereinigungsverfahren Randersacker Proj. V soll abgeschlossen werden.

(01.03.2018)

Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die ge­meinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet.

Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.

Der als Grundlage zur Abrechnung mit den Beteiligten die­nende Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis) und der dazugehörende Sachbericht liegen ab sofort auf die Dauer von einem Monat in Rathaus des Marktes Randersa­cker, Maingasse 9, 97236 Randersacker während der allge­meinen Dienststunden zur Einsicht aus.

Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren haben die Möglichkeit, in den Verwendungsnachweis mit Sachbericht Einsicht zu nehmen.

 

Würzburg, den 08.02.2018 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gez. Volker Liebenstein - Baurat

Asche hat in der Biotonne nichts verloren

(01.03.2018)

Eine gern übersehene Warnung: „Keine heiße Asche ein­füllen"

„Noch immer vergeht kaum eine Woche, in der uns nicht Abfallbehälter gemeldet werden, die durch heiße Asche be­schädigt oder gar zerstört wurden", weiß Gabriele Richmond beim Team der kommunalen Abfall wirtschaft zuständig für die Mülltonnen. „Wenn es dann bei einem Loch in der Tonne bleibt, muss man schon von Glück sprechen", ergänzt Rich­mond weiter.

Die unterschätzte Gefahr

Man darf sich nicht davon täuschen lassen, dass der Asche­haufen von außen schon erloschen scheint. Im Inneren kann er immer noch glühen. Daher der dringende Appell von Abfallberater Harald Heinritz: „Selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Luft und Abfällen können schnell gefährliche Schwelbrände auslösen. Daher darf Asche erst dann in die Restabfalltonne, wenn sie wirkliche vollständig erkaltet ist". Daher rät der Abfallberater weiter: „Kippen Sie die Asche nicht gleich in die Mülltonne, sondern lassen Sie sie erst in einem feuerfesten Metallbehälter mit Deckel vollständig abkühlen." Dieser Aschebehälter sollte dann aber nicht im näheren Umkreis von brennbaren Gegenständen aufgestellt werden.

Für die Biotonne und den Wertstoffhof tabu

Asche, egal ob Holz-, Kohle- oder Grillasche, hat in der brau­nen Biotonne nichts verloren. Aschen sind mit Schadstoffen belastet und daher für die Bioabfallverwertung denkbar ungeeignet. Aus diesem Grund raten neben den Abfallberatern auch Gartenfachberater dringend davon ab, Asche auf den Komposthaufen im Garten zu geben. Treffen Müllwerker dennoch auf Biotonnen, die mit Asche befüllt sind, so erhal­ten diese Tonnen einen roten Aufkleber und werden konse­quent nicht geleert.

Aufgrund der Brandgefahr werden darüber hinaus Aschen am Wertstoffhof Kitzingen generell nicht angenommen.

Informationsbroschüre „Keine heiße Asche einfüllen"

Diese Tipps zur richtigen Entsorgung von Asche haben die Abfallberater vom Landratsamt in einer Infobroschüre zusammengestellt. Diese Broschüre gibt es beim Landratsamt Kitzingen und bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Im Download-Center von abfallwelt.de kann sie auch als gedruckte Ausgabe kostenlos bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

Weitere Fotos zum Thema „Abfall, Mülltonnen und Abfall­wirtschaft" finden Sie in unserer Bilddatenbank unter www.abfallbild.de

Foto zu Meldung: Asche hat in der Biotonne nichts verloren

Sirenenprobetermine 2018

(31.01.2018)

Es ist beabsichtigt, im Jahre 2018 5 Probetermine überörtlich durchzuführen.

Folgende Termine sind vorgesehen:

Jeweils Samstag: 03.03. / 05.05. / 07.07. / 01.09./ 03.11.2018

 

Die Probetermine der Feuerwehrsirenen finden jeweils ab 12.15 Uhr statt und werden gegen 12.45 Uhr abgeschlossen sein. Zusätzlich für die nachgerüsteten Sirenen („Warnung der Bevölkerung") im mittleren und nördlichen Landkreis sowie Iphofen und Fa. TEGA Marktbreit finden noch folgende Probetermine statt: Am 18.04. und 17.10.2018 (jeweils um 11.00 Uhr) erfolgt bei den dafür nachgerüsteten Sirenen im Landkreis eine zusätzliche Alarmierung (einminütiger Heulton). Bei einem evtl. Einsatzalarm während diese Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).

Aufstellung eines Bebauungsplanes "Pförtlein"

(31.01.2018)

Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplans Pförtlein, OT Kaltensondheim mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerweiher und Änderung des Bebauungsplanes Gärten, (als Bebauungsplan der Innenentwicklung und unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) der Gemeinde Biebelried; Änderung des Aufstellungsbeschlusses;

Durchführung der öffentlichen Auslegung nach §§ 13 b und 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Pförtlein" beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 25.07.2017 wurde dieser Aufstellungsbeschluss wie folgt geändert:

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: " Bebauungsplan Pförtlein, OT Kaltensondheim mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerweiher und Änderung des Bebauungsplanes Gärten".

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem unten zum download angebotenen Lageplan.

 

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flur-Nrn.:
269 (Teilfläche), 286/1, 286/4 (Teilfläche), 287, 294 (Teilfläche), 273, 272 und 270 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Kaltensondheim

 

Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird im Verfahren nach §§ 13 b und 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Nachverdichtung sowie Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.

 

Der vom Ingenieurbüro Arz, Würzburg, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Pförtlein, OT Kaltensond-heim mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerwei-her und Änderung des Bebauungsplanes Gärten, (als Bebauungsplan der Innenentwicklung und unter Einbe-ziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 24.07.2017 / 27.11.2017 wird 
in der Zeit vom 19.01.2018 bis 20.02.2018 öffentlich ausgelegt. Sie können die folgenden Planunterlagen während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren:

  • Planunterlage Bebauungsplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 24.07.2017/27.11.2017, Büro Arz, Würzburg
  • Begründung vom 24.07.2017/27.11.2017, Büro Arz, Würzburg
  • Begründung zum Grünordnungsplan vom 24.07.2017, Büro Struchholz, Veitshöchheim
  • Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmissionsschutz vom 20.12.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • Ergänzung zur Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmissionsschutz vom 21.12.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • Untersuchung der Geruchsimmissionen im Plangebiet vom 10.02.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Biebelried vom 30.07.2017 mit Begründung, Büro Arz, Würzburg
  • Hydraulische Berechnung zur Ermittlung des Überschwemmmungsgebietes am Eherieder Mühlbach in Kaltensondheim: Kurzerläuterung vom 21.12.2017 und Lageplan, Büro Arz, Würzburg

 

Zusätzlich liegende folgende Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf:

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 26. April 2017
  • Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken vom 16. Dezember 2016 mit Lageplan und Leitungsschutzanweisung

 

Während der Auslegungszeit können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen in 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, zum Bebauungsplanentwurf vorbringen, jedoch nicht in elektronischer Form (z. B. E-Mail).

 

Hinweise:
Über die Planung können Sie sich auch im Internet vollständig unter www.vgem-kitzingen.de informieren. Von einer frühzeitigen Unterrichtung / Erörterung nach §§ 13 b und  13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde ebenfalls abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§§ 13 b und 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a  Abs. 6 Satz 1 BauGB).                  

 

Gemeinde Biebelried

Hoh

 

[Lageplan]

Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

(23.01.2018)

Am 15. Februar 2018 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig

 

Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto abgebucht. 

 

Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (IBAN DE98 7919 0000 0000 9002 81) zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden. 

Straßenverkehrsordnung Wendehammer

(26.10.2017)

§ 1 STVO: Grundregeln: Die Teilnahme am Straßenverkehr er-fordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen un-vermeidbar, behindert oder belästigt wird. § 12 Abs. 3 STVO: Das Parken ist u. a. unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, und vor Bordsteinabsenkungen Grundsätzlich haben Wendehammer den Zweck, dass jedermann dort gut wenden kann, weil er sich in einer Sackgasse befindet. Daher gilt: Beachten Sie immer die ausgewiesenen Schilder, die ein Parkverbot begründen. Das Parken in einem engen Wendehammer, das andere An-wohner am Ausfahren aus ihren Grundstücksausfahrten behindert, kann gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Auch von einem parkenden Fahrzeug geht stets eine gewissen Betriebsgefahr aus, so dass bei Parkvorgängen eine Mithaftung an eigenen und fremden Unfallschäden gegeben sein kann. Dass die Betriebsgefahr umso höher bewertet werden muss, je gröber der Halt- oder Parkverstoß war, dürfte offensichtlich sein. Andererseits begründet ein verkehrswidriges Parken auch ein Mitverschulden. In der Rechtsprechung sind bei verkehrswidrigem Halten oder Parken je nach der Schwere des Verstoßes und nach dem Grad der Behinderung durchaus hohe Mithaftungsquoten angenommen worden.

Ausweisung eines Wohnbaugebietes Pförtlein

(31.08.2017)

OT Kaltensondheim mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerweiher und Änderung des Bebauungsplanes Gärten durch die Gemeinde Biebelried, Landkreis Kitzingen, Un­terfranken

Das Baugebiet mit 1,5 ha im Ortsteil Kaltensondheim der Ge­meinde Biebelried soll als Allgemeines Wohngebiet mit der Gebietsfestsetzung „WA" ausgewiesen werden und vorwie­gend dem Wohnen dienen.

Die Mindestgröße der Grundstücke beträgt 600 qm. Es wer­den Einzelhäuser und Doppelhäuser mit max. vier Wohn­einheiten und max. zwei Vollgeschossen zulässig sein. Zu­gelassen sind Satteldächer, Walm- und Pultdächer, ab 14° asymmetrisch oder zwei und mehr gegenüberliegenden Dachflächen (Toskanadach). Als Dachneigung wurde festge­legt:

Satteldach 14° - 50°

Pultdach 10° - 28°

Die Bauplatzpreise sind aktuell noch nicht kalkulierbar, da eine Kostenschätzung für die Erschließung des Gebiets noch nicht vorliegt. Voraussichtlich werden die Grundstücke mit der Verpflichtung vermarktet, dass innerhalb einer noch fest­zusetzenden Frist ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten ist (ca. fünf Jahre nach Kaufdatum).


Aktuell wird das Überschwemmungsgebiet für den Eherieder postalische Anschrift Mühlbach für einen 100-jährlichen Abfluss überschlägig er­mittelt. Die Ergebnisse und sich daraus ergebende Anforde­rungen werden dann im Bebauungsplan dargestellt werden.

 

Ziel der Gemeinde Biebelried ist es, baldmöglichst Bauplät­ze bereitstellen zu können und das erforderliche Bauleit­planverfahren möglichst bis Ende 2017 abzuarbeiten. Eine Erschließung könnte dann 2018 erfolgen.

Die Gemeinde fragt Ihren ganz konkreten Bedarf ab: Haben Sie Interesse am Erwerb eines Bauplatzes in Kaltensond­heim?

Sofern Sie Interesse haben, teilen Sie dies der Gemeinde Biebelried bitte bis spätestens 29.09.2017 schriftlich mit. Sie können dazu das Formblatt anbei nutzen, gerne aber auch unter bauamt@vgem-kitzingen.de mir eine Mail zukommen lassen.

Diese Bedarfsabfrage ist für Sie selbstverständlich unver­bindlich.

 

Gemeinde Biebelried,
21.09.2017
Roland Hoh, Erster Bür­germeister

 

[Standort]

[Formblatt bei Interesse am Erwerb eines Bauplatzes]

Überwuchs zurückschneiden

(03.08.2017)

Die Gemeinde Biebelried weist die Grundstückseigentümer daraufhin, dass durch den Wuchs von Hecken, Gehölzen und Bäumen die Gehwege, Verkehrszeichen und Straßenbe­leuchtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Wir bitten die Hecken, Gehölze und Bäume entsprechend zurückzu­schneiden. Auch wird gebeten die Gehwege anschließend zu säubern.

Kriterienkatalog für Ehrungen

(26.07.2017)
Für die Ehrungen durch die Gemeinde sollte, um Ungleichbehandlung zu vermeiden, ein
Maßstab festgelegt werden der eine Ehrung rechtfertigt:
 
Gemeinde und Gemeindewohl
- Langjährige Mitarbeiter ab einer Betriebszugehörigkeit von mind. 10 Jahren
- Mindestens 15 jährige ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein, Ortsverband oder
kirchlichen Verein der Gemeinde
- Mindestens 15 jährige überörtliche Ehrenamtstätigkeit
- Außergewöhnliche Verdienste und langjähriges Wirken zum Wohle der Gemeinde, Ihrer
Mitbürger und der Allgemeinheit
- Ehrung anlässlich von größeren oder langjährigen Spenden zu Gunsten der Gemeinde oder ihrer Vereine
 
Sport
- 1. bis 3. Rang bei Meisterschaften ab Bezirksebene, für Mannschaften, Einzelsportler und deren Trainer
 
Kunst und Kultur
- 1. bis 3. Rang bei Ausscheidungen und Wettbewerben ab Bezirksebene, sowohl für den Bewerber als auch den Ausbilder oder Mentor
- Außergewöhnliche Verdienste für die Gemeinde in den Bereichen Kunst, Musik und Kultur
 
Bildung
- Bei Schulabschlüssen die Jahrgangsbeste und / oder ein Abschluss bis zu einem
Notendurchschnitt von 1,5
- Bei Berufsabschlüssen und Meisterprüfungen die Besten der jeweiligen Prüfung und / oder
Abschlüsse bis zu einem Notendurchschnitt von 1,5
- Besondere Auszeichnungen im Bereich Wissenschaft und Forschung z.B. Preis bei „Jugend forscht“, Stipendium, Dissertation

Unseriöse Kundenanschreiben

(30.06.2017)

Warnung vor falschen Rechnungen

N-ERGIE Kunden in Nürnberg und der Region berichten da- rüber, dass sie Rechnungen einer „Sharp Energie BVBA“ aus Bremen erhalten haben. In den Schreiben fordert der Ab- sender dazu auf, 79,49 Euro für die „Servicekosten an Ihrem Stromzähler“ zu überweisen.

Die Rechnungen werden derzeit scheinbar bundesweit an Verbraucher versandt. Laut der Verbraucherzentrale Nord- rhein-Westfalen handelt sich um eine Betrugsmasche: In kei- nem bekannten Fall haben Servicearbeiten an Stromzählern tatsächlich stattgefunden.

N-ERGIE Kunden, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollen auf keinen Fall überweisen und sich direkt an die Po- lizei wenden.

Bei Fragen können sich Kunden telefonisch, persönlich oder online an die N-ERGIE Aktiengesellschaft wenden.

Telefonisch: 08001008009 (kostenfrei) Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr Samstag 8:00 bis 13:00 Uhr

 

Persönlich im N-ERGIE Centrum

Südliche Fürther Straße 14 (am Plärrer), Nürnberg Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

E-Mail: dialog@n-ergie.de

Fax: 0911 802-3668

Verabschiedung

(30.05.2017)

Dienst und Einsatz im Ortsteil Westheim den Sie seit 35 Jahre geleistet hat. 35 Jahre ehrenamtlicher Einsatz stets zum Wohle der Gemeinde und Bürger. Zusammen mit Ihrem Mann Werner Seubert waren beide die gute Seele im Rathaus Westheim. Wir wünschen Frau Seubert, die altersbedingt ausscheidet, alles Gute auf Ihrem weiteren Weg und vor allem Gesundheit.

 

Roland Hoh Bürgermeister

Bekanntmachung

(30.05.2017)

1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Mainstockheimer Weg", OT Biebelried, Gemeinde Bie­belried (Bebauungsplan der Innenentwicklung);

1. Berichtigung der 10. Änderung des Flächennut­zungsplanes der Gemeinde Biebelried (für den OT Biebelried); Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Biebelried hat am 27.04.2017 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Am Mainstockheimer Weg 1. Änderung", OT Biebelried, als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. 

Der Planbereich stellt sich wie im ersten angehängten Download dar.

 

Maßgebend ist der Bebauungsplan in der Fassung vom 06.12.2016/25.04.2017.

Der Flächennutzungsplan wurde im Wege der Berichtigung wie folgt wie im zweiten angehängten Download dargestellt angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB).
 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Mainstockheimer Weg", OT Biebelried und die Örtlichen Bauvorschriften sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes treten mit dem Tage dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB) und liegen einschließlich Begründung nach § 10 Abs. 4 BauGB ständig öffentlich in der Verwaltungsge­meinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 24, aus. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Nach § 215 Abs. 2 BauGB wird hiermit auf die Voraussetzun­gen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- ­und Formvorschriften und Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wie folgt hingewiesen:

  • Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1—3, Abs. 2 und Abs. 2 a BauGB bezeichneten Verfahrens und Form­vorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1—3 und § 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Biebelried geltend ge­macht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sach­verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dazulegen.
  • Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39—42 BauGB bezeichneten Vermö­gensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschä­digungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprü­chen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

 

 

Gemeinde Biebelried

Hoh, Erster Bürgermeister

 

 

 

[Download 1]

[Download 2]

Appell an alle Bürger der Ortsteile

(27.04.2017)

Die Parksituation in den Ortsteilen hat sich Zusehens verschlechtert. Wir bitten Sie auf Folgendes zu achten:

  • Ein- und Ausfahrten sind frei zu halten, ebenso auf der ge­genüberliegenden Seite
  • Einmündungen und Engstellen sind frei zu halten
  • Parkverbot auf den Gehwegen
  • Kreuzungsbereiche sind frei zu halten
  • Es sollte so geparkt werden, dass Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden
  • Im Siedlungsgebiet Geschwindigkeit anpassen, da Kinder immer wieder auf der Straße spielen

Da es immer wieder zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten mit Verkehrsteilnehmern kommt bitten wir Sie die An­merkungen zu beachten."

Bürgerenergiepreis Unterfranken 2017 - Mein Impuls. Unsere Zukunft!

(03.04.2017)

10.000 Euro für die Energiezukunft: Bewerben Sie sich jetzt!

 

Die Bayernwerk AG ruft mit Unterstützung der Regierung von Unterfranken zum dritten Mal zum Bürgerenergiepreis Unterfranken auf.

Die mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Auszeichnung geht an Privatpersonen, Vereine, Schulen und andere nicht ge­werbliche Gruppierungen, die mit ihren Ideen und Projekten einen Impuls für die Energiezukunft setzen.

Gefördert werden pfiffige und außergewöhnliche Ideen und Maßnahmen, die einen Energiebezug haben und sich mit den Themen Energieeffizienz oder Ökologie befassen.

Eine ausführliche Beschreibung, den Bewerbungsbogen und Videos der Vorjahressie-ger finden Sie im Internet unter www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis.

Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Ideen und Projekten Sie die Energiezukunft voran­treiben. Der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen kann zusammen mit Fotos und ergänzenden Unterlagen (max. 10 DIN A 4-Seiten) bis zum 20. April 2017 bei der Bayern­werk AG, Ursula Schmitt, Unterdürrbacher Straße 14­22, 97080 Würzburg, eingereicht werden.

Die Auswahl der finalen Gewinner und die Aufteilung des Preisgeldes erfolgen durch eine Fachjury. Die eingereichten Vorschläge werden danach bewertet, ob es gelingt, einen Im­puls für die Energiezukunft zu setzen und eine Vorbildfunkti­on für andere einzunehmen.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie sich an Annette Seidel, Bayernwerk AG, Telefon 09 21-2 85-20 82, buergerenergiepreis@bayernwerk.de, wenden.

Einladung Kulturweg

(03.04.2017)

Es wird herzlich zum nächsten Treffen des Kulturweges am 15.05.2017 um 20:00 Uhr in Biebelried eingeladen. Themen:

  • mögliches Fest bezüglich des Kulturweges mit Ausstellung von Bildern
  • Planung mit Rundgang Kirche
  • nächster Gottesdienst an der Lorenzquelle

Bezüglich der Bilderausstellung bitten wir Sie, uns Bilder vom „Alten Biebelried" für die Ausstellung zu überlassen. Es wäre schön, wenn Sie sich melden würden, falls Sie im Besitz sol­cher Bilder sind. Gerne können Sie diese bereits zum Treffen des Kulturweges mitbringen oder uns in digitaler Form zu­kommen lassen. Es wäre von Vorteil, wenn Personenbilder mit Namen gekennzeichnet wären.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Bemühungen

Am 30.04.2017 wird auf dem BR um ca. 18:00 Uhr ein

Film über die Gemeinde Biebelried und ihre Ortsteile aus­gestrahlt."

Einladung Grenzgang

(03.04.2017)

An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung zum Grenzgang am 23.04.2017. Er werden die Grenzen zu Repperndorf und Westheim began­gen.

 

Treffpunkt: 13:00 Uhr am Biebelrieder Weg

 

Auf Ihr Kommen freut sich der Feldgeschworenenobmann
Gerhard Wagner

Leitungsrückbau zwischen Dettelbach und Neusetz

(03.04.2017)

Leiterseile und Masten werden entfernt - Stromkabel ersetzt Freileitung

 

Ab Montag, 20. bis voraussichtlich 31. März 2017 wird die N-ERGIE Service GmbH die MittelspannungsFreileitung zwi­schen Dettelbach und Neusetz entfernen. Auf einer Länge von fast dreieinhalb Kilometern bauen die Netzmonteure 23 Beton­masten sowie die Leiterseile ab.

Während der Arbeiten kann es im Bereich der Flurwege zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Im Vorfeld hat die N-ERGIE bereits die notwendige Mittelspannungsleitung verkabelt, weshalb die Stromversorgung der Anwohner während der Bauarbeiten durchgehend ge­währleistet ist. Die Verkabelung gewährleistet eine hohe Versorgungssicherheit in der Region Dettelbach.

Bekanntmachung

(03.04.2017)

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung:

  1. In der Zeit vom 02.05.2017 bis 12.05.2017 werden die Gren­zen in den Flurlagen Repperndorfer Weg, Schelmsgraben, Kaltensondheimer Weg und Seehetten im Rahmen des Flurgangs durch die Feldgeschworenen kontrolliert.
  2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft: Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken, Gemeindegrenzen
  3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach frü­heren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbege­hung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.
  4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Ver­ursacher zu erstatten.

 

gez. Roland Hoh - Erster Bürgermeister

 

 

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung:

  1. In der Zeit vom 02.05.2017 bis 05.05.2017 finden im Bereich nördlich des Langeriedsgrabens und des Eherieder Baches die Grenzbegehungen durch die Feldgeschworenen statt.
  2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft: Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken, Gemeindegrenzen
  3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach frü­heren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbege­hung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.
  4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.

 

Roland Hoh - Erster Bürgermeister

Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mainstockheimer Weg“, OT Biebelried

(03.03.2017)

Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mainstockheimer Weg", OT Biebelried, (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) der Gemeinde Biebelried; Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

BEKANNTMACHUNG

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, einen Bebauungsplan „Mainstockheimer Weg, 1. Änderung", OT Biebelried, als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (nicht maßstäblich). Der vom Ingenieurbüro Arz, Würzburg, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Mainstockheimer Weg, 1. Änderung",

OT Biebelried (Bebauungsplan der Innenentwicklung) der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 06.12.2016 wird in der Zeit vom 06.03.2017 bis 06.04.2017 öffentlich ausgelegt. Sie können die folgenden Planunterlagen während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren:

Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mainstockheimer Weg", OT Biebelried, mit Begründung und Unterlage Grünordnung

  • Berichtigung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Übersichtsplan und Begründung Während der Auslegungszeit können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungs­gemeinschaft Kitzingen in 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5 zum Bebauungsplanentwurf vorbringen, jedoch nicht in elektronischer Form (z. B. E-Mail) Hinweise:
  • Über die Planung können Sie sich auch im Internet vollständig unter www.vgem-kitzingen.de informieren.
  • Von einer frühzeitigen Unterrichtung / Erörterung wurde ab­gesehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB).
  • Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde abgesehen.
  • Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
  • Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt blei­ben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
  • Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gel­tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Gemeinde Biebelried                          

H o h - Erster Bürgermeister

ausgehängt: 09.02.2017, abgenommen: 23.02.2017

 

 

Mikrozensus 2017 im Januar gestartet

(03.03.2017)

Interviewer bitten um Auskunft

 

Auch im Jahr 2017 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen lnterviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2017 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2017 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit, der Körpergröße und dem -gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. ln Bayern sind demnach bei rund 60000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Grund- und Gewerbesteuer

(02.02.2017)

„Am 15. Februar 2017 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.

Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teil­nehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto ab­gebucht.

Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir, die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Biebelried bei der VR-Bank Kitzingen, Iban-Nr. DE03 7919 0000 0000 9002 81 zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden."

Bekanntmachung

(02.02.2017)

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Mainstockheimer Weg, 1. Änderung", OT Biebelried beschlossen. Der Gel­tungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgen­dem Lageplan (nicht maßstäblich), der wesentlicher Bestand­teil dieses Beschlusses ist.

 

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flur-Nrn.:

117, 117/1, 117/2, 117/3, 117/4, 117/5, 117/6, 139/1, 139/2, 139/3, 139/4, 141, 9060/2, 9060/3 und 9060/4 der Gemar­kung Biebelried.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes zielt auf die Regelung einer sachgerechten Erschließung und die Sicherstellung ei­ner geordneten städtebaulichen Bebauung ab. Ferner ist beabsichtigt, die Bebauung im Ortsbereich - im Sinne des Ladesentwicklungsprogramms Bayern - zu verdichten.

Zum Verfahren hat die Gemeinde folgende Festlegungen getroffen

1.    Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Nachverdichtung - ohne Durchführung einer Umweltprü¬fung - durchgeführt. Die Gemeinde stellt fest, dass die Vor¬aussetzungen hierfür gegeben sind:
a.    Als zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der BauNVO werden weniger als 20 000 Quadratmeter zulässige Grundfläche festgelegt, nämlich ca. 1.200 qm Grundfläche.
b.    Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Ge¬setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Lan¬desrecht unterliegen, wird nicht begründet.
c.    Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes wer¬den durch den Bebauungsplan nicht berührt.

2.    Zum Verfahren werden folgende Festlegungen getroffen:
a.    Von einer frühzeitigen Unterrichtung / Erörterung nach § 13 a  Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
b.    Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
c.    Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonsti¬gen Trägern öffentlicher Belange sind nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
d.    Von einer Umweltprüfung wird abgesehen; bei der Be¬teiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB ist hierauf jeweils hinzuweisen.
e.    Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 1    BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Auslegung nach § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 2    Abs. 2 BauGB wird in Kürze durchgeführt werden; hierzu erfolgt eine neuerliche Bekanntmachung.
 

Gemeinde Biebelried                        

Hoh, Erster Bürgermeister

Kitzingen, 23.12.2016

Silvesterfeuerwerk

(01.12.2016)

Gemeinderatsbeschluss vom 26.02.2013

Die Bevölkerung wird gebeten, kein Silvesterfeuer­werk in unmittelbarer Nähe von historischen und al­ten Gebäuden, sowie Stallungen zur Tierhaltung abzubrennen. Der Abbrennplatz mit Umfeld ist von evtl. auftretenden Verunreinigungen nach Abbrennen des Feuerwerks durch den Verursacher zu säubern.

Bekanntmachung Bauleitplanverfahren

(01.12.2016)

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 27. Sep­tember 2016 folgenden Beschluss gefasst.

Beschluss vom 27.09.2016:

Der Beschluss vom 27.04.2015, lfd. Nr. 116 wird aufgehoben. Die Bauleitplanverfahren 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan SO Urzenwiese werden eingestellt.

Der Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Gemeinde Biebelried

Hoh
Erster Bürgermeister

Weihnachtsbaumspender/-in gesucht

(01.12.2016)

Damit die Ortsteile in diesem Jahr in weihnachtlichem Glanz erstrahlen können, bittet die Gemeinde Biebelried um eine Weihnachtsbaumspende.


Gesucht wird eine Tanne oder Fichte, die mindestens 3 m hoch sein sollte. Das Fällen und den Abtransport des gespendeten Baumes können die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs
kostenlos übernehmen.


Wer einen Weihnachtsbaum spenden möchte oder noch
Fragen hat, wende sich an die Gemeinde Biebelried,
Frau Machwart (09321/9166-101) oder an Herrn Ersten
Bürgermeister Hoh (0171/3173921).

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Rufnummer 116 117 noch unbekannt

(02.10.2016)

Textfeld: Dienstag 11.10.16 Samstag 15.10.16 Sonntag 13.10.16Für schwere Unfälle oder lebensbedrohliche Situationen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt gibt es europaweit die einheit­liche Notfallnummer 112. Doch wer hilft, wenn man sich nachts oder am Wochenende leicht verletzt hat oder eine schwere Grippe einen ans Bett fesselt? Unter der Rufnummer 116 117 ist bundesweit aus allen Telefonnetzen ohne Vor­wahl der ärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen. „Auch außerhalb der Sprechzeiten können Patienten damit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen", sagt Horst Keller, Direktor der AOK in Würzburg.

Die einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es bereits seit April 2012. Allerdings kennt nur je­der Zweite das Angebot. Die exakte Telefonnummer konnten nur wenige nennen. Dies ergab eine Umfrage der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV). Wer unter 116 117 anruft, bekommt einen diensthabenden Arzt in der Nähe genannt. In Bayern gibt es flächendeckend einen hausärztlichen Be­reitschaftsdienst. Die Behandlung findet in der Regel in der Praxis des diensthabenden Arztes oder in einer Bereitschaftspraxis statt. Ist es aufgrund der Erkrankung nicht möglich, in die Praxis zu fahren, kommt der Arzt auch nach Hause.

N-ERGIE errichtet Ladestation Elektrofahrräder in Biebelried kostenlos aufladen

(02.10.2016)

Am Rathaus in Biebelried, Hauptstraße 4, können ab sofort Elektrofahrräder kostenlos geladen werden. Roland Hoh, Ers­ter Bürgermeister von Biebelried, hat zusammen mit Jürgen Lang, Betreuer für kommunale Kunden bei der NERGIE Aktiengesellschaft, eine gemeinsam installierte Ladestation für Elektrofahrräder symbolisch in Betrieb genommen.

Dort finden vier Elektrofahrräder gleichzeitig Platz. Das Besondere: Ein Heimladegerät wird nicht benötigt. Spezielle Ladekabel ermöglichen es, dass der Akku während des Ladevorgangs gesichert im Fahrrad bleiben kann. Die passenden Ladekabel sind für viele Elektrofahrräder im Fachhandel oder unter www.shop.bike-energy.com erhältlich. Einige Kabel für die gängigsten Fahrradakkus sind an der Ladesäule fest montiert und können jederzeit genutzt werden.

„Mit der neuen Ladestation für Elektrofahrräder bieten wir einen tollen Service im Wein- und Kulturlandkreis Kitzingen", sagt Bürgermeister Roland Hoh. „Elektroradler, die auf dem gut 18 Kilometer langen Biebelrieder Kulturweg unterwegs sind, können nun das Laden ihrer Fahrradakkus mit einer Rast in der örtlichen Gastronomie des steinernen Herzens Mainfrankens verbinden."

 

Elektromobilität bei der N-ERGIE

Die N-ERGIE fördert und unterstützt bereits seit 2008 Elekt­romobilität. So wurden sukzessive Elektroautos in den firmeneigenen Fuhrpark integriert und die eigenen Standorte mit modernen Ladesäulen ausgerüstet.

Derzeit baut die N-ERGIE ein flächendeckendes Netz an moderner Ladeinfrastruktur im nordbayerischen Raum auf. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung klimafreundlicher Elektromobilität und zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Bekanntmachung Bürgerversammlung

(02.10.2016)

Am Montag, den 17. Oktober 2016 um 20:00 Uhr

findet im Rathaus der Gemeinde Biebelried die Bürgerversammlung statt. Hierzu sind alle Bürgerin­nen und Bürger herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

TOP 1 Kennzahlen 2016 - Geschäftsbericht des Ersten Bürgermeisters

TOP 2 Wünsche und Anträge der Bürgerinnen und Bürger

 

Busservice für die Gemeinden Kaltensondheim und Westheim

Hinfahrt: Rathaus Kaltensondheim                     19:45 Uhr

Rathaus Westheim                            19:50 Uhr

Rückfahrt: Rathaus Westheim                        ca. 22:05 Uhr

Rathaus Kaltensondheim           ca. 22:10 Uhr

 

Es wird um Rückmeldung an die Verwaltungsgemein­schaft Kitzingen (09321/9166-101) gebeten, wer den Busservice in Anspruch nehmen möchte. Für eine Anmeldung bis 12.10.2016 sind wir dankbar.

Stellenausschreibung

(02.10.2016)

Die Gemeinde Biebelried sucht

  1. zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen eines gering­fügigen Beschäftigungsverhältnisses eine Reinigungskraft für den Kindergarten „Wirbelwind". Die durchschnittli­che monatliche Arbeitszeit beträgt ca. 25 Stunden.
  2. ab 1. Januar 2017 im Rahmen eines geringfügigen Be­schäftigungsverhältnisses eine/n Gemeindebotin/boten für die Verteilung der Gemeindepost sowie der Aushänge im Amtskasten im Ortsteil Westheim. Die durchschnittli­che monatliche Arbeitszeit beträgt ca. 10 Stunden.

 

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD.

 

Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis 21. Oktober 2016 an die Gemeinde Biebelried, p. A. Verwaltungsgemein­schaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen.

Für Auskünfte stehen Ihnen der Erste Bürgermeister Roland Hoh während der Amtsstunden oder Frau Bretschneider, Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Tel. 09321/9166106; E­Mail: personalamt@vgem-kitzingen.de) gern zur Verfügung.

Weihnachtsbaumspender / -in gesucht

(29.08.2016)

Damit die Ortsteile in diesem Jahr in weihnachtlichem Glanz erstrahlen können, bittet die Gemeinde Biebelried um eine Weihnachtsbaumspende.

Gesucht wird eine Tanne oder Fichte, die mindestens 3 m hoch sein sollte.

Das Fällen und den Abtransport des gespendeten Baumes können die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs kostenlos übernehmen.

Wer einen Weihnachtsbaum spenden möchte oder noch Fra­gen hat, wende sich an die Gemeinde Biebelried, Frau Mach­wart (09321/9166-101) oder an Herrn Ersten Bürgermeister Hoh (0171/3173921).

Entsorgung Feuchttücher und Damenbinden

(29.08.2016)

Es wird aufgrund der großen Probleme mit den Pumpen der Kläranlage gebeten, Feuchttücher und Damenbinden nicht mehr in der Toilette zu entsorgen.

Hierdurch können höhere Kanalgebühren und Personalkos­ten entstehen.

Um die Kalkulationskosten konstant zu halten wird gebeten, die Tücher und Binden fachgerecht zu entsorgen.

 

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Fehlende und defekte Hinweisschilder am Fahrradweg

(29.08.2016)

Zum wiederholten Mal wurden die Schilder am Fahrradweg teilweise entfernt, abgebrochen oder verbogen.

Die Gemeinde möchte weiterhin eine gute Beschreibung und Zielführung für die Radfahrer gewährleisten und bittet hierbei um Ihre Hilfe.

Sollte etwas an der Ausschilderung des Fahrradweges beschädigt oder gar verschwunden sein, bitten wir Sie um Mitteilung an den Ersten Bürgermeister Roland Hoh, Tel. 0717/317 3921 oder an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen Tel. 09321/91 66 101.

 

Gemeinde Biebelried

Roland Hoh, Erster Bürgermeister

Rettungskette Forst Biebelried

(28.07.2016)

In Westheim, Kaltensondheim und Biebelried wurden Schilder
der Rettungskette Forst angeschraubt. Dort befinden sich
Rettungstreffpunkte der Rettungskette Forst. Dieses System
wird gerade in Bayern auch für den Privat- und Kommunalwald
fertiggestellt.
Jeder Treffpunkt hat eine Nummer z.B. KT 2019. Die Rettungsleitstelle kennt diese Nummern und hat die entsprechenden Daten.

Somit soll schnellere Hilfe erfolgen.
Es gibt auch eine App "Hilfe im Wald" dafür, meines Wissens
nach aber bisher nur für Android und WindowsPhone-Handys.
IOS soll in 2016 folgen.

Foto zu Meldung: Rettungskette Forst Biebelried

Entsorgung von Gipsplatten geht neue Wege

(28.07.2016)

Unter bestimmten Voraussetzungen durften Gipsplattenreste von der Neuverlegung oder Platten von Rückbau und Sanierung bisher an den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen angeliefert werden. Das geht – abgesehen von einer Ausnahme - künftig nicht mehr. Damit setzt der Landkreis gesetzliche Vorgaben um, wonach Gipsplatten nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Klasse 0, wie sie in Iphofen und Effeldorf betrieben werden, abgelagert werden dürfen.

Zukünftig bleibt als Entsorgungsweg für Gipsplatten nur eine Sortieranlage. Dort werden die Platten und Plattenreste zur Verwertung angenommen. Von dieser neuen Regelung gibt es jedoch eine Ausnahme: Von privat werden künftig Gipsplatten bis zu maximal 1 Kubikmeter an der Kreisbauschuttdeponie Iphofen angenommen. Vorausgesetzt, sie sind ohne Anhaftungen oder Dämmmaterial (z. B. Fliesen, Putz, Styropor) und werden getrennt von anderen Bauabfällen angeliefert. Diese Platten werden auf der Deponie lediglich gesammelt und kommen später zur Verwertung ebenfalls auf eine Sortieranlage.

Noch Fragen?

Die Abfallberater am Landratsamt helfen weiter: Tel. 09321 928-1234, E-Mail: abfall@kitzingen.de.

 

Harald Heinritz

Foto zu Meldung: Entsorgung von Gipsplatten geht neue Wege

Überwuchs zurückschneiden

(28.07.2016)

Die Gemeinde Biebelried weist die Grundstückseigentümer daraufhin, dass durch den Wuchs von Hecken, Gehölzen und Bäumen die Gehwege, Verkehrszeichen und Straßenbe­leuchtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Wir bitten die Hecken, Gehölze und Bäume entsprechend zurückzu­schneiden.

Sprechstunden und Gemeinderatssitzung im August

(28.07.2016)

Sprechstunden am 11.08./18.08. und 25.08.2016. Keine Gemeinderatssitzung im August 2016.

Einladung zur Sternwanderung auf dem Europäischen Kulturweg

(07.07.2016)
Einladung zur Sternwanderung auf dem Europäischen Kulturweg

„Das steinerne Herz Mainfrankens“

zur neu gestalteten Lorzenquelle

 

Sonntag, 10. Juli 2016 Offizielle Einweihung des Freizeitgeländes Lorenzquelle

 

ab 09.00h Sternwanderung
Treffpunkte:
- Plärrer in Kaltensondheim
- Rathaus Westheim
- Parkplatz Hotel Leicht in Biebelried

 

10.00h

Festgottesdienst im Freien mit Posaunenchor
Lindelbach-Westheim, (bei Regen in der Kirche in Westheim)

 

danach:

gemeinsame Wanderung nach Westheim,

Festbetrieb unter der Dorfkastanie
(bei Regen im Rathaus),

Kulturführung: Kirche, Friedhof, Trockau-Denkmal

Bewirtung durch den Posaunenchor und die Landfrauen Westheim

 

Details zur Sternwanderung auf dem Europäischen Kulturweg

Zuschuss aus dem Umwelt- und Naturschutzfonds

(07.07.2016)

Vorschläge für den Umweltpreis 2016 beim Landratsamt einreichen

 

Der Landkreis Kitzingen stellt für den Um­welt- und Naturschutzfonds auch in diesem Jahr wieder Mit­tel zur Verfügung. Mit diesem Fonds sollen Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutz­würdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur gefördert werden, ebenso die Pacht und der Erwerb von Flächen, die wegen des Vorkommens seltener oder bedrohter Tier- und Pflanzenarten oder aus anderen ökologischen Gründen er­haltenswert sind. Hierunter fallen zum Beispiel die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, das Anpflanzen von He­cken, die Anlage und Pflege kleiner Tümpel, aber auch Wald- und Flursäuberungsaktionen sowie die Pflege von Ödland. Entsprechende Anträge können von Organisationen, Ver­einen oder Privatpersonen bis 1.September dieses Jahres gestellt werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 70 Prozent der entstandenen tatsächlichen Kosten. Der ehren­amtliche Arbeitseinsatz, für den keine Kosten entstehen, wird nicht gefördert. Die Förderung setzt immer einen Antrag vor­aus, der formlos gestellt werden kann. Er sollte jedoch folgen­de Angaben enthalten: kurze Beschreibung der Maßnahme; Übersichtslageplan (sofern vorhanden), in dem die Lage der Maßnahme gekennzeichnet ist; Angabe der Flurnummer und der Gemarkung; Eigentümer des Grundstückes, gegebenen­falls Mitteilung, ob der Eigentümer einverstanden ist; Kosten der Maßnahme (Kostenvoranschlag oder Rechnung, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist).

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen (09321/928-6210 oder 928-6211) ist bei der Antragstellung behilflich. Bisher vorgelegte Anträge werden automatisch be­rücksichtigt und müssen nicht mehr neu gestellt werden.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt auch auf die Vergabe der Umweltpreise durch den Landkreis Kitzin­gen hin. Auch im Jahr 2016 stehen hierfür 500 Euro zur Ver­fügung.

Mit dem Preis werden auf Vorschlag besonders verdienst­volle Aktionen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes durch Organisationen und Personen ausgezeichnet. Neben einer Urkunde werden der erste Preisträger mit 250 Euro, der zweite Preisträger mit 150 Euro und der dritte Preisträger mit 100 Euro ausgezeichnet.

 

Das Landratsamt Kitzingen bittet die Bevölkerung, Vorschlä­ge für die Vergabe einzureichen.

Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

(02.05.2016)

Am 15. Mai 2016 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.

Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugs­verfahren teilnehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto abgebucht.

Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Ge­meinde Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (BLZ 791 900 00, Kto.Nr. 900281) zu über­weisen, um Säumniszuschläge und Mahnge­bühren zu vermeiden.

Offizielle Einweihung des Freizeitgeländes Lorenzquelle

(02.05.2016)

Die Gemeinde Biebelried hat in ihren Sitzungen am 11.03.2014, am 01.07.2014, am 23.02.2015 und am 28.07.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewer­begebiet an der B 8" im Ortsteil Biebelried beschlossen (in nachfolgenden Lageplan schwarz-weiß-kariert dargestellt)

 

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewer­begebiet an der Bundesstraße B 8" (Ortsteil Biebelried) stellt sich wie folgt dar:

 

Die Gemeinde Biebelried hat den Bebauungsplan „Gewer­begebiet an der Bundesstraße B 8" (Ortsteil Biebelried) am 24.11.2015 als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dem Tage dieser Bekanntmachung am 02.05.2016 in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB) und liegen einschließlich Begründung ständig öf­fentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 24, aus. Jeder­mann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Lageplan nicht maßstäblich

Nach § 215 Abs. 2 BauGB wird hiermit auf die Voraussetzun­gen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens­und Formvorschriften und Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wie folgt hingewiesen:

  • Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1—3, Abs. 2 und
  • Abs. 2 a BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvor­schriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1—3 und § 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Biebelried geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begrün­den soll, dazulegen.
  • Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den
  • §§ 39—42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der An­trag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

 

Gemeinde Biebelried

H o h

Erster Bürgermeister

Offizielle Einweihung des Freizeitgeländes Lorenzquelle

(02.05.2016)

BEKANNTMACHUNG

Für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 24.11.2015 wurde die Genehmigung des Landratsamtes Kitzingen beantragt. Dieses hat mit Bescheid vom 03.03.2016, lfd. Nr. 61-610/10.1, eine Genehmigung ohne Auflagen erteilt.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dem Tage dieser Bekanntmachung (02.05.2016) wirksam und liegt einschließlich Begründung sowie zusammenfassender Erklä­rung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kit- zingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, Zimmer 21, aus. Jedermann kann diesen Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschrif­ten sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbe­achtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde gel­tend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dazulegen.

 

Gemeinde Biebelried

H o h

Erster Bürgermeister

Zeltlager in den Sommerferien

(02.05.2016)

Die Gemeinde Biebelried wird heuer in den Sommerferien wieder ein Zeltlager vor Ort für Kinder im Alter zwischen 8 und 14 Jahren anbieten.

  • Zeitraum: erste Sommerferienwoche, genauer:
  • Beginn/Aufbau Sonntag, 31.07.2016, ab 15:00 Uhr
  • Ende/Abbau Samstag, 06.08.2016, ab 9:00 Uhr
  • Kosten: Keine, bis auf Anteil an Verpflegung, Holz und evtl. Taschengeld für Ausflüge (letztes Jahr lagen wir pro Person bei ca. 50 Euro).

 

Die Planung und Organisation wird von Frau Behrendt (Leh­rerin) ehrenamtlich durchgeführt.

Ohne weitere ehrenamtliche Helfer ist dieses Zeltlager je­doch nicht zu stemmen. Deshalb bitten wir alle, die sich einbringen wollen (Nacht­wache, Spiele organisieren, Ausflüge begleiten, Holz für La­gerfeuer spendieren etc.), sich mit Frau Behrendt oder Herrn Hoh in Verbindung zu setzen. Die Väter der teilnehmenden Kinder sollen beim Auf- oder Abbau helfen oder eine Nacht­wache übernehmen.

 

Interessierte Eltern wenden sich bitte an Doris Behrendt, Pförtleinsgasse 1,

Kaltensondheim, 09321-2670176.

Am liebsten per Mail :dorisbehrendt@kaltensondheim.net

Ein Vortreffen wird am Dienstag, den 26.07.2016 um 19:00 Uhr bei Frau Behrendt stattfinden.

Begrüßungsveranstaltung der Asylbewerber

(02.05.2016)

„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit einiger Zeit wohnen nun insgesamt 11 Asylbewerber in Biebelried. Inzwischen haben sich unsere neuen Mitbewoh­ner gut eingelebt und absolvieren bereits einen Deutschkurs im Rathaus.

Die Gemeinde Biebelried möchte die Asylbewerber gerne offiziell willkommen heißen und lädt alle interessierten Bür­ger zur

Begrüßungsveranstaltung der Asylbewerber am

Montag, den 23.05.2016 um 19:30 Uhr in das Rathaus Biebelried

 

ein. Die Integrationsbeauftragte des katholischen Dekanats, Frau Sieglinde Schraut, wird mit Ihrem Team von der alltäg­lichen Integrationsarbeit berichten, die ohne ehrenamtliche Helfer vor Ort schwer zu bewältigen ist. Wir freuen uns im Rahmen der Veranstaltung weitere ehrenamtliche Helfer be­grüßen zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Hoh

Ferienpassaktion 2016 der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

(08.04.2016)

Ferienpassaktion 2016 der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen für  die Gemeinden Albertshofen, Biebelried mit Kaltensondheim und  Westheim, Buchbrunn, Mainstockheim, Sulzfeld am Main

 

Ferienpässe werden ab sofort in den Gemeindekanzleien und in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Zimmer 17) für 5,00 Euro neu ausgestellt bzw. verlängert. Ferien(s)passanträge werden ab sofort ausgegeben oder können im Internet heruntergeladen werden.

 

Der Ferienpass der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen ist auch in diesem Jahr in den Pfingstferien (15.05.2016 bis 29.05.2016) gültig. 

 

Den Ferienpass erhalten alle Kinder der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, wenn sie zwischen 2000 und 2010 geboren sind. Als Voraussetzung für die Teilnahme an den Busreisen gilt die Beendigung der 1. Schulklasse.

 

Außerhalb der Ferienzeit hat Euer Ferienpass   k e i n e   Gültigkeit.

 

Unser Programm während der Pfingstferien:

Das Freibad Kitzingen könnt Ihr zum verbilligten Eintrittspreis von 0,50 Euro besuchen. Für jeden Schwimmbadbesuch braucht Ihr deshalb einen Berechtigungsschein; Berechtigungsscheine sind für 0,50 Euro bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, in den Gemeindekanzleien erhältlich. Bitte holt sie Euch rechtzeitig ab!

 

Denkt bitte daran, dass Ihr Euren Ferienpass im Schwimmbad vorlegen und den Berechtigungsschein dort abgeben müsst! Das Programm für die Veranstaltungen in den Sommerferien wird im Juli 2016 bekannt gegeben. Sonderverkaufstermin für Veranstaltungskarten ist der 16.07.2016 von 10 bis 13 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Zimmer 17. 

 

Eure

Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Foto zu Meldung: Ferienpassaktion 2016 der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsge-setzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung

(26.03.2016)
  1. In der Zeit vom 25.04.2016 bis 29.04.2016 finden im Be­reich südlich des Langeriedsgrabens und des Eherieder Baches die Grenzbegehungen durch die Feldgeschwore­nen statt.
  2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen wer­den überprüft:
    - Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
    - Gemeindegrenzen
  3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufge­fordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.
  4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, bean­tragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grundstücks­eigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feld­geschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Bie­belried durch den Verursacher zu erstatten.

Roland Hoh - Erster Bürgermeister

Alarmierung der Feuerwehren – Probetermine 2016

(28.12.2015)

Es ist beabsichtigt, im Jahre 2016 insgesamt 6 Probetermine überörtlich durchzuführen. Folgende Termine sind vorgesehen:
Samstag, 09.01.2016
Samstag, 05.03.2016
Samstag, 07.05.2016
Samstag, 02.07.2016
Samstag, 03.09.2016
Samstag, 05.11.2016


Zusätzlich für die nachgerüsteten Sirenen („Warnung der Bevölkerung“) im mittleren und nördlichen Landkreis sowie Iphofen und Fa. TEGA Marktbreit finden noch folgende Probetermine statt:


Am 20.04.2016 und 19.10.2016 (jeweils um 11.00 Uhr) erfolgt bei den dafür nachgerüsteten Sirenen im Landkreis eine zusätzliche Alarmierung (einminütiger Heulton). Bei einem evtl. Einsatzlalarm während dieser Zeit wird dasSirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).

 

Zeitraum/Auslösung
Die Probetermine der Feuerwehrsirenen finden jeweils ab 12:15 Uhr statt und werden gegen 12:45 Uhr abgeschlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Die Auslösung
erfolgt über den Alarmgeber bei der Integrierten Leitstelle Würzburg. Die beiden Termine zur Warnung der Bevölkerung erfolgen jeweils um 11:00 Uhr.

Überwuchs zurückschneiden

(28.12.2015)

Die Gemeinde Biebelried weist die Grundstückeigentümer darauf hin, dass durch den Wuchs von Hecken, Gehölzen und Bäumen die Gehwege, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Wir bitten die Hecken, Gehölze und Bäume entsprechend zurückzuschneiden.

Neujahrs- und Neubürgerempfang der Gemeinde Biebelried

(28.12.2015)

Einladung an alle Bürger unserer Gemeinde


Am 10. Januar 2016 findet ab 11.00 Uhr im Feuerwehrhaus Kaltensondheim der Neujahrs- und Neubürgerempfang der Gemeinde Biebelried statt. Alle Bürger sind zu diesem Empfang, bei dem Gemeindebürger für besondere Verdienste geehrt werden, herzlich eingeladen.


Ich freue mich auf Ihr Kommen!
Roland Hoh, Erster Bürgermeister

Neue Zahlungsmöglichkeit im Bürgerserviceportal

(27.11.2015)

Ab 24.11.2015 besteht über das Bürgerserviceportal die Möglichkeit, kostenpflichtige Dienstleistungen wie Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister bequem von zu Hause zu beantragen und die Kosten über Giropay zu bezahlen.

 

Giropay? Was ist das?

Mit Giropay zahlen Sie einfach, schnell und sicher per Online-Überweisung mit PIN und TAN im Online-Banking Ihrer Bank oder Sparkasse. Sie brauchen sich nicht extra zu registrieren und nutzen Giropay grundsätzlich kostenlos.

Hier gehts es zum Bürgerserviceportal

Bundesstraße B 22, Straßenbauarbeiten zwischen Mainfran-kenpark und Dettelbach -Aufhebung der Vollsperrung-

(27.11.2015)

Für den Streckenabschnitt der B 22 zwischen Dettelbach und der Zufahrt nach Bibergau (KT 28) ist die Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung für den 18.12.2015 vorgesehen. Ab dem Nachmittag wird die Beschilderung zur Sperrung der Straße zurückgebaut und der gesamte Streckenabschnitt für den Verkehr wie­der freigegeben.

Wie bereits mitgeteilt konnte der ursprünglich für den 30. November geplante Termin aufgrund eines erhöhten Aufwandes für die Instandsetzung der Brücken im Stadtgebiet Dettelbach nicht eingehalten werden.

Im Zuge der rd. 9 Monate andauernden Baumaßnahme haben wir in 2 Abschnitten die B22 auf rund 4,2 km Länge für insg. ca. 5 Mio. € grundhaft erneuert. Die be­stehende Trasse der B22 hatte bislang im o.g. Abschnitt nicht den nach heutigen

Kriterien erforderlichen Ausbaustandard (fehlende Mindestbreite, unzureichender Asphaltaufbau, unzureichende Entwässerung, etc.). Im Rahmen unserer Maß­nahme wurden diese Defizite durch bauliche Maßnahmen verbessert. U.a. wurde die Fahrbahn in nahezu gesamter Länge verbreitert, die Entwässerung erneuert bzw. ergänzt und der Straßenaufbau den Anforderungen der auf diesem Abschnitt verkehrlich hochbelasteten B22 entsprechend ausgeführt. Weiterhin wurden im Zuge unserer Baumaßnahme u.a. zwei Brückenbauwerke (im Ortsbereich Dettel- bach) grundhaft saniert. Insgesamt lässt sich festhalten, dass durch unsere Maß­nahme der Zustand der B22 dem aktuellen Stand der Technik entspricht und so­mit, v.a. hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation erreicht wird.

Noch anstehende, aber witterungsbedingt nicht mehr ausführbare Restarbeiten werden im Frühjahr 2016 ausgeführt. Diese Restarbeiten werden allerdings ohne weitere Vollsperrung unter laufendem Verkehr abgewickelt.

Wir bitten nochmals alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidba­ren Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten der vergangenen Monate im Bereich der B22 bei Dettelbach.

Allgemein möchten wir noch darauf hinweisen, dass die B22 im Rahmen einer zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern abgestimmten Vereinbarung ab dem 01.01.2016 zwischen der B8 (Mainfrankenpark) und der St2271 bei Schwarzach zur Staatsstraße (mit der zukünftigen Bezeichnung St2450) abgestuft wird. Im Gegenzug dazu wird der Streckenabschnitt der St2271 zwischen der BAB A3 Anschlussstelle Kitzingen/Schwarzach und der B22 bei Schwarzach zur B22 aufgestuft.

 

Staatliches Bauamt Würzburg

Bereich Straßenbau

Jan Voll

Abteilungsleiter

 

Hinweis Seniorennachmittag Biebelried.

(27.11.2015)

Liebe Senioren, aus terminlichen Gründen war es leider nicht möglich einen Seniorennachmittag im Dezember stattfinden zu lassen. Die Gemeinde Biebelried möchte diesen aber auf jeden Fall im Januar nachholen.

Bürgerversammlung in den Ortsteilen

(27.11.2015)

OT Biebelried Rathaus 30.11.2015, 20:00 Uhr

OT Westheim Rathaus 02.12.2015, 20:00 Uhr

OT Kaltensondheim Feuerwehrhaus 03.12.2015, 20:00 Uhr

 

Jeweils die gleichen Tagesordnungspunkte:

TOP 1 Kennzahlen 2015 - Geschäftsbericht des Ersten Bürgermeisters

TOP 2 Wünsche und Anträge der Bürgerinnen und Bürger

Winterdienst der Gemeinde Biebelried

(27.11.2015)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist. Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Winter­dienst erfolgen.

Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmög­lichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.

Silvesterfeuerwerk

(27.11.2015)

Gemeinderatsbeschluss vom 26.02.2013

 

Die Bevölkerung wird gebeten, kein Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von historischen und alten Gebäuden, sowie Stallungen zur Tierhaltung abzubrennen.

Der Abbrennplatz mit Umfeld ist von evtl. auftretenden Ver­unreinigungen nach Abbrennen des Feuerwerks durch den Verursacher zu säubern.

 

gez.

Hoh, Erster Bürgermeister

Vermarktung der Baugrundstücke in der Erweiterungsfläche Baugebiet „Mainstockheimer Weg

(01.11.2015)

In der Erweiterungsfläche des Baugebietes stehen drei Bau­plätze zum Verkauf. In der Birkenstraße soll das Grundstück Fl. Nr. 141 als Bauplatz verkauft werden. Der bisherige Spiel­platz soll auf einer neuen Fläche entstehen.

Die insgesamt vier neuen Baumöglichkeiten sind in den La­geplänen mit den Ziffern 1, 3, 4 und 5 dargestellt.

 

Der Gemeinderat der hat in seiner Sitzung am 29. Septem­ber 2015 die Grundsätze zur Vermarktung der Grundstücke festgelegt.

Die Baugrundstücke werden vorrangig an Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde veräußert. Der Erwerber über­nimmt im notariellen Kaufvertrag folgende Verpflichtungen:

 

1. Bebauungsverpflichtung:

  • Innerhalb von 5 Jahren nach Kaufdatum ist ein bezugs­fertiges Wohnhaus zu errichten. Der Verstoß gegen die Bauverpflichtung führt zu einer Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages auf Kosten des Grundstücksei­gentümers.

2. Bauweise:

  • Es ist ein Wohnhaus mit Keller sowie Erd- und Dachge­schoss zulässig, wobei das Erd- und Dachgeschoss, nicht aber der Keller ein Vollgeschoss sein dürfen. Es sind somit insgesamt max. 2 Vollgeschosse zulässig.
  • Die Höhe des Kniestocks wird auf max. 1 m festgesetzt.
  • Im Übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungspla­nes „Am Mainstockheimer Weg".

3. Sonstiges:

  • Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen.
  • Der Erwerber hat eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro an die Gemeinde Biebelried zu zahlen, soweit gegen die Bauweise, die Bebauungsverpflichtung oder die Weiter­gabeverpflichtung verstoßen wird.
  • Diese Verpflichtungen sollen auch für die Rechtsnachfol­ger gelten. Sie sind bei der Weiterveräußerung des Bau­platzes den Rechtsnachfolgern aufzuerlegen.

4. Kaufpreis:

  • Als Kaufpreis werden 100 EUR / qm incl. Erschließung mit Straße, Wasser und Abwasser festgelegt.

 

Wenn Sie als Bürger unserer Gemeinde ein verbindliches Kaufinteresse an einem der dargestellten Baugrundstücke haben, richten Sie bitte Ihre schriftliche Mitteilung bis zum

20. November 2015

an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, z. Hd. Herrn Freyer, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen.

Soweit sich für ein Grundstück mehrere Interessenten bewer­ben, wird der Gemeinderat durch Losentscheid die Bauplät­ze vergeben. Sie können sich daher auch für mehrere Grund­stücke bewerben. Bitte geben dann jedoch an, in welcher Rangfolge Sie sich um die Grundstücke bewerben.

Haben Sie noch Fragen? Der Mitarbeiter der Verwaltung be­antwortet Sie Ihnen gerne telefonisch (09321-9166 107) oder persönlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

K r a u ß

Zweiter Bürgermeister

Foto zu Meldung: Vermarktung der Baugrundstücke in der Erweiterungsfläche Baugebiet „Mainstockheimer Weg

Buslinien im Gemeindegebiet

(28.09.2015)

Seit 01.07.2015 wurden die Busverbindungen der Linie 8101 von und nach Kitzingen sowie von und nach Würzburg, insbesondere für die Ortsteile Westheim und Kaltensondheim erheblich verbessert.

So fahren z. B. Busse in  der Zeit von 06:30 – 16:20 Uhr von Montag bis Freitag im 2-Stunden-Takt nach Kitzingen. Auch an den Wochenenden finden Verbindungen zu unterschiedlichen Zeiten statt. 

Aktuell müssen Fahrgäste von und nach Würzburg in Dettelbach/Bahnhof in den Zug umsteigen. Dies wurde von der Gemeinde moniert. Ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt fährt ab Biebelried ein Bus direkt nach Rottendorf.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Fahrplänen. Diese finden Sie an den jeweiligen Bushaltestellen, im Rathaus oder im Internet unter www.ovf.de/fahrplaene .

Ab Herbst Energiewende und Klimaschutz wieder Thema bei Volkshochschule

(28.09.2015)

Mit Vorträgen und Führungen wird die Veranstaltungsreihe„ Energiewende und Klimaschutz im Kitzinger Land“ ab Oktober fortgesetzt. Die Volkshochschule Kitzingen und das Konversionsmanagements Kitzinger Land haben das Ziel, der Öffentlichkeit weiterhin eine unverbindliche Informations- und Bildungsmöglichkeit zu Energiefragen und Klimaschutzthemen anzubieten. Sie setzen dabei auf einen Mix aus Fachvorträgen, der Vorstellung lokaler projekte sowie Besichtigungen von energietechnischen Anlagen. Folgende Veranstaltungen werden bis Jahresende angeboten:

 

Dienstag,  13. Oktober

Vortrag mit Diskussion „Lokales Meinungsbild zur Energiewende – Präsentation der Ergebnisse der großen Haushaltsbefragung im Landkreis Kitzingen“ (Referent: prof. Dr. Ralf Klein (Uni Würzburg); Beginn: 19 Uhr; Ort: Alte Synagoge, Kitzingen)

 

Freitag, 16. Oktober

Besichtigung „Windpark Mainstockheim“ (Referent: Manfred Dürr (VOLTA Windkraft GmbH); Beginn: 16 Uhr; Ort: Windpark, Mainstockheim – Anmeldung erforderlich unter Telefon 09321/92 99 45  45)

 

Dienstag, 10. November

Vortrag mit Diskussion „Netzausbau – Planung und Notwendigkeit von Höchstspannungstrassen“ (Referenten: prof. Dr. Oliver Brückl (OTH Regensburg) und Maybritt Otremba (Bundesnetzagentur); Beginn: 19 Uhr; Ort: Alte Synagoge, Kitzingen)

Freitag, 13. November

Besichtigung „Sonnenhaus mit Baukerntemperierung und Erdspeicher“ (Referent: Dipl.-Ing. (FH) Friedemann Schilling (Ottmar Barthel Bauunternehmen GmbH), Beginn: 16 Uhr; Ort: Geiersbergweg 10, Schnepfenbach – Anmeldung erforderlich unter Telefon 09321/92 99 45 45)

 

Weitere  Informationen  zu  den   Veranstaltungen   können dem neuen Programmheft der Volkshochschule Kitzingen entnommen werden. Es ist im Internet unter www.vhs.kitzingen.info  einsehbar,  wo   sich   Interessierte auch zu den teilnehmerbeschränkten Besichtigungen anmelden  können.  Zudem  steht  die   Hotline  09321/92 99 45 45 der Volkshochschule Kitzingen für Fragen und eine  Anmeldung  zur   Verfügung.   Allgemeine   Auskünfte erteilt das  Konversionsmanagement  Kitzinger  Land, Herr Frost, unter Telefon 09321/201060 sowie E-Mail: frost.konversion@kitzingen.info.

Zukunft und Energieeffizienz in Biebelried, Westheim und Kaltensondheim

(28.09.2015)

Am Donnerstag, den 15. Oktober 2015 um 20.00 Uhr findet im Sportheim in Biebelried eine weitere öffentliche Veranstaltung für eine kostenlose und neutrale Initialberatung durch einen Energiecoach der Energieagentur Unterfranken

e. V.

Folgende gewünschte Themenschwerpunkte werden vertieft:

  • Energetische Sanierung von Privatgebäuden
  • Thema Flüssiggasnetz, Micro-BHKW und Biogaseinspeisung
  • Speicherung von Erneuerbaren Energien (gewonnen als Strom oder Wärme), Szenarien Umwelt und Energie

 

Nutzen Sie die Chance und gewinnen Sie wertvolle Tipps bezüglich Energieeffizienz für Ihr Eigenheim oder Ihr Gewerbe! Jeder von Ihnen trägt viel Potential, Wissen und Energie in sich – profitieren Sie alle davon und beteiligen Sie sich aktiv an der Veranstaltung.

 

Ihr Erster Bürgermeister Roland  Hoh

Verpachtung

(28.09.2015)

Die Gemeinde Biebelried verpachtet ab 1. November 2015 die Ackerflächen Flur-Nrn. 751 (0,4526 ha) und 751/1 (0,1896 ha) der Gemarkung  Kaltensondheim.

Pachtinteressenten werden gebeten ein schriftliches pachtgebot bis spätestens 19. Oktober 2015 an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, 97318 Kitzingen, zu senden.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Freudenberg (Tel.: 09321/9166-201)  zur Verfügung.

 

Programm:
-    Um 14:00 Uhr Treffpunkt an der Pfarrkirche Biebelried
-    Gemeinsamer Gang von der Pfarrkirche zum Denkmal am Repperndorfer  eg unter musikalischer Begleitung
-    Begrüßung
-    Segnung des Denkmals durch Herrn Pfarrer Spöckl
-    Grußworte
-    Gemeinsamer Gang zum Sportheim
-    Gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen im Sportheim


Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Würzburg, 17.09.2015
 
Reinhold Hoh

Örtlich Beauftragter der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Biebelried Projekt 3

 

Reiner Väth
Vorsitzender des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Biebelried Projekt 3

Einladung

(28.09.2015)

Das Flurbereinigungsverfahren Biebelried Projekt 3 kommt zum Abschluss. Zu diesem Anlass wird ein Denkmal errichtet. Die Muschelkalkstele weist auf den Schöpfer hin, dem wir die Früchte der Erde verdanken. Gleichzeitig lädt eine neu gestaltete Sitzgruppe zum Verweilen ein.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt alle Teilnehmer der Flurbereinigung und die Bürger von Biebelried zur Segnung des Denkmals am Erntedanksonntag, den 04.10.2015  sehr  herzlich ein.

Die Gemeinde Biebelried verpachtet ab 1. November 2015 die Ackerflächen Flur-Nrn. 751 (0,4526 ha) und 751/1 (0,1896 ha) der Gemarkung  Kaltensondheim.

Pachtinteressenten werden gebeten ein schriftliches Pachtgebot bis spätestens 19. Oktober 2015 an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, 97318 Kitzingen, zu senden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Freudenberg (Tel.: 09321/9166-201)  zur Verfügung.

Änderung des Flächennutzungsplanes

(01.09.2015)

Die Gemeinde Biebelried hat in ihren Sitzungen am 11.03.2014, am 01.07.2014 und am 23.02.2015 desweiteren die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an

der B 8" im Ortsteil Biebelried beschlossen. Mit Beschluss vom 28.07.2015 wurde der Geltungsbereich des Bebauungs­planes nochmals verändert:

Der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe­gebiet an der B 8" ergibt sich aus folgendem - nicht maßstäb­lichen - Lageplan:

 

Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 8" befindet sich zwischen der Bundesstraße B 8 im Norden und der Kreisstraße KT 22 im Osten.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • im Norden durch Abfahrtsspange der B 8 zur KT 22
  • im Nord-Osten durch die Grenze der KT 22
  • im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 450 der Gemarkung Biebelried
  • im Westen durch die östliche Grenze des neuen Wirtschaftsweges Flurnr. 9211 der Gemarkung Biebelried

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgen­de Flurstücke: Gemarkung Biebelried, Flurstück Nrn. Fl.Nr.
9212/3, 9212/1 (Teilfläche), 9212/2, 9213 (Teilfläche), 9320
(Teilfläche) und 9321/5.

 

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Bauleitplanverfahren werden weiterhin parallel geführt.

Für die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungs­planes (für den Ortsteil Biebelried) und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 8" im Ortsteil Biebelried in der Fassung vom 28.07.2015 wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Folgende Planunterlagen liegen auf:

  • Planunterlagen der 10. Änderung des Flächennutzungs­plans mit Übersicht und Begründung vom 28.07.2015
  • Planunterlagen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 8" im Ortsteil Biebelried vom 28.07.2015
    - Zeichnerischer Teil vom 28.07.2015
    - Textteil vom 28.07.2015
    - Begründung und Umweltbericht vom 28.07.2015
    • Anlage 1 der Begründung: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) „Tankstelle an der B 8", Biebelried der FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft vom 27.05.2014
    • Anlage 2 der Begründung: Verkehrstechnisches Gut­achten des Büros Weimann Ingenieure Dettelbach vom 18.05.2015
    • Anlage 3 der Begründung: Überschlägige Berech­nung von Lärmimmissionen des Büros Jäger vom 03.08.2014
  • Übersicht der Änderungen des Bebauungsplans (Ände­rungsliste)
  • Abwägungsbeschlüsse vom 28.07.2015
  • Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.
  1. BauGB

 

Diese Unterlagen werden in der Zeit vom 28. August 2015 bis 28. September 2015 öffentlich ausgelegt. Sie können die Planunterlagen während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich- Ebert-Str. 5, Zimmer 23, einsehen. Alle Planunterlagen können im Internet auch unter www.vgemkitzingen.de eingesehen werden.

 

Während der Auslegungszeit können Sie Bedenken und An­regungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwal­tungsgemeinschaft Kitzingen in 97318 Kitzingen, Friedrich- Ebert-Str. 5, zum Bebauungsplanentwurf vorbringen, jedoch nicht in elektronischer Form (z. B. E-Mail).

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteili­gung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä­ßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

 

Gemeinde Biebelried                           

Kitzingen, 6. August 2015

Hoh, Erster Bürgermeister

Foto zu Meldung: Änderung des Flächennutzungsplanes

Fahrradtour auf dem Kulturweg am 2. August 2015 - Das steinerne Herz Mainfrankens

(01.09.2015)

Mit einem ökumenischen Gottesdienst und einer Rundfahrt auf dem Fahrrad beging die Arbeitsgruppe Kulturweg Bie- belried den ersten Jahrestag der Fertigstellung des Rundwegs durch die drei Ortsteile.

Start und Ziel der Fahrradtour war das Sommerfest des Mi­litär- und Kriegervereins Kaltensondheim. Eh es aber auf die Fahrräder ging, begann der Tag mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Kaltensondheimer Simultankirche. Die von Protestanten und Katholiken der Gemeinde gemeinsam genutzte Kirche ist auch eine Station des ersten Europäischen Kulturwegs im Landkreis Kitzingen.

18 Kilometer ist dieser 91. Europäische Kulturweg lang, hat den Titel „Das steinerne Herz Mainfrankens" und führt zu insgesamt sieben Stationen in den drei Ortsteilen, weist aber auch auf andere spannende und sehenswerte Teile der Gemarkung hin. Damit trifft auch der Biebelrieder Kul­turweg den Kern der Idee dieser Wege, die ihren Ursprung im Archäologischen Spessart-Projekt haben. Sie sollen den Bewohnern, wie auch den Besuchern die jeweilige Kultur­landschaft näher bringen. Die Kulturwege entstehen jeweils in enger Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort. Zu jedem Kulturweg wird eine Arbeitsgruppe mit Freiwilligen gebildet, die ihre Kenntnisse und Vorstellungen über ihre Heimat einbringen.

 

 

In Biebelried begann die Arbeit am Kulturweg vor drei Jah­ren. Triebfeder war dabei der Vorsitzende des Spessartbun­des, Gerrit Himmelsbach, der zusammen mit der Gemeinde und Interessierten vor Ort den ersten Kulturweg im Landkreis konzipierte und verwirklichte. Eröffnung des Kulturwegs Bie­belried war im September 2014.

35 Radler machten sich am Sonntagmittag dann auf die knapp vierstündige Rundreise durch die Flur. Stationen wa­ren dabei Hallstattgrab oberhalb von Kaltensondheim mit Informationen über die keltische Besiedlung Frankens. In Biebelried wurde die St. Johannes Kirche besucht, in der vor allem die Christus Salvator Skulptur von Tilman Riemen­schneider zu bewundern ist. Im Zentrum zwischen den drei Ortsteilen, befindet sich die Lorenz Quelle mit einem in Stein gefassten Gewölbe, das als Flurbereinigungsdenkmal vor Kurzem saniert wurde. Nach einem Halt auf dem Westhei- mer Friedhof mit seinen eindrucksvollen Grabmälern, folgte auf dem höchsten Punkt der Flur ein Blick in die Fränkische Landschaft bis weit in den Steigerwald hinein.

Im kommenden Jahr soll dann eine Sternwanderung von den drei Ortsteilen aus zur Lorenzquelle Höhepunkt der Veran­staltungen rund um den Kulturweg sein.

Kulturweg: Das Keltengrab bei Kaltensondheim war eine der Stationen bei der Rundfahrt um dien 91. Europäischen Kul­turweg Biebelried          

Text und Foto: Robert Haaß

Foto zu Meldung: Fahrradtour auf dem Kulturweg am 2. August 2015 - Das steinerne Herz Mainfrankens

Kulturweg Biebelried - Rathaus Westheim 16.09.2015, 20:00 Uhr

(01.09.2015)

Die Arbeitsgruppe lädt herzlich alle interessierten Bürger zum nächsten Treffen ins Rathaus Westheim ein. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

  • Nachlese 2. August: Kriegervereins-Sommerfest mit Rundfahrt auf dem Kulturweg
  • Trockau-Grabmal: Stand der Dinge
  • Geschichte des Bankhauses Meyer
  • Neues zum Wikipedia-Eintrag Blaue Zipfel
  • Nachlese zur Besichtigung des Weihnachtsbildstockes in Kitzingen am Freitag, 31. Juli, 15.00 Uhr
  • Aktion 2016: Lorenzquellenfest

 

Auf Ihr Kommen freuen sich: Arbeitsgruppe Kulturweg und Dr. Gerrit Himmelsbach

Ferienpass

(01.09.2015)

Hallo liebe Kinder, bei vielen Veranstaltungen sind noch genügend Platzkarten vorhanden! Wenn eure Freunde aus einer anderen Gemeinde oder Stadt mitmachen wollen, ist es bei uns ab diesem Jahr mit einem 20%-Aufschlag möglich. Bitte ruft uns einfach an! Tel. 0 93 21 / 91 66 - 112, Frau Schmid und Frau Stahl.

Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch; Übersichten der gemeindlichen Richtwerte für Grund­stückspreise (§ 196 BauGB); Stand 31.12.2014

(31.07.2015)

Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch;

Übersichten der gemeindlichen Richtwerte für Grund­stückspreise (§ 196 BauGB); Stand 31.12.2014

 

BEKANNTMACHUNG

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Kitzingen hat gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zu veröffentlichen.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachteraus­schüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch vom 05.04.2005 (BayGaV) ist die Richtwertliste einen Monat lang in den Gemeinden zu ver­öffentlichen. Während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen kann Einsicht in die Richtwertliste genommen werden.

Auskunft über die Richtwerte erteilt auch außerhalb dieser Zeit der Bekanntmachung die Geschäftsstelle des Gutach­terausschusses beim Landratsamt Kitzingen, Kaiserstraße 4, Bauteil 8, Zi. Nr. 83.18, Tel. 09321/928-6001.

Ortsbegehung in den Ortsteilen Kaltensondheim und Westheim

(31.07.2015)

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, die Gemeinde wird im September eine Ortsbegehung in den Ortsteilen Kaltensondheim und Westheim durchführen. Zu diesem Zweck können die Bürger extrem schadhafte Stra­ßenschäden oder Angelegenheiten die dringend sind, bei der Gemeinde anmelden.

Bei der Begehung wird sich der Gemeinderat den Ange­legenheiten annehmen und nach Begutachtung in unsere kommende Planung mit einbeziehen.

Meldungen bitte bis 31.08.15 bei der Verwaltungsgemein­schaft, Frau Rückel, Tel.-Nr. 09321/9166-104, melden.

 

Für Ihre Mithilfe herzlichen Dank,

Roland Hoh, 1. Bürgermeister

Ausbau einer Teilstrecke der Kreisstraße KT22 in der Ortsdurchfahrt Biebelried einschließlich Hauptstraße

(31.07.2015)

Von Montag, den 10.08.2015 bis einschl. Freitag, den 21.08.2015 haben die Baufirmen Betriebsferien. In dieser Zeit ist die Baustelle nicht besetzt. Es gilt weiterhin die Voll­sperrung, d.h. die Strecken bleiben für den Verkehr gesperrt. Die Umleitungsbeschilderung bleibt bestehen. Die Verkehrs­flächen werden nur soweit hergestellt, dass diese als Rettungswege und für den Anliegerverkehr befahrbar sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Kitzingen, Ansprechpartnerin Frau Ines Meuschel, Tel.: 09321/928-4200.

Programm „Werkstatt Vielfalt“ fördert Projekte mit jeweils bis zu 7.000 Euro

(22.07.2015)

Das Programm „Werkstatt Vielfalt“ geht in eine neue Ausschreibungsrunde (15. März – 15. September). Gefördert werden Projekte mit jeweils bis zu 7.000 Euro.

Es werden Projekte gefördert die:

  • das Miteinander junger Menschen (8-27 Jahre) mit anderen Jugendlichen oder Menschen fördern,
  • das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander vertiefen und die unterschiedlichen Interessen, Erfahrungen und Fähigkeiten für ein gemeinsames Vorhaben und Engagement nutzen oder
  • die Selbstwirksamkeit und aktive Teilhabe junger Menschen an ihrem Lebensumfeld unterstützen.

 

 

Einsendeschluss für Ihren Antrag ist der 15. September 2015. Die entsprechenden Antragsformulare sowie weitere Informationen und Details zum Programm finden Sie auf der Homepage der Stiftung Mitarbeit:

http://www.mitarbeit.de/werkstatt_vielfalt.html

 

Ansprechpartner im Programm sind:

Timo Jaster und Björn Lappe

Stiftung Mitarbeit

Ellerstraße 67

53119 Bonn

Telefon (02 28) 6 04 24-12/-17

Telefax (02 28) 6 04 24-22

E-Mail: jaster@mitarbeit.de

E-Mail: lappe@mitarbeit.de

Veranstaltungen der Agentur für Arbeit Würzburg im Juli 2015

(03.07.2015)

Seminar: Workshop Berufswahl

Interessen und Fähigkeiten erkunden und daraus Ideen für die persönliche Berufswahl entwickeln

Referent/in: Rainer Ziegler Berufsberater Ort: Berufsinformationszentrum (BIZ)

Datum: 02. Juli 2015 Uhrzeit: 15 - 17 Uhr

 

Seminar: Erfolgreiche Bewerbungsstrategien

Tipps und Anregungen für die Suche nach Arbeitsstellen und Bewerbung (für Erwachsene)

Referent/in: Barbara Brückner Beauftragte für Chancen­gleichheit am Arbeitsmarkt Ort: Berufsinformationszentrum (BIZ)

Datum: 14. Juli 2015 Uhrzeit: 9 - 11 Uhr

 

Seminar: Einstellungstests und Teamaufgaben im Assessment-Center

Beispiele und Übungsaufgaben zu Auswahlverfahren von Firmen in der Region Würzburg Referent/in: Rainer Ziegler Berufsberater Ort: Berufsinformationszentrum (BIZ)

Datum: 30. Juli 2015 Uhrzeit: 15 - 17 Uhr

 

 

Die Workshops findet im Berufsinformationszentrum der

Agentur für Arbeit Würzburg, Schießhausstraße 9, statt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte vorher unter der Telefonnummer 0931 7949-202 anmelden.

AOK am 1. Juli bis 15.00 Uhr geöffnet

(03.07.2015)

Wegen einer internen Veranstaltung ändern die AOK-Geschäftsstellen am Mittwoch, 01.07.2015, ihre Servicezeit.

Die AOK-Geschäftsstellen in Kitzingen, Lohr, Marktheiden­feld, Ochsenfurt, der AOK-Studententreff in der Sanderstra­ße und die Hauptgeschäftsstelle am Kardinal-Faulhaber- Platz, Würzburg, sind an diesem Tag in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Geschäftsstellen Gemünden, Karlstadt und Würz- burg-Heidingsfeld sind bis 12.00 Uhr persönlich erreichbar. Der Telefonservice der Gesundheitskasse ist davon nicht be­troffen.

N-ERGIE Kinotour kommt nach Biebelried

(03.07.2015)

Zum elften Mal ist die N-ERGIE in diesem Jahr mit ih­rer Kinotour in der Region unterwegs. Am 6. September 2015 ist sie mit der Liebeskomödie „Traumfrauen" am

neuen Feuerwehrhaus in Biebelried zu Gast.

Der Kinoabend startet bereits ab 18:00 Uhr mit einem bunten Rahmenprogramm. „Film ab" heißt es bei Ein­bruch der Dunkelheit gegen 20:00 Uhr. Für das leibli­che Wohl der Kinofreunde sorgen die Feuerwehr und der Sportverein. Die Vorstellung findet bei jeder Wit­terung statt.

Neben der Unterhaltung dient die Kinotour wie in den vergangenen Jahren auch einem guten Zweck: Der Ein­tritt in Höhe von vier Euro pro Person geht komplett an eine gemeinnützige Einrichtung vor Ort. Wem der Erlös zu Gute kommt, entscheidet die Kommune selbst.

Mit seiner Kinotour übernimmt das regionale Energie­unternehmen gesellschaftliche Verantwortung und ist „spürbar näher" bei den Menschen vor Ort.

Kulturzeichen Kitzinger Land 2015

(03.07.2015)

Die Besonderheiten der Region aufgreifen und durch moderne Kunst erlebbar machen, den Gründungsmythos des Kitzinger Landes – die Hadeloga-Sage –  in unsere heutige Zeit übertragen und künstlerische Zeichen für die Bewohner und die Besucher der Stadt Kitzingen setzen – das sind die Kulturzeichen Kitzinger Land 2015!       
Der Landkreis hat hierfür Künstler und Szenografen in die Region eingeladen, um ihren Ort im öffentlichen Raum zu entdecken und speziell für dieses Auftaktjahr kreativ zu werden.

Neben der „Außensicht“ auf das Kitzinger Land mit seinen Besonderheiten kommt aber auch die regionale Kultur nicht zu kurz. So haben in Kitzingen und am Schwanberg verschiedene Kulturschaffende und Kulturträger ein vielfältiges Programm gestaltet – von der Papiertheateraufführung, über spezielle Ausstellungen bis hin zur Taschenlampenführung im Museum.

Auftakt ist am 4. / 5. Juli, aber auch in den darauffolgenden Wochen gibt es interessante Programmpunkte – beispielsweise die Theateraufführungen der Häckerchronik Ende Juli.

Am 10.7. findet im Deutschen Fastnachtmuseum eine literarisch-musikalische Mainreise statt. Infos unter: www.deutsches-fastnachtmuseum.byseum.de

Ticket: 15 Euro, Ticketverkauf über Tel. 09321 / 23355

 

Im Rahmen von historischen Stadtführungen in Kitzingen können an den Wochenenden bis zum 2.8. auch die szenografischen Arbeiten erkundet werden. Kontakt: Tourist-Info Kitzingen, 09321 / 2 88 88.

Das Programm liegt in den Rathäusern und Tourist-Infos aus und steht im Internet unter www.kitzingen.de/kulturzeichen zur Verfügung. Interessierte finden die Kulturzeichen auch auf Facebook.
Kontakt: Landratsamt Kitzingen, Tel. 09321 / 928 1104 bzw. kulturzeichen@kitzingen.de

Veranstaltungen zur bayerischen Klimawoche im Kitzinger Land

(03.07.2015)

Während der Klimawoche vom 17. bis zum 26. Juli wird bayernweit ein Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. Mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen bietet die Klimawoche allen Bürgern die Möglichkeit sich zu informieren, auszutauschen und einzubringen. Im Landkreis Kitzingen hat das Konversionsmanagement Kitzinger Land wieder ein interessantes Programm zusammengestellt. Interessierte sind herzlich eingeladen, die Beratungs- und Informationsveranstaltungen vor Ort zu nutzen.

  1. Vortrag ‚Finanzielle Förderungen für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten im Privatbereich– Überblick zur staatlichen Unterstützung einer energetischen (Teil-)Sanierung oder eines Neubaus, den Fördervoraussetzungen sowie den Antragsverfahren; Montag, 20. Juli, im großen Sitzungssaal des Landratsamtes (Kaiserstraße 4, 97318 KT), Beginn 19 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und der Eintritt kostenlos.
  2. Energieberatung für Unternehmen  – Einzelberatung zu Effizienzmaßnahmen mit speziell geschultem Energieberater und IHK-Referentin, für IHK-Mitglieder kostenfrei; Mittwoch, 22. Juli, in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr im Fraktionszimmer des Landratsamtes. Interessierte vereinbaren bitte mit der IHK unter Telefon 0931 4194-311 oder E-Mail stefanie.roth@wuerzburg.ihk.de einen Termin.
  3. Energieberatung für Bürger – Kostenlose Erstberatung für Gebäudeeigentümer und Mieter als Einzelgespräch; Freitag, 24. Juli, in der Zeit von 12:00 bis 19:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes. Eine Terminvereinbarung ist bei Herrn Eckert unter Telefon 09321 928-1100 oder E-Mail roland.eckert@kitzingen.de notwendig.

 

Eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltungen im Kreis ist im Bereich Aktuelles auf der Seite des Konversionsmanagements www.konversionsmanagement-kt.de eingestellt, das bayernweite Programm auf der Seite www.klimawandel-meistern.bayern.de. Für allgemeine Auskünfte steht Herr Frost telefonisch unter 09321 20-1060 und per E-Mail unter frost.konversion@kitzingen.info zur Verfügung.

Höhere Renten ab 1. Juli

(03.07.2015)

Zum 1. Juli des Jahres erhöhen sich die Renten in den neuen Ländern um 2,5 und inden alten Ländern um 2,1 Prozent. Dies beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Juni. Die Steigerung gilt unter anderem sowohl für die Renten aus der Alterssicherung der Landwirte als auch für die Renten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Bundesrat bekräftigte außerdem seine Auffassung, dass mit den Vor­bereitungen zu abschließend einheitlichen Rentenwerten in alten und neuen Ländern nicht erst 2016, sondern umgehend zu beginnen ist. Er forderte die Bundesregierung auf, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die entspre­chende Lösungsvorschläge erarbeiten soll.   

 

 

SVLFG

Neufestsetzung der Gebühren für Kindergarten- und Krip­penplätze im Kindergarten Westheim

(03.07.2015)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. April 2015 beschlossen, die Kindergarten und Krippenbeiträge ab dem neuen Kindergartenjahr zum 1. September 2015 wie folgt festzusetzen:

 

 

Kindergartenbeiträge

Durchschnittliche Buchungszeit 1. Kind 2. Kind
4 bis einschließlich 5 Stunden 86,00 € 76,00 €
5 bis einschließlich 6 Stunden 93,00 € 83,0 €
6 bis einschließlich 7 Stunden 100,00 € 90,00 €
7 bis einschließlich 8 Stunden 107,00 € 97,00 €
8 bis einschließlich 9 Stunden 114,00 € 104,00 €

 

 

 

Elternbeitrag für Schulkinder

Durchschnittliche Buchungszeit 1. Kind 2. Kind
1 bis einschließlich 2 Stunden 65,00 € 55,00 €
2 bis einschließlich 3 Stunden 72,00 € 62,00 €
3 bis einschließlich 4 Stunden 79,00 € 69,00 €
Eine Mindestbuchungszeit von täglich ein bis zwei Stunden ist zu erreichen.
 
 
 
Krippenbeiträge
Kategorie Wochenstunden Buchungszeiten Elternbeiträge
1 05-10 1 bis einschließlich 2 Stunden 85,00 €
2 10-15 2 bis einschließlich 3 Stunden 95,00 €
3 15-20 3 bis einschließlich 4 Stunden 105,00 €
4 20-25 4 bis einschließlich 5 Stunden 115,00 €
5 25-30 5 bis einschließlich 6 Stunden 125,00 €
6  30-35 6 bis einschließlich 7 Stunden 135,00 €
7 35-40 7 bis einschließlich 8 Stunden 145,00 €
8 40-45 8 bis einschließlich 9 Stunden 155,00 €

Der Krippenbeitrag ist bis zum Alter von 2 / Jahren zu zah­len.

Abfallentsorgungsgebühren 2015

(03.07.2015)

Zum 1. Juli 2015 ist die Zahlung der Abfallentsorgungsge­bühren für Januar bis Dezember 2015 fällig. Das Landratsamt Kitzingen bittet, den Zahlungstermin einzuhalten. Somit ver­meiden Sie Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Wie hoch sind die Gebühren 2015?

Die Jahresbescheide vom 13.03.2015, bzw. später ergangene Gebührenbescheide, weisen den zum 1. Juli 2015 zu zahlen­den Betrag aus („Zahlungsbetrag zum 01.07.2015").

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermäch­tigung) erteilt wurde, findet sich ein entsprechender Hinweis auf dem Bescheid. In diesem Fall wird der fällige Betrag zum 1. Juli 2015 automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.

 

Nichtabbucher / Selbstzahler

Für Selbstzahler sind auf dem Bescheid das Kassenzeichen und die Konten des Landkreises Kitzingen für die Überwei­sung (Konto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN DE60 7905 0000 0042 0665 06, BIC BYLADEM1SWU oder Konto bei der VR-Bank Kitzingen, IBAN DE10 7919 0000 0001 9338 84, BIC GENODEF1KT1) angegeben. Für künfti­ge Fälligkeiten empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Last- schriftmandates.

 

Noch Fragen?

Fragen zum Gebührenbescheid und fälligen Betrag beant­worten die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirt­schaft beim Landratsamt Kitzingen: Frau Richmond, Tel. (09321) 928 - 1202 und Frau Ruß, Tel. (09321) 928 - 1203.

 

Ausweisung eines Baugebietes im Ortsteil (OT) Biebelried

(03.07.2015)

Die Gemeinde fragt Ihren ganz konkreten Bedarf ab:

Haben Sie Interesse am Erwerb eines Wohnbauplatzes in Biebelried?

Ziel der Gemeinde ist es, vorrangig schon vorhandene, aber unbebaute Bauplätze für eine Bebauung zu aktivieren und bald­möglichst Bauplätze für Unterkünfte zu stellen. Sofern Sie Interesse an einem Bauplatz haben, teilen Sie dies der Gemeinde Biebelried bitte bis spätestens 31.07.2015 schriftlich mit. Sie können dazu das Formblatt aus dem Mitteilungsblatt nutzen, gerne aber auch unter info@vgem-kitzingen.de mir eine Mail zukommen lassen. Diese Bedarfsabfrage ist für Sie selbstverständlich unverbindlich.

 

Gemeinde Biebelried, 18.06.2015

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Kulturweg Biebelried - Treffen am 1. Juli 2015

(03.07.2015)

Wir laden alle Kulturwegfreunde zu unserem nächsten Tref­fen am Mittwoch, den 1. Juli 2015 um 20:00 Uhr ins Feuer­wehrhaus Kaltensondheim ein.

Nachfolgende Themen wollen wir gemeinsam behandeln:

  • Rundfahrt auf dem Kulturweg am 2. August 2015 mit Ab­schluss auf dem Sommerfest des Militär- und Kriegervereins
  • Weiteres Vorgehen Trockau-Grabmal
  • Geschichte des Bankhauses Meyer
  • Führung Johanniterkastell 2015
  • Wikipedia und Blaue Zipfel
  • Weihnachtsbildstock
  • Kanzel der Simultankirche Kaltensondheim
  • Lorenzquellenfest
  • Tourismus in der Gemeinde
  • Wünsche, Anregungen

 

Auf Ihr Kommen freuen sich Dr. Gerrit Himmelsbach und die Arbeitsgruppe Kulturweg!

Die Ehrenamtskarte im Landkreis Kitzingen

(11.06.2015)

Im Landkreis Kitzingen wurden seit Einführung im Jahr 2013 ca. 2.200 Ehrenamtskarten ausgegeben.
Vergünstigungen für die Ehrenamtskartenbesitzer bieten zahlreiche Akzeptanzpartner in ganz Bayern, davon ca. 60 im Landkreis Kitzingen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die blaue Ehrenamtskarte (3 Jahre gültig) zu erhalten?

-Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.

-Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement

-Mindestalter: 16 Jahre

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte

  • Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica)
     
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Grundausbildung
     
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung

Wer kann die goldene Ehrenamtskarte (lebenslang gültig) beantragen?

  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben
     
  • NEU seit 2015: Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren ca. 250 Stunden im Jahr, in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative ehrenamtlich tätig waren

 

Umfassende Informationen und Antragsformulare zum Ausdrucken gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.kitzingen.de

 

Ihre Ansprechpartnerin: Manuela Link von der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen unter Tel: 09321 928-5015, manuela.link@kitzingen.de

Verpachtung Bolzplatz (Fl.Nr. 401 Gemarkung Westheim)

(27.05.2015)

Für den Bolzplatz in Westheim wird ein Pächter gesucht. Die Gemeinde Biebelried behält sich eine jährliche Kündigung vor.
Die Fläche soll regelmäßig gemäht werden damit der Platz weiterhin zum Fußballspielen genutzt werden kann. Das untere Tor wird von der Gemeinde entfernt, sodass nur noch auf das obere Tor gespielt werden kann.

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)

(27.05.2015)

Aufstellung einer 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Flächen für Photovoltaikanlagen und voraussichtlich auch Flächen für Windenergie auf den Konversionsflächen in Kaltensondheim durch die Gemeinde Biebelried (Antragssteller: Fa. PVStrom Energy Systems GmbH & Co. KG)

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 14. April 2015 beschlossen, eine 12. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. 
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft den Ortsteil Kaltensondheim und beinhaltet die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen und voraussichtlich auch Flächen für Windenergie auf den Konversionsflächen in Kal-tensondheim; die Änderung betrifft die Grundstücke Flurnr. 377 (Teilfläche), 379 und 380 der Gemarkung Kaltensondheim. 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Sobald die weiteren voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.


Gemeinde Biebelried

Asylbewerberankunft

(27.05.2015)

Am 27.05.2015 um 19:30 Uhr im Rathaus Biebelried findet eine Infoveranstaltung bezüglich der Asylbewerberankunft statt.
Für Informationen steht Herr Hauwasser vom Landratsamt Kitzingen zur Verfügung.

Enkeltrick

(02.05.2015)

Vorsicht, falscher Enkel"

Mit den Worten: „Rate mal wer hier spricht, na erkennst du mich nicht?" oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrüger bei Ihnen an, geben sich als Verwandte, Enkel, Neffen oder auch als gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld sowie sonstige Wertsachen, wie evtl. Schmuckstücke.

Als Grund wird meist ein schneller Immobilienkauf bei ei­nem Notar, Autokauf oder sonstige Notlage vorgetäuscht. Sobald Sie sich bereit erklären, erfolgt danach ein erneuter Anruf mit dem Hinweis, dass der angebliche „Enkel" nicht erscheinen kann, jedoch ein Bote, der sich dann mit dem zuvor angekündigten Namen legitimiert. Auf diese Weise sind in jüngster Vergangenheit in vier Fällen ca. 100.000 € erbeutet worden. Tipps Ihrer Polizei:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanzi­ellen Verhältnissen preis.
  • Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderun­gen bei Familienangehörigen Rücksprache.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kon­taktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110

Ferienpassaktion 2015

(02.05.2015)

Ferienpassaktion 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen für die Gemeinden Albertshofen, Biebelried mit Kaltensondheim und Westheim, Buchbrunn, Mainstockheim, Sulzfeld am Main und die Stadt Mainbernheim

 

Bekanntmachung

Ferienpässe werden ab sofort in den Gemeindekanzlei­en und in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Zim­mer 17) für 5,00 Euro neu ausgestellt bzw. verlängert. Ferien(s)passanträge werden ab sofort ausgegeben oder können im Internet heruntergeladen werden.

Der Ferienpass der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen und der Stadt Mainbernheim ist auch in diesem Jahr in den Pfingstferien (26.05.2015 bis 05.06.2015) gültig.

Den Ferienpass erhalten alle Kinder der Verwaltungsgemein­schaft Kitzingen sowie alle Kinder der Stadt Mainbernheim, wenn sie zwischen 1999 und 2009 geboren sind. Als Vor­aussetzung für die Teilnahme an den Busreisen gilt die Been­digung der 1. Schulklasse. Außerhalb der Ferienzeit hat Euer Ferienpass k e i n e Gültigkeit. Unser Programm während der Pfingstferien:

Das Freibad Kitzingen könnt Ihr zum verbilligten Ein­trittspreis von 0,50 Euro besuchen.

Das Freibad Markt Einersheim kann von Kindern der Stadt Mainbernheim erst mit Anfang der Badesaison ver­billigt genutzt werden.

Für jeden Schwimmbadbesuch braucht Ihr deshalb einen Berechtigungsschein; Berechtigungsscheine sind für 0,50 Euro bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, in den Gemeindekanzleien und bei der Stadt Mainbernheim er­hältlich. Bitte holt sie Euch rechtzeitig ab!

Denkt bitte daran, dass Ihr Euren Ferienpass im Schwimm­bad vorlegen und den Berechtigungsschein dort abgeben müsst!

Das Programm für die Veranstaltungen in den Sommerferien wird im Juli 2015 bekannt gegeben.

 

Eure Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Antragstellung für Landwirte

(02.05.2015)

Kitzingen - Antragstellung der Landwirte läuft schleppend Die Antragstellung beim Mehrfachantrag der Landwirte ist mit Verzögerung angelaufen. Gründe dafür liegen beim ver­späteten Versand der Unterlagen und den Anlaufschwierig­keiten bei der Dateneingabe in die EDV. Mittlerweile läuft das Programm zufriedenstellend, die Antragstellung kann daher zügig erfolgen. In der Endphase vor dem 15.Mai sind erfahrungsgemäß sowohl Engpässe beim EDV-Zugang als auch bei der Antragsbesprechung im Amt zu erwarten, diese lassen sich bei zeit-und termingerechter Antragstellung wei­testgehend vermeiden. Die Betriebsleiter werden daher ge­beten, die Dateneingabe möglichst umgehend zu erledigen und den vorgesehenen Besprechungstermin im AELF Kitzin­gen einzuhalten.

Kulturzeichen Kitzinger Land

(02.05.2015)

Vom 04. bis 05. Juli 2015 fällt in Kitzingen der Startschuss für die neue Veranstaltung „Kulturzeichen Kitzinger Land". Erste Informationen zur gesamten Veranstaltung sind unter www.kitzingen.de/kulturzeichen zu finden.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung können sich alle Bürge­rinnen und Bürger des Kitzinger Landes über diesen Aufruf einbringen:

»Was ist Dein Kitzinger Land«?

Aufruf zur kreativen Beteiligung am Auftaktjahr der „Kulturzeichen Kitzinger Land"

Neben einem szenografschen Parcours, einer Einzel­installation und vielen weiteren Programmpunkten wird am Eröffnungswochenende beim Einsetzen der Dunkel­heit eine Lichtinstallation des Künstlerteams von www.lichtinstallationen.com gezeigt.

Das Lichtkunstwerk soll gemeinsam mit Bewohnern des Kit­zinger Landes entstehen, indem die Bürger ihre jeweils indi­viduelle Sicht auf das Kitzinger Land kundtun.

»Was ist Dein Kitzinger Land«? lautet dabei die zentrale Fra­ge. Gesucht werden kurze Antworten in Form von Wörtern - Menschen, Orte, Eigenschaften, Ereignisse, Erinnerungen oder schlichtweg Emotionen - die mit dem Kitzinger Land verbunden werden.

Die Einwohner des Landkreises sind herzlich eingeladen, sich bis zum 10. Mai 2015 zu beteiligen. Neben Einzelper­sonen können gerne auch Gruppen, zum Beispiel Vereine oder Schulklassen teilnehmen. Die Antworten können per Mail an kulturzeichen@kitzingen.de gesendet oder auf der Facebook-Seite gepostet werden. Wer möchte, kann seinen Begriff zum Kitzinger Land auch schriftlich an der Infotheke des Landratsamtes abgeben.

Alle Jahre wieder...,

(02.05.2015)

Es ist in Kaltensondheim bereits zur Tradition geworden zwei Wochen vor Ostern den Osterbrunnen am „Plärrer" zu schmücken. Durch Bux, den die Landfrauen zu einer Girlan­de um ein Drahtgestell mühevoll binden, und durch bunte Eier wird der Brunnen in der Dorfmitte herausgeputzt und zu einem Blickfang. Dies gelingt nur durch die großzügigen

Buxspenden der einheimischen Gartenbesitzer und durch die tatkräftige Unterstützung der freiwilligen Helfer. Herzli­chen Dank dafür. Ein gemütliches Kaffeetrinken rundete die­sen Samstagnachmittag ab.

Kaltensondheimer gehen an ihre Grenzen - Gemarkungsgrenzgang am 19. April 2015

(02.05.2015)

Der Obmann der Kaltensondheimer Feldgeschworenen blickt zufrieden auf die Besucherzahl seines Gemarkungs­grenzganges: 25 Interessierte und Bürgermeister Roland Hoh begleiteten ihn und seine Kollegen beim Grenzgang, der in diesem Jahr wieder in den südöstlichen Bereich führte. Bei bestem Wetter nutzten viele Teilnehmer die Gelegenheit, auf der Flak den Wachturm der ehemaligen US-Army-Fläche zu erklimmen und die Aussicht zu genießen.

Am Feuerwehrhaus lud die Gemeinde zur Stärkung nach der fast dreistündigen Wanderung ein.

Foto zu Meldung: Kaltensondheimer gehen an ihre Grenzen - Gemarkungsgrenzgang am 19. April 2015

Kulturweg Biebelried

(02.05.2015)

Sie werden herzlich eingeladen am 06.05.2015 um 20:00 Uhr den Kulturweg Biebelried im Rathaus zu besuchen. Kulinarische Spezialität aus dem Spessart: Handkäse und Apfelwein mit Musik

Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten!

Bürgermeister Hoh"

Grenzbegehung Kaltensondheim

(02.05.2015)

In der Zeit vom 04. Mai 2015 bis 08. Mai 2015 finden in der nördlichen Hälfte der Gemarkung Kaltensondheim Grenzbe­gehungen durch die Feldgeschworenen statt.Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

  • Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
  • Gemeindegrenze
     

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetztes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämt­liche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenz­zeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grund­stückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätig­keit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.

 

gez. Hoh, Erster Bürgermeister

Grenzbegehung Biebelried

(02.05.2015)

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetztes vom 06. August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebel­ried folgende Anordnung:

 

In der Zeit vom 11. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 finden in der nördlichen Hälfte der Gemarkung Biebelried Grenzbe­gehungen durch die Feldgeschworenen statt.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

Zwischen der B 22 und dem Buchbrunner Weg Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetztes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und Erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämt­liche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenz­zeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grund­stückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätig­keit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.

 

gez. Hoh, Erster Bürgermeister

Tag des offenen Denkmals am 13. September 2015 Motto: „Handwerk, Tcchnik, Industrie".

(03.04.2015)

Bei der bundesweiten Aktion wird wiederum der Öffentlich­keit Gelegenheit zur unentgeltlichen Besichtigung von Denk­mälern gegeben.

Im Rahmen des Tags des offenen Denkmals können Denk­maleigentümer oder auch traditionelle Handwerksbetriebe wie z. B. Zimmerer, Schreiner, Maler und Stukkateure in öf­fentlichen oder privaten Denkmälern etc. ihre Arbeitsmetho­den anschaulich präsentieren und erläutern. Besonders die historischen fränkischen Fachwerkhäuser oder Bürgerhäuser in den Altorten unseres Landkreises bieten sich hier im pri­vaten Bereich an, wo die Vielseitigkeit des Handwerks offen­sichtlich ist.

Interessenten melden sich bitte bis 30.04.2015 beim Landratsamt Kitzingen (email: doris.lang@kitzingen.de, Tel. 0 93 21 / 9 28 61 05) sowie bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz an (möglichst mit Fotos etc.), damit die vor­gesehenen Objekte bzw. Aktivitäten bei den verschiedenen Veröffentlichungen und der Werbung berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen und Details zum Tag des offenen Denkmals finden Sie auf der Homepage der Deutschen Stif­tung Denkmalschutz http://www.tag-des-offenen-denkmals. de und der Homepage des Landratsamtes Kitzingen http:// www.kitzingen.de

Die Finanzkasse des Finanzamts Kitzingen wird zum 31.03.2015 aufgelöst.

(03.04.2015)

Die Finanzkasse des Finanzamts Kitzingen wird zum 31.03.2015 aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kassenaufgaben vom Finanzamt Schweinfurt übernom­men. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch allerdings nichts, da erteilte SEPA-Lastschrift- mandate weiterhin gelten.

Der Amtsleiter des Finanzamts Kitzingen, Herr Christian Neumüller, weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dieses auch nach der Verlagerung der Finanzkasse nicht neu ertei­len müssen.

Daueraufträge müssen vom Auftraggeber rechtzeitig umge­stellt werden. Neumüller empfiehlt daher den Bürgerinnen und Bürgern, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzu­nehmen. Dadurch können sie die termingerechten Zahlun­gen nicht versäumen. Außerdem sparen sie sich den Weg zu ihrem Kreditinstitut und helfen ihrem Finanzamt, die Ver­waltungsaufgaben möglichst kostensparend zu erledi-gen, so Neumüller. Zudem ist zukünftig Folgendes zu beachten:

  • Für Zahlungen an das Finanzamt Kitzingen sind ab 01.04.2015 nur noch die Bankverbindungen des Finanzamts Schweinfurt zu verwenden. Diese lauten:

    Deutsche Bundesbank, Filiale Würzburg,

IBAN: DE59 7900 0000 0079 3015 00 BIC: MARKDEF1790

 

Sparkasse Schweinfurt,

IBAN: DE17 7935 0101 0000 0158 00 BIC: BYLADEM1KSW HypoVereinsbank Schweinfurt IBAN: DE33 7932 0075 0005 1691 00 BIC: HYVEDEMM451

  • Schecks sind künftig an die Finanzkasse Schweinfurt zu senden.
  • Die Finanzkasse in Schweinfurt ist unter folgenden Kon­taktdaten zu erreichen:
    Anschrift:
    Finanzamt Schweinfurt Finanzkasse Schrammstr. 3, 97421 Schweinfurt Telefon: 09721/2911-0, Fax: 09721/2911-5070
  • Aufgrund der Umstellungsarbeiten ist die Finanzkasse vom 27.03.2015 bis 01.04.2015 nur eingeschränkt bzw. nicht erreichbar.

 

Bislang gab es an jedem bayerischen Finanzamt eine Fi­nanzkasse, die den Zahlungsverkehr abwickelt. Das Kon­zept für eine Neustruk-turierung der bayerischen Finanzkas­sen sieht vor, dass die bisher bestehenden 79 Finanzkassen auf 19 zentralisierte Finanzkassen reduziert werden. Ziel dieser Maßnahmen ist, die Arbeitsabläufe zu verbessern sowie das Personal in den Finanzämtern noch effektiver einzusetzen.

Energieberater gibt Tipps in Mainbernheim - Landratsamt übernimmt die Kosten der Beratung

(03.04.2015)

Die energetische Sanierung bietet vielen Hausbesitzer das größte Potenzial Energie zu sparen. Wer die Absicht hat, steht jedoch oft vor einer Vielzahl an Fragen bezüglich der geeigneten Maßnahmen. Nur durch eine kompetente und neutrale Beratung können die sinnvollsten Lösungen für jedes Einzelgebäude gefunden, Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und die Gefahr von Bauschäden und Fehlinvestitionen ver­ringert werden.

Das Landratsamt unterstützt daher Interessierte bei der Be­antwortung ihrer Fragen auf dem Weg zur energetischen Gebäudesanierung. Hierfür wurde ein kompetenter, unab- hängiger und procluktneutraler Energieberater engagiert. Er steht allen Bürgern im Kreis am Freitag, 17. April, von 12 bis 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Mainbernheim (Rat­hausplatz 1, 97350 Mainbernheim) für eine Erstberatung zur Verfügung. Diese circa 45-minütige Beratung erfolgt als Ein­zelgespräch, die Kosten übernimmt das Landratsamt.

Eine Terminvereinbarung ist bei Roland Eckert im Landrat­samt, Tel. (09321) 928 1100 oder per E-Mail unter roland.eckert@kitzingen.de notwendig. Um gezielt zum Gebäude beraten zu können, sollten zum Termin wenn möglich Daten zu den Energieverbräuchen der letzten drei Jahre, der Bau­plan, Kaminkehrerprotokolle sowie Bilder des Hauses mitge­bracht werden.

Ziel ist es, den durchdachten und professionell begleiteten Einstieg in die energetische Sanierung zu fördern. Die Erstbe­ratung ersetzt jedoch keine umfangreiche Beratung vor Ort. Darüber hinaus können sich Interessierte ohne Eigenheim oder Sanierungsabsicht im Rahmen des Beratertags zum Energiesparen ohne Sanierung beraten lassen.

 

Weitere Auskünfte erteilen:

Herr Eckert (Kontakt siehe oben) und Herr Frost (Konversi­onsmanagement Kitzinger Land, Tel.: 09321/201060, E-Mail: frost.konversion@kitzingen.info)

Die Kriminalpolizei rät: Bremsen Sie Diebe rechtzeitig aus!

(03.04.2015)

Informationen Ihrer Polizei, damit Langfinger keine Chance haben.

 

Wir leben in einer mobilen Gesellschaft. Die meisten Er­wachsenen besitzen ein Auto und sind motorisiert. Das Kriminalitätsgeschehen bei uns ist in nicht unerheblichem Ausmaß von Kraftfahrzeugdelikten geprägt, wie z.B. Wert­sachendiebstahl aus Kraftfahrzeugen, Dieseldiebstahl oder Fahrzeugdiebstahl generell.

Zumeist ersetzen Versicherungen zwar entstandene Schä­den; für den Ärger, der mit einem Diebstahl verbunden ist, kommt sie aber nicht auf.

 

Tipps zum Verhalten beim Verlassen bzw. Abstellen des Fahrzeugs

 

  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf belebten und gut beleuchteten Parkplätzen ab.
  • Verschließen Sie Türen, Fenster, Schiebedach, Tankdeckel und Kofferraum immer, auch bei nur kurzer Abwesenheit.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug liegen, vor al­lem nicht sichtbar.
  • Wird ihr Fahrzeug aufgebrochen, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei oder wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle.
  • Nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen am/im Fahrzeug vor.
  • Informieren Sie sich über zusätzliche technische Siche­rungsmöglichkeiten bei einer Kriminalpolizeilichen Bera­tungsstelle

 

Bei weiteren Fragen zu Ihrer Sicherheit wenden Sie sich bitte an die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, Weißenburgstraße 2, 97082 Würzburg Telefon 0931/457-1830 oder -1831 oder jede andere Polizeidienststelle

Ferienpass

(03.04.2015)

Hallo, es ist mal wieder soweit, der Ferienpass ruft. Um den Kindern und Jugendlichen wieder tolle Aktionen bieten zu können, bitten wir um Ihre Mithilfe! Wenn Sie Vorschläge haben, eine Veranstaltung, oder einen Ausflug ausrichten möchten, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemein­schaft Kitzingen - Frau Schmid und Frau Stahl (09321-9166- 112). Ganz dringend werden auch Betreuer wieder gesucht!"

Standsicherheitsprüfung der Grabmale gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien" der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

(03.04.2015)

Die Gemeinde Biebelried ist als Friedhofsträger der gemeind­lichen Friedhöfe Biebelried, Kaltensondheim und Westheim verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu prüfen.

Die Prüfung wird voraussichtlich in der 21. KW durchgeführt werden. Dafür wurde die Firma, KMD Sven Trutschel beauf­tragt.

Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte wird schriftlich un­ter Fristsetzung informiert, die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Ergänzend wird da­rauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Ersten Bürger­meister Roland Hoh oder an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Herr Beck, Tel. 09321/9166-111.

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Bundesstraße B8" (Ortsteil Biebelried) der Gemeinde Biebelried

(03.04.2015)

Deshalb werden in der Zeit vom 20. März 2015 bis 07. Ap­ril 2015 in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, während der Dienststunden entsprechende Planunterlagen und Erläute­rungen zu jedermanns Einsicht und zur Äußerung und Erör­terung der Planung ausgelegt.

Flursäuberung in Kaltensondheim

(03.04.2015)

Trotz ungemütlich nasskaltem Wetter fanden sich am Sams­tag, dem 14. März, knapp 20 Personen vor dem Feuerwehr­haus ein, um auch in diesem Jahr wieder die Flur rund um den ihren Ortsteil zu säubern. Aufgerufen zur Aktion hatte die Allgemeine BürgerListe und Vertreter des Jugendfeuer­wehr, der Bastelgruppe, der Feldgeschworenen und des Militär- und Kriegervereins waren gekommen. Als sich die Teilnehmer gut zwei Stunden später wieder trafen, hatten sie auf dem Wagen des Bauhofs einen ganz Menge an un­terschiedlichem Müll, darunter eine Campingtoilette, ein Stöckelschuh, ein Personalausweis, eine Porno-DVD, einen Rasenmäher und natürlich die Verpackungen von Fastfood­ketten, gesammelt. Insgesamt füllte der eingesammelte Unrat 10 Säcke. Zum Dank gab's von der Gemeinde eine defti­ge Brotzeit und warme Getränke. Die Aktion wird von der Abfallberatung des Landkreises finanziell mit 3,50 Euro je Teilnehmer unterstützt. Der Erlös von knapp 70 Euro wird verteilt an die Bastelgruppe, die Jugendfeuerwehr und den Landesbund für Vogelschutz.

Foto zu Meldung: Flursäuberung in Kaltensondheim

Kulturweg Biebelried

(03.04.2015)

Sie werden herzlich eingeladen am 06.05.2015 um 20:00 Uhr den Kulturweg Biebelried im Rathaus zu besuchen. Kulinarische Spezialität aus dem Spessart: Handkäse und Apfelwein mit Musik

Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten!

Einladung zum Gemarkungsgrenzgang in Kalten­sondheim

(03.04.2015)

Die Feldgeschworenen von Kaltensondheim laden alle Bür­ger zum 6. Gemarkungsgrenzgang am Sonntag den, 19. April 2015 ein. Treffpunkt Bauhof Sulzfelder Weg um 13:00 Uhr. Laufstrecke: Sulzfelder Weg, Erlacher Grenze, Kitzingen und Repperndorf. Dauer ca. 2,5 Stunden. Es steht ein Trans­portfahrzeug bereit um die Laufstrecke zu verkürzen. Zum Abschluss gibt es Kaffee, Kuchen und eine Brotzeit beim Schlußhock im Feuerwehrhaus.

Grenzbegehung Kaltensondheim

(03.04.2015)

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetztes vom 06. August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebel­ried folgende Anordnung:

In der Zeit vom 04. Mai 2015 bis 08. Mai 2015 finden in der nördlichen Hälfte der Gemarkung Kaltensondheim Grenzbe­gehungen durch die Feldgeschworenen statt.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen wer­den überprüft:

  • Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
  • Gemeindegrenze Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die

nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetztes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämt­liche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenz­zeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grund­stückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätig­keit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten,

 

gez. Hoh, Erster Bürgermeister

Ehrungen beim Neujahrsempfang 2015

(01.03.2015)

Bürgermeister Roland Hoh ehrte am Neujahrsempfang am 25. Januar 2015 im Biebelrieder Rathaus Bürger, die sich be­sonders ehrenamtlich engagiert oder als Schul- oder Ausbil­dungsbeste ihres Jahrgangs abgeschlossen haben. Mitglieder des Gemeinderates und die örtlichen Vereine konnten Vor­schläge für Ehrungen der Gemeinde abgeben, über die in der Dezembersitzung des Gemeinderates beraten und beschlos­sen wurde.

 

Als „Highlight" der Ehrungen bezeichnete der Bürgermeister den Dank der Gemeinde an Ute Mulzer, die im Juni 2014 den Tag der offenen Höfe in Westheim organisierte. Der kleinste Ortsteil unserer Gemeinde wurde Magnet für tausende von Besuchern. Ute Mulzer, deren Freude über die Anerkennung sehr groß war, bedankte sich bei ihren Helfern und Unter­stützern mit den Worten: „Freunde sind Menschen, die nicht nach Deinem Weg fragen, sondern ihn mit Dir gemeinsam gehen."

Geehrt wurden im Biebelrieder Rathaus auch: Andrea Czech, Inge Czech, Elisabeth Markert, Elisabeth Wehr, Bern­hard Müller und Jochen Neubert aus Kaltensondheim.

Foto zu Meldung: Ehrungen beim Neujahrsempfang 2015

Schätze aus der Natur - wir lernen die ersten Frühlingskräuter kennen.

(01.03.2015)

Am Montag, 09. März 2015 veranstaltet der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung VLF am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Mainbernheimer Straße 103, ein Frauenfrühstück mit Fachvortrag.

Die Kräuterführerin Frau Elisabeth Schertel aus Oberschwappach wird das Programm gestalten.

 

Details:

Zeit: 9.00 - 12.00 Uhr,

Teilnehmerbeitrag 5,- €.

Anmeldungen sind am AELF Kitzingen möglich:

Telefon 09321 3009-0

Fax 09321 3009 135,

E-Mail: poststelle@aelf-kt.bayern.de

Beratungstag „Barrierefreies Bauen"

(01.03.2015)

Der Beratungstag „Barrierefreies Bauen" im Landratsamt am Mittwoch, 06.Mai 2015 bietet kostenfreie und neutrale Fachberatung an. „Wie werde ich im Alter wohnen?", diese Frage stellen sich viele Bürger mit zunehmendem Alter.

Das Landratsamt bietet - heuer im Rahmen der Aktionswo­che „Zu Hause daheim" des Bayerischen Sozialministeri­ums - öffentliche und kostenfreie Beratungstermine für alle interessierten Bürger, Mieter, Vermieter und Bauherren an. Als Fachberater konnte das Landratsamt wieder Diplom­ingenieur Andreas Unser gewinnen. Der Fachberater der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnraumanpassung, Architekt und Stadtplaner wird interessierte Bürgerinnen und Bürger fachübergreifend über „barrierefreies Bauen" und „Wohnungsanpassung" informieren.

Er berät bei planerischen und baulichen Maßnahmen im Alt- oder Neubau, Gestaltung des Bad/Sanitärbereiches oder bei Fragen der Zugänglichkeit und Erschließung (Auf­zug, Rampe, Lift). Er gibt auch Tipps bei der Gestaltung von behinderten- und altengerechten Wohnungen, Praxen und öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden (z.B. Kultur, Sport, Pflege, Brandschutz) sowie Hinweise zu den entsprechen­den individuellen Fördermitteln.

Nächster Beratungstermin ist Mittwoch, 06. Mai 2015, von 13 bis 17 Uhr (Einzeltermine im Halbstunden-Takt) im Zim­mer 71.10 im Landratsamt. Der Raum ist barrierefrei über das Eingangstor von der Alten Poststraße aus zu erreichen.

Bürger, die die Beratung nutzen möchten, sollten konkrete Unterlagen wie Baupläne, Fotos und Aufmaß-Skizzen mit­bringen.

Eine vorherige Anmeldung ist ab sofort möglich und unbe­dingt erforderlich, da individuelle Einzeltermine vereinbart werden.

Infos und Anmeldung bei Herbert Köhl, Tel. 093 21 /9 28 50 10 in der Fachstelle für Biirgerschaftliches Engagement und Se­niorenfragen im Landratsamt.

Wenn sie aus Termingründen am Beratungstag verhindert sein sollten oder alle Termine bereits ausgebucht sind - kann auch ein individueller Ortstermin mit Herrn Andreas Unser, Fachberater für Barrierefreies Bauen, vermittelt werden.

Mikrozensus 2015 im Januar gestartet

(01.03.2015)

Auch im Jahr 2015 wird in Bayern wie im gesamten Bun­desgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haus­haltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durch­geführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuver­lässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zur Krankenversicherung befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Aus- kunflspflicht.

Im Jahr 2015 findet im Freistaat wie im gesamten Bundes­gebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevöl­kerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2015 enthält zudem noch Fragen zur Kran­kenversicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenart werden auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenver­fahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnis­mäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsen­tativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tat­sächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund be­steht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhe­bungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Lan­desamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2015 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauf­tragten zu unterstützen.

Veranstaltungsreihe zur Energiewende und zum Klimaschutz wird fortgesetzt

(01.03.2015)

Mit neuen Vorträgen und Veranstaltungen wird die gemein­same Veranstaltungsreihe der Volkshochschule Kitzingen und des Konversionsmanagements Kitzinger Land im März fortgesetzt. Ziel ist es, der Öffentlichkeit eine unverbindli­che Informations- und Bildungsmöglichkeit im Kreis zu den komplexen Fragen der Energiewende und des Klimaschutzes anzubieten. Dabei wird auf einen Mix aus Fachvorträgen, der Vorstellung lokaler Projekte sowie Besichtigungen von energietechnischen Anlagen und Führungen bei Unterneh­men gesetzt.

 

Bis zum Sommer sind vorerst folgende Termine geplant:

Dienstag, 10. März 2015

Vortrag mit Diskussion ,Energie­effizientes Bauen - Neubauten als Passiv- oder Sonnenhaus verwirklichen?' Referent: Hans Bieberstein (Architekt)

Beginn: 19 Uhr; Ort: Alte Synagoge, Kitzingen

 

Dienstag, 14. April 2015

Vortrag mit Diskussion ,Strom aus Erneuerbaren Energien - Aktuelle Herausforderungen und Chancen: Änderungen der Rahmenbedingungen für den Bau von Neuanlagen' Referentin: Jacqueline Escher (IHK);

Beginn: 19 Uhr; Ort: Alte Synagoge, Kitzingen

 

Freitag, 15. Mai 2015

Besichtigung bei Belectric Drive ,Elektromobilität erleben - Vom Umgang mit dem E-Auto' (Referent: Sebastian Bachmann (Geschäftsführer);

Beginn: 16 Uhr; Ort: Innopark, Kitzingen - Anmeldung erforderlich unter Telefon 093 21 / 92 99 45 45)

 

Freitag, 19. Juni 2015

Besichtigung des ,Umspannwerks Martinsheim' (Referenten: Jürgen Lang und Michael Brehler (N-Ergie AG),

Beginn: 14 Uhr; Ort: Umspannwerk, Martinsheim - Anmeldung erforderlich unter Telefon 09321/92 99 45 45)

 

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen können dem neuen Programmheft der Volkshochschule Kitzingen ent­nommen werden. Es ist im Internet unter www.vhs.kitzin­gen. info einsehbar, wo sich Interessierte auch zu den teilneh­merbeschränkten Besichtigungen anmelden können. Zudem steht die Hotline 0 93 21 / 92 99 45 45 der Volkshochschule Kitzingen für Fragen und eine Anmeldung zur Verfügung. Allgemeine Auskünfte erteilt das Konversionsmanagement Kitzinger Land, Herr Frost, unter Telefon 0 93 21 / 20 10 60 sowie E-Mail: frost.konversion@kitzingen.info.

Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen Friedrich-Bernbeck-Schule

(01.03.2015)

Informationen zur Anmeldung und zum Ganztagsangebot

Schülerinnen und Schüler aller Schularten können für die 4-stufige Wirtschaftsschule (Klassen 7—10) und die 2-stufige Wirtschaftsschule (Klasse 10 - 11) angemeldet werden.

In der 4-stuiigen Wirtschaftsschule ist der Besuch einer gebundenen Ganztagesklasse möglich.

 

Anmeldung und Probeunterricht:

Anmeldezeitraum:                          

Ab 16. März 2015

 

Anmeldung zum Probeunterricht:                      

16. März bis 27. März 2015

 

Probeunterricht:                             

4. Mai bis 6. Mai 2015

 

Öffnungszeiten des Sekretariats:

Montag:                                           8:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag:                                        8:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch bis Freitag:                       8:00 bis 13:00 Uhr

 

In der Zeit vom 16. März bis 27. März täglich bis 16:00 Uhr Kontakt und Auskünfte:

Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen

Kaiserstraße 2

97318 Kitzingen

Tel: 09321 92989-0

Fax 09321 92989-299

E-Mail: sekretariat@wirtschaftsschule-kt.de Homepage:www.wirtschaftsschule-kt.de

Notruf 112 hat sich etabliert Wegfall der Vorwahl- und Gebührenfreiheit für die Servicenummer 19222

(01.03.2015)

Ab dem 1. April entfällt die Vorwahl- und Gebührenfreiheit der früheren Notrufnummer 19222, welche auch weiter­hin als Servicenummer für Krankentransporte genutzt wird. Nachdem sich die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 landesweit durchgesetzt hat, haben die bayerischen Krankenkassen die Finanzierung der früheren Notrufnummer eingestellt.

„Über die Rufnummer 19222 laufen nur noch wenige Not­fälle in der ILS auf" berichtet Harald Rehmann, Chef der der Berufsfeuerwehr Würzburg und damit der Integrierten Leitstelle (ILS). Die Erfahrungen seiner 29 Mitarbeiter bestä­tigen, dass die Notrufnummer 112 von der Bevölkerung in den Landkreisen Kitzingen, Main-Spessart sowie in Stadt und Landkreis Würzburg sehr gut angenommen wurde.

Nach Auskunft der AOK Bayern beliefen sich die Kosten der Gebühren- und Vorwahlfreiheit der Rufnummer 19222 in Bayern auf jährlich ca. € 600.000. Für den Rettungsdienst­bereich Würzburg haben die Krankenkassen letztes Jahr € 18.000 übernommen. Die gebühren- und vorwahlfreie Not­rufnummer 112 wurde 1991 in Bayern eingeführt und seit 2007 beworben, ln der 7-jährigen Übergangszeit wurde die Vorwahl- und Gebührenfreiheit der früheren Notrufnummer weiterfinanziert. Für Anrufer aus dem Mobilfunknetz ändert sich bei der Nutzung der Servicenummer 19222 nichts - die Vorwahl- und Gebührenfreiheit umfasste nur das Festnetz.

Die Kostenübernahme der Krankenkassen läuft zum 31.03.2015 aus. Der Rettungsdienstbereich Würzburg gehört zu den letzten in Bayern für den die Vorwahl- und Gebühren­freiheit von den Krankenkassen gezahlt wurde. Aus Sicht der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ist das Anliegen der Krankenkassen, die Kosten für die vorwahlfreie Erreichbarkeit der Nummer 19222 künftig nicht mehr zu übernehmen, nachvollziehbar. „Die 112 ist in allen Köpfen drin. Die 19222 wird aber auch weiterhin von den notfallmedizinisch ausgebildeten Dispo­nenten der ILS bedient", versichert Geschäftsleiter Paul Jus- tice. Ab dem 01.04.15 werden Anrufer drei Monate lang mit einer Bandansage über die erforderliche Vorwahl informiert.

Die ILS Würzburg koordiniert ca. 160 Fahrzeuge des Ret­tungsdienstes und 900 Einsatzmittel der Feuerwehren. Letz­tes Jahr wurden 227.000 Anrufe entgegengenommen.

Einladung zur Sundimer Flursäuberung 2015

(01.03.2015)

Einladung zur Flursäuberung in Kaltensondheim am Sams­tag, 14.03.2015, Treffpunkt Feuerwehrhaus um 10 Uhr.

Auch in diesem Frühjahr wollen wir die Flur und Wegesränder rings um Kaltensondheim vom Müll befreien und freuen uns über jeden, der uns dabei unterstützen möchte. Die Aktion wird von der Allgemeinen Bürgerliste (ABL) organisiert und findet bei fast jeder Witterung statt. Bitte auf zweckmäßige Kleidung und festes Schuhwerk achten. Soweit vorhanden, Arbeitshandschuhe, Warnwesten, Eimer und Abfallzangen mitbringen. Für die Vorbereitungen der Abschlussbrotzeit im Feuerwehrhaus sind Helfer ebenfalls herzlich willkommen. Für Rückfragen oder Helfer- bzw. Kuchenanmeldungen stehen zur Verfügung: Andrea Czech: 922922 und Robert Endres 7719.

Gewinn für mich. Gewinn für andere.

(28.02.2015)

Freiwilliges Soziales jahr und Bundesfreiwilligendienst

Würzburg. Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst bieten die Chance in Ruhe eine Berufswahlentscheidung zu treffen oder auf den passenden Studienplatz zu warten und dabei das Taschengeld aufzubessern.

Informationen aus erster Hand hierzu erhalten Interessierte in einem Vortrag im Berufsinformationszent­rum. Christoph Fleschutz von der Johanniter-Unfall-Hilfe informiert über Vorteile, Einrichtungen, Inhalte und Ablauf dieser Freiwilligendienste.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 12. März, im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Wiirzburg,

Schießhausstraße 9, statt. Beginn ist um 15 Uhr.

Das Ende ist gegen 16.30 Uhr.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte vorher unter der Telefonnummer 09 31 / 79 49 - 2 02 anmelden.

Karriere bei der Bayerischen Polizei

(28.02.2015)

Polizistin und Polizist ist ein moderner und bürgernaher Beruf für Menschen, die einen Beitrag für die Sicherheit in unserem Land übernehmen wollen. Die Einstellungsberaterin Sonja Hornig stellt in einer Informationsveranstaltung die Aufgaben der bayerischen Polizei vor und informiert über die Einstellungsvoraussetzungen und die verschiedenen Laufbahnen.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 5. März, von 15 bis 16.30 Uhr im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Wiirzburg, Schießhausstraße 9, statt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte unter der Telefonnummer 09 31 / 79 49 - 2 02 anmelden.

Betreuer für den Ferienpass 2016 gesucht

(05.02.2015)

Die Sommerferien kommen mit großen Schritten auf uns zu. Damit wir wieder ein tolles Ferienprogramm auf die Beine stellen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Für einzel­ne Ferienpassaktionen suchen wir noch Betreuer. Angespro­chen sind alle Erwachsenen, Schüler (ab 18 Jahre) und Stu­denten, die ein, oder zwei Tage bereit wären, uns zu helfen.

 

Es ist weder Führerschein noch Auto nötig. Kleine finanzielle Entschädigung ist selbstverständlich bei uns.

Haben Sie Fragen dazu, dann rufen Sie unverbindlich bei uns an.

 

Projekte zur lokalen Energiewende werden beraten

(05.02.2015)

2. Akteursforum: Alle Interessierte sind am 5. Februar in die Alte Synagoge eingeladen

 

Mit dem zweiten Akteursforum wird das Konversionsmanagement Kitzinger Land im Februar den öffentlichen Dia­log und Austausch über Projekte zur Energiewende und dem Klimaschutz im Kitzinger Land fortsetzen. Alle Bürger, die die Energiewende im Landkreis mitgestalten möchten oder sich für das Thema interessieren, sind herzlich zum Treffen eingeladen.

Zu Beginn der Veranstaltung gibt es einen Vortrag zum Thema „Global denken, lokal handeln - Beiträge des Einzelnen zum großen Ganzen". Darin wird die Verbindung zwischen den weltweit auftretenden Klimaveränderungen und den lokalen Handlungs- und Einflussmöglichkeiten aufgezeigt. Landrätin Tamara Bischof freut sich, dass mit Andreas Huber für den Vortrag ein hochkarätiger Redner gewonnen werden konn­te. Huber ist Geschäftsführer der deutschen Gesellschaft des Club of Rome und Vorstand der Desertec Foundation.

Der Club of Rome ist ein internationale Vereinigung von Per­sonen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, die sich für weltweite Nachhaltigkeit und eine lebenswerte Zukunft einsetzen. Mit der Veröffentlichung des Berichts „Li­mits to Growth" (dt.: ,Die Grenzen des Wachstums') in den 1970er Jahren und vielen Folgeberichten lieferte der Club immer wieder vielbeachtete Impulse für die Diskussion der

Zukunft der Menschheit. Sein deutscher Ableger ist unter an­derem Initiator der Desertec-Idee, bei der nordafrikanische Länder mit Hilfe europäischer Partner in der Entwicklung ei­ner regenerativen Energieversorgung unterstützt werden und ein Teil des Stroms nach Europa geleitet wird.

In Anschluss an den Vortrag wird Klimaschutzmanager Felix Frost einen Überblick über die durchgeführten und laufen­den Projekte im Kreis geben. Dieser Teil des Abends wird interaktiv gestaltet. Mit Hinblick auf das Jahr 2015 und den Folgeantrag zur Fortsetzung der Förderung des Konversions­managements in 2016 erhalten die Teilnehmer Gelegenheit die vergangene Projektarbeit zu bewerten und die zukünftige Ausrichtung mitzugestalten.

Die Veranstaltung ist am Donnerstag, 5. Februar 2015, um 17 Uhr in der Alten Synagoge (Landwehrstraße 1) in Kitzingen. Im Anschluss an das offizielle Programm besteht die Mög­lichkeit zum Austauschen und Kennenlernen.

 

Kontakt:

Konversionsmanagement Kitzinger Land

Felix Frost

Tel.: 09321 201060

Informationsabend und Anmeldetermine in der Richard-Rother-Realschule Kitzingen

(05.02.2015)

Die Richard-Rother-Realschule Kitzingen lädt alle Eltern, die sich eingehender über den Übertritt in die Realschule infor­mieren möchten, zu einem Informationsabend am Mitt­woch, 25. Februar 2015, um 19.00 Uhr ein.

 

An diesem Termin laden wir auch die Kinder herzlich dazu ein, die Schule kennen zu lernen. Außerdem findet an die­sem Abend ein Schnupperunterricht statt.

 

Die Anmeldetermine für das Schuljahr 2015/16:

11. bis 15. Mai 2015

 

Öffnungszeiten des Sekretariats in dieser Zeit:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09.00 - 15.00 Uhr

Dienstag: 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr

 

Zur Anmeldung werden benötigt:
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Übertrittszeugnis für Schüler der 4. Jahrgangsstufe bzw. Zwischenzeugnis für Schüler der 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule
  • Bei Alleinerziehenden ist der Sorgerechtsbeschluss vor­zulegen

 

Es können Schülerinnen und Schüler aus der 4. Jahrgangsstu­fe angemeldet werden. Die Schüler, die aus der 5. Jahrgangs­stufe übertreten wollen, müssen vorangemeldet werden. Am 30.11.2015 darf das 12. Lebensjahr des angemeldeten Kindes noch nicht vollendet sein.

Schüler des Gymnasiums, die in die 5. Klasse der Realschule übertreten möchten, können ebenfalls angemeldet werden. Die Schüler, die in höhere Klassen zu uns übertreten möch­ten, können vorangemeldet werden.

 

Probeunterricht

Für alle Schüler, deren Übertrittszeugnis nicht die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium trägt, findet vom 19. - 21. Mai 2015 ab 08:00 Uhr der Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne über das Sekretariat und bei der Schulleitung, Tel. 09321 / 267590 Besuchen Sie auch unsere Homepage : www.richard-rother- schule.de. Dort erhalten Sie alle Informationen und Formu­lare per Download.

 

Jugendwerk der AWO: Jahresprogramm 2015 erschienen

(05.02.2015)

Das Jugendwerk der AWO bietet auch in diesem Jahr ein abwechslungsreiches Angebot für Kinder und Jugendliche in den Oster-, Pfingst-, und Sommerferien an. Das Programm umfasst Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche, Sprachreisen, sowie Fahrten für Einzelreisende und Familien. Der neue Katalog kann ab Januar wieder online unter www.awo- jw.de durchstöbert oder beim Jugendwerk kostenfrei bestellt werden.

Wie in den letzten Jahren, wurde auch für 2015 ein buntes Angebot für nahezu jedes Alter und jeden Geschmack zusammengestellt.

Für Jugendliche gibt es auch dieses Jahr die Klassiker wie Korfu, das Actioncamp Korsika und die Kanutour in Schwe­den oder es geht auf zum Segeln nach Holland.

Die altbewährten Sprachreisen mit Unterbringung in Gastfamilien in England und Frankreich stehen ebenfalls wieder auf dem Programm. Dieses Jahr gibt es außer den Sprach­reisen nochmals die Sprachfreizeit Englisch in Unterfranken in Großheubach und Kleineibstadt. Zusätzlich dürfen sich Sprachinteressierte auch wieder auf die Freizeit Englisch fürs Handgepäck auf Korfu freuen.

Für die Kleinen geht es an den Altmühlsee bei Gunzenhau­sen und in den Steigerwald. Hier kommen Spielfreudige und Wissbegierige auf ihre Kosten.

Auch bieten wir dieses Jahr zum ersten Mal eine erlebnispädagogische Freizeit in Pottenstein an, bei der man bei Floß­bau, einer GPS-Schatzsuche sowie einem Besuch im Aben­teuerpark und vielem mehr die Natur und sich selbst neu entdecken kann.

In den vom Jugendwerk angemieteten Häusern auf Korfu sind Einzelreisende, Familien oder Großgruppen herzlich willkommen und dürfen traumhafte Strände, griechisches Es­sen und sportliche Aktivitäten erleben.

Natürlich finden auch die Stadtranderholungen dieses Jahr wieder statt. Mit der AWO kooperieren wir bei der Kinderstadtranderholung in Aschaffenburg und die Frankenwarte steht dieses Jahr unter dem Thema „Eine Zeitreise ins Mit­telalter".

Bei allen Angeboten garantieren pädagogisch geschulte Betreuungsteams, die sich gründlich auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereiten, eine qualifizierte Betreuung. Wer mit dem Jugendwerk der AWO unterwegs ist, entdeckt nicht nur Gemeinschaft und Spaß, sondern hat in hohem Maße die Möglichkeit, das Programm aktiv mit zu gestalten.

 

Nähere Informationen gibt es hier:

Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e.V.

Ramona Jung

Kantstr. 42a

97074 Würzburg

Tel.: 0931 - 299 38 264

Email: info@awo-jw.de

Wirtschafts- und Existenzgründerberatung im Landkreis Kitzingen

(05.02.2015)

Beratungstermine:

Mittwoch, 21.01.2015

Mittwoch, 18.02.2015

Mittwoch, 18.03.2015

Mittwoch, 15.04.2015

Mittwoch, 20.05.2015

Mittwoch, 17.06.2015

Mittwoch, 15.07.2015

 

Anmeldungen sind möglich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00

 

Uhi-Termine werden jeweils für ca. 45 Minuten vergeben.

Die Dienstleistung ist kostenlos.

 

Ansprechpartner für Auskünfte und Terminvereinbarungen: Roland Eckert

Landratsamt Kitzingen

Kaiserstr. 4

97318 Kitzingen

Tel.: 09321/928 1100

Fax: 09321/928 1199

E-Mail: wifoe@kitzingen.de

Grundschule - Buchbrunn

(05.02.2015)

Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2015

Die Schulanmeldung der Schulneulinge findet wie folgt statt:

 

Für die Schulneulinge aus Mainstockheim und Buchbrunn am Montag, 23. März 2015 von 14.00 - 15.00 Uhr im Schulhaus Mainstockheim

  • Bitte alle Schulneulinge mit dem Nachnamen „A - L" um 14.00 Uhr
  • Schulneulinge mit dem Nachnamen „M - Z" ab 14.30 Uhr erscheinen

 

Für die Schulneulinge aus Biebelried (Kaltensondheim und Westheim) und Repperndorf am Dienstag, 24. März 2015 von 14.00 - 15.00 Uhr im Schulhaus Kaltensondheim

  • Bitte alle Schulneulinge um 14.00 Uhr erscheinen

 

Anzumelden sind alle Kinder, die in der Zeit ab dem 1. Ok­tober 2008 bis 30. September 2009 geboren sind und am 30. September 2015 sechs Jahre alt sein werden, ferner jene, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zu­rückgetreten sind oder zurückgestellt wurden, der Zurück­stellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

 

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen, sowie diejenigen, die ein Gastschulverhältnis beantragen wollen.

Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es zwischen dem 01.10.2009 und dem 31.12.2009 geboren ist und auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu er­warten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Eine Aufnahme ist auch möglich für ein Kind, das nach dem 1. Januar 2010 geboren ist, wenn ein schulpsychologisches Gutachten erwarten lässt, dass es auf Grund der körperli­chen, sozialen und geistigen Entwicklung mit Erfolg am Un­terricht teilnehmen wird.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in de­ren Sprengel sie wohnen oder in einer staatlich genehmigten

Privatschule angemeldet werden. Auch Kinder, die derzeit eine andere Vorschuleinrichtung besuchen als die zuständi­gen örtlichen Kindergärten.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sol­len sie einen Vertreter beauftragen, der das Kind zur Schulan­meldung bringt und diesem eine entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen.

Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforder­lichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsur­kunde belegen.

 

Bei der Anmeldung sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde/Familienstammbuch
  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest.
  • Die Bestätigung über die Teilnahme an der Früherken- nungsuntersuchung U 9 oder die
  • Bestätigung über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung
  • Nachweis über Besuch eines Vorkurses bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache

 

Grund- und Mittelschule,

gez. Buchbrunn, Schulstr. 10, 97320 Buchbrunn

Christa Feineis

Rektorin

Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2015/2016 an der Staatlichen Beruflichen Ober­schule (FOS/BOS) Kitzingen

(05.02.2015)

Anmeldezeitraum:

23.02.2015 - 06.03.2015

 

Anmeldung

Staatliche Berufliche Oberschule Kitzingen

Thomas-Ehemann-Str. 13a,

97318 Kitzingen

 

Einschreibung

Persönlich, bei Minderjährigen durch einen Erziehungsbe­rechtigten; sofern die im Internet zum Download bereitste­henden Anmeldeunterlagen vollständig von den Erziehungs­berechtigten zu Hause unterschrieben werden, kann auch der Minderjährige die Anmeldung persönlich vornehmen.

 

Notwendige Unterlagen

  1. Geburtsurkunde, Geburtsschein oder Familienstamm­buch
  2. Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit genauen Anga­ben zur Schullaufbahn
  3. Zeugnis zum Nachweis über den mittleren Schulab­schluss (10. Klasse; falls nicht vorhanden, entsprechen­des aktuelles Zeugnis) im Original, in der BOS zusätzlich Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (IHK- Zeugnis und Abschluss Berufsschule oder Vergleichba­res) im Original. Zeugnis über den Hauptschulabschluss im Original bei Bewerbern für die Vorklasse der BOS ohne mittleren Schulabschluss
  4. Passbild (bitte nicht am Lebenslauf anbringen und rück­seitig namentlich kennzeichnen)
  5. Amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortge­setztem Schulbesuch (bei Stadt- bzw. Gemeindeverwal­tung beantragen)
  6. Anmeldebogen der Schule mit Unterschrift
  7. Erklärung zum Anmeldebogen mit Unterschrift
  8. Erklärung zum Infektionsschutzgesetz mit Unterschrift
  9. Formblatt zum Nachweis über den schulischen und be­ruflichen Werdegang mit Unterschrift
  10. Erklärung zur Fachpraktischen Ausbildung (nur FOS) Informationen, WieZugangsvoraussetzungen, mögliche Schul­abschlüsse, Erstattung von Fahrt-kosten können der Home­page www.fosbos-kitzingen.de entnommen werden.

 

Informationsveranstaltung

Die Staatliche Berufliche Oberschule Kitzingen veranstaltet einen Informationsabend für die Anmeldung zum Schuljahr 2015/2016

Montag, 02.02.2015 um 19:00 Uhr

in der Eingangshalle der Berufsschule (neben FOSBOS-Gebäude) (Thomas-Ehemann-Straße 13b, 97318 Kitzingen)

Schüler und Eltern erhalten Informationen über Zulassungsvo­raussetzungen, Ausbildungszweige, Fächerangebote, Schul- leben und über die verschiedenen Abschlüsse.

 

Interessenten haben nach einführenden Referaten Gelegen­heit, Vertreter der Schule auch einzeln zu sprechen.

 

Herzlichen Dank!

gez. Breitenbacher

StD - Schulleiter i.V.

Informationen zur Anmeldung und zum Ganztagsangebot

(05.02.2015)

Die Schulleitung der Staatlichen Wirtschaftsschule Kitzingen lädt Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte herzlich zur Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 26. Februar 2014 um 19:00 Uhr in der Aula ein.

 

Im Anschluss an die Informationsveranstaltung werden Beratungsgespräche und eine Schulhausführung angeboten.

Schülerinnen und Schüler aller Schularten können für die 4-stufige Wirtschaftsschule (Klassen 7-10) und die 2-stufige Wirtschaftsschule (Klasse 10- 11) angemeldet werden.

 

In der 4-stufigen Wirtschaftsschule ist der Besuch einer gebundenen Ganztagesklasse möglich.

 

Anmeldung und Probeunterricht:

Anmeldezeitraum: Ab 16. März 2015

Anmeldung zum Probeunterricht: 16. März bis 27. März 2015

Probeunterricht: 4. Mai bis 6. Mai 2015

 

Öffnungszeiten des Sekretariats:

Montag: 8:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

In der Zeit vom 16. März bis 27. März täglich bis 16:00 Uhr

 

Kontakt und Auskünfte

Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen, Kaiserstraße 2, 97318 Kitzingen, Tel: 09321 92989-0, Fax 09321 92989-299 E-Mail: sekretariat@wirtschaftsschule-kt.de Homepage: www.wirtschaftsschule-kt.cle

 

Informationsveranstaltung am AKG

(05.02.2015)

Sie stehen vor dem wichtigen Schritt, Ihr Kind an ein Gymnasium übertreten zu lassen. Gerne sind wir bereit, Sie und Ihr Kind dabei zu beraten.

 

Wir laden Sie deshalb sehr herzlich ein zu unserer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 11. März 2015, um 18.00 Uhr in der Aula unseres Gymnasiums.

 

Während der Informationsveranstaltung (Dauer ca. 75 Mi­nuten) werden die Kinder betreut. Wir werden Sie informie­ren über unsere Ausbildungsrichtungen, unsere breite Palette an schulischen und außerschulischen Aktivitäten, an Wahl­kursen und Neigungsgruppen, unser Schulprofil mit seinem ganzheitlichen Erziehungsansatz und seinen pädagogischen Schwerpunkten, unser Angebot zu Ganztagesbetreuung und Mittagessen, unsere Lern- und Trainingsprogramme und über unser Austausch- und Fahrtenkonzept. Sie lernen auch unse­re Bläserklasse kennen. Und natürlich beantworten wir gerne Ihre Fragen.

 

Am Montag, Dienstag und Mittwoch, 16., 17. und 18. März 2015, stehen wir Ihnen jeweils von 15 bis 17 Uhr für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können natürlich auch weitere Termine mit uns vereinbaren.

Um 14.30 Uhr findet eine Hausführung statt.

 

Einige Informationen möchten wir Ihnen bereits im Vorfeld liefern:

  • Ausbildungsrichtungen:
  • sprachlicher Zweig - Sprachenfolge

Englisch/Latein/Französisch

Latein/Englisch/Französisch

Englisch/Französisch/Spanisch

Englisch/Latein/Spanisch

Latein/Englisch/Spanisch

  • humanistischer Zweig- Sprachenfolge

Latein/Englisch/Griechisch oder

Englisch/Latein/Griechisch)

  • naturwissenschaftlich-technologischer Zweig - Sprachenfolge

Latein/Englisch,

Englisch/Latein oder

Englisch/Französisch).

Alle drei Zweige führen gleichwertig zur Allgemeinen Hochschulreife.

  • Ausbildungsweg
  • Wahlunterricht, Förderkurse, Neigungsgruppen
  • Veranstaltungen, Fahrten, Austausch
  • Ganztagesbetreuung (offene Ganztagesschule), Förderangebote
  • Schulbusse

Die Schulbusse fahren zeitnah zu unseren Unterrichtzei­ten. Stark verbessert wurde die Anbindung der Dettelba- cher Ortsteile an das AKG.

  • Übertritt

Wir können wir Ihr Kind aus der 4. Klasse der Grundschule aufnehmen, wenn sein Übertrittszeugnis die Bemerkung ,Geeignet für das Gymnasium' enthält. Kinder aus der 5. Klasse brauchen in Deutsch und Mathematik im Halbjah­reszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 2,0. Sie geben dann vom 11. - 15.05.2015 am Gymnasium eine Voranmeldung ab.

  • Anmeldung

Sie können Ihr Kind bei uns anmelden vom 11.05. - 15.05.2015. Unser Sekretariat ist geöffnet von 9.00 - 16.30 Uhr (Freitag 9.00 - 12.30 Uhr). Bringen Sie dazu bitte eine Geburtsurkunde, das Übertrittszeugnis und zwei Passfotos mit. Der Probeunterricht findet vom 19. - 21.05.2015 in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Er ist bestan­den bei Note 3 und 4; bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille.

 

Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen na­türlich gerne zur Verfügung (Tel. 09321/13170). Wir wün­schen Ihrem Kind und Ihnen alles Gute!

Alarmierung der Feuerwehren Termine 2015

(05.02.2015)

Samstag, 07.03.2015

Samstag, 02.05.2015

Samstag, 04.07.2015

Samstag, 05.09.2015

Samstag, 07.11.2015

 

Zusätzlich für die nachgerüsteten Sirenen („Warnung der Bevölkerung") im mittleren und nördlichen Landkreis sowie Iphofen und Fa. TEGA Marktbreit finden noch folgende Probetermine statt:

Am 15.04.2015 und 21.10.2015 (jeweils um 11.00 Uhr) er­folgt bei den dafür nachgerüsteten Sirenen im Landkreis eine zusätzliche Alarmierung (einminütiger Heulton).

Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung). Die Städte, Märkte und Gemeinden werden gebeten, die Kommandanten ihrer Feuerwehren über den Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis zu setzen.

Zu den Probebetrieben sowie zur Alarmierung allgemein tei­len wir folge des mit:

 

Zeitraum/Auslösung

Die Probetermine der Feuerwehrsirenen finden jeweils ab 12.15 Uh statt und werden gegen 12.45 Uhr abgeschlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Die Auslösung erfolgt über den Alarmgeber bei der Integrierten Leitstelle Würzburg. Die beiden Termine zur Warnung der Bevölke­rung erfolgen jeweils um 11.00 Uhr.

 

Rückmeldung

Das Landratsamt bittet, die Signalabgabe sowie die Durchsa­gen im Feuerwehrgerätehaus vom 1. oder stv. Kommandan­ten überwachen zu lassen. Bei Störungen ist dies der Inte­grierten Leitstelle Würzburg (0931/19296) unmittelbar im Anschluss an den Probebetrieb mitzuteilen.

 

Beseitigung von Störungen

Verantwortlich für die Beseitigung von evtl. Störungen ist die jeweilige Gemeinde; die Kommandanten sind daher ange­halten, Störungen umgehend der Gemeinde zu melden un in Absprache mit der Gemeinde für deren Beseitigung zu sorgen.

 

Probebetrieb/Sirenen ohne Funkalarmierung

Gem. vorgenannter Bekanntmachung des Staatsministerium des Innern sind auch solche Alarmeinrichtungen zu überprü­fen, die nicht an die Funkalarmierung angeschlossen sind. Diese Sirenen sind mit den örtlichen Feuermeldern auszulö­sen. Eine Rückmeldung a die Integrierte Leitstelle Würzburg ist hier nicht erforderlich.

 

Ersatzauslösung für die Sirenenaiarmierung

Für einen evtl. Stromausfall sind entsprechende Ersatzauslö­sungen einzuplanen.

 

Veröffentlichung in der Presse / ortsübliche Bekannt­machung

Das Landratsamt wird die Termine in der Presse veröffent­lichen lassen. Die Städte, Märkte und Gemeinden werden gebeten, die Termine ortsüblich bekannt zu geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Köber - Abteilungsleiter

Holzversteigerung in Kaltensondheim

(05.02.2015)

Die Holzversteigerung in Kaltensondheim findet am 07.02.2015 um 10:00 Uhr statt.

AOK erweitert Hautkrebsvorsorge

(11.01.2015)

Jedes Jahr erkranken nach Angaben der Deutschen Krebshil­fe etwa 250.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs, zirka 3.000 sterben daran. Krebsvorsorgeuntersuchungen helfen, die Krankheit frühzeitig zu erkennen und zu behan­deln. Vorgesehen sind sie ab dem 35. Lebensjahr. Die AOK in Würzburg erweitert die Hautkrebsvorsorgeleistung. „Ver­sicherte können jetzt schon ab 18 Jahre alle zwei Jahre beim Facharzt ein Hautscreening in Anspruch nehmen. Die AOK beteiligt sich an den Kosten", so Horst Keller, Direktor der AOK in Würzburg.

 

Beim Hautscreening untersucht der Arzt den Patienten mit einem Auflichtmikroskop von Kopf bis Fuß nach auffälligen Muttermalen, Leberflecken und krankhaften Veränderun­gen. Außerdem befragt er ihn nach Hautveränderungen, bestimmt den Hauttyp und gibt Tipps zum Schutz vor UV- Strahlen. Wird Hautkrebs früh erkannt, bestehen grundsätz­lich bei allen Arten gute Heilungschancen. Beim aggressiven schwarzen Hautkrebs ist eine frühzeitige Entdeckung beson­ders wichtig, da er oft bereits nach kurzer Zeit Streuherde, so genannte Metastasen, ausbildet.

 

Weitere Informationen zur Vorsorge bei Hautkrebs gibt es in jeder AOK-Gescbäftsstelle oder unter der Rufnummer 0931 388-0.

 

Jetzt für das Bildungsprogramm-Wald 2015 anmelden!

(11.01.2015)

Waldbewirtschaftung ist eine Generationenaufgabe!

 

Un­verzichtbar hierzu sind jedoch zumindest theoretische und praktische Grundkenntnisse. Weil die Zahl der Waldbesit­zer ohne land- und forstwirtschaftlichen Hintergrund ständig steigt, gewinnt gerade dieser Aspekt zunehmend an Bedeu­tung. Aber auch die Kenntnisse der „alten Hasen" sollen auf­gefrischt werden.

Deshalb bietet das AELF-Kitzingen im ersten Quartal 2015 wieder ein Bildungsprogramm Wald an, das genau auf die Bedürfnisse und die wichtigsten Fragen der Waldbesitzer zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zugeschnitten ist. Das Modul 2015 umfasst fünf Vorträge, die jeweils an einem Donnerstagabend um 19:30 Uhr im Rouillacsaal in Wiesent- heid stattfinden. Der Saal befindet sich im 1. Obergeschoß des Rathauses, nach der Treppe geradeaus, letzter Raum. Zu zwei Themen ist ferner an den auf die Vorträge folgenden Freitagen eine praxisorientierte Exkursion in Beispielsbestän­de vorgesehen.

 

Die folgenden Themen werden behandelt:

  • B. Günzelmann: 29.1.2015 19:30 Uhr Rouillacsaal Rathaus Wiesentheid: „Was ist mein gutes Recht als Waldbesitzer?
  • M. Bartholl: 5.2.2015 19:30 Uhr Rouillacsaal Rathaus Wiesentheid: „Baumartenwahl im Klimawandel"
  • 6.2.2015 14,00 Uhr vor dem Rathaus in Wiesenbronn Exkursion zum Thema „Baumartenwahl"
  • S. Kraus: 12.2.2015 19:30 Uhr Rouillacsaal Rathaus Wie­sentheid: „Waldpflege"
  • 13.2.2015 14.30 Uhr Parkplatz Schloss Wiesentheid: Ex­kursion zum Thema „Waldpflege"
  • W. Steinmann: 26.2.2015 19:30 Uhr Rouillacsaal Rat­haus Wiesentheid: „Wie kann ich die forstliche Förde­rung nutzen?"
  • P. Aichmüller: 5.3.2015 19:30 Uhr Rouillacsaal Rathaus Wiesentheid: „Wie schütze ich meinen Wald?"
  •  

Verbindliche Anmeldungen richten Sie bitte bis spätestens 23.1.2015 unter der Tel.Nr. 09321-3009-306 an Herrn Hart­mut Dürr. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass diese Veranstaltungen nur als Einheit gebucht und besucht werden können, da ansonsten das Lehrgangsziel nicht erreicht wird.

Das AELF-Kitzingen stellt den Teilnehmern des oben darge­stellten Moduls am 5.3.2015 ein Zertifikat über die erfolgrei­che Teilnahme am Bildungsprogramm-Wald 2015 aus.

 

Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Die Exkursionen am Freitag werden gegen 17.00 Uhr beendet sein.

Halbzeit bei neuer Veranstaltungsreihe zu Energiewende und Klimaschutz

(11.01.2015)

Mit dem Jahreswechsel hat die Reihe,Energiewende und Klimaschutz im Kitzinger Land', die gemeinsam von der Volkshochschule Kitzingen und dem Konversionsmanagement Kitzinger Land organisiert wird, Halbzeit.

Dies ist für die Or­ganisatoren Grund genug, für die anstehenden Termine im neuen Jahr zu werben: Im Januar wird Energieberater Jürgen Ramming von der Energieagentur Oberfranken Wege der energetischen Sanierung vorstellen. Im Vortrag werden pra­xisnah die bauphysikalischen Hintergründe erklärt, die es bei einer Sanierung zu beachten gilt. Neben mehreren kleineren Maßnahmen, die sich teilweise auch selbst umsetzen lassen, geht es auch um den Weg zu einer Komplettsanierung eines Altbaus. Zudem werden die aktuellen Zuschuss- und Förder­möglichkeiten angesprochen. Im Februar beantwortet Niko­lai Gajewski die Frage, warum Photovoltaik in Unterfranken Sinn macht und unter welchen Voraussetzungen eine Instal­lation lohnend ist. Der Vortrag richtet sich an alle, die sich allgemein für den Bereich Erneuerbare Energien interessieren oder mit dem Gedanken spielen, eine PV-Anlage installieren zu lassen.

 

Die Organisatoren laden hierzu an folgenden Terminen ein:

Dienstag, 13. Januar 2015 Vortrag mit Diskussion ,Energetisches Sanieren - Der Weg zum energieeffizienten Wohngebäude'

Dienstag, 10. Februar 2013 Vortrag mit Diskussion ,Photovoltaik-(M)ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit?'

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19 Uhr und fin­den im großen Saal der Alten Synagoge in Kitzingen (Land­wehrstraße 1, 97318 Kitzingen) statt.

 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

VHS und Konversionsmanagement freuen sich, wenn die Reihe weiterhin einen guten Zuspruch erfährt. Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen er­halten Sie im Internet unter www.vhs.kitzingen.info, im aktu­ellen Programmheft und unter der Hotline 09321/920898 der Volkshochschule Kitzingen.

 

Konversionsmanagement Kitzinger Land

Herr Felix Frost

Kaiserstraße 13/15

97318 Kitzingen

Tel.: 09321 201060

Email: frost.konversion@kitzingen.info

 

Ball der Landwirtschaft mit der Kapelle „THE JETS"

(11.01.2015)

Freitag, 19. Januar 2015

Karl-Knauf-Halle, Iphofen

Eintrittspreis: 14 €,

Platzreservierung unter 09321/3009-0

 

Fasching und Konfetti in der Kinderakademie

(11.01.2015)

Bei der Vorlesung am 31.1.2015 dreht sich alles um das bunte Faschingstreiben

 

Karneval wird nicht nur in Deutschland und Europa, sondern überall auf der Welt gefeiert. Überall ist der Fasching ein Fest zum Feiern und Fröhlichsein, doch in jedem Land sieht er anders aus. Unter dem Titel „Karneval überall! Eine kunter­bunte Reise um die Welt" können Kinder im Grundschulal­ter am 31.1.2015 wieder eine spannende Vorlesung der Kin­derakademie Kitzinger Land erleben. Daniela Sandner vom Deutschen Fastnachtmuseum nimmt die Kinderakademie- Studenten mit auf eine Reise um die Welt: gemeinsam besu­chen die Buben und Mädchen die Blumenzüge von Nizza, die Maskenbälle von Venedig und die Samba-Paraden in Rio de Janeiro. Sie reisen zum Winterkarneval nach Quebec und zu den prächtigen, farbenfrohen Umzügen in der Karibik. Die Kinder lernen so, dass die Karnevalsbräuche auf der Welt zwar sehr vielfältig sind, dass aber alle Menschen gleicher­maßen Freude daran haben. Begleitet wird die Vorlesung der Kinderakademie auch von den „Konfettibotschaftern" des Deutschen Fastnachtmuseums und unter Kinderakademie- Studenten, die verkleidet kommen, werden Preise verlost!

 

Die Vorlesung findet in der Alten Synagoge Kitzingen von 10.30 - 11.15 Uhr statt und richtet sich an Grundschulkin­der aus dem gesamten Landkreis. Für die Kinderakademie ist eine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme ist aber kosten­frei - ein Sparschwein freut sich über Spenden.

 

Der Anmeldezeitraum beginnt am Montag, den 26.01.2015.

Ab 8.00 Uhr wird unter www.kitzingen.de/aktuell ein entsprechendes Formular freigeschaltet. Alternativ ist auch eine telefonische Anmeldung unter 09321 / 928 1104 möglich. Weitere Termine und Themen in der neuen Vorlesungsrunde sind unter http://lagziel.kitzingen.de zu finden.

Interessierte werden gerne in den Mailverteiler aufgenommen und erhal­ten dann rechtzeitig vor den Vorlesungen eine Erinnerung. Dafür reicht eine Mail an das Kinderakademie-Team unter: lag-ziel@kitzingen.de.

 

Kontakt: LAG Z.I.E.L. Kitzingen e.V. / Regionalmanagement Frau Maja Schmidt, Tel. 09321 / 928 1102 Mail: lag-ziel@kitzingen.de

Workshop „Singen mit Kindern" - Klang, Rhythmus und Melodie

(11.01.2015)

Klang, Rhythmus und Melodie auf diesen drei Begrifflichkeiten liegt das Fiauptaugenmerk dieses Workshops. Er ist ge­dacht für alle, die das Singen mit Kindern fördern möchten. Sei es in der Kinder- oder Jugendgruppe, im eigenen Kin­derchor oder in der Familie.

Inhalte des Workshops sind beispielsweise, was man beim Singen mit Kindern beachten sollte, welche Lieder man gut in die Kinder- und Jugendarbeit mit einbeziehen kann und im Speziellen, wie man einen Kinderchor gründen kann sowie die Gestaltung einer Kinderchorstunde. Weiterhin stellen wir euch Lieder zum Weitersingen sowie entsprechende Fachliteratur vor.

 

Wir singen gemeinsam und ihr bekommt Einblick in erwei­tere Gestaltungsmöglichkeiten mit Bewegung, Rhythmus, Klang, Sprache und Minimusical.

 

Termin: 29.01.2015

Uhrzeit: 19 bis 21.30 Uhr

 

Zielgruppe: Gruppenleiter und Mitarbeiter der Jugendarbeit Jugendbeauftragte der Gemeinden Juleica-Inhaber, Lehrer, Erzieher, Eltern

 

Plätze: 15

Ort: Paul-Eber-Haus, Kitzingen

Kosten: kostenfrei

Leitung: Angelika Dornberger und Stefanie Götz

Anmeldung: bis zum 23.01.2015 beim:

KJR

Alte Poststr. 6

97318 Kitzingen

Fax: 09321-928 5799

E-Mail: info@kjr-kitzingen.de.

18. Berufsbörse der Staatlichen Wirtschaftsschule Kitzingen

(11.01.2015)

18. Berufsbörse am 29. Januar 2015 von 9:00 bis 18:00 Uhr

 

Ca. 80 Unternehmen und Bildungseinrichtungen aus der Re­gion stellen ihre Ausbildungsberufe und -möglichkeiten so­wie ihre dualen Studiengänge im Schulhaus der Wirtschafts­schule vor.

Auch in diesem Jahr veranstalten einige Unternehmen ein Azubi-Speed-Dating für Ausbildungsstellen im Jahr 2015 und 2016, an dem Interessierte mit Voranmeldung teilneh­men können. Ebenso bietet die Würzburger Medienakade­mie in Zusammenarbeit mit der Würzburger Kosmetikschule und Rene Lezard kostenlose Bewerbungsfotos an.

Erstmals findet von 15:00 - 17:00 Uhr ein Bewerbungsmappencheck von der Agentur für Arbeit und der Lindner AG statt.

 

Eingeladen sind alle interessierten Jugendlichen und ihre El­tern. Der Eintritt ist frei! Nähere Informationen gibt es unter www.wirtschaftsschule-kt.de

 

Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen

Friedrich-Bernbeck-Schule,

Kaiserstraße 2

97318 Kitzingen

Telefon: 09321/92989-0

Endspurt der Bastelgruppe Kaltensondheim

(11.01.2015)

13 eifrige Bastelkinder haben sich am 6. Dezember im Kaltensondheimer Rathaus getroffen. Das Stemebasteln hat den Kindern und viel Spaß gemacht und war die letzte Aktion im Basteljahr 2014.

Auch für 2015 haben Ibbe Hager und Manuela Czech wie­der interessante Aktionen geplant.

Versammlung der Jagdgenossenschaft Biebelried

(11.01.2015)

Die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Biebelried findet am Dienstag den 20. Januar um 20.00 Uhr im Sportheim statt. Die Tagesordnung ist im Aushang ersicht­lich.

Unser Kulturweg - Termin für das nächste Treffen

(11.01.2015)

Die Arbeitsgruppe Kulturweg trifft sich am 21, Januar 2015 um 20.00 Uhr im Rathaus Westheim.

 

Hierzu sind alle Bürger und Interessierten herzlich eingela­den. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Anregungen.

 

Dr. Gerrit Himmelsbach & AG Kulturweg

Winterdienst der Gemeinde Biebelried

(11.01.2015)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Raumfahrzeug erforderlich ist.

Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Win­terdienst erfolgen.

Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge

Bauschuttdeponie Effeldorf

(11.01.2015)

Öffnungszeiten an den Weihnachtsfeiertagen

Zwischen den Feiertagen bleibt die Bauschuttdeponie Effel­dorf in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis einschließlich 06. Januar 2015 geschlossen, ln dieser Zeit kann Bauschutt an die Kreis-Bauschuttdeponie Iphofen gefahren werden (geöffnet Montag bis Freitag von 8.3o Uhr bis 16.oo Uhr - außer 24.12. - 28.12.2014 und 31.12.2014 - 06.01.2015).

 

Letzter Anfuhrtag Effeldorf: 20. Dezember 2014

Erster Anfuhrtag Effeldorf: 07. Januar 2015

 

Öffnungszeiten in Effeldorf:

Mittwoch von 14,oo Uhr bis 15.3o Uhr.

Samstag von 12.3o Uhr bis 15.3o Uhr.

Kirchgeld

(04.12.2014)

Herzlichen Dank an alle Gemeindeglieder die das Kirchgeld für das Jahr 2015 bereits bezahlt haben! Wir möchten alle, die das Kirchgeld noch nicht bezahlt haben bitten, dieses doch in den nächsten Tagen auf das

IBAN: DE65 791 900 00 42 00 90 04 19 bei der VR Bank Kitzingen

BIC: GENODEF1KT1 zu überweisen.

 

Vielen Dank!

Bekanntmachung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. und 26.11.2014; Maßnahmenbezogene Widerspruchsprüfung der abgerechneten Ausbaubeiträge aus 2012

(04.12.2014)

Bekanntmachung

 

 

Die Gemeinde Biebelried gibt hiermit die wesentlichen Inhalte der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. und 26.11.2014 zur maßnahmenbezogenen Widerspruchsprüfung der abgerechneten Ausbaubeiträge aus dem Jahr 2012 bekannt:

 

TOP 5.1 - Maßnahme "Am Dorfgraben"

Ortsteil Kaltensondheim

Der Gemeinderat folgt der Einschätzung des Obermeisters der Innung des Bauhandwerks Gerolzhofen/Kitzingen und nimmt die erstmalige Herstellung der Straße "Am Dorfgraben" in 1993 an. Es sind somit keine Ausbaubeiträge entstanden. Die nach BauGB entstandenen Erschließungsbeiträge sind verjährt.

Die Ausbaubeitragsbescheide für die Straße „Am Dorfgraben“ werden aufgehoben.

 

TOP 5.2 - Maßnahme "Eibelstädter Weg"

Ortsteil Kaltensondheim

Der Gemeinderat folgt der Einschätzung des Obermeisters der Innung des Bauhandwerks Gerolzhofen/Kitzingen und nimmt die erstmalige Herstellung der Straße "Eibelstädter Weg" in 1993 an. Es sind somit keine Ausbaubeiträge entstanden. Die nach BauGB entstandenen Erschließungsbeiträge sind verjährt.

Die Ausbaubeitragsbescheide für die Maßnahme „Eibelstädter Weg“ werden aufgehoben.

 

TOP 5.3 - Maßnahme "Stichweg Pförtleinsgasse"

Ortsteil Kaltensondheim

Der Gemeinderat bestätigt den Erwerb der Straßengrundstücke kurz vor der Baumaßnahme. Der Stichweg Pförtleinsgasse wurde erstmals hergestellt oder stellt ein Provisorium dar.

Die Ausbaubeitragsbescheide für die Maßnahme „Stichweg Pförtleinsgasse“ werden aufgehoben.

 

TOP 5.4 - Maßnahme "Gehweg Pförtleinsgasse"

Ortsteil Kaltensondheim

Die Errichtung der Teileinrichtung Gehweg stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt.

Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.

 

TOP 5.5 - Maßnahme "Pfarrgasse"

Ortsteil Westheim

Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt. Es wurden rechnerisch 35% der Trag-/Frostschutzschicht und 97% der Deckschicht erneuert.

Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.

Soweit anlagenfremde Positionen nachweislich vorhanden sind, sind diese von den Gesamtkosten abzusetzen und Änderungsbescheide zu erlassen.

 

TOP 5.6 - Maßnahme "Stichweg Dorfstraße" – Ortsteil Westheim

Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt. Es wurden rechnerisch 50% der Trag-/Frostschutzschicht und 100% der Deckschicht erneuert.

Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.

Soweit anlagenfremde Positionen nachweislich vorhanden sind, sind diese von den Gesamtkosten abzusetzen und Änderungsbescheide zu erlassen.

 

TOP 5.7 - Maßnahme "Gehweg Dorfstraße"

Ortsteil Westheim

Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt. Es wurden rechnerisch 31% des Gehwegs erneuert.

Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.

Soweit anlagenfremde Positionen nachweislich vorhanden sind, sind diese von den Gesamtkosten abzusetzen und Änderungsbescheide zu erlassen.

 

TOP 5.8 - Maßnahme "Weg zum Sportplatz"

Ortsteil Biebelried

Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme dar, da sie sich auf eine Strecke von mindestens 25 v.H. erstreckt. Es wurden rechnerisch 34% der Trag- und Deckschicht erneuert.

Die Ausbaubeitragsbescheide werden nicht aufgehoben.

 

TOP 5.9 - Maßnahme "Kellerbergstraße"

Ortsteil Biebelried

Die Gemeinde stellt fest, dass der Gehweg in 1998 nicht ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik erneuert wurde. Die Ausführung entspricht nicht den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (Geotechnischer Bericht der PGU vom 12.06.2014).

Durch die Baumaßnahme in 1998 wurde keine abrechenbare Erneuerung des Gehwegs durchgeführt.

Bei Durchführung der Baumaßnahme Kreisstraße 22, Ausbau einer Teilstrecke Gehwege ist der aktuelle Zustand des Gehweges zu dokumentieren und eine Beweissicherung durchzuführen.

Die Ausbaubeitragsbescheide für die Maßnahme „Gehweg Kellerbergstraße“ werden aufgehoben.

[Bekanntmachung PDF]

Martinszug

(04.12.2014)

Am Freitag den 14. November fand unser Martinszug statt. Viele Kinder sind mit ihren bunten Laternen gekommen um dem St. Martin auf seinem Pferd durch die Straßen von Kaltensondheim zu folgen. Der Zug endete am Feuerwehrhaus wo es zur Stärkung noch Kinderpunsch, Glühwein, Muffins und Ulmer gab.

Ein herzliches Dankeschön geht an die Jugendfeuerwehr und Feuerwehr Kaltensondheim, an die fleißigen Helfer und Spender, an St. Martin mit seinem Pferd und natürlich an alle.die dabei waren

Foto zu Meldung: Martinszug

Alte Gesundheitskarte verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit

(04.12.2014)

Ab 1. Januar 2015 erhalten gesetzlich krankenversicherte Pa­tienten in Arzt- und Zahnarztpraxen nur noch bei Vorlage der neuen elektronischen Gesundheitskarte die gewohn­te Behandlung. Darauf weist jetzt die AOK Würzburg hin. „Auch wenn auf der alten Karte ein längeres Gültigkeitsda­tum aufgedruckt ist, brauchen Versicherte ab dem neuen Jahr die neue elektronische Gesundheitskarte", so Horst Kel­ler, Direktor der AOK in Würzburg.

Bereits im August haben auf Bundesebene die Vertreter der Ärzte und Zahnärzte sowie der gesetzlichen Krankenversi­cherung das endgültige Ende der alten Krankenversicherten­karte besiegelt. Laut Keller haben mehr als 98 Prozent der bayerischen AOK-Versicherten bereits die neue Karte. „Alle anderen Patienten sollten jetzt möglichst umgehend die neue Karte beantragen, damit sie sie rechtzeitig zum neu­en Jahr zur Verfügung haben", so der AOK-Chef. Wer ohne gültige Gesundheitskarte zum Arzt oder Zahnarzt geht, ist verpflichtet, künftig für jede Behandlung eigens einen Kran­kenversicherungsnachweis zu erbringen.

„Holz sägen heißt Wald pflegen!"

(04.12.2014)

Unter diesem Motto richtet das Amt für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten Kitzingen im Januar 2015 wieder kos­tenlose Motorsägenlehrgänge für Waldbesitzer, Landwirte und die Freiwilligen Feuerwehren aus. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie über eine Mitgliedsnummer bei der Land­wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Franken-Oberbayern registriert sind. „Brennholzselbstwerber", die diese Voraus­setzungen nicht nachweisen, können an diesen Veranstaltun­gen generell nicht teilnehmen.

Die Kurse sind zweitägig und gliedern sich in einen theoreti­schen und einen praktischen Teil. Sie zielen auf ein sicheres und unfallfreies Arbeiten bei der Fällung und Aufarbeitung von Bäumen mit der Motorsäge ab. Eine komplette persön­liche Schutzausrüstung sowie eine Motorsäge im mittleren Leistungsbereich sind mitzubringen. Eine Kursteilnahme ist erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren möglich. Anmeldungen werden bis zum 12.12.2014 am Amt für Er­nährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen unter der Nummer 09321-3009-306 (Herr Dürr) entgegengenommen. Sobald ein Überblick über die Teilnehmerzahl möglich ist, erhalten Sie eine nochmalige Einladung aus der die Termine und Veranstaltungsorte ersichtlich sind.

 

Klaus Behr

Bereichsleiter Forsten

Gertholzvergabe

(04.12.2014)

Am 06.12.2014 findet die Gertholzvergabe statt. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Sulzfelder Weg.

Schlaganfall Jede Minute zählt!

(04.12.2014)

Sehstörungen und Schwindel, plötzliche Schwäche, Un­fähigkeit, sich sprachlich wie gewohnt auszudrücken, sind klassische Schlaganfallsymptome. Wer solche Anzeichen bei sich bemerkt, sollte diese unbedingt ernst nehmen und um­gehend einen Arzt aufsuchen. Nur der kann feststellen, ob es sich womöglich um Vorboten eines Schlaganfalls handelt oder ob bereits ein Schlaganfall vorliegt. In jedem Fall ist Eile geboten, denn je früher eine medizinische Versorgung einsetzt, desto höher sind die Chancen, ohne größere Folge­schäden davonzukommen.

Oft sind Betroffene allerdings nicht mehr in der Lage, sich selbst zu helfen. Sie sind auf Familienmitglieder, Freunde, Kollegen oder Fremde angewiesen. Handelt es sich um na­hestehende Menschen, werden sie leichter eine Verände­rung erkennen. Sie können die Situation vermutlich besser einschätzen und daher sicherer handeln. Für Außenstehende ist es hingegen schwieriger. Sie bemerken unter Umständen in einem akuten Fall zwar, dass hier „etwas nicht stimmt". Auf die Idee, dass es sich um Schlaganfall handeln könnte, kommen aber immer noch viel zu wenige Menschen.

 

Die SVLFG empfiehlt daher den Schnelltest „FAST". Er hilft dabei, einen Schlaganfall zu erkennen:

 

F - Face (Gesicht): Achten Sie auf die Mimik des Betroffe­nen. Bitten Sie, den Betroffenen zu lächeln. Gelingt das nicht oder nur halbseitig, kann dies ein Hinweis auf eine halbseiti­ge Gesichtslähmung sein.

 

A - Arms (Arme): Bitten Sie den Betroffenen, gleichzeitig beide Arme zu heben, die Handflächen nach oben zu dre­hen und rund 10 Sekunden in dieser Position zu bleiben. Ein Schlaganfallpatient wird die Arme nicht so halten können. Bei einer Lähmung wird der Patient die Arme vorzeitig sin­ken lassen und/oder die Hände wieder nach innen drehen.

 

S - Speech (Sprache): Fordern Sie den Patienten auf, einen einfachen Satz klar

artikuliert nachzusprechen. Geht das nicht, werden Sil­ben oder Wörter verschluckt oder fehlen ganz, kann diese Sprachstörung ein Hinweis auf einen Schlaganfall sein.

 

T - Time (Zeit): Gibt nur einer dieser Tests Anlass zur Ver­mutung, dass ein Schlaganfall vorliegt, muss sofort gehandelt werden. Jeder Schlaganfall ist ein Notfall, jede Minute, die gewonnen wird, ist wertvoll. Wählen Sie sofort die Notruf­nummer 112, schildern Sie die Auffälligkeiten und befolgen Sie die Anweisungen der Rettungsleitstelle.

Das Wichtigste überhaupt ist: Greifen Sie ein, wenn jemand offensichtlich in Schwierigkeiten ist. „Schauen Sie nicht weg", fordert der Vorstandsvorsit­zende der SVLG, Arnd Spahn. Niemand dürfe sich scheuen, etwa aus einer falsch verstandenen Höflichkeit heraus auf einen hilflosen, desorientiert wirkenden Menschen zuzuge­hen, nachzufragen und Hilfe anzubieten. Spahn: „Ziehen Sie zur Not eine weitere Person hinzu, wenn Sie sich unsicher fühlen. Helfen Sie! Möglicherweise retten Sie damit ein Menschenleben."   

                                                                        SVLFG

 


Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der land­wirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigüber- greifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen"

(04.12.2014)

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutsch­land, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist- genau dann, wenn die Betroffenen den Mut gefasst haben, sich jemandem anzuvertrauen. Die mehr als 60 Fachberaterinnen geben unter der Rufnummer 08000116 016 sowie über Chat und E-Mail auf der Webseite www.hilfetelefon.de Auskunft zu allen Formen von Gewalt. Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fach­kräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden. Auch hörbeeinträchtigte Menschen können die Beratung mithilfe von Gebärdensprachdolmet- schern nutzen. Das Angebot ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Einbruch? Nicht in unserer Straße! Genau hinschauen

(04.12.2014)

Die dunkle Jahreszeit nutzen Einbrecher verstärkt, um in Häuser und Wohnungen einzusteigen. Neben finanziellen Schäden bleibt bei Einbruchsopfern oft über lange Zeit ein beklemmendes Gefühl, weil fremde Menschen in den priva­ten Wohnraum eingedrungen sind.

Die Unterfränkische Polizei wird auch in den kommenden Wintermonaten alles unternehmen, um diese Straftaten zu verhindern und aufzuklären. Doch wir können nicht überall zu jeder Zeit sein.

 

Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Sie stellen Verdächtiges fest!

  • Merken Sie sich wichtige Details wie Autokennzeichen oder Personenbeschreibungen - am besten notieren!
  • Verständigen Sie sofort die Polizei - wir kommen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!
  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr

 

Schützen Sie Ihr Zuhause

  • Fenster und Türen bei jedem Verlassen komplett schließen.
  • Beleuchtung im Innen- und Außenbereich verschreckt die Einbrecher.
  • Auch bei Abwesenheit den Eindruck vermitteln, es sei jemand zu Hause.
  • Schwachstellen der Sicherung beseitigen.
  • Den Briefkasten während des Urlaubs leeren lassen.

 

Kostenfreie Beratung

Für eine persönliche und kostenfreie Beratung zur Sicherung der eigenen vier Wände stehen Ihnen die Fachberater der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in

Aschaffenburg, Tel.: 06021/857-1830 Schweinfurt, Tel.: 09721/202-1835 Würzburg, Tel.: 0931/457-1830

zur Verfügung.

 

Nähere Informationen zum Thema unter

www.polizei-unterfranken.de

www.polizei-beratung.de

www.k-einbruch.de

Winterdienst der Gemeinde Biebelried

(04.12.2014)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist.

Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Win­terdienst erfolgen.

Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.

 

Wohnung zu vermieten

(27.11.2014)

Die Gemeinde Biebelried vermietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Anwesen, Schulweg 5, Biebelried-Kaltensondheim, eine Wohnung im EG.

 

Daten: 

4 Zimmer, Küche, Bad, WC, Flur, Abstellraum, Speisekammer; insgesamt 93,26 m² + 2 Kellerräume.

Die Miete (zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) beträgt monatlich 325,00 Euro.

 

Interessenten werden gebeten sich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (09321/9166-201) zu melden.

Anliegerversammlung

(18.11.2014)

Am Dienstag, 02. Dezember 2014 findet um 20:00h eine Anliegerversammlung zum Ausbau der Kellerbergstraße statt.

Hierzu sind alle Anwohnerinnen und Anwohner der Kellerbergstraße herzlich eingeladen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Beratungsstelle Frau & Beruf bietet interessante Workshops im Landratsamt Kitzingen an

(04.11.2014)

Seit mehr als 2 Jahren besteht die Kooperation zwischen dem Landratsamt und der Beratungsstelle des Rhön-Saale Gründer- und Innovationszentrums Bad Kissingen. Im Herbst bietet die Beratungsstelle für Frauen aus dem Landkreis Kit­zingen interessante Veranstaltungen an:

 

Tagesseminar „Königsdisziplin Körperausdruck: Frau kann nicht nicht kommunizieren!" am Donnerstag, 13. No­vember von 9:00 bis 16:00 Uhr.

Dozentin Anna-Daniela Pickel gibt Tipps, damit es besser ge­lingt, eigene Gedanken, Positionen und Interessen klar und eindeutig zu vertreten oder durch die Körpersprache die ei­gene Präsenz zu verstärken.

Die Teilnahme an dem eintägigen Seminar kostet insgesamt 25,- Euro. Bei Vorlage eines aktuellen Arbeitslosengeldbe­scheides (ALG I oder ALG II) entfällt die Gebühr.

 

Workshop „Meine Ressourcen entdecken" am Dienstag, 04. November 2014 von 18:00 bis 21:00 Uhr.

Hier geht es vor allem darum, das persönliche Potenzial zu erkennen, bestehende Verhaltensweise und Denkmuster zu hinterfragen, um den beruflichen und privaten Herausforde­rungen begegnen zu können.

 

Workshop „Selbstbewusst Nein sagen" am Dienstag, 25. November 2014 von 18:00 bis 21:00 Uhr.

Wenn es ums „Nein" sagen geht, dann tun sich gerade Frau­en schwer damit. Doch egal ob Beruf oder Familie: Sich für eigene Wünsche und Ziele einzusetzen, nicht alles persön­lich zu nehmen und die eigenen Grenzen deutlich zu mar­kieren, sind wichtige Voraussetzungen, um sich mit dem zu identifizieren, was frau gerade tut.

 

Die Teilnahme an den Abendveranstaltungen ist kostenfrei. Darüberhinaus steht die Beratungsstelle Frau & Beruf allen Frauen zu Fragen rund um ein bestehendes oder zukünfti­ges Berufsleben unterstützend zur Seite. Dazu können Ein­zelgespräche mit den Beraterinnen vereinbart werden. Diese Gespräche sind kostenfrei, denn die Beratungsstelle wird aus dem Europäischen Sozialfond kofinanziert.

 

Die nächsten Beratungstermine im Landratsamt Kitzingen sind am 11.11. und 16.12.2014. Alle Angebote finden Sie auch auf www.frauundberuf-rsg.de.

 

Anmeldungen nimmt die Beratungsstelle Frau & Beruf im Rhön-Saale Gründer- und Innovationszentrum Bad Kissingen entgegen, Tel. 0971/7236 -160 oder -204 oder per E-Mail: beratung@rsg-bad-kissingen.de.

Ansprechpartnerin vor Ort ist die Gleichstellungsbeauftrag­te des Landkreises, Frau Elisabeth Schmitt, Tel. 09321/928- 5215.

Bastelaktion Laterne

(04.11.2014)

Viel Spaß beim Basteln hatten die Kinder am 18. Oktober im Kaltensondheimer Feuerwehrhaus. Unter Anleitung von Ma­nuela Czech, Ibbe Hager und den Mamas der Krabbelgrup­pe wurden für den Martinszug bunte Tierlaternen gebastelt.

 

(Text und Foto: Hager)

Foto zu Meldung: Bastelaktion Laterne

Landkreis sammelt Problemabfälle

(04.11.2014)

Ab dem 3. November werden im Kreis Kitzingen wieder Pro­blemabfälle gesammelt. Dabei wird das Problemmüll-Mobil bis zum 1. Dezember mehr als 100 Haltestellen anfahren. Die genauen Sammeltermine und die Haltestelle sind im Abfuhrkalender 2014 für jede Gemeinde und für jeden Orts­teil vermerkt. Darüber hinaus finden sich die Sammeltermine auch unter www.abfallwelt.de sowie in der abfallwelt-App. Bei der Sammlung können Problemabfälle aus Privathaushal­ten und landwirtschaftlichen Betrieben abgegeben werden. Problemabfälle aus anderer Herkunft (z. B. Gewerbe) wer­den bis zu einer maximalen Menge von 10 Kilogramm pro Jahr angenommen. Größere Mengen oder produktionsspe­zifische Sonderabfälle müssen Gewerbetreibende auf eige­ne Kosten sachgerecht entsorgen lassen. Auskünfte hierfür geben die Abfallberater am Landratsamt.

 

Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren besitzen häufig ei­nen gefährlichen Inhalt.

 

Anlieferungen am Wertstoffhof

Neben dieser Sammelaktion bietet der Landkreis Kitzingen das ganze Jahr über die Möglichkeit, Problemabfälle am Wertstoffhof in Kitzingen, Richthofenstr. 43, abzugeben. Der Wertstoffhof ist werktags von Montag bis Freitag von 9-18 Uhr sowie am Samstag von 9-13 Uhr geöffnet.

 

Noch Fragen

Die Abfallberater am Landratsamt Kitzingen helfen gern wei­ter: Tel. 0 93 21 / 9 28 - 12 34, Fax: 0 93 21 / 9 28 - 12 99, E-Mail: abfall@kitzingen.de. Weitere Informationen, insbe­sondere Fahrplan und Haltestellen, finden sich auch unter www.abfallwelt.de.

 

Termine Problemmüllsammlung 2. Halbjahr 2014

Biebelried 20.11. 11.45- 12.15 h Sportheim

Kaltensondheim 20.11. 13.45 - 14.15 h Ortsmitte, Dorfbrunnen Westheim 20.11. 13.00 - 13.30 h Rathausplatz

Foto zu Meldung: Landkreis sammelt Problemabfälle

Neue Veranstaltungsreihe zur Energiewende und zum Klimaschutz

(04.11.2014)

Im Oktober startet im Landkreis Kitzingen eine neue Ver­anstaltungsreihe, die gemeinsam von der Volkshochschule Kitzingen und dem Konversionsmanagement Kitzinger Land organisiert wird. An vier Terminen werden verschiedene Themen zur Energiewende und dem Klimaschutz beleuch­tet. Los geht es mit der Filmvorführung ,Leben mit der Ener­giewende 2'. Der Abend wird von Thomas Link, Bürgermeis­ter in Rehborn, moderiert. Der zweite Termin widmet sich der Mobilität und das Projekt ,Dorfauto Gnötzheim' stellt sich vor. Im neuen Jahr wird mit dem Energieberater Jürgen Ramming über energieeffiziente Wohngebäude diskutiert und Nikolai Gajewski beantwortet die Frage, warum Photo- voltaik in Unterfranken Sinn macht. Die Organisatoren laden an folgenden Terminen ein:

 

  • Dienstag, 11. November 2014 Vortrag mit Diskussion ,Mobilität von morgen - Theorie & Praxis'
  • Dienstag, 13. Januar 2015 Vortrag mit Diskussion Energetisches Sanieren - Der Weg zum energieeffizienten Wohngebäude'
  • Dienstag, 10. Februar 2015 Vortrag mit Diskussion ,Photovoltaik - (M)ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit?

 

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19 Uhr und fin­den im großen Saal der Alten Synagoge in Kitzingen (Land­wehrstraße 1, 97318 Kitzingen) statt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.vhs.kitzingen.info, im aktuellen Programmheft und der Hotline 09321/920898 der Volkshochschule Kitzingen.

Eine Anmeldung ist nicht erfor­derlich.

 

Kontakt

Konversionsmanagement Kitzinger Land Herr Felix Frost, Kaiserstraße 13/15, 97318 Kitzingen Tel.: 09321 201060, Email: frost.konversion@kitzingen.info

Staatliche Fischerprüfung Online

(04.11.2014)

1. Registrierung zur Fischerprüfung Online

Um die Fischerprüfung Online ablegen zu können, müssen sich die Interessenten zuerst zur Fischerprüfung Online re­gistrieren.

Die Registrierung ist online im Internet unter www.fischer- pruefung-online-bayern.de möglich.

Damit Sie sich richtig und erfolgreich zur Fischerprüfung On­line registrieren können, bitten wir Sie, die exakten Schritte zur Registrierung zu beachten.

Die Schritte sind auf der Homepage des Fischereiverbandes Unterfranken unter www.fischereiverband-unterfranken.de/fischerpruefung.html veröffentlicht.

 

2. Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang

Die Teilnahme an der Fischerprüfung setzt den Besuch ei­nes Vorbereitungslehrganges mit einer Mindestanzahl von 30 Unterrichtsstunden in verschieden Fachgebieten voraus. Ohne Vorbereitungslehrgang ist eine Teilnahme an der Prü­fung nicht möglich!

Geschult wird in den Fächern:

  1. Fischkunde,
  2. Gewässerkunde,
  3. Rechtsvorschriften,
  4. Schutz und Pflege,
  5. Praktische Einweisung in den Gebrauch von Fanggeräten,
  6. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische

 

Der Fischereiverband Unterfranken bietet in Stadtschwarzach einen Vorbereitungslehrgang unter Aufsicht eines staatlich geprüften Ausbilders an.

Der Lehrgang beginnt am 01.01.2015 und endet am 07.02.2015. Der Anmeldeschluss für diesen Lehrgang ist der 23.12.2014.

Die Online Prüfung findet voraussichtlich am Samstag, den 28.02.2015 in Veitshöchheim statt.

Die genauen Termine sowie weitere Informationen und die Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang erhalten Sie auf der Homepage des Fischereiverbandes Unterfranken unter http://www.fischereiverband-unterfranken.de/fischerprue- fung.html.

Nähere Auskünfte erteilt der Fischereiverband Unterfranken: Telefon: 09 31/41 44 55 Fax: 09 31 / 41 57 44

E-mail: info@fischereiverband-unterfranken.de Internet: www.fischereiverband-unterfranken.de

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz); Verstärktes Aufkommen von Ratten im Ortsteil Kaltensondheim, Baugebiet „An der Marter

(04.11.2014)

BEKANNTMACHUNG

Im Baugebiet „An der Marter" im Ortsteil Kaltensondheim haben Anwohner der Gemeinde mehrfach einen Rattenbe­fall gemeldet. Im Rahmen einer Ortseinsicht am 25.09.2014 zusammen mit einem Vertreter des Staatlichen Gesundheits­amtes Kitzingen konnte zwar ein solcher Befall nicht festge­stellt werden; dieser wurde aber etwas später clurch Anwoh­ner dokumentiert.

Daraus ergeben sich keine Hinweise für die Gemeinde Bie­belried, dass sie eine Rattenbekämpfung durchführen muss. Die Gemeinde Biebelried wird gleichwohl im Zeitraum vom

  1. bis 12.12.2014 zur Bekämpfung der Ratten Kö­der im örtlichen Kanalnetz im OT Kaltensondheim aus- bzw. nachlegen und bittet alle Grundstückseigentümer im Bau­gebiet, ebenfalls Gift an geeigneten Stellen aus- und auch nachzulegen.

Das Staatliche Gesundheitsamt hat eine Bekämpfungs-Frist von mindestens sechs bis acht Wochen empfohlen; die Be­kämpfung sollte zeiteinheitlich duchgeführt werden.

Bitte lassen Sie sich dazu im Fachhandel beraten; eine Kos­tentragungspflicht seitens der Gemeinde Biebelried besteht nicht.

Zur Auslage von Rattengift gibt die Gemeinde folgende Hinweise:

  • Rattengift darf nur nach den Vorgaben des Fachhandels in einer Köderbox ausgelegt werden: Für andere Tiere, insbesondere Katzen und Hunde ist das Gift dadurch un­zugänglich.
  • Bitte wählen Sie nur Bereiche - möglichst durch ein Schild gekennzeichnet die von Kindern und Haustieren mög­lichst nicht frequentiert werden. Nur dann, wenn Sie eine Gefahr für Menschen und Haustiere ausschließen kön­nen, sollten Sie Rattengift anwenden.
  • Bitte kontrollieren Sie die Köderboxen täglich und legen Köder nach, wenn nur noch wenig davon vorhanden ist. Nur so können Ratten wirksam bekämpft werden. Das Gift ist solange nachzufüllen, bis Sie bemerken, dass nichts mehr davon gefressen wird und Sie keine Anzei­chen für Ratten mehr bemerken.

Bitte beachten Sie:

Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Insbesondere Essens

  • Essens­reste sind so zu beseitigen, dass Ratten keinen Zugang dazu haben. Die Entsorgung über das Abwasser (Toilette) ist dabei nicht erlaubt.
  • Eine gute Alternative ist die Biotonne.
  • Organische Abfälle aus der Küche oder dem Garten (au­ßer gekochte Speisereste, Brot oder fleischliche Abfälle) können auch verkompostiert werden.
  • Ein vorschriftsmäßig angelegter Komposthaufen bietet keine Vermehrungsmöglichkeit für Ratten.
  • Hingegen bieten Sperrmüllhaufen oder unaufgeräumte Schuppen einen guten Unterschlupf.
  • Bei Futterstellen für Haustiere oder Vögel ist besonders auf Hygiene zu achten, Tierfutter sollte nur verschlossen aufbewahrt werden.

 

Biebelried, 7. Oktober 2014

Roland Hoh, Erster Bürgermeister

Bauschuttdeponie Effeldorf: Wegen Straßensperrung eingeschränkte Zufahrt

(04.11.2014)

Laut Pressemitteilung des staatlichen Bauamts Würzburg ist die Bundesstraße 22 zwischen der Abfahrt nach Bibergau und der Zufahrt nach Neuhof für etwa fünf Wochen gesperrt. Für die dort gelegene Bauschuttdeponie Effeldorf gilt: Die Zufahrt ist ausschließlich über die Bundesstraße 8 kommend und weiter auf der B 22 aus Richtung des Mainfrankenparks möglich.

Für Bauschuttanlieferungen aus dem Einzugsgebiet der Stadt Dettelbach sowie der Gemeinde BiebelriecJ gelten weiterhin die üblichen Öffnungszeiten: Mittwoch von 14.00 bis 15.30 Uhr, Samstag von 12.30 bis 15.30 Uhr.

Ausweisung eines Baugebietes im Ortsteil (OT) Biebelried

(04.11.2014)

Der Gemeinde Biebelried liegt ein Antrag auf Ausweisung von Wohnbauflächen im OT Biebelried vor.

Die Gemeinde fragt deshalb Ihren ganz konkreten Bedarf ab: Haben Sie Interesse am Erwerb eines Wohnbauplatzes in

Biebelried? Einen Zeitplan zur evtl. späteren Bebaubarkeit kann Ihnen heute noch nicht benannt werden. Aber: Ziel der Gemeinde ist es, vorrangig schon vorhandene, aber unbe­baute Bauplätze für eine Bebauung zu aktivieren.

Sofern Sie Interesse an einem Bauplatz haben, teilen Sie dies der Gemeinde Biebelried bitte bis spätestens 30. November 2014 schriftlich mit. Sie können dazu das Formular nutzen, gerne aber auch unter info@vgem-kitzingen.de mir eine Mail zukommen lassen.

Diese Bedarfsabfrage ist für Sie selbstverständlich unverbind­lich.

 

Gemeinde Biebelried, 29.09.2014

Roland Hoh, Erster Bürgermeister

[Formular bei Interesse an einem Bauplatz]

Anleinpflicht für Hunde

(04.11.2014)

Liebe Hundebesitzer,

bitte beachten Sie, dass im gesamten Ortsgebiet der Ortsteile Biebelried, Kaltensondheim und Westheim alle Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 cm (große Hunde) an­zuleinen sind (§ 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 der VO über das Halten von Hunden). Der Aufenthalt von großen Hunden an Kinderspielplätzen ist nicht gestattet.

Zur Wahrung der öffentlichen Reinlichkeit bitten wir alle Hundehalter dafür Sorge zu tragen, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf öffentlichen Gemeindeflächen ordnungsge­mäß zu beseitigen.

 

Gez.

Roland Hoh, Erster Bürgermeister

Bekanntmachung zur Bürgerversammlung

(04.11.2014)

Am Montag, 3. November 2014 um 19.00 Uhr findet im Feu­erwehrhaus im OT Kaltensondheim für alle Ortsteile der Ge­meinde Biebelried eine Bürgerversammlung statt.

Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Tagesordnung:

Top 01.0: Kennzahlen 2014 - Geschäftsbericht des Ersten Bürgermeisters

Top 02.0: Wünsche und Anträge der Bürgerinnen und Bürger

 

Roland Hoh, Erster Bürgermeister

Aktueller Stand: Schnelles Internet / Breitbandversorgung

(22.10.2014)

Das Ergebnis der Markterkundung sowie des Auswahlverfahrens sind öffentlich einsehbar.

Hier klicken und weiterlesen

„Frau & Beruf" - Workshop „Sicher und kompetent im Beruf" am 23. Oktober 2014 „Sicher und kompetent im Beruf"

(04.10.2014)

In Kooperation mit dem Landratsamt Kitzingen bietet die Be­ratungsstelle Frau & Beruf für Frauen aus der Stadt und dem Landkreis Kitzingen einen eintägigen Workshop mit folgen­den Inhalten an:

Fachkompetenz und Sozialkompetenz - die 2 Seiten einer Medaille, der innere Kritiker und die Selbstsabotage, Kom­munikation und die körpersprachliche Unterstützung, Pra­xistest.

Die erfahrene Trainerin Anna-Daniela Pickel gibt Tipps und Tricks, um sicher und kompetent im Beruf auftreten zu kön­nen. Die Teilnahme an dem eintägigen Workshop kostet 25 Euro. Bei Vorlage eines vollständigen und aktuell gültigen Ar­beitslosengeldbescheides entfällt die Gebühr.

 

Der Workshop findet am 23. Oktober 2014 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gesundheitsamt Kitzingen, Bespre­chungsraum, Alte Poststraße 6b, 97318 Kitzingen statt.

 

Darüber hinaus steht die Beratungsstelle Frau & Beruf allen Frauen zu Fragen rund um ein bestehendes oder zukünfti­ges Berufsleben unterstützend zur Seite. Dazu können Ein­zelgespräche mit den Beraterinnen vereinbart werden. Diese Gespräche sind kostenfrei, denn die Beratungsstelle wird aus dem Europäischen Sozialfond kofinanziert.

Die nächsten Beratungstermine im Landratsamt Kitzingen sind am 11.11. und 09.12.2014 Alle Angebote finden Sie auch auf www.frauundberuf-rsg.de

 

Anmeldungen nimmt die Beratungsstelle Frau & Beruf im Rhön-Saale Gründer- und Innovationszentrum Bad Kissingen entgegen, Tel. 0971/7236 -160 oder -204 oder per E-Mail: beratung@rsg-bad-kissingen.de.

 

Ansprechpartnerin vor Ort ist die Gleichstellungsbeauftrag­te des Landkreises, Frau Elisabeth Schmitt, Tel. 09321/928­5215.

Naturwissenschaftlich/technische Schnuppertage für Mädchen in den Herbstferien am 27. und 28. Oktober 2014 in Würzburg

(04.10.2014)

Die naturwissenschaftlich/technischen Schnuppertage sind für junge Frauen eine einmalige Gelegenheit, einen Ein­blick in die naturwissenschaftlich/technische Berufswelt zu bekommen. Zusammen mit Unternehmen bietet die Hoch­schule für angewandte Wissenschaften interessante Work­shops, Vorlesungen und Foren an.

Schülerinnen der 9. bis 12. Jahrgangsstufen haben an zwei Tagen die Möglichkeit herauszufinden ob ihnen ein techni­scher Beruf oder Studiengang liegt.

Die Schnuppertage finden in den Herbstferien 2014 erstmals auch in Würzburg statt.

Am ersten Tag lernen die Schülerinnen die Hochschule ken­nen und am zweiten Tag können die jungen Frauen Work­shops bei verschiedenen Unternehmen besuchen.

Dauer an beiden Tagen jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos. Ein kostenloser Bustransfer aus dem Landkreis Kitzingen ist organisiert.

 

Ansprechpartnerin vor Ort ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Frau Elisabeth Schmitt, Tel.: 09321/928-5215.

Anmeldung sowie weitere Informationen unter www.schnuppertage-wue.fhws.de

 

Anmeldezeitraum: 27.09. bis 11.10.2014

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Praxisunterricht der Kaltensondheimer Grundschule im neuen Milchviehstall

(04.10.2014)

Wie viele Liter Milch gibt eine Kuh? Was bekommen die Kühe zu fressen?

Antworten auf diese und viele andere Fragen bekamen die Kinder der Klassen 1b und 2b der Grundschule Kaltensond- heim am Montag den 22. September 2014 im neuen Milch­viehstall der Familie Hager beantwortet. Zusammen mit ih­ren Klasslehrern Frau Schramm und Herr Wurl sowie drei Studienpraktikantinnen wurden die Kinder kurzfristig zum Praxisunterricht vor Ort eingeladen. Neben vielen interes­santen Informationen über den neuen stall und die Milch­viehhaltung wurde dann auch die Frage nach der Milchmen­ge einer Kuh geklärt: Nicht wie vermutet zwei Liter am Tag oder gar 100 Liter, nein, zwischen 30 und 35 Liter Milch gibt eine Kuh am Tag. Nach der Führung gab es für die Kinder Kuchen zur Stärkung für den weiteren Schulvormittag.

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Eröffnung des Kulturweges - Verborgenen Schätzen auf der Spur

(04.10.2014)

Als Bürgermeister Roland Hoh am 21. September im Hotel Leicht in Biebelried mit der Amtsschelle die Eröffnung des 91. Europäischen Kulturweges „Steinernes Herz Mainfran­kens" einläutete, drängten sich rund 80 Eröffnungsgäste im Foyer. Unter ihnen Landrätin Tamara Bischof, die ehemalige Bürgermeisterin Renate Zirndt und Dr. Gerrit Himmelsbach von der Uni Würzburg und dem Archäologischen Spessart­Projekt. Himmelsbach begleitete den Kulturweg wissen­schaftlich, Zirndt organisatorisch.

„Es sind schon 90 Kulturwege in der EU, es ist aber der erste im Wein- und Kulturlandkreis Kitzingen", sagte Bischof. Erste Ideen zu dem nun 18 Kilometer langen und markierten Weg seien in der Amtszeit von Zirndt im Rathaus Westheim ent­standen.

Was die Landrätin nicht wusste: Das fränkische Gericht Blaue Zipfel (im Essigsud gegarte Bratwürste) war einst von Georg Leicht und Richard Rother 1969 im Hause Leicht erfunden worden. Die blauen Zipfel waren auch der Auftakt der Ver­anstaltung. Mit Blick auf die reichhaltige fränkische Baukultur rief Bischof dazu auf, das, was von der Vätern vererbt wurde, in die Zukunft zu begleiten.

Reiner Väth vom Amt für Ländliche Entwicklung stellte das im Julius-Echter-Stil gehaltene Gotteshaus St. Johannes der Täufer vor, das 1903 einen neugotischen Anbau erhielt und dessen Kirchturm erst 1921 um ein Geschoss erhöht wurde. Im derzeit wegen Bauarbeiten nicht begehbaren Innenraum findet sich ein Christus Salvator von Tilman Riemenschnei­der. Die Darstellung gehörte bis etwa 1700 zum Hochaltar im Würzburger Dom.

Weitaus älter ist das Kastell des einst in Jerusalem gegrün­deten Johanniterordens. Es wurde zur Pflege von Pilgern eingerichtet und enthielt eine Krankenstation. Ein Johanniter­kreuz ziert den Turm der Pfarrkirche, Malteser- und Johan- niter-Unfallhilfe führen die damaligen Traditionen fort. „Wer vom Laushügel auf das Dorf sieht, erkennt die imposanten Ausmaße", berichtete Peter Knoch. Die Außenmauern sind heute in Wohnbebauungen integriert und lassen die Ausmaße mit 43,5 Metern mal 45 Meter erkennen. „Die gewaltigen Mau­ern zeugen von der Wehrhaftigkeit des Kastells".

Der Kulturweg führt weiter vorbei an den Windrädern in den Ortsteil Kaltensondheim mit der seit 1701 von beiden Kon­fessionen genutzten Simultankirche mit Haupt- und Neben­altären aus der Barockzeit. Ein weiterer Anlaufpunkt ist der im 25-jährigen Umlauf als Mittelwaldwirtschaft betriebene Kaltensondheimer Wald.

Auf den Ausblick von der Lindelbacher Höhe mussten die Teilnehmer witterungsbedingt verzichten. Nur gestreift wur­de der 1821 errichtete Westheimer Friedhof mit seinem ein­maligen Parkcharakter und alten Grabdenkmälern. Die Drei­faltigkeitskirche dürfte um 1530 entstanden sein, es muss aber auch schon vorher ein Gotteshaus vorhanden gewesen sein, erzählte Mesner Hermspeter Kosch bei der Besichti­gung des 1894 neu errichteten Gotteshauses.

Um 1630 wurde das Areal zur Kirchenburg ausgebaut, deren Bestandteile aber 1893 im Kirchenneubau aufgingen. Noch aus der Bauzeit sind dekorative Wand- und Deckenfresken, Altäre, Kanzel und Taufsteinabdeckung sowie Glasfenster im Nazarener Stil erhalten. „Es wurden alle Glocken, Altäre, Fenster, die Steinmeyer-Orgel, Kronleuchter und die Umzäu­nung des Gotteshauses und vieles mehr gestiftet", so Kosch. Bei einer Brotzeit im historischen Rathaus erfuhren die Teil­nehmer, dass es sich um das 1701 entstandene wohl älteste erhaltene Gebäude des Dorfes handelt, das später in Fach­werkbauweise aufgestockt wurde. Über die Lorenzquelle ging es schließlich zurück zum Ausgangspunkt.

 

Fotos vom Eröffnungstag finden Sie hier:

 

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Die Kinderakademie Kitzinger Land 2014 / 2015 startet!

(04.10.2014)

Die Kinderakademie Kitzinger Land startet wieder in eine neue Vorlesungsrunde! Erneut hat das Kinderakademie-Team ein span­nendes und abwechslungsreiches Programm für junge Studenten aus dem gesamten Landkreis Kitzingen zusammengestellt.

Am 18. Oktober 2014 beginnt die Kinderakademie mit der Veranstaltung „Von der Wolke in den Wasserhahn. Wo un­ser Trinkwasser herkommt". Die Vorlesung findet in der Al­ten Synagoge Kitzingen von 10.30 - 11.15 Uhr statt und rich­tet sich an Grundschulkinder aus dem gesamten Landkreis. Für die Kinderakademie ist eine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme ist aber kostenfrei - ein Sparschwein freut sich über Spenden.

Der Anmeldezeitraum beginnt am Montag, den 13.10.2014. Ab 8.00 Uhr wird unter www.kitzingen.de/aktuell ein ent­sprechendes Formular freigeschaltet. Alternativ ist auch eine telefonische Anmeldung unter 09321 / 928 1104 möglich.

Weitere Termine und Themen in der neuen Vorlesungsrunde sind:

 

22.11.2014    „Hexe Lilli, Dark Lord, Bücherbär - wo kommen Eure Bücher her?"
31.01.2015    „Karneval überall! Eine kunterbunte Reise um die Welt"
28.02.2015    „Wie der Frosch in den Hals kam - und andere Geschichten über die Stimme"

 

Interessierte werden gerne in den Mailverteiler aufgenom­men und erhalten dann rechtzeitig vor den Vorlesungen eine Erinnerung. Dafür reicht eine Mail an das Kinderakademie­Team unter: lag-ziel@kitzingen.de.

Kontakt:

LAG Z.I.E.L. Kitzingen e.V. / Regionalmanagement Frau Maja Schmidt Tel. 09321 / 928 1102 Mail: lag-ziel@kitzingen.de

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Einladung zum Seniorennachmittag der Gemeinde

(04.10.2014)

Liebe Seniorinnen und Senioren, wir laden Sie herzlich zum Seniorennachmittag der Gemeinde Biebelried ein. Er findet am Sonntag, den 12. Oktober 2014, ab 14:00 Uhr im Feu­erwehrhaus in Kaltensondheim statt. Für gute Unterhaltung und Stimmung sorgt Herr Zimmermann. Freuen Sie sich mit uns auf einen kurzweiligen Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und guten Gesprächen. Wie alljährlich wird die Fahrgelegen­heit mit dem Gemeindebus angeboten:

Abfahrt Biebelried, Bushaltestelle Rathaus um 13:40 Uhr

Abfahrt Westheim am Rathaus 13:50 Uhr.

 

Die Rückfahrt erfolgt gegen 17:00 Uhr.

 

Ich freue mich auf Ihr Kommen!

Roland Hoh, Erster Bürgermeister

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Kulturweg Biebelried - Dank der Arbeitsgruppe und Termin Nachbesprechung am 22.10.2014, 20:00 Uhr Feuerhaus Kaltensondheim

(03.10.2014)

Die Arbeitsgruppe Kulturweg bedankt sich bei allen Mitwir­kenden für deren Teilnahme an der gelungenen Eröffnungs­veranstaltung am 21. September.

 

Fotos vom Eröffnungstag finden Sie untenstehend.

 

Die Ar­beitsgruppe trifft sich zur Nachbesprechung am 22.10.2014 um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus Kaltensondheim. Hierzu sind alle Bürger herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Anregungen.

 

Dr. Gerrit Himmelsbach & AG Kulturweg

Bauschuttdeponie Iphofen: Ab 22. September wieder geöffnet

(28.08.2014)

Nach Abschluss der Rekultivierungs- und Erweiterungsmaß­nahmen kann die Kreisbauschuttdeponie in Iphofen wie geplant ab 22. September wieder geöffnet werden. Dann gelten die gewohnten Öffnungszeiten:

 

Montag bis Freitag je­weils von 8.30 bis 16.00 Uhr

und bis Ende November auch an

Samstagen von 8.30 bis 11.00 Uhr.

 

Noch Fragen?

Die Abfallberater am Landratsamt helfen gern weiter:

Tel. (09321) 928-1234;

Fax: (09321) 928-1299;

E-Mail: abfall@kitzingen.de

Wohnung in Kaltensondheim zu vermieten

(28.08.2014)

Die Gemeinde Biebelried vermietet ab Oktober 2014 im Anwesen, Schulweg 5, Biebelried-Kaltensondheim, eine Wohnung im EG.

 

Daten:

4 Zimmer, Küche, Bad, WC, Flur, Abstellraum, Speisekammer; insgesamt 93,26 m² + 2 Kellerräume.

Die Miete (zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) beträgt monatlich 325,00 Euro.

Der zukünftige Mieter hat die Rasenpflege der Gartenanlage zu übernehmen.

 

Interessenten werden gebeten sich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (09321/9166-201) zu melden.

Tag der Landwirtschaft

(28.08.2014)

Der Tag der Landwirtschaft im Juni in Westheim war ein voller Erfolg. Viele Tausend Menschen besuchten den Ortsteil. Entsprechend hoch waren die Einnahmen der beteiligten Organisationen, die zum Teil zuvor zugesagt hatten, den Erlös der Veranstaltung zu spen­den. Im Westheimer Rathaus stellten nun die Veranstalter, die Landfrauen Westheim, ihre Spende vor. Die Landfrauen, überreichen demnächst einen Betrag in Höhe von 3500 €, erwirtschaftet an der Kuchentheke, an den Bäuerlichen Hilfs­dienst. Die Familie Kuhstrebe versorgte auf ihrem Hof die Besucher mit Bratwürsten, Pommes und Getränken unter Mithilfe von Freunden und Verwandten und Mitgliedern der Allgemeinen Bürgerliste. 2200 € werden an die Schule Kal- tensondheim gespendet. Davon wurden 50€ vom Weinbau Beuschel und 50 € vom Obsthof Barthelme beigesteuert.

 

Foto zu Meldung: Tag der Landwirtschaft

Das neue Jahrbuch für den Landkreis Kitzingen!

(28.08.2014)

Neues aus der Regionalgeschichte zum Thema Weinbau.

Das Jahrbuch erscheint inzwischen zum siebten Mal in Folge im Röll-Verlag, Dettelbach. Nach verschiedenen regionalen Schwerpunkten in den Vorjahren steht heuer der Weinbau im Mittelpunkt. Das Inhaltsverzeichnis kann im Internet auf der Landkreisseite eingesehen werden: www.kitzingen.de. Landrätin Tamara Bischof schreibt in ihrem Grußwort u. a.: „Es war nur eine Frage der Zeit, bis unser Autorenteam dem „Wein" eine gesamte Ausgabe unseres Landkreisjahrbuchs- widmet... Es versteht sich natürlich von selbst, dass unser Weinlandkreis Kitzingen zu diesem Thema eine ganzeFülle an historischen Betrachtungen und Anekdotenbereit hält. So geht es zum einen um „Die WeinhändlerfamilieMeuschel Buchbrunn-Kitzingen", „DieSegnitzer Essigdynasten", um die Überlieferung „Als Sickershäuser Winzer einen Mainbernheimer meuchelten", aber auch um „Die Weinlese früher und heute" sowie „Wein und Brauchtum". Da der Frankenwein eine herausragende Bedeutung in unserem Landkreis spielt, tragen diese interessanten Beiträge wieder dazu bei, unser Kitzinger Land, seine Bewohner und vor allem seine Geschichte besser kennen zu lernen."

Sichern Sie sich mit einer Vorbestellung den günstigen Subskriptionspreis von 19,90 Euro (ab 16. September 2014 24,90 Euro). Bitte nebenstehenden Bestellschein bis spätes­tens 15.9.2014 direkt an den Röll-Verlag, Dettelbach, schi­cken oder im Rathaus abgeben. Je nach Wunsch (vgl. Be­stellschein) werden die Bücher zugesandt oder können beim Röll-Verlag in Dettelbach abgeholt werden.

 

Reinhard Hüßner Schriftleiter

Bauschuttdeponie Iphofen ab 18. August vorübergehend geschlossen

(28.08.2014)

In diesen Tagen wird die Bauschuttdeponie in Iphofen er­weitert. Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen nötig. Parallel zur Erweiterung werden Teilbereiche der bisherig genutzten Deponiefläche rekultiviert.

Während der Bau- und Rekultivierungsarbeiten muss die Bauschuttdeponie Iphofen ab Montag, den 18. August 2014, vorübergehend geschlossen werden. Ersatzweise steht für den Einzugsbereich des gesamten Landkreises Kitzingen dann ab 18. August die Bauschuttdeponie in Effeldorf zur Verfügung. Die Öffnungszeiten werden denen der Kreis-Bauschuttdepo- nie Iphofen entsprechen: von Montag bis Freitag durchge­hend von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr. Die übliche Öffnung am Samstag-Nachmittag von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr bleibt darüber hinaus bestehen. Wenn alles nach Plan läuft, dann öffnet die Bauschuttde­ponie in Iphofen ihre Tore wieder am 22. September 2014. Dann gelten für die Bauschuttdeponie in Effeldorf wieder die üblichen Öffnungszeiten.

 

Noch Fragen? Die Abfallberater am Landratsamt helfen gern weiter: Tel. (09321) 928-1234; Fax: (09321) 928-1299; E­-Mail: abfall@kitzingen.de

Abfahrtszeiten der Buchbrunner Schulbusse

(28.08.2014)

Auch in der Grund- und Mittelschule Buchbrunn beginnt das neue Schuljahr wieder am Dienstag, 16. September 2014.

Die Frühbusse fahren wie im vergangenen Schuljahr.

Die Erstklässler der Kl. 1B und die Schüler der Kl. 2 B werden in Kaltensondheim unterrichtet. Die Schule endet um 10.30 Uhr. Der Gottesdienst für beide Klassen in Kaltensondheim findet am zweiten Schultag, am Mittwoch, 17.09.2014 um 8.30 Uhr statt. Alle Eltern und interessierten Verwandten sind dazu herzlich eingeladen.

Die Klasse 1 A mit den Schulneulingen wird in Mainstock­heim unterrichtet, ebenso die Klassen 2 A, 3 A, 3 B, 4 A und 4 B. Unterrichtsschluss für die Mainstockheimer Klassen ist um 11.00 Uhr.

In Buchbrunn werden alle Mittelschulklassen von 5 bis 9 unterrichtet. Unterrichtsschluss ist hier für alle um 11.00 Uhr. Die Abfahrtszeiten der Frühbusse wie folgt:

 

Bus 1

6:55 Uhr Kaltensondheim Ortsmitte,

6:59 Uhr Westheim,

7:04 Uhr Biebelried Bushaltstelle Leicht,

7:11 Uhr Repperndorf,

7:19 Uhr Buchbrunn,

7:22 Mainstockheim Schule,

7:25 Uhr Mainstockheim Ortsmitte,

7:32 Uhr Buchbrunn,

7:40 Uhr Repperndorf,

7:45 Uhr Biebelried Bushaltestelle Leicht,

7:50 Uhr Westheim,

7:55 Uhr Kaltensondheim Schule

 

Bus 2

7:00 Uhr Albertshofen, Alter Sportplatz,

7:05 Uhr Kitzingen gegenüber Sparkasse (Siegfried-Wilke-Str.),

(7.15 Uhr Rep­perndorf bei Bedarf),

7:18 Uhr Buchbrunn.

 

Erstklässler

Ab 8:10 Uhr Repperndorf für alle Schüler/innen,

8:15 Uhr Aussteigen an der Schule in Mainstockheim - Wei­terfahrt

8:20 Uhr Buchbrunn,

8:25 Uhr Biebelried,

8:30 Uhr Westheim

8:35 Uhr Ankommen an der Schule in Kaltensondheim.

Obsternte an den Bäumen der Gemeinde

(28.08.2014)

Das Obst an den Gemeinde eigenen Bäumen kann bei Be­darf geerntet werden. Bei Abnahme von größeren Mengen wird eine Spende für den Kindergarten erbeten.

Die VGem Kitzingen vermietet

(28.08.2014)

Die VGem Kitzingen vermietet ab 1.10.2014 Gewerberäume im EG und 1. OG des Anwe­sens Bismarckstr. 22, 97318 Kitzingen.

Nutzfläche ca. 404 m2 mit Lastenaufzug. Weitere Informatio­nen bei Herrn Freudenberg, Tel. 09321/9166-201.

Brand und Katastrophenschutz - Probetermine 2014

(28.08.2014)

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

hiermit wollen wir Sie über folgende Probetermine 2014 in­formieren:

Samstag, 06.09.2014 Samstag, 08.11.2014 Zusätzlich für die nachgerüsteten Sirenen („Warnung der Bevölkerung") im mittleren und nördlichen Landkreis so­wie Iphofen und Fa. TEGA Marktbreit finden noch folgende Probetermine statt: am 22.10.2014 und 08.11.2014 (jeweils um 11 Uhr) erfolgt bei den dafür nachgerüsteten Sirenen im Landkreis eine zusätzliche Alarmierung (einminütiger Heul- ton).

Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung). Die Alarmtöne finden jeweils ab 12.15 Uhr statt und werden gegen 12.45 Uhr abgeschlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt.

Ein Kulturweg für Biebelried - Endspurt

(28.08.2014)

Einladung zur Eröffnung des 91. Europäischen Kulturweges in Biebelried „Das steinerne Herz Mainfrankens"

Biebelried - Westheim - Kaltensondheim - Biebelried (Länge ca. 18 km)

 

Rundfahrt mit dem FAHRRAD

 

Sonntag, 21. September 2014, 11.30 Uhr Treffpunkt Hotel Leicht, Biebelried

 

Auf Ihr Kommen freuen sich:

Gemeinde Biebelried AG Kulturweg Biebelried ALE

Archäologisches Spessart Projekt Spessartbund

Ferienpass

(28.08.2014)

Hallo liebe Kinder,

bei vielen Veranstaltungen sind noch genügend Platzkarten vorhanden! Mitmachen und Spaß haben, wenn keine Lange­weile in den Sommerferien aufkommen soll.

Wenn eure Freunde aus einer anderen Gemeinde oder Stadt mitmachen wollen, ist es bei uns ab diesem Jahr mit einem 20%-Aufschlag möglich.

 

Bitte ruft uns ein­fach an!

Tel. 09321/9166-112, Frau Schmid und Frau Stahl.

Ausweisung eines Baugebietes Zentlänge in Kaltensondheim

(28.08.2014)

Die Gemeinde Biebelried stellt derzeit einen Bebauungsplan „Zentlänge" im Ortsteil Kaltensondheim auf. Das Baugebiet soll dabei nicht der Vorratshaltung dienen, ist also beispiel­sweise nicht für eine spätere Generation angedacht.

Die Gemeinde Biebelried fragt deshalb Ihren ganz konkreten Bedarf ab:

 

Haben Sie Interesse am Erwerb eines Wohnbauplatzes in Kaltensondheim, der nach Beendigung der Planungsphase und der Erschließung innerhalb von zwei Jahren zu bebauen ist? Äußerst grob geschätzt könnte man von einer Bebaubar­keit ab ca. 2017 ausgehen.

Sofern Sie Interesse am Erwerb eines Bauplatzes haben, tei­len Sie dies der Gemeinde Biebelried bitte bis spätestens 26. September 2014 schriftlich mit. Sie können dazu das Form­blatt aus dem Mitteilungsblatt nutzen, mir aber gerne auch eine Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift an info@vgem-kitzingen.de zukommen lassen.

Diese Bedarfsabfrage ist für Sie selbstverständlich unverbind­lich.

 

Gemeinde Biebelried, 25.06.2014

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Sperrung der KT 22

(28.08.2014)

Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die KT 22 in der Orts­durchfahrt Westheim und in der Freistrecke nach Lindelbach im Zeitraum vom 28.08. bis 15.09.2014 mit einer neuen Deckschicht zu versehen.

Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung durchgeführt wer­den und dauern ca. drei Tage. Eine Umleitung wird vom Kreisbauhof eingerichtet.

[PDF Breitbandversorgung]

[PDF Markterkundung Bekanntmachung]

Zuschuss aus dem Umwelt- und Naturschutzfonds

(03.08.2014)

Vorschläge für den Umweltpreis 2014 beim Landratsamt ein­reichen

 

Der Landkreis Kitzingen stellt für den Umwelt- und Naturschutzfonds auch in diesem Jahr wieder Mittel zur Verfügung. Mit diesem Fonds sollen Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur gefördert werden, ebenso die Pacht und der Erwerb von Flächen, die wegen des Vorkommens seltener oder bedrohter Tier- und Pflanzen­arten oder aus anderen ökologischen Gründen erhaltenswert sind. Hierunter fallen zum Beispiel die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, das Anpflanzen von Hecken, die Anlage und Pflege kleiner Tümpel, aber auch Wald- und Flursäube­rungsaktionen sowie die Pflege von Ödland.

 

Entsprechende Anträge können von Organisationen, Ver­einen oder Privatpersonen bis 1.September dieses Jahres gestellt werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 70 Prozent der entstandenen tatsächlichen Kosten. Der ehren­amtliche Arbeitseinsatz, für den keine Kosten entstehen, wird nicht gefördert. Die Förderung setzt immer einen Antrag vor­aus, der formlos gestellt werden kann. Er sollte jedoch folgen­de Angaben enthalten: kurze Beschreibung der Maßnahme; Übersichtslageplan (sofern vorhanden), in dem die Lage der Maßnahme gekennzeichnet ist; Angabe der Flurnummer und der Gemarkung; Eigentümer des Grundstückes, gegebenen­falls Mitteilung, ob der Eigentümer einverstanden ist; Kosten der Maßnahme (Kostenvoranschlag oder Rechnung, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist).

 

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen (09321/928-6210 oder 928-6211) ist bei der Antragstellung behilflich. Bisher vorge­legte Anträge werden automatisch berücksichtigt und müs­sen nicht mehr neu gestellt werden.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt auch auf die Vergabe der Umweltpreise durch den Landkreis Kitzin­gen hin. Auch im Jahr 2014 stehen hierfür 500 Euro zur Ver­fügung.

Mit dem Preis werden auf Vorschlag besonders verdienst­volle Aktionen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes durch Organisationen und Personen ausgezeichnet. Neben einer Urkunde werden der erste Preisträger mit 250 Euro, der zweite Preisträger mit 150 Euro und der dritte Preisträger mit 100 Euro ausgezeichnet.

 

Das Landratsamt Kitzingen bittet die Bevölkerung, Vorschlä­ge für die Vergabe einzureichen.

Neue Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzge­setz für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hun­den

(03.08.2014)

Ab dem 01.08.2014 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht für jeden, der gewerbsmäßig Hunde ausbildet oder die Aus­bildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet.

Von der Erlaubnispflicht sind neben Hundeschulen auch an­dere Tätigkeiten betroffen, wie z. B. Anbieten von Verhal­tenstherapie von Hunden oder Ausbildung von Jagd-, Blin­den- oder Wachhunden für andere. Entsprechende Angebote von Vereinen sind ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern ein Ent­gelt erhoben wird.

Informationen und ein Antrag auf Erlaubniserteilung sind beim Veterinäramt Kitzingen zu beziehen.

Was bei Ferienjobs zu beachten ist

(03.08.2014)

Wer einen Ferienjob übernimmt, muss versicherungsrechtli­che, steuerliche und arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors­ten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich der bevorstehenden Schul- und Semesterferien hin.

 

Verbote und Einschränkungen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder unter 13 Jahren keine Ferienjobs ausüben. Jugendlichen zwischen 13 und 14 Jahren ist es erlaubt, bis zu zwei Stunden täglich zu arbeiten. Zwischen 15 und 17 Jahren dürfen Ferienjobs bereits acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche aus­geübt werden. In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden am Tag und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwo­che beschäftigt werden. Für unter 18-Jährige gilt generell: Gefährliche Tätigkeiten sowie Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeiten sind tabu. Mit der Volljährigkeit gelten diese Einschränkungen nicht mehr.

 

Steuern

Auch bei Ferienjobs werden Steuern vom Arbeitslohn fällig.

In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber diese pauscha­lieren und so eine steuerliche Belastung des Ferienjobbers vermeiden. Ferienjobber, die 2014 ein steuerpflichtiges Ein­kommen unter 8.354 Euro erzielen, können sich die von ih­nen gezahlten Steuern am Jahresende über die Einkommen­steuererklärung komplett zurückerstatten lassen.

 

Sozialversicherung

Auch ein Ferienjob ist grundsätzlich sozialversicherungs­pflichtig. Wird pro Jahr nicht mehr als an 50 Arbeitstagen oder 2 Monaten am Stück gearbeitet, fallen keine Sozialversi­cherungsbeiträge an. Dies gilt unabhängig vom Einkommen, das in dieser Zeit erzielt wird. Eine bestehende Familienver­sicherung oder Krankenversicherung als Student wird durch die befristete Beschäftigung nicht berührt. Mehrere befristete Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden zu­sammengerechnet.

 

Kindergeld und BAföG

Anders als in der Vergangenheit wird der Hinzuverdienst nicht mehr auf das Kindergeld angerechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Kind in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befindet. Beim BAföG bleibt ein Hinzu­verdienst von bis zu 4.800 Euro anrechnungsfrei, soweit Ren­tenversicherungspflicht durch die Beschäftigung besteht und weitere Einkommen nicht zu berücksichtigen sind.

 

Unterlagen

Damit der Arbeitgeber seine Meldungen an die Sozialversi­cherung und an das Finanzamt vornehmen kann, benötigt er die Rentenversicherungsnummer (soweit bereits vorhanden), die Steueridentifikationsnummer sowie eine aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung.

Bundesfreiwilligendienst (BFD) an der Staatlichen Wirtschaftsschule Kitzingen

(03.08.2014)

Interessierte haben an der Staatlichen Wirtschaftsschule Kitzingen die Möglichkeit einen einjährigen Bundesfrei­willigendienst abzuleisten.

Die Stelle ist zum 1. September 2014 zu besetzen. Abwechslungsreiche Aufgaben im sozialen oder auch verwaltungstechnischen Bereich sind Gegenstand der Tätigkeit. Das Tätigkeitsfeld wird an der Qualifikation und sowie am Interesse der jeweiligen Person ausge­richtet. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit sich während der Dienstphase in die angestrebte Richtung weiterzuentwickel n.

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:

 

Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen

Friedrich-Bernbeck-Schule

Kaiserstraße 2

97318 Kitzingen

Tel: 09321 920344

Fax 09321 920345 www.wirtschaftsschule-kt.de

Anmeldung an der Staatlichen Wirtschaftsschule Kitzingen Friedrich-Bernbeck-Schule

(03.08.2014)

An der Staatl. Wirtschaftsschule Kitzingen erwerben die Schülerinnen und Schüler den Mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife).

 

Die Wirtschaftsschule Kitzingen nimmt auf:

  • Schülerinnen und Schüler der 6. und 7. Klassen aller Schularten in die 4-stufige Wirtschaftsschule (Klassen 7 - 10)
  • Schülerinnen und Schüler nach der 9. Klasse aller Schularten in die 2-stufige Wirtschaftsschule (Klasse 10 - 11)

Anmeldungen zum nächsten Schuljahr werden in der Zeit vom 21. Juli bis 8. August 2014 entgegengenommen.
 

In diesem Zeitraum ist das Sekretariat Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Nach Terminvereinbarung ist die Anmeldung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie an der:

Staatlichen Wirtschaftsschule Kitzingen

Friedrich-Bernbeck-Schule

Kaiserstraße 2

97318 Kitzingen

Tel: 09321 920344

Fax 09321 920345

www.wirtschaftsschule-kt.de

Mütterrente kommt nicht immer von allein

(03.08.2014)

Seit 1. Juli 2014 ist die sogenannte Mütterrente in Kraft. Um die verbesserten Regeln für Kindererziehungszeiten in der
gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Mütter von Kindern, die vor 1992 ge­boren sind, nichts zu unternehmen, sofern sie bereits eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen. Sie erhalten dann „von Amts wegen" einen Rentenzuschlag, der pro Kind 28,14 Euro (West) und 25,74 Euro (Ost) im Mo­nat ausmacht. Dies gilt jedoch nicht, wenn nach dem alten Recht die fünfjährige Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt war. Weil bisher für vor 1992 geborene Kinder nur jeweils ein Jahr angerechnet wurde, begründete die Erziehung von bis zu vier Kindern noch keinen Anspruch auf Altersrente, sofern keine Zeiten - beispielsweise aus einer Beschäftigung hinzukamen. Gerade bei Bäuerinnen, die zeitlebens im landwirtschaftlichen Familienbetrieb gearbeitet und Kinder großgezogen haben, dürfte dies häufig der Fall sein. Nach neuem Recht werden für vor 1992 geborene Kinder zwei Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Ein Anspruch auf Altersrente besteht nun bereits dann, wenn zwar keinerlei rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, aber mindestens drei Kinder erzogen worden sind. Frauen, für die das zutrifft, sollten unbedingt einen Antrag auf Altersrente stellen. Im Übrigen können auch Mütter, die zwei vor 1992 geborene Kinder haben, eine Altersrente be­kommen, wenn sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Dazu sollten sie sich vom Rentenversicherungsträger beraten lassen. Auch für Frauen, die ansonsten in der Alterssiche­rung der Landwirte (AdL) versichert sind, werden Kinderer­ziehungszeiten nur in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Deshalb sollte der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

 

Ferienpass

(03.08.2014)

Hallo liebe Kinder,

 

bei vielen Veranstaltungen sind noch genügend Platzkarten vorhanden! Mitmachen und Spaß haben, wenn keine Lange­weile in den Sommerferien aufkommen soll.

Wenn eure Freunde aus einer anderen Gemeinde oder Stadt mitmachen wollen, ist es bei uns ab diesem Jahr mit einem 20%-Aufschlag möglich. Bitte ruft uns einfach an! Tel. 09321/9166-112, Frau Schmid und Frau Stahl.

Sperrung der KT 22

(03.08.2014)

Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die KT 22 in der Orts­durchfahrt Westheim und in der Freistrecke nach Lindelbach im Zeitraum vom 28.08. bis 15.09.2014 mit einer neuen Deckschicht zu versehen.

Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung durchgeführt wer­den und dauern ca. drei Tage. Eine Umleitung wird vom Kreisbauhof eingerichtet.

Ausweisung eines Baugebietes Zentlänge in Kaltensondheim

(03.08.2014)

Die Gemeinde Biebelried stellt derzeit einen Bebauungsplan „Zentlänge" im Ortsteil Kaltensondheim auf. Das Baugebiet soll dabei nicht der Vorratshaltung dienen, ist also beispiel­weise nicht für eine spätere Generation angedacht.

Die Gemeinde Biebelried fragt deshalb Ihren ganz konkreten Bedarf ab:

Haben Sie Interesse am Erwerb eines Wohnbauplatzes in Kaltensondheim, der nach Beendigung der Planungsphase und der Erschließung innerhalb von zwei Jahren zu bebauen ist? Äußerst grob geschätzt könnte man von einer Bebaubar­keit ab ca. 2017 ausgehen.

Sofern Sie Interesse am Erwerb eines Bauplatzes haben, tei­len Sie dies der Gemeinde Biebelried bitte bis spätestens 31. Juli 2014 schriftlich mit. Sie können dazu das Formblatt an­bei nutzen, gerne aber auch unter info@vgem-kitzingen.de mir eine Mail zukommen lassen.

Diese Bedarfsabfrage ist für Sie selbstverständlich unverbind­lich.

 

Gemeinde Biebelried, 25.06.2014

Roland Hoh

Erster Bürgermeister

Tipps zum Umgang mit Bioabfällen in der warmen Jahreszeit

(01.07.2014)

Sommer - Sonne - Biotonne

 

Richtig kompostiert sind Bioabfälle ein wertvoller Rohstoff. Doch gerade bei warmen Temperaturen kennt man den Är­ger: Die Biotonne riecht gelegentlich oder Maden bevölkern die Tonne. Wer einige Tipps beachtet, kommt mit dem brau­nen Behälter auch gut über die heißen Sommertage.

  • Ein kühler schattiger Platz für die braune Tonne verlang­samt geruchsintensive Abbauvorgänge. Wer diese Mög­lichkeit hat, sollte sie nutzen.
  • Wöchentliche Leerung im Sommer
  • Der verkürzte Leerungsturnus kann dabei helfen, die Hygiene während der warmen Jahreszeit zu verbessern und damit allzu starke Geruchsbildung zu vermeiden. Im Hinblick auf die Müllgebühren gilt folgendes: Mit der Grundgebühr sind bereits 18 Leerungen der Biotonne pro Kalenderjahr bezahlt. Sind diese Inklusivleerungen aus­geschöpft, so kostet eine Zusatzleerung bei der 60-Liter- Biotonne 1,25 Euro. Bei der 120-Liter-Biotonne sind es 2,50 Euro.
  • Feuchtigkeit und nasse Bioabfälle fördern Fäulnisprozesse und üble Gerüche. Deshalb sollten Kaffeefilter, Teeblätter und andere feuchte Küchenabfälle gut abgetropft in Zei­tungspapier eingewickelt werden, bevor sie in den Bioei­mer kommen. Flüssigkeiten gehören überhaupt nicht in die Biotonne.
  • Die Biotonne sauber halten, besonders Rand und Deckel. Hilfreich ist es, wenn das Gefäß nach der Entleerung mit Zeitungspapier oder mit einem Papiersack ausgelegt wird. So wird das Ankleben der Abfälle in der Tonne ver­hindert. Außerdem sollte die Biotonne von Zeit zu Zeit gereinigt werden und trocknen können, bevor neuer Ab­fall hineinkommt.
  • Maden schlüpfen aus Fliegeneiern. Damit die Fliegen erst gar nicht an die Bioabfälle gelangen, sollte der Deckel vom Bioeimer und der Biotonne stets gut geschlossen sein. Das Einwickeln der Bioabfälle in Papier - auch bereits in der Küche - beugt der Eiablage ebenfalls vor. Aber: Zum Sammeln des Bioabfalls dürfen keine Plastiktüten, auch wenn diese nach Herstellerangaben kompostierbar sind, genutzt werden. Nur so kann wertvoller Kompost aus den gesammelten Bioabfällen entstehen.
  • Fallobst ist nicht nur bei Wespen, sondern auch für Flie­gen als
  • Eiablageplatz äußerst beliebt. Wird das Fallobst über die braune Tonne entsorgt, sollte dies erst kurze Zeit vor der Leerung geschehen.
  • Grasschnitt vor dem Einfüllen in die Biotonne bitte im­mer anwelken lassen. Frischer Rasenschnitt verklebt sehr schnell, wird warm, fängt an zu stinken und wirkt wie eine luftundurchlässige Schicht. Dies sollte auch beach­ten werden, wenn Rasenschnitt im eigenen Garten kom­postiert oder zum Mulchen verwendet wird.
     

Abschließend noch eine dringende Bitte

Die organischen Abfälle sollten auf keinen Fall in die Bioton­nen gepresst werden. Die gepressten Bioabfälle fallen beim Schüttvorgang meist nicht oder nur teilweise heraus.

 

Foto zu Meldung: Tipps zum Umgang mit Bioabfällen in der warmen Jahreszeit

Pfarreiengemeinschaft St. Hedwig im Kitzinger Land

(01.07.2014)

Vom 08. Bis 20 Juli ist die Wanderausstellung der Domschule in Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft. Sie trägt den Titel: „50 Jahre zweites Vatikanisches Konzil - Hoffnung für Kirche und Welt heute."

Auf 15 Roll-Ups werden verschiedenste Aspekte des Konzils dargestellt.

Die Ausstellung wird mit einem Gottesdienst am Dienstag, 08.Juli um 19.00 Uhr in St. Vinzenz eröffnet. Domkapitu­lar Dr. Helmut Gabel wird den Gottesdienst zelebrieren und anschließend auf Einladung des KKV gegen 20.00 Uhr im Dekanatszentrum einen Vortrag mit dem Thema: „50 Jahre II vatikanisches Konzil - was ist daraus geworden" halten. Zur Eröffnung sind alle herzlich eingeladen.

Alle Gottesdienste am Wochenende 12./13. Juli werden sich mit dem Thema Konzil beschäftigen.

Eine Führung durch die Ausstellung von Kirche zu Kirche findet am Samstag, 19. Juli statt. Beginn ist um 14.00 Uhr in Hoheim mit Steh-Kaffee und Kuchen, 15:30 Uhr in St. Sebas­tian, Sulzfeld, 16:30 Uhr in St. Johannes d. Täufer, Biebelried. Der Abschluss ist in Albertshofen in der evangelischen St. Nikolauskirche mit einem Jugendgottesdienst und der KjG- Band. Anschließend sind alle eingeladen zum Ausklang mit Spezialitäten aus den Gemeinden.

Auch dazu können sie gerne Mitfahrgelegenheit organisieren vor Ort.

Flyer zur Ausstellung liegen ab 28.Juni aus.

Weitere Info ab 27.06.2014 unter: www.pg-st-hedwig-kitzinger-land.de

Wohnung zu vermieten

(01.07.2014)

Die Gemeinde Biebelried vermietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Anwesen, Schulweg 5, Biebelried-Kaltensond- heim, eine Wohnung im EG.
 

Daten:
4 Zimmer, Küche, Bad, WC, Flur, Abstellraum, Spei­sekammer; insgesamt 93,26 m2 + 2 Kellerräume.

 

Die Miete (zzgl. Nebenkostenvorauszahlung von 300,00 Euro) beträgt monatlich 325,00 Euro. Der zukünftige Mieter hat die Rasenpflege der Gartenanlage zu übernehmen.

Interessenten werden gebeten sich in der Verwaltungsge­meinschaft Kitzingen (09321/9166-201) zu melden.

Zeltlager in den Sommerferien 2014

(01.07.2014)

Die Gemeinde Biebelried beabsichtigt, in den Sommerferien ein Zeltlager vor Ort für Kinder im Alter zwischen 8 und 13 Jahren anzubieten.

 

Beginn: Sonntag, 10.08.2014

Ende: Samstag, 16.08.2014

Kosten: keine, bis auf Verpflegung und Taschengeld

 

Die Aufsicht, Planung und Organisation wird von Frau Beh­rendt (Lehrerin) durchgeführt.

Die Betreuung wird ehrenamtlich geleistet. Es wäre nett, wenn sich die Eltern der teilnehmenden Kinder an der Aufsicht einen Tag oder eine Nacht beteiligen, so dass immer zwei Aufsichtspersonen anwesend sind.

Anmeldung (Name und Alter der Kinder) bei Doris Behrendt, Pförtleinsgasse 1, Kaltensondheim, 09321­2670176.

Am liebsten per Mail: dorisbehrendt@kaltensondheim.net

 

Ferienpass

(01.07.2014)

 

Der Sonderverkauf für die Platzkarten vom Ferienpass fin­det dieses Jahr in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen am 05.07.2014 von 11-14 Uhr statt.

Außerdem können auch in diesem Jahr Auswärtige die noch freien Platzkarten 1 Woche vor der Veranstaltung mit 20% Aufpreis erwerben.

Kulturweg: nächstes Treffen

(01.07.2014)

Das nächste Treffen findet am 14. Juli im Rathaus Westheim statt. Die Arbeitsgruppe lädt hierzu herzlich alle interessier­ten Bürger ein.

Dr. Gerrit Himmelsbach

Sonnwendfeuer ist keine Müllverbrennung

(12.06.2014)

Lange ist es nicht mehr hin bis zur Sommersonnenwende. In diese Zeit fällt der alte Brauch der Sonnwendfeuer. Für die Veranstalter haben die Abfallberater am Landratsamt Kitzin­gen Tipps zusammengestellt, damit die Sonnwendfeuer nicht zur illegalen Müllbeseitigung missbraucht oder für Tiere zur tödlichen Falle werden.

Eines möchten die Abfallberater aber vorweg klarstellen: Ge­gen den Brauch der nächtlichen Feuer ist nichts einzuwen­den. Bürgerinnen und Bürger versammeln sich in geselliger Runde um die Flammen und Vereine verdienen ein paar Euro bei der Bewirtung der Gäste. Soweit alles in Ordnung.

Die Versuchung: Das Thema Abfallentsorgung kommt ins Spiel, wenn dazu aufgerufen wird, Material für das Feuer zu sammeln. Die Erfahrung zeigt leider, dass die Versuchung

dann groß ist, einfach Abfälle wie Fensterrahmen, Spann­platten, Plastiksäcke, Folien oder den alten Holzzaun an die Vereine zu spenden. „Wenn erst einmal alles verbrannt ist, sieht das doch eh keiner mehr", dachte sich da in der Vergan­genheit so mancher Zeitgenosse.

Die Schutzmaßnahmen: Um dieser Art der illegalen Müllver­brennung einen Riegel vorzuschieben, sollten die Veranstal­ter bestimmte Regeln beachten:

Nur unbehandeltes Holz einsammeln und verbrennen. An­deres

Material konsequent ablehnen.

Sollten uneinsichtige Bürger „im Schutze der Nacht" uner­wünschtes Material anliefern, bitte sofort die Polizeiinspek­tion Kitzingen (Tel. 09321/1410) oder die Abfallberatung am Landratsamt Kitzingen (Tel. 09321/9281234) informieren. Die Verursacher dieser illegalen Müllablagerungen werden strafrechtlich verfolgt. Dabei droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,- Euro. Wird der Verursacher nicht ermittelt, haftet der Grundstückseigentümer für die sachgerechte Entsorgung.

An die Tiere denken!

Abschließend noch eine Bitte an die Organisatoren:

Das Material zum Verbrennen möglichst kurzfristig aufstel­len. Damit soll verhindert werden, dass Vögel und andere Kleintiere den Haufen als Unterschlupfmöglichkeit oder Brutstätte nutzen. Es wäre verantwortungslos, wenn Tiere ein Raub der Flammen würden.

Jubiläumsbasteln im Jugendraum Kaltensondheim

(12.06.2014)

Dass Zeit wie im Flug vergehen kann, beweist das Jugend­basteln in Kaltensondheim. Vor zwei Jahren gaben Elisabeth Hager und Manuela Czech den Startschuss zum Basteln. Kinder aus unseren drei Ortsteilen treffen sich einmal im Monat zum Basteln unter Anleitung. Seither wurden unter anderem Faschingsmasken und Keilrahmen bemalt, Insek­tenhotels gezimmert und T-Shirts mit Batik verschönert.

Beim Jubiläum stand der Muttertag im Mittelpunkt mit selbst­gebastelten Karten und marmorierten Herzen für die Mamas. 12 Kinder freuten sich über ihre Kunstwerke und natürlich auch die Muffins, die das Geburtstagsbasteln versüßten.

Ibbe Hager und Manuela Czech blicken zufrieden auf die vergangenen zwei Jahre zurück: Das Basteln gefällt nicht nur den Kleinen - gerne unterstützen auch mal „Große", wie am 10. Mai, Silke Beuschel, die beiden Anleiterinnen.

Das nächste Basteln findet wegen der Pfingstferien im Juni erst am 12. Juli statt.

 

Foto privat, Text Renate Zirndt

Foto zu Meldung: Jubiläumsbasteln im Jugendraum Kaltensondheim

Jetzt Zeckenschutzimpfung auffrischen

(12.06.2014)

Ein Zeckenstich ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich, denn Zecken können verschiedene Infektions­krankheiten auf den Menschen übertragen. Die Lyme-Bor- reliose ist die häufigste von Zecken übertragene Krankheit und wird durch Bakterien ausgelöst. Gegen Borreliose gibt es keine Impfung. Wenn man sich nach einem Zeckenstich unwohl fühlt (mögliche Symptome: Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen), sollte man unbedingt einen Arzt aufsuchen. Eine rechtzeitig eingeleitete Antibiotika-Therapie kann eine chro­nische Krankheit verhindern. Ebenfalls von Zecken übertra­gen wird die Frühsommermeningoenzephalitis (FSME). Die­se Viruskrankheit verläuft meist grippeähnlich, kann jedoch auch zu einer Hirnhautentzündung mit bleibenden Schäden führen. Eine FSME-Schutzimpfung ist der wirksamste Schutz. Die Erkrankung ist nicht behandelbar, lediglich die Sympto­me können gelindert werden. Die SVLFG rät allen Versicher­ten, die in Risikogebieten leben, oder dort Urlaub machen, dringend zur Impfung und übernimmt die Kosten.

 

Was tun nach einem Zeckenbiss?

  • Zecke sofort mit der Pinzette oder Zeckenzange unter leichtem Drehen langsam herausziehen. Die Zecke nur am Kopf fassen, ohne den Körper zu quetschen.
  • Hände und Wunde desinfizieren.
  • Die Anwendung von Klebstoff, Terpentin, Öl oder Ähnli - chem vermeiden.
  • Falls die Zecke nicht vollständig entfernt wurde, rasch einen Arzt aufsuchen.
  • Den Zeckenstich notieren und die Einstichstelle merken. Bei Unwohlsein sofort zum Arzt gehen und diesen über den Zeckenstich informieren. Ein allgemeines Krank­heitsgefühl mit oder ohne Fieber, eine entzündliche Ver­änderung an der Einstichstelle, aber auch eine ringför­mige Hautrötung an anderer Körperstelle (Wanderröte), können ein Hinweis auf eine Erkrankung sein.

 

Weitere Informationen zum Thema „Zecken" stehen im In­ternet unter www.svlfg.de (Suchbegriff „Zecken").

Grüngutbehälter der Friedhöfe

(12.06.2014)

Bitte entsorgen Sie über diese Behälter nur pflanzliche Ab­fälle. Insbesondere Plastikblumentöpfe, ausgebrannte Grab­lichter oder Grabdekorationen gehören nicht in die Grüngut­behälter.

Englisch fürs Handgepäck auf der Mittelmeerinsel Korfu!

(11.06.2014)

Mit Händen und Füßen durch Griechenland!

Das Jugendwerk der AWO bietet vom 06.06.2014 bis 21.06.2014 eine Jugendfreizeit zum Englischlernen an. „Eng­lisch fürs Handgepäck" heißt es für 14-17-jährige, die die Sprache ganz neu und anders als in der Schule entdecken wollen. Beim Einkaufen, durch Kreativworkshops, bei Aus­flügen und vielen sportlichen Aktivitäten wird hier im Kon­takt mit Griechen und dem englisch sprechenden Team die Sprache trainiert und praktisch angewendet. Das alles bei Sonne, Strand und Meer auf der griechischen Insel Korfu. Kosten: 595 €

 

Infos und Anmeldung über

Jugendwerk der AWO, Kantstr. 42a, 97074 Würzburg,

Tel.: 0931 29938-264 oder im Internet unter: www.awo-jw.de

Foto zu Meldung: Englisch fürs Handgepäck auf der Mittelmeerinsel Korfu!

Einladung zur Eröffnung des 91. Europäischen Kulturweges in Biebelried

(11.06.2014)

Das steinerne Herz Mainfrankens

 

Biebelried - Westheim - Kaltensondheim - Biebelried
(Länge ca. 18 km)

 

 

Rundfahrt mit dem Fahrrad am Sonntag, 21. September 2014, 11.30 Uhr.

Treffpunkt Hotel Leicht, Biebelried

 

Auf Ihr Kommen freuen sich:
Gemeinde Biebelried
AG Kulturweg Biebelried
ALE
Archäologisches Spessart Projekt
Spessartbund

[Einladung als PDF]

Sport- oder Trainingspartner gesucht? - AOK-Sportpartner hilft

(29.04.2014)

Ob Wandern, Inline-Skaten oder Mountainbiken - wer ge­meinsam mit anderen sportlich unterwegs sein möchte, findet auf der Internetseite „AOK-Sportpartner" Gleichge­sinnte. „AOK-Sportpartner ist ein Netzwerk für Sport- und Trainingspartner jeden Alters, steht jedem offen und ist kos­tenfrei", so Franz-Jörg Richter, Sportfachkraft bei der AOK in Würzburg. Die Plattform verschafft schnell einen Überblick, wer in seiner Umgebung ebenfalls auf der Suche nach einem Sport- oder Trainingspartner ist. Neben den gewünschten Aktivitäten lässt sich die Sportpartnerauswahl nach Alter und Geschlecht filtern. Mittels der Postleitzahl und Entfernungs­angabe kann zudem der Umkreis der Suche abgesteckt werden. Ermöglicht wird dieser kostenlose Service über das AOK-Gesundheitsportal www.aok.de/sportpartner. Um mit potentiellen Sportpartnern in Kontakt zu treten, ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich. Denn nur eingeloggt sind direkte Anfragen möglich. Dafür steht ein internes Mail­system zur Verfügung. Haben sich Sportpartner auf diesem Weg gefunden, können sie die Plattform für ihre Termin­absprachen und Nachrichten nutzen. Über seine E-Mail- Adresse wird man zudem benachrichtigt, wenn Post auf dem Sportpartnerkonto eingegangen ist.

Foto zu Meldung: Sport- oder Trainingspartner gesucht? - AOK-Sportpartner hilft

Anordnung der Gemeinde Biebelried Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetz

(29.04.2014)

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsge­setzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung:

1. In der Zeit vom 05.05.2014 bis 09.05.2014 finden im Be­reich südlich des Langeriedsgrabens und des Eherieder Baches die Grenzbegehungen durch die Feldgeschwore­nen statt

2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen wer­den überprüft:

  • Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
  • Gemeindegrenzen

3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grund­stücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufge­fordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.

4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, be­antragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grund­stückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmar­kungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.


Renate Zirndt Erste Bürgermeisterin

Dranbleiben! AOK-Tipps für gesundes schrittweises Abnehmen

(29.04.2014)

Wer sich dem langsa­men schrittweisen Ab­nehmen verschrieben hat und bis jetzt dabei­geblieben ist, kennt die eigenen Ernährungs­gewohnheiten inzwi­schen recht gut. „Das hat sicherlich auch ge­holfen, die eine oder andere schwierige Si­tuation zu meistern", so Ulrike Jaques, Er­nährungsfachkraft bei der AOK in Würzburg. Besonders hilfreich sind fürs Durchhalten die folgenden Tipps:

  • Bei festlichen Gele­genheiten Zurückhal­tung üben und sofort bei der nächsten Mahl­zeit - spätestens am nächsten Tag - wieder ausgleichen, was vielleicht zu viel gegessen wurde
  • Kalorienreiche Leibspeisen bewusst nur in Maßen ein­planen
  • Bei Lebensmitteln oder Gerichten, bei denen das Auf­hören schwer fällt, öfters einmal das Verzichten trainieren
  • Sportlich-ehrgeizig ab sofort das Essen für jeden Tag im Voraus planen!
     

Checkliste für den dauerhaften Erfolg

„Ansonsten bleiben fürs Gewichthalten die gleichen Regeln gültig wie fürs Abnehmen", sagt Ulrike Jaques:

  • Gemüse und Obst spielen die Hauptrolle: Leichte Gemü­sesuppen und Salate sind die wichtigsten Sattmacher und lassen sich beliebig mit immer neuen Rezepten variieren.
  • Nicht einfach zwischendurch essen, sondern Zeit zum Es­sen, Kauen und Schmecken nehmen. Vor dem Verzehr die Menge festlegen - auch bei Zwischenmahlzeiten und Na­schereien. Alles liebevoll herrichten und dann erst mit dem Essen beginnen.
  • Auf alle Zeichen von Hunger und Sättigung achten, die der
    Körper sendet.
  • So viel Bewegung wie möglich in den Alltag integrieren.
    Bei derjenigen Sportart bleiben, die am meisten Spaß macht und diese mindestens zweimal wöchentlich eine halbe Stunde oder länger ausüben.
     

„Wem das Abnehmen auf eigene Faust auf die Dauer zu langweilig ist oder wer noch mehr Motivation für das Ab­nehmen braucht, kann sich Beistand holen", so die AOK- Ernährungsfachkraft. Das Brief- oder „online"-Programm „Abnehmen mit Genuss" der AOK bietet zahlreiche Anre­gungen und Unterstüt-zungsangebote - Anmeldung unter www.abnehmen-mit-genuss.de. Wer eine per-sönliche Bera­tung und Betreuung unter Gleichgesinnten vor Ort vorzieht, kann sich unter: http://www.aok.de/bayern > Gesundheit > (Meistgesucht) Kurse nach einem geeigneten Kursangebot für Ernährung, Bewegung und Entspannung umsehen oder findet das richtige direkt bei seiner AOK-Geschäftsstelle; weitere Informationen auch unter Tel.: 0931 388-0.

Ulrike Jaques hat noch einen letzten Rezept-Tipp für alle, die auch im Sommer durchhalten wollen:

 

Gefrorenes Beeren-Dessert:

Pro Person: 110 kcal, 0 g Fett

Zutaten (für eine Person):

150 g tiefgefrorene Beeren, z.B., Erdbee-ren, Himbeeren, Brombeeren oder Bee-renmischung 2 TL flüssiger Honig (nach Belieben)

Zubereitung:

Beeren im Mixer antauen, bis sie sich gut pürieren lassen, nach Belieben mit Honig abschmecken - sofort verzehren. Hinweis: Dieses Eis ist zum erneuten Ein-frieren nicht geeig­net.

Grundstücksverpachtung!

(29.04.2014)

Die Gemeinde Biebelried verpachtet folgende zwei Grundstücke:

 

Gemarkung Biebelried, Flur-Nr. 9351, Fläche ca. 0,1422 ha,
Nähe Reiterhof (siehe erstes Bild unten).

 

Gemarkung Biebelried, Flur-Nr. 9302 (Teilfläche), Fläche ca.
0,2495, Nähe Autobahn (siehe zweites Bild unten)

 

Bei Interesse an den Flächen senden Sie uns bitte bis zum
12.05.2014 ein schriftliches Pachtgebot an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, 97318 Kitzingen.

Nächstes Arbeitstreffen Kulturweg für Biebelried

(29.04.2014)

In wenigen Monaten, nämlich am 21. September wird der Kulturweg eröffnet. Das nächste Arbeitstreffen findet am 19. Mai 2014 um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Kaltensond­heim statt.

Herzliche Einladung an alle Interessierten und Unterstützer des Kulturwegs!

 

Auf Ihr Kommen freut sich Dr. Gerrit Himmelsbach

Grüngutbehälter der Friedhöfe

(29.04.2014)

Bitte entsorgen Sie über diese Behälter nur pflanzliche Ab­fälle.

Insbesondere Plastikblumentöpfe, ausgebrannte Grablichter oder Grabdekorationen gehören nicht in die Grüngutbehäl­ter.

Informationsabende Fachvorträge für Ehrenamtliche

(30.03.2014)

Die Einladung richtet sich an alle Ehrenamtliche der Vereine, Einrichtungen, Organisationen und Initiativen des Landkrei­ses Kitzingen, Vereine, Initiativen, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften und viele Engagierte, die sich für gemeinnüt­zige Zwecke einsetzen, prägen das gesellschaftliche Leben. Sie engagieren sich unentgeltlich, investieren viel Zeit und leisten oft auch materielle Beiträge. Sie schaffen z. B. unzäh­lige Angebote für die Freizeitgestaltung, betreuen Menschen mit Hilfebedarf, unterstützen Kinder und Jugendliche, enga­gieren sich im Stadtteil oder setzen sich für den Umwelt­schutz ein.

Das Lokale Bündnis für Familie und WirKT Koordinierungs­zentrum BE möchte diese in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen und durch Fachvorträge ein sichereres Funda­ment für ihr Engagement geben.

Alle Interessierten, die in Vereinen tätig sind, sind daher sehr herzlich zu folgenden Informationsabenden eingeladen:

 

„Sicher im Ehrenamt" Versicherungsschutz

Am Mittwoch, den 16. April 2014 von 19.00 Uhr bis

circa 21.00 Uhr

Referent:

Herr Rechtsanwalt und Mediator Malte Jörg Uffeln Veranstaltungsort:

Landratsamt Kitzingen Gewölbekeller

 

„Praxiswissen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Vereine und freiwillig Engagierte Presseknigge"

Aufbau und Beispiele für Pressemitteilungen
Informationen zu Urheberrecht von Fotos
Kostengünstige Marketing-Konzepte

Am Dienstag, den 29. April 2014 von 19.00 Uhr bis circa 20.30 Uhr

Referentin: Frau Sabina Roßlau, Mediaberatung & PR Veranstaltungsort:

Landratsamt Kitzingen Gewölbekeller

 

Für beide Themenabende sind keine Teilnahmegebühren zu entrichten, jedoch würden sich die Veranstalter über eine kleine Spende, die direkt an den Veranstaltungstagen zu überreichen sind, freuen.

 

Anmeldung erforderlich:

Da die Teilnehmerzahl leider begrenzt ist, ist eine Anmel­dung bei WirKT erforderlich.

Kontakt: info@ehrenamt-wirkt.de oder per Telefon unter: 09321 9254284.

Die freien Plätze werden dann nach Eingangsdatum der An­meldung vergeben.

 

Kontakt

WirKT Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement

Würzburger Straße 5, 97318 Kitzingen Homepage: www.ehrenamt-wirkt.de Oder lokalesbuendnis.kitzingen.de

Beratungstag „Barrierefreies Bauen“ im Landratsamt

(30.03.2014)

Landratsamt bietet kostenfreie und neutrale Fachberatung an Lkr. Kitzingen „Wie werde ich im Alter wohnen?", diese Frage stellen sich viele Bürger mit zunehmendem Alter.

Das Landratsamt bietet deshalb öffentliche und kostenfreie Beratungstermine für alle interessierten Bürger, Mieter, Ver­mieter und Bauherren an. Als Fachberater konnte das Land­ratsamt wieder Diplom-Ingenieur Andreas Unser gewinnen. Der Fachberater der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnraumanpassung, Architekt und Stadtplaner wird interessierte Bürgerinnen und Bürger fachübergreifend über „Barrierefreies Bauen" und „Wohnungsanpassung" informieren.

Er berät bei planerischen und baulichen Maßnahmen im Alt- ­oder Neubau, Gestaltung des Bad/Sanitärbereiches oder bei Fragen der Zugänglichkeit und Erschließung (Aufzug, Rampe, Lift). Er gibt auch Tipps bei der Gestaltung von behinderten- und altengerechten Wohnungen, Praxen und öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden ( z.B. Kultur, Sport, Pflege, Brandschutz ) sowie Hinweise zu den entsprechenden indi­viduellen Fördermitteln.

Nächster Beratungstermin ist Mittwoch, 23. April 2014, von 13 bis 17 Uhr (Einzeltermine im Halbstunden-Takt) im Zim­mer 71.10 im Landratsamt. Der Raum ist barrierefrei über das Eingangstor von der Alten Poststraße aus zu erreichen. Bürger, die die Beratung nutzen möchten, sollten konkrete Unterlagen wie Baupläne, Fotos und Aufmaß-Skizzen mit­bringen.

Eine vorherige Anmeldung ist ab sofort möglich und unbe­dingt erforderlich, um individuelle Einzeltermine zu verein­baren.

Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen im Landrat­samt.

Infos und Anmeldung bei Herbert Köhl, Tel. 09321-928 5010.

Wenn sie aus Termingründen am Beratungstag verhindert sind oder alle Termine bereits ausgebucht sind kann auch ein individueller Ortstermin mit Herrn Andreas Unser, Fach­berater für Barrierefreies Bauen, vermittelt werden. Landratsamt Kitzingen Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen Tel: 09321/928-5010, Fax: 09321/928-5299 E-Mail: herbert.koehl@kitzingen.de

A 3, Frankfurt Nürnberg Abschnitt östl. Mainbrücke Dettelbach bis westl. AS Wiesentheid Grunderwerb für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

(30.03.2014)

Sehr geehrte Bürger von Kitzingen!


Mit dem 6-streifigen Ausbau der A 3 sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Diese müssen durch Ausgleichs¬und Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden. Dafür werden noch Acker- und Wiesenflächen benötigt, die wir möglichst im Umfeld unseres Ausbauabschnittes erwerben möchten. Haben Sie Interesse, Flächen zu verkaufen? Dann melden Sie sich bitte bei uns!
Geeignete Einzelflächen sollten über 0,5 ha groß sein. Die Verwendbarkeit (evtl. auch als Tauschfläche) wird dann von uns geprüft. Auf Basis eines Verkehrswertgutachtens unter¬breiten wir Ihnen ein Angebot.
Ihre Verkaufsangebote senden Sie bitte (unter Angabe der Flur-Nr. und der Flächengröße) bis zum 17.04.2014 an fol¬gende Adresse:
Autobahndirektion Nordbayern, SG 41 Postfach 1050, 90001 Nürnberg Vielen Dank für Ihre Mithilfe.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Bingel

 

Basteltreff am 08. März 2014 - Schönes Wetter lockte mehr als bunte Farben

(30.03.2014)

Übersichtlich blieb es Samstag Nachmittag im Kaltensondheimer Jugendraum. Drei junge Damen haben mit Pinsel und Farbe unter Anleitung von Ibbe Hager Keilrahmen bemalt. Der Kleingruppe machte es viel Spaß und die Kunstwerke sind besonders gut gelungen.

 

Foto Ibbe Hager, Text: Renate Zirndt

Foto zu Meldung: Basteltreff am 08. März 2014  - Schönes Wetter lockte mehr als bunte Farben

Mitteilung der Abfallberatung des Landkreises Kitzingen

(30.03.2014)

Kreisbauschuttdeponie Iphofen: Ab April auch wieder am Samstag geöffnet

 

Ab dem 5. April 2014 hat die Kreisbauschuttdeponie in Iphofen wieder an Samstagen in der Zeit von 8:30 bis 11:00 Uhr geöffnet. Diese Regelung gilt bis Ende November 2014. Am Karsamstag, den 19. April 2014, bleibt die Kreisbauschuttdeponie allerdings geschlossen. An diesem Tag steht aber die Bauschuttdeponie Effeldorf in der Zeit von 12:30 bis 15:30 Uhr für Anlieferungen aus dem gesamten Landkreisge­biet zur Verfügung.

Von Montag bis Freitag hat die Kreisbauschuttdeponie Iphofen durchgängig von 8:30 bis 16:00 Uhr geöffnet. An dieser Entsorgungsanlage können Bauschutt, nicht verwert­barer Bodenaushub sowie nicht verwertbarer Straßenaufbruch aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Kitzingen angeliefert werden. Kleinmengen von Baureststoffen bis zu 120 Liter werden kostenfrei angenommen.

Alle wichtigen Informationen zu den beiden Bauschuttde­ponien (Annahmebedingungen, Gebühren, Öffnungszeiten, Routenplaner) gibt es auf der Homepage der Kommunalen Abfallwirtschaft unter www.abfallwelt.de sowie in der kos­tenlosen abfallwelt-App für Smartphones und Tablets.

Bei Fragen zur sachgerechten Verwertung und Entsorgung von Baureststoffen helfen die Abfallberater weiter (Tel. 09321 928-1206, Fax 09321 928-1299, E-Mail: abfall@kitzingen.de).

 

gez.

Dr. Reinhard Weikert

Kommunale Abfallwirtschaft, Landratsamt Kitzingen

Busfahrer/in für den Kindergarten Westheim

(30.03.2014)

Die Gemeinde Biebelried sucht für ihren Kindergarten im Ortsteil Westheim ab 1. Mai 2014 eine/n Busfahrer/in im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob). Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 25 stunden (Arbeitszeit: im Wechsel eine Wo­che Montag bis Freitag am Nachmittag jeweils 2 Std. und eine Woche frei). Der Stundenlohn beträgt aktuell 10,20 EUR. Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten sie bitte bis 19. April 2014 an die Gemeinde Biebelried, p. A. Ver­waltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen. Für Auskünfte stehen Ihnen erste Bür­germeisterin Zirndt während der Amtsstunden oder Frau Bretschneider, Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Tel. 0 93 21 / 91 66 106) zur Verfügung.

Lagerhaus Westheim - Veräußerung der Silos und verwertbarer Teile des Lagerhauses

(24.03.2014)

Die Gemeinde hat 2009 das Lagerhaus „Hack" erworben, weil die Fächen im Innenbereich liegen und zur Wohnbe­bauung genutzt werden können.

Der Abriss des Lagerhausgebäudes ist jedoch erst möglich, wenn der Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber in zwei Jah­ren gekündigt werden kann. Das Mietverhältnis hat SLP be­endet, da das Lagerhaus und seine Ausstattung nicht mehr funktionsfähig sind. Der Gemeinderat hat entschieden, mit dem Rückbau der Silos nicht zu warten und bereits jetzt ver­wertbare oder verkäufliche Teile, auch die Ausstattung des Lagerhauses, zu veräußern. In einem ersten Schritt wird den örtlichen Landwirten Gelegenheit gegeben, auf verwertbare bzw. brauchbare Teile Kaufangebote abzugeben.

Angebote können sich auf Teile der Silos und des Lagerhau­ses beziehen.

 

Wir bitten um Ihre Gebote bis zum 17.April 2014

 

Bei Interesse an den Silotürmen oder an der Ausstattung des Lagerhauses wenden Sie sich bitte an: Verwaltungsgemein­schaft Kitzingen, Herrn Freudenberg Tel. 09321-9166 201. Besichtigungstermine im Lagerhaus sind nach Terminabsprache möglich.

Foto zu Meldung: Lagerhaus Westheim - Veräußerung der Silos und verwertbarer Teile des Lagerhauses

Kulturweg für Biebelried Treffen am 24. März 2014

(02.03.2014)

Am 24. März findet um 20.00 Uhr das nächste Treffen im Rathaus Biebelried statt. Jeder, der sich für den Kulturweg interessiert ist herzlich eingeladen.

Auf Ihr Kommen freuen sich: Renate Zirndt und Dr. Gerrit Himmelsbach

Wichtige Hinweise zu den Kommunalwahlen am 16. März 2014

(02.03.2014)

Bitte beachten Sie die Bekanntmachungen in den Mitteilungskästen der Gemeinde.

 

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetra­gen sind, haben eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Wer bisher keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, soll sich umgehend an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen wenden, um zu klären, ob er im Wählerverzeichnis steht. Ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum 14. März 2014, 15.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Kit­zingen beantragt werden.

Beantragen Sie rechtzeitig diese Unterlagen, wenn Sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten.

Wahlscheine können ausnahmsweise am Wahltag bis 15.00 Uhr, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, beantragt werden.

Renate Zirndt, Bürgermeisterin

Werben Sie für Ihr Unternehmen auf dem Kin-dergartenbus der Gemeinde

(04.02.2014)

Der Gemeinderat hat in seiner Januarsitzung beschlossen, auf dem Kindergartenbus insgesamt sechs Felder zu Werbezwecke anzubieten, um damit die laufenden Betriebskosten zum Teil zu finanzieren. Auf dem Heck sind zwei Felder mit einer Größe von 65 cm auf 24 cm, Auf den beiden Seiten jeweils zwei Felder mit einer Größe von 100 cm auf 25 cm möglich.

Die Kosten der Folien und deren Aufbringung durch eine Fachfirma hat das Unternehmen, das werben möchte, zu tra­gen. Aufträge sind selbst zu erteilen.

Die Verwaltungsgemeinschaft benennt Ihnen gerne Fachfir­men in Kitzingen.

Die Dauer der Werbung läuft zunächst 12 Monate und kann jährlich um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Kos­ten eines Werbefeldes hat der Gemeinderat auf jährlich 240 Euro festgesetzt. Die Kosten können in Form von Betriebs­ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bitte melden Sie sich bei Interesse: Kerstin Ebert, 09321­9166104, kerstin.ebert@vgem-kitzingen.de

Altortvermessung Biebelried

(04.02.2014)

Abweichungen des Grenzverlaufs - Aufruf an Grundstücks­eigentümer

 

Das Vermessungsamt Würzburg hat die von der Gemeinde Biebelried beauftragte „Altortvermessung" weitestgehend abgeschlossen.

Die Gemeinde wird zur Bereinigung der Grundstücksgren­zen einen Antrag auf vereinfachte Umlegung beim Ver­messungsamt stellen. Bei dieser Beantragung können auch private Grundstückseigentümer einbezogen werden, soweit an deren Grundstücken Abweichungen des Grenzverlaufes durch das Vermessungsamt festgestellt wurden.

Private Grundeigentümer haben dadurch den großen Vorteil, dass sich die Vermessungskosten deutlich verringern und die Beurkundungskosten des Notars vollständig eingespart wer­den.

Soweit bei der Altortvermessung das Vermessungsamt Ab­weichungen des Grenzverlaufs festgestellt hat und Grund­stückeigentümer die Bereinigung im Rahmen der vereinfach­ten Umlegung wünschen, haben diese bis zum

28. Februar 2014

die Möglichkeit, dies bei der Verwaltungsgemeinschaft Kit­zingen (Herr Freyer, Tel.: 09321 9166-107) zu beantragen. Renate Zirndt Erste Bürgermeisterin

WenDO - Kurs für Töchter und Mütter 2014

(04.02.2014)

WenDo ist ein Trainingsprogramm für Mädchen und Frauen, um sich gegen körperliche und verbale Angriffe zu schützen, Gefühlen zu vertrauen, Gefahren zu erkennen, Situationen einzuschätzen und sich ernst zu nehmen.

Wir bieten Ihnen zwei gemeinsame Wochenenden für - Mutter und Tochter, Tante und Nichte, Oma und Enkelin - für 12 Mädchen zwischen 7 - 10 Jahren und 12 Frauen. Durch das gemeinsame Training können die erwachsenen noch gezielter das erlernte bei ihren Mädchen stärken.

Das Training wird teilweise gemeinsam, aber auch getrennt durchgeführt, um die spielerischen Elemente bei den Mäd­chen zu betonen und den Frauen einen eigenen Lernraum geben zu können.

Der 1 .Teil findet am Samstag, 22. Feb., 9:00 - 14:00 Uhr und Sonntag, 23. Feb., 9:00 - 13:00 Uhr

Der 2.Teil findet am Samstag, 31. Mai, 9:00 - 14:00 Uhr und Sonntag, 01. Juni, 9:00 - 13:00 Uhr in der Sporthalle des Arnim-Knab-Gymnasium in Kitzingen statt.

 

Der Kurs wird von zwei ausgebildeten WenDo-Trainerinnen geleitet.

Die Kosten belaufen sich auf 60 Euro für die Mädchen und 80 Euro für die Frauen (Die Gebühren wurden durch Zuschüsse für Jugendarbeit und von der Gleichstellungsstelle des Landratsamt Kitzingen bereits ermäßigt).

 

Mitzubringen sind Hallenturnschuhe, lockere, warme Klei­dung und Verpflegung.

 

Schriftliche Anmeldung (Name und Geb.-datum der Teilneh­merinnen, Anschrift, Telefon, Unterschrift der Eltern) bitte bis 01. Februar an den KJR Kitzingen, Alte Poststr. 6, 97318 Kitzingen oder per Fax 09321/25187 senden.

Winterdienst der Gemeinde Biebelried

(04.02.2014)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist.

Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Win­terdienst erfolgen.

Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmög­lichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.

Weihnachtsschmuck - pünktlich zum Fest!

(29.12.2013)

Zum Weihnachtsbasteln trafen sich 12 Kinder aus unseren 3 Ortsteilen. Die Großen bastelten Paperballs und die Klei­neren probierten Ihre Kreativität an Bügelperlenbildern aus. Nach getaner Arbeit ließen sie den Nachmittag bei Ulmer und heißer Schokolade ausklingen. Am 11.01.2014 geht's mit neuem Schwung weiter. Bis dahin wünschen wir allen eine schöne, ruhige Adventszeit, frohe Weihnachten und ei­nen guten Start ins Neue Jahr.

Ibbe und Manuela

Foto zu Meldung: Weihnachtsschmuck - pünktlich zum Fest!

Weihnachtsbasteln in Biebelried

(29.12.2013)

Am 30.11.2013 hatte Biebelried das 1. Weihnachtsbasteln im Rathaus.

Viele Mütter sind an diesem Tag gekommen, um mit Ihren Kindern einen schönen Nachmittag zu verbringen.

Es wurden Adventsgestecke und Baumstämme im Weihnachtslook gebastelt. Man konnte viele schöne Ergebnisse am Ende sehen und die Kreativität vieler Kinder bestaunen. Die Veranstalter Manuela Weinsheimer und Jessica Hußlein möchten sich für diesen gelungenen Nachmittag nochmal bei allen Mamas bedanken.

Foto zu Meldung: Weihnachtsbasteln in Biebelried

Wenn der Müll vor Kälte eine Gänsehaut bekommt...

(29.12.2013)

Winterfeste Abfalltipps

„Meine Mülltonne wurde nicht oder nur teilweise entleert". Solche oder so ähnliche Anrufe erhielten die Abfallberater am Landratsamt in den letzten Tagen häufiger. Schuld daran ist meistens Väterchen Frost, der uns in den letzten Tagen vor allem nachts fest im Griff hatte. „Von den Minustempe­raturen besonders gefährdet ist die Biotonne. Aber auch die Restabfalltonne ist nicht immun", so die Abfallberater. Beherzigt man nachfolgende Tipps, so lässt sich die Gefahr von eingefrorenen Mülltonnen minimieren:

  • Gerade im Winter lieben die Mülltonnen Trockenfutter, denn nur nasses Material kann zum Festfrieren der Abfäl­le führen. Küchenabfälle sollte man zunächst gut abtropfen lassen und dann gut einpacken, bevor sie den Weg in die braune Tonne finden. Zum Einpacken können Zeitungspa­pier, Papiertüten von Metzger und Bäcker oder auch spezi­elle Bioabfalltüten aus Recyclingpapier verwendet werden. Plastiktüten, auch so genannte biologisch abbaubare, sind für die Biotonne im Landkreis Kitzingen aber tabu. Für Abfäl­le, die in der grauen Restabfalltonne landen, können Plastik­tüten dagegen hilfreich sein.
  • Nasses Laub oder feuchte Gartenabfälle fördern bei Mi­nusgraden das Festfrieren des gesamten Inhalts. Wenn mög­lich, sollte man deren Entsorgung auf später verschieben.
  • Besonders Bioabfälle nicht in der Tonne pressen. Locker eingefüllte Abfälle frieren weniger leicht fest.
  • Optimal wäre es, die Biotonne an einem frostgeschützten Platz (z.B. in der Garage) unterzustellen. Wer diese Möglich­keit hat, sollte sie auch nutzen.
  • Nach der Leerung sollte der Boden der Biotonne immer mit einigen Lagen Zeitungspapier oder einem Stück Karton bedeckt werden. Alternativ kann man auch zu Papiersäcken greifen, die die gesamte Tonne auskleiden. Die Säcke gibt es im Handel zu kaufen.

 

Wenn der Abfall dann doch einmal in der Mülltonne fest­friert, hilft nur noch ein Spaten oder ein vergleichbares Werkzeug weiter. Mit dem lockert man den Inhalt der Tonne auf, um zu gewährleisten, dass der Abfallbehälter vollständig geleert werden kann. Das Abfuhrpersonal kann diese Arbeit nicht leisten.

 

Jeder Schüttvorgang zählt

Pro Abfuhrtag werden im Landkreis Kitzingen rund 3.500 Mülltonnen ins Müllfahrzeug gekippt. Wenn sich dabei aber die Biotonne - und ebenso die Restabfalltonne - aufgrund festgefrorener oder eingestampfter Abfälle nicht oder nicht vollständig leeren lässt, so wird dieser Schüttvorgang den­noch gezählt. Ein Anspruch auf eine kostenlose Nachleerung besteht in diesem Fall nicht.

 

Beherzigt man einige winterfeste Abfalltipps, dann klappt die Müllabfuhr auch in der kalten Jahreszeit.

 

Foto zu Meldung: Wenn der Müll vor Kälte eine Gänsehaut bekommt...

Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien!

(02.12.2013)

Die Schüler der Andenschule Bogota (Kolumbien) wollen gerne einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) als „Kind auf Zeit" aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit" den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantasti­schem Heimatland aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka"? Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild der Welt von Kolumbien nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolum­bianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr po­tentielles „Kind auf Zeit" ist schulpflichtig und soll die zu ihrer Wohnung nächstliegende Schule besuchen (Gymnasi­um oder Realschule). Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 26. April bis zum Sonntag, den 13. Juli 2014. Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, besteht die Möglichkeit für einen Gegenbesuch. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internati­onale Servicestelle für Auslandsschulen Humboldteum e.V., Geschäftsstelle, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, e-mail: ute.borger@humboldteum.com

Foto zu Meldung: Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien!

Information zum SEPA - Lastschriftmandat

(02.12.2013)

TERMIN: 1. Februar 2014

 

Mit der Einführung von SEPA verändert sich zum 1. Februar 2014 der bargeldlose Zahlungsverkehr in Deutschland. Aus diesem Grund müssen auch wir den Zahlungsverkehr gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf dieses neue und europaweit einheitliche Verfahren umstellen.

Dies bedeutet, dass wir für das Lastschriftverfahren neue Lastschriftermächtigungen (=SEPA-Lastschriftmandat) benö­tigen.

Mit dem Ihnen zugehenden Vordruck können Sie, für die von Ihnen auswählbaren Forderungen, einen SEPA-Last- schrifteinzug erteilen. Die erforderliche „Gläubiger-ID" und „Mandatsreferenz" ist in dem Vordruck bereits enthalten. Mit Ihrer Unterschrift gestatten Sie das neue SEPA -Lastschriftver­fahren.

Bitte senden Sie den Vordruck bis spätestens 16. Dezember 2013 per Brief an die angegebene Adresse zurück. Ein Ver­sand als Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.

 

WICHTIG:

Ab 1. Februar 2014 dürfen wir unsere Forderungen ohne ein gültiges Lastschriftmandat nicht mehr abbuchen. Sie müssten dann die Forderungen termingerecht selbst über­weisen. Eine eventuell bereits früher erteilte Einzugsermächti­gung nach nationalem Recht hat ab 1. Februar 2014 keine Rechtswirkung mehr.

 

Nächstes Kulturwegtreffen

(02.12.2013)

Nächstes Kulturwegtreffen findet am Donnerstag, 12.12.2013 im FFW-Haus Kaltensondheim statt

Uhrzeit: 20:00 Uhr

Gertholzvergabe Gemeindewald

(02.12.2013)

Die Gertholzvergabe in Kaltensondheim findet am 07.12.2013 um 10.00 Uhr statt. Treffpunkt Niederholz, Sulzfelder Weg. Gertholzberechtigte, die zur Vergabe nicht anwesend sind, können eine andere Person mit ihrer Vertretung beauftragen. Soweit weder Rechtler noch Vertreter anwesend sind, ent­scheidet das Los über die Vergabe unter den anwesenden Gertholzberechtigten.

 

Renate Zirndt

Erste Bürgermeisterin

Grüngutbehälter auf den Friedhöfen

(02.12.2013)

In den Grüngutbehältern dürfen nur abgeräumte Blumen von den gräbern entsorgt werden. bitte nutzen Sie für aus­gebrannte grablichter und leere Plastikblumentöpfe oder Steckschwämme den Abfallbehälter des sog. gelbes Sackes. In die grüngutbehälter gehört auch kein Rasenschnitt aus Privatgärten!

Sprechstunden zwischen den Jahren entfallen

(02.12.2013)

In der Zeit vom 19.12.2013 bis 02.01.2014 finden keine Amtsstunden der Ersten Bürgermeisterin in den Rathäusern statt.

Neuer Kindergartenbus

(05.11.2013)

Auch in Zukunft ist der Transport der Kinder aus den Ortsteilen Biebelried und Kaltensondheim in den Kindergarten in Westheim gewährleistet. Am 10. Oktober übergab Bürgermeisterin Renate Zirndt den Schlüssel für den neuen Kindergartenbus an die beiden Fahrerinnen Karin Krug und Anna Michel (von links), die im wöchentlichen Wechsel den Fahrdienst leisten. Im Vorfeld war sich der Cemeinderat schnell einig: Der Service Kindergartenbus wird weiter angeboten, auch wenn das bislang eingesetzte Fahrzeug altersbedingt ersetzt werden musste. Der neue Bus dient nicht nur dazu, die Kinder allmorgendlich in den Kindergarten in Westheim und später wieder nach Biebelried und Kaltensondheim zu fahren: Abends und an den Wochenenden steht das Fahrzeug auch den örtlichen Vereinen zur Verfügung.

 

Text und Foto: Haaß

Foto zu Meldung: Neuer Kindergartenbus

Bastelaktion Laterne

(05.11.2013)

Zur Gemeinschaftsaktion Laternenbasteln der Bastelkinder und der Kaltensondheimer Krabbelgruppe trafen sich am 19. Oktober 20 bastelwütige Kinder, Mütter und Krabbelkindermamas in geselliger Runde im Feuerwehrhaus Kalten-sondheim. Wie immer hat es allen wieder viel Spaß gemacht und es sind wirklich schöne Werke entstanden.

Da es momentan wieder recht viele Kinder im Dorf gibt, wird am 09.11.2013 ein Martinsumzug in Kaltensondheim veranstaltet.

Text und Foto: Elisabeth Hager

Foto zu Meldung: Bastelaktion Laterne

Verpachtung Kleingarten

(12.10.2013)

Die Gemeinde Biebelried verpachtet ab dem 1. November

1 Kleingarten in Kaltensondheim (75 m2)

4 Euro Jahrespacht

Anfragen bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Herrn Freudenberg (Tel: 09321/9166-201) oder direkt an die Erste Bürgermeisterin Zirndt.

Foto zu Meldung: Verpachtung Kleingarten

Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung 2014

(12.10.2013)

Der Anmeldeschluss für die schriftliche Fischerprüfung ist der 01. Dezember 2013.

Die Anmeldung zur Prüfung ist Online im Internet unter www.fischerpruefung.bayern.de möglich.

Wichtig: Anmeldebestätigung und Rechnung ausdrucken! Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Tel. Nr. 0931/414455.

Nur wenn Sie die Prüfungsgebühr in Höhe von 30,-- € fristgerecht bis 15. Dezember 2013 an die Staatsoberkasse Bayern überweisen, können Sie an der Prüfung teilnehmen! Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung.

Die Teilnahme an der Prüfung setzt den Besuch eines Vorbereitungslehrganges voraus. Ohne Vorbereitungslehrgang ist eine Teilnahme nicht möglich!

 

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang

An folgenden Orten bieten wir Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischerprüfung 2014 unter Aufsicht eines Ausbilders mit der staatlichen Qualifikation an:

Sulzbach am Main, Omersbach im Kahlgrund, Schweinfurt, Giebelstadt, Karlstadt, Stadtschwarzach, Poppenlauer, Zell am Main, Hammelburg.

Bei diesen Kursen beträgt die Unterrichtszeit in der Regel 3-4 Stunden je Unterrichtstag.

Die Teilnahmegebühr beträgt 180,-- € (einschließlich Schulungsmaterial).

Sonderkurs: Trennfeld-Intensiv

Der Sonderkurs findet in Trennfeld statt. Der Kurs dauert 1 Woche. Die Unterrichtszeit beträgt 6 Stunden je Unterrichtstag. Die Teilnahmegebühr beträgt 280,-- € (einschließlich Schulungsmaterial).

Die Teilnahmegebühr für den Vorbereitungslehrgang überweisen Sie bitte an folgende Bankverbindung:

Sparkasse Mainfranken Würzburg,

Kto.Nr. 54999, BLZ 790 50 000

Nach Eingang der Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang und der Teilnahmegebühr wird den Teilnehmern ein Teilnehmerausweis zugesandt. Das Schulungsmaterial wird bei Lehrgangsbeginn vom Lehrgangsleiter ausgehändigt.

Bitte beachten Sie auch etwaige Terminänderungen innerhalb Ihres Kurses!

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fischereiverband Unterfranken.

Foto zu Meldung: Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung 2014

LAUFend dem Krebs vorbeugen und die Behandlung unterstützen

(12.10.2013)

- Vortrag zur Initiative Gesund.Leben.Bayern. Aktiv gegen Krebs -

 

Veranstalter: Landratsamt – Gesundheitsamt Kitzingen in Kooperation mit der Volkshochschule Kitzingen

 

Mittwoch, 6. November 2013, 19:00 Uhr Alte Synagoge Kitzingen, Landwehrstr. 1

 

 

Fast die Hälfte aller Frauen und Männer müssen im Laufe ihres Lebens damit rechnen, an Krebs zu erkranken. Erfreulicherweise können durch eine verbesserte Diagnostik und Therapie immer mehr Menschen die Krebserkrankung überleben. In diesem Zusammenhang rücken Sport und Bewegung als präventive, aber auch als therapiebegleitende Maßnahme immer mehr in den Focus.

Eine besonders geeignete Methode ist der langsame Dauerlauf. Er hat eine therapeutische Breitbandwirkung, d. h. er stärkt nicht nur den Körper, sondern verbessert auch in hohem Maße das seelische und soziale Wohlbefinden. Die Möglichkeiten und vor allem psychischen Auswirkungen des therapeutischen Laufens sowie die dabei zu beachtenden Regeln werden in dem Vortrag dargestellt.

Referent: Prof. Dr. Bartmann, Psychologischer Psychotherapeut, Supervisor für Verhaltenstherapie, Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, insbesondere auf den Gebieten des therapeutischen Laufens, z. B. „Laufen und Joggen für die Psyche" und der Abhängigkeiten.

 

Eintritt frei, ohne Anmeldung

Das Angebot einer Laufgruppe mit professioneller Anleitung besteht bei ausreichender Teilnehmerzahl.


 

Foto zu Meldung: LAUFend dem Krebs vorbeugen und die Behandlung unterstützen

Winterdienst der Gemeinde Biebelried

(12.10.2013)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Abstellen oder Par­ken Ihrer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für unser Räumfahrzeug erforderlich ist.

Wird diese Durchfahrtsbreite unterschritten, kann kein Winterdienst erfolgen. Denken Sie bei Schnee und Eis auch an die Durchfahrtsmög­lichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie an die Müllfahrzeuge.

Foto zu Meldung: Winterdienst der Gemeinde Biebelried

Aktion Ferienpass am 06.09.2013

(12.10.2013)

Die Aktion stand unter dem Motto „Backen wie zu Omas Zeiten“. Im Mittelpunkt stand das neu errichtete Backhaus der Freiwilligen Feuerwehr Kaltensondheim. Mit großer Be­geisterung bereiteten die 14 Kinder aus den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pizza und Apfelkuchen zu. Nach­dem die Funktionsweise des Backhauses von Udo Hager er­klärt wurde und die Kinder dies interessiert in Augenschein genommen hatten, ging es weiter mit der Herstellung eines pikanten und eines süßen Hefeteigs. Gudrun Hager und Tochter Verena leiteten die Kinder an, die nach Herzenslust und eigenem Geschmack ihre Pizza belegen durften. Be­sonders spannend war das Einschießen der Pizzen in den Backofen. Während die Pizzen im Ofen knusprig wurden, erzählte Gudrun Hager aus früheren Zeiten, in denen ge­meinschaftliches Backen im Backhaus üblich war. Die klei­nen Bäckerinnen und Bäckern hatten viel Spaß beim Her­stellen und guten Appetit beim gemeinsamen Essen ihrer Pizzen. Bei sommerlichen Temperaturen fand auch das Eis der Bürgermeisterin Renate Zirndt dankbare Abnehmer.

 

Fotos: Hager, Text: Zirndt

Foto zu Meldung: Aktion Ferienpass am 06.09.2013

Häckselaktion im Herbst 2013

(12.10.2013)

Biebelried, Westheim, Kaltensondheim am 14.10. / 15.10. und 16.10.2013 Beginn zwischen 8.00 Uhr und 8.30 Uhr

Taschengeldbörse

(12.10.2013)

Sie suchen Hilfe in Haus und Garten, einen Babysitter aus Ihrer Nähe oder benötigen Jemanden, der mal mit anpackt? Sie können sich vorstellen, dafür einen Jugendlichen zu en­gagieren?

Die Taschengeldbörse der Stadt Kitzingen vermittelt Jugend­liche im Alter von 14-17 Jahren für  5 €/pro Std. aus Ihrer Nähe. Interesse?

 

Kontakt unter:

Taschengeldbörse

Stadt Kitzingen

09321/2 44 09

freizeit@kitzingen.info

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in Theilheim und Biebelried

(12.10.2013)

Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwal­tung), vertreten durch die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Würzburg, beabsichtigt ab 01.11.2013 die Ver­pachtung nachfolgender Grundstücke bzw. Teilflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung, für die Dauer eines Jahres, mit automatischer Verlängerung um jeweils 1 Jahr. EU-Zahlungsansprüche sind nicht vorhanden.

 

Gemarkung Theilheim
Flst. (neu) 901 0,1966 ha, Ackerzahl 26
Flst. (neu) 903 0,1832 ha, Ackerzahl 29
Flst. (neu) 5524, süd-östl. Teilfläche, ca. 0,6674 ha, Ackerzahl 35 – 38
Flst. (neu) 5550, Teilfläche, ca. 0,5164 ha, Ackerzahl ca. 71
Flst. (neu) 5569 0,7639 ha, Ackerzahl 49
Flst. 820, östl. Teilfläche (Restfläche) ca. 0,31 ha, Ackerzahl 34 - 43

 

Gemarkung Biebelried
Flst. (neu) 9309, Teilfläche ca. 1,0246 ha

 

Einzelne Grundstücke bzw. Teilflächen davon wurden während
der Bauzeit zum 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 vorübergehend
zur Bodenablagerung usw. genutzt. Eine Flächenbesichtigung
vor Angebotsabgabe wird daher empfohlen.

 

Pläne, aus denen die zu verpachtenden Flächen (farblich
markiert) ersichtlich sind, liegen bei den Gemeinden Theilheim
(Rathaus, während der allgemeinen Sprechstunden)
und Biebelried, (Rathaus, jeweils Donnerstag von 19.00 –
19.40 Uhr) zur Einsicht aus.
Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit dem höchsten Angebot
pro Flurstück.
Interessierte Landwirte sollten ihr schriftliches Angebot
(Pachtpreis in € pro ha) bis zum 11.10.2013 an die Autobahndirektion
Nordbayern, Dienststelle Würzburg, Ludwigkai
4, 97072 Würzburg, richten. Rückfragen bitte an Herrn
Amthor, Tel. 0931/7945-353; Fax: 0931/7945-220.

Leinenpflicht!

(12.10.2013)

Liebe Hundebesitzer! Bitte beachten Sie, dass im gesamte Ortsgebiet der Gemeinde Biebelried, sowie den Ortsteilen Kaltensondheim und Westheim für alle Hunde ab 50 cm Schulterhöhe absolute Leinenpflicht besteht! (§ 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 der VO über das Halten von Hunden)

Hinweis der Gemeinde zur Reinigung und Reinhalten von Straßen und Gehwegen

(12.10.2013)

Nach der Satzung der Gemeinde haben Anlieger Gehwege und Fahrbahnen nach Bedarf zu kehren, sowie Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen. Gras und Unkraut, das aus Ritzen oder Rissen wächst, ist ebenfalls zu entfernen.

VR Model-Wettbewerb

(03.09.2013)

Die Teilnahme am VR Model-Wettbewerb „Meine Bank gehört mir" hat Ute Mulzer und ihrem Team der Westheimer Landfrauen Spaß gemacht. Ihr Wettbewerbsfoto kam zwar nicht in die engere Wahl für die Großflächenplakate der Werbekampagne. Dennoch können sich die Westheimer über eine neue Sitzgelegenheit auf der Grünfläche in Richtung Biebelried freuen. Der Prokurist und Bereichsleiter Vertrieb und Marketing der VR-Bank, Franz-Josef Hartlieb, belohnte die Teilnahme der Westheimer Landfrauen mit der bunten Bank. Zur Einweihung am 25. August spielte das Wet­ter nicht mit, so dass die kleine Feierstunde mit der Bürger­meisterin ins Rathaus verlegt wurde.

 

Foto zu Meldung: VR Model-Wettbewerb

Asbestentsorgung

(03.09.2013)

Die Abfallberater informieren:

Vorsicht !...beim Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen

Auf vielen Dächern oder an so manchen Häusern sind sie zu sehen: asbesthaltige Wellplatten und asbesthaltige Hausver­kleidungen.

Leider ist oft ein teils noch recht sorgloser Umgang mit die­sen Baustoffen zu beobachten. Durch unsachgemäße Be­arbeitung oder Beschädigung von asbesthaltigem Material können und werden die feinen Fasern freigesetzt und stellen dann ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Die sehr spitzen Fa­sern können beim Einatmen zu schweren Verletzungen von Lunge und Zwerchfell führen. Als Folge können Atemwegs­entzündungen und Krebserkrankungen auftreten. Asbest wird heute in die höchste Gefährdungskategorie der Krebs erzeugenden Stoffe eingestuft.

 

Der richtige Umgang!

Beim Umgang - und hier insbesondere beim Abbau - von asbesthaltigen Baustoffen sind in den Bereichen Technik, Organisation und Personal entsprechende Schutz- und Vor­sorgemaßnahme zu ergreifen. So will es die Gefahrstoffver­ordnung und die Technischen Regeln Asbest (TRGS 519). Dementsprechend demontierte Asbestprodukte müssen in jedem Fall zeitnah und ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie dürfen weder (zwischen-)gelagert, noch veräußert oder wei­terverwendet werden. Informationen zum Abbau und zum richtigen Umgang mit Asbestprodukten gibt es unter www. abfallratgeber.bayern.de sowie bei der Gewerbeaufsicht Würzburg, Tel. (0931) 38018-30. Auch die Abfallberater am Landratsamt helfen gerne weiter.

 

Wohin mit diesem Material?

Hier gibt es verschiedene Abgabemöglichkeiten. Die Abfall­berater am Landratsamt nennen Ihnen die Annahmebedin­gungen und Annahmestellen in der Region.

ABER: In keinem Fall darf asbesthaltiges Material auf eine Bauschuttdeponie im Landkreis. Sind diese Baustoffe jedoch frei von Asbest, so muss eine Ablagerung auf einer Bau­schuttdeponie vorab mit dem Landratsamt abgestimmt wer­den. Erfolgt eine vorherige Abstimmung nicht, so wird das Deponiepersonal eine Ablagerung verweigern.

 

Noch Fragen?

Bei Fragen helfen wir gerne weiter. Kontakt: Tel. (09321) 928­1234, Fax (09321) 928-1299, E-Mail: abfall@kitzingen.

Foto zu Meldung: Asbestentsorgung

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

(03.09.2013)

Die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen bleibt an folgen­den Tagen wegen Wahlnacharbeiten und Umstellung der EDV geschlossen:

Montag, 16. September 2013 (Wahlnacharbeiten)

Mittwoch, 18.September bis einschließlich

Donnerstag, 19. September 2013 (Umstellung EDV)

Zwischen und nach den genannten Zeiten sind wir wieder wie gewohnt für Sie zu Erreichen!

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)

(03.09.2013)

Aufstellung einer 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von SO-Flächen Photovoltaik im Bereich Ur- zenwiese, OT Kaltensondheim und eines Vorhabenbezoge­nen Bebauungsplanes „SO (Sondergebiet) Solarpark Urzen- wiese Kaltensondheim" durch die Gemeinde Biebelried; Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

B E K A N N T M A C H U N G

An der Aufstellung einer 10. Änderung des Flächennutzungs­planes zur Darstellung von SO-Flächen Photovoltaik im Be­reich Urzenwiese, OT Kaltensondheim und eines vorhaben­bezogenen Bebauungsplanes „SO (Sondergebiet) Solarpark Urzenwiese Kaltensondheim" der Gemeinde Biebelried ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterschei­dende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Testfahrt Kulturweg

(03.08.2013)

Bei der Testfahrt des Kulturweges, der im September 2014 eröffnet werden soll, haben die Teilnehmer kleine Korrek­turen vorgenommen. Gut drei Stunden waren die Testfahrer bei bestem Wetter mit ihren Fahrrädern rund in und um die drei Ortsteile unterwegs.

Georg Leicht, der mit der Kutsche mit von der Partie war, nahm nach einem Drittel der Strecke einen Mitfahrer auf, an dessen Drahtesel die Bremse blockierte.

Die Route wurde geringfügig verändert und auf leichter mit dem Rad befahrbare neue Schotterwege verlegt. Ebenso wurde der Standort für das Panoramabild, auf dem alle drei Ortsteile gut zu sehen sind, neu gewählt.

Foto zu Meldung: Testfahrt Kulturweg

Ungarische Familie sammelt illegal

(03.08.2013)

„ Wir alles abholen, was Sie nicht brauchen"

In den vergangenen Wochen lagen im Landkreis Kitzingen immer wieder Wurfzettel in den Briefkästen mit dem Aufruf, eine Sammlung von Gebrauchsgegenständen einer unga­rischen Familie zu unterstützen. In mangelhaftem Deutsch werden Gegenstände aufgelistet, die im Rahmen einer Stra­ßensammlung abgeholt werden. Zwar wird für die jeweili­ge Gemeinde der genaue Tag und Zeitraum der Sammlung genannt, jedoch fehlen dem Aufruf jegliche Hinweise und Kontakt auf den oder die „Veranstalter".

 

Wer sammelt da eigentlich?

„Jeder sollte sich darauf verlassen können, dass die bereit gestellten Gegenstände auch dem Zweck zugutekommen, zu dem sie gespendet werden. Sammlungen in dieser Art und Weise sind genehmigungspflichtig", so die Abfallberater am Landratsamt Kitzingen. Für die von der ungarischen Fa­milie angekündigten Sammlungen liegen und lagen jedoch keine Genehmigungen vor.

Manche Bürger sind durchaus froh, alte Sachen auf diesem Wege loszuwerden. Werden die bereitgestellten Gegen­stände allerdings nicht abgeholt, dann muss der Besitzer sie wieder reinholen. Aber auch wenn alles mitgenommen wird, finden sich leider dann immer wieder die nicht ver­wertbaren Anteile „irgendwo auf Parkplätzen oder in der freien Natur", so die Abfallberater. Besonders problematisch ist der ElektroSchrott. Der gilt aufgrund seiner vielfältigen Zusammensetzung grundsätzlich als gefährlicher Abfall, der
auf besondere Weise entsorgt werden muss.

 

Appell der Abfallberater

Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn auf den Wurfzetteln weder Name noch Telefonnummer der Sammler zu erkennen sind. Die Abfallberater appellieren daher, sich an diesen Sammlungen nicht zu beteiligen.

Landen Aufrufe zum Sammeln von Gebrauchsgegenständen im Briefkasten, so sollten immer auch der Name mit Ad­resse und Telefonnummer des Sammlers zu erkennen sein. Wenn nicht, dann ist besondere Vorsicht geboten.

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Beratungsstelle Frau & Beruf kostenlose Bera­tung für alle Frauen

(03.08.2013)

Die Beratungsstelle Frau und Beruf steht Frauen beim Wie­dereinstieg in den Beruf oder bei der beruflichen Neuorientierung zur Seite. Gerade für Frauen ist der Weg zurück ins Berufsleben oft voller Hürden. Hier steht allen Frauen aus dem Landkreis Kitzingen die Beratungsstelle Frau & Beruf als zuverlässiger Partner zur Seite.

 

Die Beratungsstelle hilft berufstätigen Frauen, die eine neue berufliche Perspektive suchen oder Wiedereinsteigerinnen, die zurück in den Beruf möchten und sich zeitgleich aber auch um die Familie kümmern müssen. Gemeinsam mit den Beraterinnen können Frauen ihre beruflichen Vorstellungen konkretisieren und ihre Fähigkeiten und Stärken herausar­beiten um im Vorstellungsgespräch erfolgreich auftreten zu können. Zudem werden Chancen auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt, konkrete Einzelschritte entwickelt und verein­bart.

Das kostenfreie Angebot besteht weiterhin für Frauen aus dem Landkreis Kitzingen. Damit für jedes Beratungsgespräch ausreichend Zeit eingeplant werden kann ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Die Beratung findet im kleinen Sitzungssaal im Landrats­amt Kitzingen, Kaiserstr. 4 statt. Die nächsten Beratungstermine sind: 06.08.2013/ 10.09.2013/01.10.2013

 

Am 07.10.2013 bietet die Beratungsstelle einen eintägigen Workshop Überzeugend argumentieren auch im Job

im Gesundheitsamt Kitzingen, Alte Poststr. 6b an. Die erfah­rene Trainerin Anna-Daniela Pickel gibt Tipps, um Grundlagen der Kommunikation besser kennenzulernen, Mimik und Gestik bewusst einzusetzen, Redehemmungen abzubauen oder Gespräche gezielt zu steuern.

Die Teilnahmegebühr für den Workshop beträgt 25 Euro. Bei Vorlage eines aktuellen Arbeitslosengeldbescheides entfällt die Gebühr.

Die Beratungsstelle wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Bayerischen Staatsministerium kofinanziert. Ansprechpartner vor Ort ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Frau Elisabeth Schmitt, Tel.: 09321 /9285215.

Die Terminvergabe erfolgt über das Büro der Beratungsstelle Frau & Beruf in Bad Kissingen unter Telefon 0971 / 7236 -204. Informationen finden Sie auch auf www.frauundberuf-rsg.de.

 

Gemeinschaftsübung der Feuerwehren Biebelried, Kaltensondheim, Mainstockheim, Sulzfeld und Westheim am 15. Juni 2013

(28.06.2013)

6 Kinder und Jugendliche spielen im Pfarrgarten und Pfarrhaus Verstecken. Ein Kurzschluss im Keller löst ein Feuer aus, das sich schnell über das Treppenhaus ausbreitet. Zwei Kinder entdecken das Feuer und alarmieren die Feuerwehr. Die Situation ist brenzlig, denn die umliegenden Gebäude, das denkmalgeschützte Johanniterkastell, das Anwesen Hauptstr. 5 und das Rathaus sind durch Funkenflug gefährdet. Der Zugang zum Pfarrgarten ist verschlossen und Löschwasser über die Wasserleitung knapp. Dieses Szenario, das jederzeit in der Realität passieren kann, hat der Erste Kommandant der Feuerwehr Biebelried Matthias Manger seinen Kameraden aus der Gemeinde und Nachbarwehren als Aufgabe für die diesjährige Gemeinschaftsübung gestellt. die Mainstockheimer Wehrler rücken mit ihrer Drehleiter und retten die im ersten Stock des Pfarrhauses durch das Feuer eingeschlossenen Jugendlichen, während die anderen Feuerwehrleute die Ausweitung des Brandes auf die Nachbargebäude verhindern. Begleitet wurde die Übung von zahlreichen Zuschauern, die vom Einsatz der Feuerwehrler beeindruckt waren. Feuerwehrkommandant Manger war mit den Leistungen und der Zusammenarbeit zufrieden. Bürgermeisterin Renate Zirndt bedankte sich im Namen der Gemeinde mit Brotzeit und Getränken.

Foto zu Meldung: Gemeinschaftsübung der Feuerwehren Biebelried, Kaltensondheim, Mainstockheim, Sulzfeld und Westheim am 15. Juni 2013

Ferienpass 2013

(28.06.2013)

»Der Sonderverkauf für die Platzkarten vom Ferienpass findet dieses Jahr nur in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen am 20.07.13 von 11-14 Uhr statt. Außerdem können ab diesem Jahr auch Auswärtige die noch freien Platzkarten eine Woche vor der Veranstaltung mit 20% Aufpreis erwerben. Das Ferienpassprogramm wird am 12.07.13 fertiggestellt sein«.

Berufliche Perspektiven und was wichtig ist für die Zukunft - Tipps für den beruflichen Neustart - nicht nur für Frauen«

(28.06.2013)

Montag, 15.7.2013 Karl-Knauf-Halle, Iphofen, Schützenstraße 3, 97346 Iphofen von 9.00 bis 10.00 Uhr.

Mit Stil zum Erfolg: Das richtige Outfit (für Ihre Bewerbung) Ein gelungener erster Eindruck kann eine Eintrittskarte sein. Erfahren sie mehr über die gängigen Business-Dresscodes (z.B.: Wie leger oder formell sollte Ihr Outfit sein?), wie Sie stilsicher und authentisch auftreten und ihre Stärken sichtbar machen können.

 

Von 10.15 bis 11.15 Uhr

Wertschätzende Umgangsformen

Welche Rolle spielen Umgangsformen heute? Lernen Sie die Basics fürs Vorstellungsgespräch kennen und erfahren sie, wie sie Fettnäpfchen sicher umgehen und mit freundlicher Körpersprache und geeignetem Smalltalk Sympathiepunkte sammeln können. Annette Sax, Stilberaterin und Trainerin die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung ist nicht erforderlich.

Aktion »Handy, Laptop & Co. Clever entsorgen«

(28.06.2013)

Die Gemeinde Biebelried beteiligt sich an der Aktion des Freistaates Bayern zur Sammlung von alten Mobiltelefonen, Smartphones, Tablet-PCs, Netbooks und Laptops. In vielen Privathaushalten lagern noch viele »Schubladenhandys«, Smartphones und Notebooks, die oft im Hausmüll entsorgt werden, oder jahrelang aufbewahrt werden. All diese Geräte enthalten nicht nur Schadstoffe, sondern auch wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Palladium, die unsere Wirtschaft dringend benötigt. In der Zeit vom 6. Juni – 31. Juli 2013 können die oben genannten Altgeräte kostenlos im Rathaus Biebelried in der Sammelbox entsorgt werden. Helfen sie mit, die Umwelt zu schützen und Rohstoffe zu sichern! Eine Aktion des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit von Abteilung 7, Klimaschutz, technischer Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft. Projektleiter: Ministerialrat Otto Bischlager (Tel.: 089/9214-3541, E-Mail: otto.bischlager@stmug.bayern.de). Weitere Ansprechpartner: Christian Graf (Tel.: 089/9214-2355, E-Mail: christian.graf@stmug.bayern.de) und Heike Hermann (Tel.:089/9214-2278, E-Mail: heike.hermann@stmug.bayern.de)

Verpachtung des Lagerhauses in Westheim

(28.06.2013)

das Lagerhaus in Westheim (Am Lindelbacher tor) steht ab sofort zum Pachten zur Verfügung. interessenten mel- den sich bitte bis spätestens 15. Juli bei Herrn Freudenberg, 09321/9166-201; andreas.freudenberg@vgem-kitzingen.de

Einladung zum Theilheimatfest 2013

(03.06.2013)

Liebe Ortsbürgerinnen und Ortsbürger aus Kitzingen und Umgebung, als Nachbarn unserer Gemeinde Theilheim möchte ich Sie herzlich zum Theilheimatfest 2013 einladen. Am Sonntag, 30. Juni 2013, erwartet alle Besucherinnen und Besucher des Theilheimatfestes ein vielfältiges, abwechslungsreiches und attraktives Tagesprogramm. Mit einigen Beispielen aus dem Veranstaltungsprogramm möchte ich Sie schon heute einstimmen:

• Bei der »Theilheimer Fahnenparade« präsentieren wir auf der Showbühne besonders wertvolle Vereins- und Kirchenfahnen aus mehreren Jahrhunderten – Unikate, handgestickt und ausdrucksstark.

• Sie möchten mit dem E-Bike oder mit dem E-Mobil von Peugeot eine Testfahrt starten? Kein Problem, das Theilheimatfest bietet auch diese Gelegenheit!

• Liebhaber von Sportwagen aus den 50er, 60er und 70er Jahren sowie von alten Traktoren können bei diesem Fest echte Raritäten und erlesene Sammlerstücke bestaunen.

• Kleine Gäste sind eingeladen, ihr Geschick und ihr Reaktionsvermögen bei traditionellen Straßenspielen, wie »Kreisel peitschen« oder »Ochs am Berg« zu testen.

• Wer zieht wen über den Tisch? Sie sind zum unterhaltsamen Kräftemessen beim »Fingerhakeln« eingeladen.

• Sie sind ein Fan von Live-Musik? Standkonzerte, Soloauftritte und fetzige Partymusik sind geboten.

• Tierskulpturen, handgefertigt und aus Ton gebrannt, Fellarbeiten, kreative Filzarbeiten und vieles mehr können sie bewundern und auch erwerben.

• Der Zirkus »Allemallach« führt Sie und die Kinder in eine Welt der Akrobatik und Bewegungskünste.

Sich beim Theilheimatfest umschauen, neugierig sein, schlendern, diskutieren, nachfragen und staunen macht hungrig und durstig. An 22 Genussinseln erwarten sie schmackhafte und preisgünstige Angebote, wie die klassische fränkische Bratwurst vom Holzkohlegrill, feine Kuchen und Kaffee, Mittagessen im Pfarrheim, leckere Cocktails an der Strandbar, frische Säfte, beste Schoppen der Lage »Theilheimer Altenberg«, regionale Produkte unserer Partnergemeinde Vigolo Vattaro aus dem Trentino und vieles mehr.

Über fünfzig weitere hoch interessante Angebote warten auf sie beim Theilheimatfest 2013. Für Sie ist es nur ein »Katzensprung« nach Theilheim. Wir werden gute Gastgeber sein, das verspreche ich ihnen schon heute!

Mit freundlichen Grüßen Hubert Henig Erster Bürgermeister der Gemeinde Theilheim

Foto zu Meldung: Einladung zum Theilheimatfest 2013

Seniorennachmittag der Gemeinde am 28. April

(03.06.2013)

Moritz Kraus, Irene Schömig und Michael Manger haben den Service am Seniorennachmittag übernommen. Die Jugendfeuerwehr Biebelried freut sich über 140 Euro, die von den fleißigen Helfern gespendet wurde. Für musikalische Unterhaltung sorgte der Wiesenbronner 3 Klang. Hiltrud Manger hatte für die Senioren zwei nette Gedichte im Gepäck.

Foto zu Meldung: Seniorennachmittag der Gemeinde am 28. April

Ein Kulturweg für Biebelried – Vorankündigung

(03.06.2013)

Gemeinsam befahren wir die mögliche Trasse des kommenden europäischen Kulturweges in der Gemeinde Biebelried. Start ist am 6. Juli vor dem Hotel Leicht um 9.00 Uhr. In 4 Stunden wollen wir die Strecke befahren und uns ein Bild von der Biebelrieder, Westheimer und Kaltensondheimer Kulturlandschaft machen. Dabei sind Gerrit Himmelsbach und Tanja Mutz vom ASP/Institut an der Universität Würzburg.

Kommunale Abfallwirtschaft

(03.06.2013)

Zum 1. Juli 2013 ist die Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren für das Kalenderjahr 2013 (01.01.–31.12.2013) fällig. Das Landratsamt Kitzingen erinnert an die pünktliche Zahlung zu diesem Zeitpunkt.

Die Jahresbescheide vom 11.03.2013, bzw. später ergangene Gebührenbescheide, weisen den zum 1. Juli 2013 zu zahlenden Betrag aus (»Zahlungsbetrag zum 01.07.2013«). Sofern uns eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, findet sich ein entsprechender Hinweis auf dem Bescheid. In diesem Fall wird der fällige Betrag zum 1. Juli 2013 automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Für Selbstzahler sind auf dem Bescheid das Kassenzeichen und die Konten des Landkreises Kitzingen für die Überweisung (Konto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg, Konto-Nr. 42066506, BLZ 79050000 oder Konto bei der VR-Bank Kitzingen, Konto-Nr. 1933884, BLZ 79190000) angegeben.

Fragen zum Gebührenbescheid und fälligen Betrag beantworten die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Kitzingen gerne unter den Telefonnummern 09321/928-1202 (Frau Richmond) und 09321/928-1203 (Frau Koch).

Kulturweg - Befahrung der möglichen Strecke

(03.06.2013)

Gemeinsam befahren wir die mögliche Trasse des kommenden europäischen Kulturweges in der Gemeinde Biebelried. Start ist am 6. Juli vor dem Hotel Leicht um 9.00 Uhr. In 4 Stunden wollen wir die Strecke befahren und uns ein Bild von der Biebelrieder, Westheimer und Kaltensondheimer Kulturlandschaft machen. Dabei sind Gerrit Himmelsbach und Tanja Mutz vom ASP/Institut an der Universität Würzburg.

Foto zu Meldung: Kulturweg - Befahrung der möglichen Strecke

Änderung des Flächennutzungsplanes Kaltensondheim

(14.05.2013)

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Aufstellung einer

  • 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von SO-Flächen Photovoltaik im Bereich Urzenwiese, OT Kaltensondheim und eines
  • Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Urzen­wiese, Kaltensondheim"

jeweils durch die Gemeinde Biebelried (Antragssteller: Fa. BayWa r. e. Solar Projects GmbH);

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse

 

B E K A N N T M A C H U N G

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 26. März 2013 beschlossen, eine 10. Änderung des Flächennutzungs­planes aufzustellen.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Dar­stellung von Sondergebietsflächen Photovoltaik im Bereich Urzenwiese, OT Kaltensondheim (Flurnrn. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim) zum Inhalt haben.

Der Antragssteller Fa. BayWa r. e. Solar Projects GmbH be­absichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anla- ge (Solarpark) auf den Grundstücken Flurnr. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim.

 

Im Parallelverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungs­plans wird die Gemeinde Biebelried einen vorhabensbezo­genen Bebauungsplan „Solarpark Urzenwiese, Kaltensond­heim" aufstellen. Dieser Bebauungsplan hat die Ausweisung von Sondergebietsflächen SO Photovoltaik auf den Flurnrn. 348 und 408 der Gemarkung Kaltensondheim zum Inhalt.

Beide Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt sich wie folgt dar.

Die Bauleitplanung für das Solarpark-Vorhaben wird von der Fa. Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH und Steinbeis-Transferzentrum Geoinformations- und Landmanagement, Weikersheim, erstellt.

Sobald die weiteren voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Ge­legenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstel­lung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Gemeinde Biebelried Z i r n d t, Erste Bürgermeisterin

Osterbrunnen in Kaltensondheim und Westheim

(02.04.2013)

Bei eisiger Temperatur und strahlendem Sonnenschein schmückten die Kaltensondheimer Landfrauen am 16. März den Osterbrunnen am Plärrer.

 

Mit einem Gläschen Sekt, nach getaner Arbeit, stießen die Westheimer Landfrauen auf ihren gelungenen Osterbrunnen an.

 

Als Dankeschön für die Ortsverschönerung gab es eine Einladung der Landfrauen aus Kaltensondheim und Westheim am Nachmittag zu Kaffee und Kuchen ins Feuerwehrhaus von der Bürgermeisterin.

 

Fotos: Privat

Foto zu Meldung: Osterbrunnen in Kaltensondheim und Westheim

Termine für die Problemmüllabfuhr für die Gemeinde Biebelried

(02.04.2013)

Biebelried:    25.04.2013 von 11:45 – 12:15 Uhr am Sportheim

Kaltensondheim: 25.04.2013 von 13:45 14:15 Uhr am Ortsmitte, Dorfbrunnen

Westheim:   25.04.2013 von 13:00 – 13:30 Uhr am Rathausplatz

Einladung zum Seniorennachmittag der Gemeinde am 28. April 2013, 14h im Rathaussaal Biebelried

(02.04.2013)

Liebe Seniorinnen und Senioren,

wir laden Sie herzlich zum Seniorennachmittag der Gemeinde Biebelried ein.

Er findet am Sonntag, den 28. April 2013 ab 14 Uhr im Rathaussaal in Biebelried statt.

Für gute Unterhaltung und Stimmung sorgt der »Senbronner 3 Klang«. Freuen Sie sich mit uns auf kurzweiligen Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und Gesprächen.

Wie alljährlich wird die Fahrgelegenheit mit dem Gemeindebus angeboten: Abfahrt Kaltensondheim, Haltestelle Rathaus um 13:40 Uhr und Abfahrt Westheim am Rathaus 13:50 Uhr. Die Rückfahrt erfolgt gegen 17 Uhr.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin

Andrea Czech, Seniorenbeauftragte

Umfrage Krippen- und Kindergartenplätze

(03.03.2013)

Sehr geehrte Eltern,

 

die Gemeinde Biebelried  führt eine Elternumfrage durch, um die Anzahl der benötigten Krippen- und Kindergartenplätze für die nächsten Jahre zu ermitteln. Wir bitten Sie deshalb, an dieser Umfage bis zum 22.03.2013 teilzunehmen.  Bitte beantworten Sie die Fragen auch dann, wenn Sie keinen Betreuungsplatz in der Gemeinde Biebelried benötigen.

 

Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns heute schon ganz herzlich!

 

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Mit freundlichen Grüßen

 

Renate Zirndt

Erste Bürgermeisterin

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Flursäuberung in Kaltensondheim – Freiwillige finden viel Müll

(03.03.2013)

Trotz ungemütlich nasskaltem Wetter fanden sich am 16. Februar, pünktlich um neun Uhr, 18 Kaltensondheimer vor dem Feuerwehrhaus ein, um auch in diesem Jahr wieder die Flur rund um ihren Ortsteil zu säubern. Als sich die Teilnehmer gut zwei Stunden später wieder trafen, hatten sie auf dem Hänger des Bauhofs einen ganz Menge an unterschiedlichem Müll, darunter etliche Reifen, aber auch ein halber Computer und natürlich die Verpackungen von Fastfoodketten, gesammelt. Zum Dank gab’s von der Gemeinde eine deftige Brotzeit und warme Getränke.

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abfallwelt-App

(03.03.2013)

Zwei Monate nach der Erstveröffentlichung zählt die abfallwelt-App bereits mehr als 1.000 Nutzer. die Version 2.80 kommt mit neuen Funktionen und zusätzlichen Inhalten. Das Update wird automatisch über die Aktualisierungsfunktion des Apple- bzw. Google-Stores angeboten.

 

Neue Funktionen

»Wie oft habe ich dieses Jahr denn schon meine Mülltonne leeren lassen?« Keine unwichtige frage, da sich im Landkreis Kitzingen die Abfallgebühr auch nach der Zahl der in Anspruch genommenen Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne bemisst. Um hier die Übersicht zu behalten, musste man bisher eine Strichliste o.ä. führen. Für Nutzer der abfallwelt-App geht das jetzt deutlich bequemer.

Man wählt in der App einen Abfuhrtermin und kann mit einem Schieberegler markieren, ob man die Tonne an diesem tag hat leeren lassen. Über die Kalenderfunktion der App kann man bereits vergangene Abfuhrtermine jederzeit nachtragen. Das Leerungsprotokoll findet man in der App unter «Einstellungen». Es bietet einen schnellen Überblick, wie viele Abfuhren man bereits mitgenommen hat und wann diese stattgefunden haben.

Zu den weiteren neuen Funktionen zählt die Möglichkeit, im Newsbereich bestimmte Nachrichten auszublenden. Mit Hilfe einer interaktiven Anwendung kann man sich schnell und einfach zu den im Landkreis Kitzingen angebotenen Mülltonnengrößen und den dazugehörigen Abfallgebühren informieren. Wird man im Abfall-AbC nicht fündig, kann man der Kommunalen Abfallwirtschaft per Mail mitteilen, die gesuchte Abfallart in die Datenbank aufzunehmen.

 

Neue Inhalte

In der abfallwelt-App sind jetzt auch die öffentlichen Containerstandorte mit den Glas-, Dosen- und Schrottcontainern für alle Gemeinden im Landkreis hinterlegt. dazu lassen sich die Verkaufsstellen für Restabfall- und Grüngutsäcke sowie die Verteilstellen für Gelbe Säcke nachschlagen.

 

Download

Das Update wird automatisch über die Aktualisierungsfunktion des Stores angeboten. die abfallwelt-App kann kostenlos im Apple App store oder im Store Google Play heruntergeladen werden. die Downloadlinks und weitere Informationen zur App gibt es auch hier. Die App ist zudem im Internetportal GovApps gelistet, das von der beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik betrieben wird und beachtenswerte mobile Anwendungen, die von öffentlichen stellen herausgegeben werden, versammelt.

 

Schnell einsatzbereit

1. abfallwelt-App herunterladen, installieren und starten

2. Kostenlos anmelden (einmal registrieren und auf beliebig vielen mobilen Endgeräten nutzen)

3. Gemeinde und Ortsteil bzw. Straße auswählen

4. Abfallfilter einstellen

5. fertig

Flursäuberungsaktionen – Gewusst wie und wann! »Tour de Müll« am 12. Oktober

(03.03.2013)

Nicht nur der Wind hat an so manchen stellen Plastiktüten und Folien in Gräben und Hecken geblasen. Auch der Müll und Unrat, der von unbelehrbaren Zeitgenossen unachtsam oder ganz bewusst in die Landschaft geworfen wurde, kommt zum Vorschein. Wenn sich dann der Frühling ankündigt, entdecken viele Vereine und Verbände ihr Herz für die Natur. Doch ist das Frühjahr eigentlich der richtige Zeitpunkt für solche Sammlungen?

 

Der Herbst ist die beste Zeit

Der Zeitpunkt einer Flursäuberung ist entscheidend für den Wert der Aktion. Flursäuberungen sollten am besten im Herbst durchgeführt werden. Bereits Ende März brüten die ersten Vögel und die Vegetation ist im Begriff aufzukommen. Wer dann im Gebüsch nach Müll sucht, kann Vögel beim Brüten stören. Oft genügt schon eine halbe Stunde Abwesenheit der Elterntiere vom Nest, um das Gelege erkalten und absterben zu lassen. Auch die ersten frischen Pflanzentriebe, die besonders im Frühjahr empfindlich sind, können bei der Suche nach Unrat zertreten werden. Wenn trotzdem im Frühling gesammelt werden soll, dann sehr zeitig, so dass die Aktion bis spätestens Mitte März abgeschlossen ist. Später im Frühjahr stattfindende Sammelaktionen werden vom Landratsamt nicht mehr unterstützt.

 

Tour de Müll am 12. Oktober 2013

2011 fand mit großem Erfolg die erste landkreisweite »Tour de Müll« statt. In diesem Jahr wird die Aktion am Samstag, den 12. Oktober 2013, über die Bühne gehen. Ausführliche Informationen dazu werden noch rechtzeitig veröffentlicht.

 

Vielfältige Unterstützung – rechtzeitig melden

Flursäuberungsaktionen werden von der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen auf vielfältige Weise unterstützt. Gruppen, die eine Sammlung planen, sollten sich vorab mit den Abfallberatern am Landratsamt Kitzingen in Verbindung setzen. Ansprechpartner sind Frau Gabriele Richmond (Tel. 09321/928-1202) und Harald Heinritz (Tel. 09321/928-1206). die E-Mail-Adresse lautet: .

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Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Hundekot

(03.03.2013)

In letzter Zeit ist eine immer stärkere Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Hundekot festzustellen. Hierzu weisen wir auf folgendes hin: Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten zu betreten. Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hunde Ordnungswidrigkeiten darstellen.

Wir bitten daher alle Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass die landwirtschaftlichen Flächen insbesondere während Saat- und Erntezeit nicht durch Hundekot verunreinigt werden.

Wirtschafts- und Existenzgründerberatung

(03.03.2013)

Wirtschafts- und Existenzgründerberatung im Jahr 2013 durch die Aktivsenioren im Landratsamt Kitzingen.

 

Hier die Termine für 2013:

20.03.2013, 17.04.2013, 15.05.2013, 19.06.2013, 17.07.2013, 21.08.2013, 18.09.2013, 16.10.2013, 20.11.2013, 18.12.0213, 15.01.2014

Uhrzeit jeweils von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Ansprechpartner für Terminvereinbarungen:

Roland Eckert

Landratsamt Kitzingen

Tel.: 09321/928-1100

Fax: 09321/928-1199

E-Mail:

Hilfe gesucht?

(03.03.2013)

Sie suchen Hilfe im Garten oder Haushalt, einen Babysitter aus Ihrer Nähe oder benötigen Jemanden, der mal mit anpackt? Sie können sich vorstellen, dafür einen Jugendlichen zu engagieren? Die Taschengeldbörse der Stadt Kitzingen vermittelt Jugendliche im Alter von 14–17 Jahren für 5 €/std. aus Ihrer Nähe. Kontakt unter:

 

Taschengeldbörse »Freizeit«

Jugendarbeit Stadt Kitzingen

Schrannenstraße 35

97318 Kitzingen

Tel.: 09321/24409

E-Mail:

Ein Kulturweg für Biebelried

(03.03.2013)

Einladung zum Treffen am 5. März, 20 Uhr Rathaus Biebelried. Am 5. März 2013 findet das nächste Treffen zum Kulturweg im Rathaus Biebelried statt. Auf Ihr Kommen freuen sich Dr. Gerrit Himmelsbach und Renate Zirndt.

Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

(04.02.2013)

Am 15. Mai 2013 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig. Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Zah­lungen fristgerecht vom Konto abgebucht. Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steu­erbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemein­de Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (BLZ 791 900 00, Kto.Nr. 900281) zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.

Zeichen- und Aquarellkurs

(04.02.2013)

Grundlagentechniken des Zeichnens, der Aquarellmalerei und des perspektivischen Malens. Farbe Licht und Wasser geben der Aquarellmalerei seine Leichtigkeit und Frische! Im Rathaus, Biebelried, Montag 18–20 Uhr, Kursbeginn am 11.3.2013 – 6 Abende. Anmeldung bis 3.3.2013 bei Reinhold Müller unter 01733145255 oder Mail:

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Neujahrsempfang – Ehrenamtliches Engagement gewürdigt

(04.02.2013)

Einen Überblick über die aktuellen Daten der Gemeinde, die Möglichkeit der örtlichen Vereine sich vorzustellen, aber auch die Ehrung besonderer Leistungen von Bürgern: so gestaltete sich der Neujahrempfang am 13. Januar im Kaltensondheimer Feuerwehrhaus. Bei insgesamt 1342 Einwohnern hat Biebelried mit 89 Zuzügen und 85 Wegzügen in diesem Bereich eine positive Bilanz. Besonders freue sich die Gemeinde, so die Bürgermeisterin, wenn Familien mit kleinen Kindern sich hier niederlassen. Denn nur so könne der Bestand von Kindergarten und Schule gesichert werden.

Wichtig für die Gemeinde ist das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürger. Das soll nicht nur im stillen wahrgenommen werden, die Gemeinde will diesen Einsatz für die Allgemeinheit würdigen und in der Öffentlichkeit zeigen. Das gelte nicht nur für ehrenamtliche Tätigkeit für das Gemeinwohl, auch besondere Leistungen im Sport, in der Schul- und Berufsausbildung werden anerkannt und sollen beim Empfang gewürdigt werden. »Es ist keine Wertung der Gemeinde, wer der Beste ist, sondern eine gebührende Wertschätzung der Leistung und des Engagements«, so die Bürgermeisterin. Vor den Ehrungen wurde Augustin Keppner aus dem Amt des Gemeindeboten für Kaltensondheim verabschiedet, das er fast zehn Jahre zuverlässig ausgeübt hatte. Für ihre besonderen schulischen Leistungen wurden Christine Kraus, Eva Meyer, Stephanie Reusch sowie Martin und Theresa Weberbauer aus Biebelried geehrt. Birgit Kraus war sechs Jahre lang die örtliche Beauftragte der Teilnehmerschaft Biebelried für die Dorferneuerung. Seit 1991 ist Alois Kraus Ortsobmann des Bauernverbands für Biebelried, seit 2007 Kreisobmann und seit 1990 Vorsitzender der Jagdgenossenschaft. Erhard Mauder hat bereits zum 26. Mal das deutsche Sportabzeichen abgelegt. Dank Ihres Engagements gibt es seit 1983 in Kaltensondheim einen bestens organisierten Seniorentreff der Evangelischen Kirchengemeinde«, sagte die Bürgermeisterin über Thekla Schnauder und Marianne Neubert. Bei diesem treffen gehe es nicht nur um das gesellige Zusammensein, auch Sachthemen und Gymnastik für die ältere Generation und Ausflüge spielten eine Rolle. In die Ehrung bezog die Bürgermeisterin auch Manfred Schnauder mit ein. Seit über 50 Jahren engagiert sich Emil Roth für die Kirchengemeinde Biebelried, unter anderem als Lektor und Mitglied der Kirchenverwaltung. Von 1978 bis 2010 war er als Mesner tätig, 2012 erhielt er dafür das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten.

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95. Geburtstag Else Hager

(04.02.2013)

Die Jubilarin wurde am 14. Januar 1918 in Kaltensondheim als ältestes von zwei Kindern des Landwirtsehepaares Hager geboren. Nach dem Besuch der Schule in Kaltensondheim absolvierte sie die Hauswirtschaftsschule und eröffnete zusammen mit ihrer Mutter einen kleinen Kolonialwarenladen in einem Zimmer des elterlichen Bauernhauses in Kaltensondheim. 1960 entschloss sie sich, selbstständig einen eigenen und größeren Laden zu eröffnen und erwarb ein Anwesen in der Dorfmitte, in dem sie heute noch lebt. 1967 war es dann soweit: das Geschäft wurde eröffnet, kein Tante-Emma-Laden, sondern ein Selbstbedienungsladen, für die damalige Zeit alles andere, als eine Selbstverständlichkeit.

Über vier Jahrzehnte lang stand sie hinter der Ladenkasse und war für lange Zeit der Dorfmittelpunkt und Treffpunkt in ihrem Heimatort. Ladenschlusszeiten kannte sie dabei nicht: Wer am Sonntag noch eine Sahne für den Kuchen oder nach 18 Uhr etwas fürs Abendbrot brauchte, wurde immer bedient. Einmal sogar standen drei bewaffnete Burschen im Landen und erbeuteten bei diesem Überfall 150 Mark.

Am Ende erlag auch der Laden von Else Hager dem Trend der Zeit – es kamen nur noch wenige Stammkunden, Einkäufe wurden im Supermarkt in der Stadt erledigt. Erst im Alter von 91 Jahren schloss sie die Ladentüre für immer. Auf ihr Leben und auf die Zeit im Laden blickte sie bei ihrem Geburtstag gerne aber ohne Wehmut zurück. Fußball und Handball im Fernsehen, das ist heute mit das

Wichtigste für die rüstige Seniorin, da möchte sie kein Spiel versäumen. Zum Jubeltag begann die Gratulationstour bereits in der Früh um 10 Uhr und ebbte erst in den späten Nachmittagsstunden ab. Noch nicht einmal ihr Nickerchen zur Mittagszeit konnte Else Hager machen, was man ihr aber am Abend, als Bürgermeisterin Renate Zirndt die Glückwünsche der Gemeinde überbrachte, so gar nicht ansah. Tagsüber gratulierten viele Verwandte und Bekannte, Nachbarn, Pfarrer Thilo Koch und Altbürgermeister Wilhelm Kreuzer.

Text/Foto: Robert Haaß

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Bayerische Ehrenamtskarte

(04.02.2013)

Ab Januar wird nun auch im Landkreis Kitzingen die Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives Bürgerschaftliches Engagement. Die Karteninhaber/innen erhalten damit vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen, zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Ermäßigungen bei Besorgungen des täglichen Lebens. Die Akzeptanzstellen werden im Internet laufend aktualisiert. Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine und andere Organisationen beantragen.

Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen:

–       mindestens 16 Jahre alt sein

–       sich wöchentlich insgesamt mindestens fünf Stunden (durchschnittlich) engagieren bzw. 250 Stunden/Jahr

–       mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sein

–       im Landkreis Kitzingen wohnen

–       keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht.

Die Ehrenamtskarte ist 3 Jahre und nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gültig. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das Bürgerschaftliche Engagement aufgegeben wird, ist die Ehrenamtskarte der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement wieder zurückzugeben. Weiter Informationen und das Formular zur Beantragung finden sie auf www.kitzingen.de.

Der (nächste) Winter kommt bestimmt!

(04.02.2013)

Das Streu- und Räumfahrzeug der Gemeinde benötigt eine Mindestdurchfahrbreite von 3 Metern. Bitte halten sie an allen Straßen diese Durchfahrtsbreite frei! Insbesondere bei starkem Schneefall oder Glatteis. Soweit die Mindestdurchfahrtsbreite nicht vorhanden ist, kann diese Straße nicht gestreut oder geräumt werden.

Renate Zirndt, Bürgermeisterin

 

Einladung zur Flursäuberung 2013

(04.02.2013)

Einladung zur Flursäuberung in Kaltensondheim am Samstag, 16.02.2013, Treffpunkt Feuerwehrhaus um 9 Uhr. Auch in diesem Frühjahr wollen wir die Flur und Wegesränder rings um Kaltensondheim vom Müll befreien und freuen uns über jeden, der uns dabei unterstützen möchte. Die Gemeinde Biebelried ist der Veranstalter, so dass Versicherungsschutz für die Helfer besteht. Die Aktion wird von der Allgemeinen Bürgerliste (ABL) organisiert und findet bei fast jeder Witterung statt. Eine Verschiebung des Termins erfolgt durch Hinweis am Rathaus und am Feuerwehrhaus. Bitte auf zweckmäßige Kleidung und festes Schuhwerk achten. Bitte Arbeitshandschuhe mitbringen und soweit vorhanden, Warnwesten, Eimer und Abfallzangen. Im Feuerwehrhaus belohnt die Gemeinde die Sammler mit Brotzeit, Kuchen, Kaffee und Tee. Für die Vorbereitungen im Feuerwehrhaus sind Helfer ebenfalls herzlich willkommen. Für Rückfragen oder Helfer- bzw. Kuchenanmeldungen stehen zur Verfügung: Andrea Czech: 922922 und Robert Endres 7719.

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

(04.02.2013)

Im Zusammenhang mit den im Jahr 2013 stattfindenden Wahlen (Bundestagswahl, Landtagsund Bezirkswahlen) wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 31 Abs. 1 Satz 1 MeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 32 Abs. 1 Satz 2 MeldeG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3 MeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen: Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Friedrich-Ebert-str. 5, 97318 Kitzingen, Zimmer 15 /16 Frau Schreiber / Frau Leiste, 09321/9166-110 / -111

Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag: 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Infoveranstaltung zum Thema Straßenausbau-Beiträge

(04.02.2013)

Am 21.2.2013 um 20 Uhr findet im Feuerwehrhaus Kaltensondheim eine Veranstaltung zum Thema Straßenausbau-Beiträge statt.

Das Jahresprogramm 2013 des Kreisjugendrings Kitzingen ab sofort erhältlich!

(15.01.2013)

Termine des Kreisjugendrings Kitzingen von Januar bis April 2013

 

Gruppenleiter-Ausbildung (Juleica-Kurs) – ein Wochenendseminar und 7 Abendseminare

Wochenende: Freitag, 22. Februar, ab 17 Uhr und Samstag, 23. Februar 9-17:30 Uhr sowie jeweils mittwochs, 20. und 27. Februar, 06., 13., 20. März sowie 10. und 17. April, ab 19 Uhr im Paul-Eber-Haus, Kitzingen

 

Finanzierungsschulung für Kassenverantwortliche/Gruppenleiter                                        27. Februar, 19:30 Uhr im Paul-Eber-Haus, Kitzingen

 

Gitarrenkurs für Anfänger jeweils dienstags, 19. und  26. Februar, 05., 12. und 19. März sowie 09. April (6 Einheiten) jeweils von 18:30 – 19:15 Uhr in der KJR-Geschäftsstelle für interessierte Jugendliche ab 14 Jahren, junge Erwachsene sowie JugendgruppenleiterInnen

 

Gitarrenkurs für Fortgeschrittene jeweils dienstags, 19. und  26. Februar, 05., 12. und 19. März sowie 09. April (6 Einheiten) jeweils von 19:30 – 20:15 Uhr in der KJR-Geschäftsstelle für interessierte Jugendliche ab 14 Jahren, junge Erwachsene sowie JugendgruppenleiterInnen

 

Kinderkonzert mit Detlev Jöcker am Freitag, 01. März, Beginn: 16 Uhr (Einlass: 15:30 Uhr)   in der Mehrzweckhalle in Mainbernheim. Kartenvorverkauf im Ev. Jugendwerk KT, Praise Buchhandlung KT, Ev. Kindergarten Mainbernheim und KJR Kitzingen.

 

Klettertag für Kinder (7-10 J.) am Samstag, 09. März von 10 bis 13 Uhr im Kletterstudio Geiselwind .

 

Wen Do – Selbstsicherheitstraining für Mädchen (8–10 Jahren) gemeinsam mit Mutter, Tante, Oma oder einer anderen weiblichen Vertrauensperson am Samstag, 16. und Sonntag, 17. März, Beginn jeweils um 9.00 Uhr in der Sporthalle des Armin-Knab-Gymnasiums, Kitzingen

 

Sprachreise nach England/Bournemouth  für Jugendliche (13–18 J.), 23. März bis 06. April

 

Erlebnistage im Schnee in Inzell für Jugendliche (13-16 Jahren) vom 25. bis 30. März in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Sportjugend

 

Fahrt zur Musikmesse nach Frankfurt/M. am Samstag, 13. April für junge Menschen und Junggebliebene von 14 – 99 Jahre

 

Wen Do – Selbstsicherheitstraining für Mädchen (11–14 Jahren) – zweiteilig

1. Teil: Samstag, 13. April, ab 9 Uhr und Sonntag, 14. April, ab 9 Uhr

2. Teil: Freitag, 03. Mai, ab 15:30 Uhr und Samstag, 34. Mai, ab 9 Uhr

in der Sporthalle des Armin-Knab-Gymnasiums, Kitzingen

 

Spielfest-Seminar der bsj für Übungsleiter der Sportvereine, Gruppenleiter für Kinder- und Jugendgruppen und Jugendtreffs am Mittwoch, 17. April, 19 Uhr in der Sporthalle des Armin-Knab-Gymnasiums Kitzingen

 

Mut-Mach-Kurs für Jungs (10-12 Jahren) – zweiteilig

1. Teil: am Samstag, 20. und Sonntag, 21. April, Beginn jeweils 10 Uhr

2. Teil: am Samstag, 08. und Sonntag, 09. Juni, Beginn jeweils 10 Uhr in der Sporthalle des Armin-Knab-Gymnasiums, Kitzingen

 

Weitere Informationen auf: www.kjr-kitzingen.de

 

Auskunft und schriftliche Anmeldung:       

Kreisjugendring Kitzingen

Alte Poststr. 6, 97318 Kitzingen,                                             Tel.09321/5722 oder 09321/928 – 572;

Fax: 09321/25187

E-Mail:

 

Geschäftszeiten:                       

außerhalb der Ferienzeiten (oder nach Vereinbarung)

Montag – Freitag        10 - 12 Uhr

Montag – Donnerstag 14–16 Uhr

Dienstag geschlossen

Foto zu Meldung: Das Jahresprogramm 2013 des Kreisjugendrings Kitzingen ab sofort erhältlich!

Bürgerversammlungen der Gemeinde Biebelried

(09.01.2013)

Die Bürgerversammlungen der Gemeinde Biebelried finden am

  • Donnerstag, 31.01.2013 um 20:00 Uhr in Kaltensondheim
  • Montag, 04.02.2013 um 20:00 Uhr in Biebelried
  • Donnerstag, 14.02.2013 um 20:00 Uhr in Westheim

statt.

 

Hierzu sind alle Bürger herzlich eingeladen

[Einladung zu den Bürgerversammlungen]

Förderung der Breitbandversorgung

(28.12.2012)

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den Aufbau von Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten zu fördern. Förderziel ist die Versorgung von Gewerbetreibenden mit Bandbreiten von 50Mbit/s zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit für die Ortsteile Kaltensondheim und Westheim. Da der bedarf stichhaltig zu begründen ist, führt die Gemeinde eine Ist- und Bedarfsanalyse durch. Das entsprechende Formular lag dem Mitteilungsblatt Januar bei und steht auch online zur Verfügung. Wir bitten um Rückmeldung bis 31.01.2013

Gebrochene Bäume sicher fällen

(28.12.2012)

Mit Fortschreiten des Winters steigt die Gefahr des Schneebruchs. In den Waldbeständen bedingt durch die großen Mengen nassen Schnees brechen Bäume unter der Last ab oder entwurzeln. Sobald es die Witterung zulässt, müssen diese Bäume aufgearbeitet werden. Eine gefährliche Arbeit, die unbedingt in die Hände von Profis gehört! Besonders an- oder abgebrochene Wipfelstücke, die sich im Kronenraum verfangen haben und dort hängen geblieben sind, darf man nicht aus den Augen verlieren. Solche Baumspitzen können jederzeit herunterfallen und so Menschen bei der Arbeit verletzen. „Kontrollieren sie deshalb jetzt den Kronenraum ihres Waldes besonders gründlich, planen sie das Fällen dieser abgebrochenen Bäume sorgfältig und holen sie sich gegebenenfalls Unterstützung bei einem Fachmann“, rät die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LbG) Franken und Oberbayern betroffenen Waldbesitzern. Waldbauernvereinigungen, Forstbetriebsgemeinschaften oder Lohnunternehmer helfen beispielsweise gerne weiter. Das geringste Unfallrisiko birgt die Arbeit mit einem Harvester. Nur wer genug Sachverstand und die passende Ausrüstung für diese gefahrvolle Arbeit hat und wer sich auch gesundheitlich dazu in der Lage sieht kann die notwendigen Arbeiten selbst ausführen. Für diesen Personenkreis hat die LbG einige Tipps zusammengestellt:

• Arbeiten Sie nie alleine und nie unter hängen gebliebenen Wipfelstücken.

• Sinnvoll und weitgehend sicher ist es, wenn Sie vor dem Fällen die hängen gebliebenen Wipfelstücke durch eine Seilwinde oder einen Seilzug abziehen und zu Boden bringen.

• Wenn die Verbindung zwischen dem Stamm und der geknickten Krone noch stark ist, müssen die Bäume im 90-Grad-Winkel gefällt werden (siehe Skizze).

• Bedenken            Sie, dass sich wipfellose Bäume schlecht umkeilen lassen, da der Schwerpunkt wegen der fehlenden Kronenlast deutlich tiefer liegt. Hier gilt: Bruchleiste belassen und sie vor dem Fällschnitt im Mittelbereich durch einen Herzschnitt zu verkleinern. Verwenden sie dabei mehrere Keile und Nachsetzkeile dass Fällen wird wesentlich sicherer, wenn sie sich eines Seilzuges oder einer Seilwinde bedienen.

• Ein weiteres Problem ist, dass wipfellose Bäume nach dem Fällen häufig zurück schnellen. Legen Sie deshalb die Rückweiche sorgfältig fest, und sorgen sie dafür, dass sie frei von Stolperstellen ist, so dass sie unmittelbar nach dem Fällschnitt zurücktreten können. Fällen sie wipfellose Bäume nach Möglichkeit auch nicht über Stämmen oder über andere Hindernisse. Durch Schneedruck gebogene Bäume platzen beim Fällen mitunter auf und gefährden den Motorsägenführer. Die gründliche Beurteilung der Druck- und Zugverhältnisse am noch stehenden Stamm ist deshalb unerlässlich. Wählen sie immer die sicherste Fällmethode und sorgen sie auch hier dafür, dass der Motorsägenführer schnell zurückweichen kann.

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Klingelingeling die Post ist da...

(28.12.2012)

Seit Ende November dreht sich bei uns alles um den Beruf „der Postbote“. Angefangen hat es bei uns Wichteln mit einem geheimen Brief. Wir stellten uns die Frage, wie der Brief zu uns gekommen ist und haben uns dazu eine Bildergeschichte, wie ein Brief von A nach b kommt angesehen. Wir haben festgestellt, dass man auf den Umschlag die Adresse und den Absender schreibt und uns eine Adresse mal genauer angesehen. Eine Briefmarke muss man noch darauf kleben und dann kann der Brief in den Briefkasten geworfen werden und seine Reise beginnt. Ganz besonders viel Freude hat es uns bereitet selbst Briefe zu „schreiben“, Briefumschläge bunt anzumalen und diese in unseren selbst gebastelten Briefkasten zu werfen. Wir strolche haben uns mit den Aufgaben eines Postboten auseinander gesetzt und ein Gedicht über die Post gelernt. Sehr interessant fanden wir die Briefmarke, die wir uns ein bisschen näher betrachtet haben. Kennen sie noch das spiel „stille Post“? da kommen ganz schön lustige Sachen am Ende raus. zu Weihnachten haben wir einen Brief mit unseren Wünschen an das Christkind in Himmelstadt geschickt. Ein Vorschulkind hat sich z.b. gewünscht: „Ich mag einen John, der Traktor mit einem Frontlader und ein Armband. Ich wünsche mir, dass du nicht krank wirst, damit du weiter arbeiten kannst.“ Wir haben auch eine Weihnachtskarte für unsere Großeltern gebastelt. Herr Kleider – unser Postbote kam am 10. Dezember 2012 zu uns in den Kindergarten. Bei ihm konnten wir die Briefmarken für unsere Weihnachtspost kaufen. Wir hatten außerdem die Gelegenheit ihm all unsere Fragen zu stellen und uns seine Uniform genau anzusehen. Ein großes Dankeschön dafür an unseren Postboten!

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Neue abfallwelt - App erinnert an die Müllabfuhr

(28.12.2012)

Um ein Haar die Müllabfuhr verpasst? Mit der neuen abfallwelt - App für iOS und Android kann das nicht mehr passieren. Sie erinnert zuverlässig an alle Abfuhrtermine der Mülltonnen, des Gelben Sacks sowie auch an die Termine der mobilen Sammlungen für Problemabfälle, Reifen und Kunststoffe. Die App gibt es kostenlos für iPhone, iPad und iPod touch sowie für Smartphones und Tablets mit dem Betriebssystem Android. Die abfallwelt-App kann kostenlos im Apple App store oder im Store Google Play heruntergeladen werden.

Über 70 Prozent haben die elektronische Gesundheitskarte

(28.12.2012)

Nach aktueller Auswertung der AOK Bayern sind bereits über 70 Prozent ihrer Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestattet. Somit nutzen rund 3,1 von 4,3 Millionen AOK-Versicherten in Bayern die eGK. Die größte Krankenkasse im Freistaat erfüllt damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Quote zum 31.12.2012 vorzeitig. „Wir werden zum Jahresende einen Versorgungsgrad unserer Versicherten mit der eGK von rund 80 Prozent erreichen“, so Horst Keller, Direktor der AOK in Würzburg. Es zahle sich nun aus, dass die AOK frühzeitig ihre Versicherten angeschrieben und um die Einsendung des für die eGK notwendigen Bildes gebeten habe. Die neue Karte ersetzt nach dem Willen des Gesetzgebers schrittweise die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK).

Kaltensondheimer Kinderfasching

(28.12.2012)

Am 3. Februar ab 14.30 Uhr im Feuerwehrhaus Kaltensondheim. Es tanzt die Kindertanzgarde „KIKAG“ aus Kitzingen. Für Ihr leibliches Wohl wird bestens gesorgt.

Jagdgenossenschaft Biebelried informiert

(28.12.2012)

Die nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft findet am 14. Januar 2013 um 20 Uhr im Sportheim statt. Die Tagesordnung ist im Aushang ersichtlich.

Alois Kraus, Jagdvorsteher

Mädchenrealschule der Maria-Ward-Stiftung informiert

(28.12.2012)

„Übertritt in die Realschule“ (Jahrgangsstufe 5 – 10) Am Montag, 25. Februar 2013, findet um 19:00 Uhr im Turnsaal unserer Schule der Informationsabend statt. Interessierte Eltern, deren Tochter in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule oder in der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule ist, und die den Besuch einer Realschule anstreben, sind herzlich dazu eingeladen. Besonders für die Schülerinnen bieten wir am Samstag, 2. März 2013 von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr einen „Tag der offenen Tür“ an. Dabei erhalten sie Informationen über unser schulisches Angebot.

Annastraße 6, 97072 Würzburg, Tel. 0931/35594-26, Fax 0931/35594-44, , www.mws-wuerzburg.de

 

Peter Schreiner, Realschuldirektor i. K.

Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen informiert

(28.12.2012)

16. Berufsbörse

am 24.01.2012 von 15:00 bis 19:30 Uhr

25.01.2012 von 08:00 bis 12:30 Uhr

Ca. 80 Ausbildungsbetriebe und -einrichtungen stellen ihre Ausbildungsberufe und -möglichkeiten, im Schulhaus der Wirtschaftsschule, vor. Eingeladen sind alle interessierten Jugendlichen und ihre Eltern. Der Eintritt ist frei! Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen, Friedrich-bernbeckschule, Kaiserstraße 2, 97318 Kitzingen

Breitbandversorgung in Biebelried

(28.12.2012)

Die Versorgung des Ortsteils Biebelried mit DSL wurde durch die Gemeinde mitfinanziert und mittlerweile abgeschlossen. Es wurde bekannt, dass es bei Beauftragung der Telekom mit den höheren Bandbreiten zu Problemen gekommen ist und die schnellen Zugänge nicht zur Verfügung stehen. Bürger, die Schwierigkeiten bei der Anmeldung mit der Deutschen Telekom haben, werden gebeten, sich bei Frau Lohmann, 09321/9166-105 oder carina.lohmann@vgem-kitzingen, zu melden.

Mängelmeldung online

(28.12.2012)

Sie können der Gemeinde per Mail mitteilen, wenn der Kanaldeckel klappert, der Altglascontainer überquillt oder die Straßenbeleuchtung defekt ist. Besuchen sie hierfür unsere Rubrik „Service“.

Der (nächste) Winter kommt bestimmt!

(28.12.2012)

Das Streu- und Räumfahrzeug der Gemeinde benötigt eine Mindestdurchfahrbreite von 3 Metern. Bitte halten Sie an allen Sraßen diese Durchfahrtsbreite frei! Insbesondere bei starkem Schneefall oder Glatteis. Soweit die Mindestdurchfahrtsbreite nicht vorhanden ist, kann diese Straße nicht gestreut oder geräumt werden.

Renate Zirndt, Bürgermeisterin

Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“

(28.12.2012)

Die Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“ ist eine freiwillige „Mitmach-Aktion“ auf privaten Grundstücken. Ziel ist es, die Kulturlandschaft zu bereichern, die landespflegerischen Maßnahmen auf den gemeinschaftlichen und öffentlichen Flächen zu ergänzen und die Feldflur sowie die Ortsränder einzugrünen. Im Rahmen der Aktion werden den Teilnehmern Pflanzgut, Baumpfähle, Zaunmaterial und Vorrichtungen zum Schutz gegen Wildverbiss zur Verfügung gestellt. 90% der Kosten werden vom Freistaat Bayern bezuschusst und 10% müssen die Teilnehmer selbst finanzieren. Das Pflanzgut wird gemeinsam vom Verband für Ländliche Entwicklung ausgeschrieben und bestellt. Anträge für diese Aktion können beim örtlich beauftragten Herrn Friedrich Wolf, Westheim, Pfarrgasse 4, abgeholt werden. Die Liste der zur Verfügung stehenden Obstsorten liegt dem Antrag bei und wird im Amtskasten in Westheim ausgehängt. Die Anträge sollen bis Ende Januar beim örtlich beauftragten oder beim Amt für Ländliche Entwicklung, Zeller str. 40, 97082 Würzburg, eingegangen sein.

Karl-Heinz Göpfert, Baurat

Kanal-TV-Inspektion der Hausanschlüsse

(28.12.2012)

Kanal-TV-Inspektion der Hausanschlüsse

„Anfang 2013 wird in der Würzburger Straße und in der Kellerbergstraße in Biebelried eine Kanal-TV-Inspektion der Hausanschlüsse auf öffentlichem Grund durchgeführt. Im Rahmen dieser Kanalbefahrung haben die Anlieger die Möglichkeit, ihre Hausanschlussleitungen ab der Grundstücksgrenze auf Privatgrund auf eigene Kosten bis zum Haus inspizieren zu lassen. Hierfür fallen Kosten von ca. 250,00 EUR je Grundstück an. das Untersuchungsergebnis umfasst die Kanalinspektion mittels Satelittenkamera und eine Video-DVD inkl. Betrachtersoftware und Protokollierung. Interessenten können sich mit einem Auftragsvordruck bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Frau Lohmann, bis zum 31.01.2013 anmelden. Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-str. 5,97318 Kitzingen, Fax: 09321/9166-150, Mail

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mainstockheim

(28.12.2012)

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mainstockheim zur Darstellung einer Deponie der Deponieklasse DK 0 (Antragssteller: Fa. LZR GmbH);

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

BEKANNTMACHUNG

An der Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mainstockheim ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen ziele und zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (§ 3 Abs. 1 BauGb).

Deshalb werden in der Zeit vom 02. Januar 2013 bis 21. Januar 2013 in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, während der Dienststunden entsprechende Planunterlagen und Erläuterungen zu jedermanns Einsicht und zur Äußerung und Erörterung der Planung ausgelegt. Diese können im Internet auch unter www.vgem-kitzingen.de eingesehen werden. Die interessierten Bürger werden hiermit eingeladen, die Informationsmöglichkeit zu nutzen und sich zur Planung zu äußern.           

F u c h s, Erster Bürgermeister

Einladung an alle Bürger unserer Gemeinde

(28.12.2012)

Am 13. Januar 2013 findet ab 11 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Kaltensondheim der Neujahrsund Neubürgerempfang der Gemeinde Biebelried statt. Alle Bürger sind zu diesem Empfang, bei dem Gemeindebürger für besondere Verdienste geehrt werden, herzlich eingeladen.

Ich freue mich auf Ihr Kommen!

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin

Weihnachtsgrüße der Bürgermeisterin

(03.12.2012)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

Wieder geht ein Jahr zu Ende und viele von uns stellen sich die Frage, was uns 2012 gebracht hat. Unsere Blickwinkel sind dabei sicherlich unterschiedlich. Für einige haben die privaten Erfahrungen oder beruflichen Entwicklungen das vergangene Jahr geprägt, andere werden besondere Ereignisse in der Welt beim Rückblick auf 2012 in Erinnerung behalten.

Auch im Bürgermeisteramt hat ein Jahr viele unterschiedliche Gesichtspunkte zu bieten, denn die Bürgermeisterin ist auch nur ein Mensch wie jeder andere, der viele schöne, aber auch den ein- oder anderen weniger positiven Moment erlebt.

Gerade, wenn Schwierigkeiten zu überwinden sind, ist aus meiner Sicht entscheidend, dass ich auf die Unterstützung meiner Mitmenschen, sei es im Privatleben oder im Beruf, bauen kann. Privat ist sicherlich der Rückhalt durch Familie und Freunde maßgeblich und als Bürgermeisterin bin ich einerseits auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde und andererseits auf jeden von Ihnen angewiesen. Nur die Menschen vor Ort und deren Miteinander können die positive Stimmung schaffen, die eine erfolgreiche Tätigkeit einer Gemeinde erst ermöglicht.

Mit Blick auf 2012 kann ich feststellen, dass ich sehr viel Unterstützung in meiner Arbeit für unsere Gemeinde erfahren habe. Gemeinsam konnten wir erreichen, dass der Kulturweg, der unsere drei Ortsteile miteinander verbinden soll, mit Leben und Ideen gefüllt wird, die von Ihnen, liebe Biebelrieder, Kaltensondheimer und Westheimer kommen! Ich freue mich sehr darauf, wenn wir unsere verborgenen Schätze und Sehenswürdigkeiten der Öffentlichkeit präsentieren können.

Im Gemeinderat haben wir alle Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Biebelried geschaffen und 2013 können wir endlich mit dem Bau beginnen, wenn die Regierung von Unterfranken die Zuschüsse fest zugesagt hat. Die vor den Maßnahmen der Dorferneuerung erforderliche Sanierung des Abwasserkanals in Biebelried beginnt und ich wünsche mir für die Planungen des Rückbaus der B8 eine konstruktive Zusammenarbeit von Teilnehmergemeinschaft, Anlieger und Gemeinde.

Die intensive Vereinsarbeit und das aktive Vereinsleben sind die großen Stärken unserer Ortsteile. Vereine, Feuerwehr und Landfrauen tragen zu unserer Lebensqualität maßgeblich bei.

 

Ich wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest. Für 2013 wünsche ich uns allen ein gutes Miteinander und füreinander in unserer Gemeinde.

 

Ihre

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin

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Gelben Säcke: Nachschub kommt!

(03.12.2012)

„Ab dem 26. November werden landkreisweit wieder Gelben Säcke verteilt“, so Dieter Sarömba von der zuständigen Abfuhrfirma Veolia. Diese Firma kümmert sich neben der Abholung auch um die Verteilung der Gelben Säcke. Die Verteilaktion, bei der alle Privathaushalte und das Kleingewerbe direkt beliefert werden, soll bis Mitte Dezember abgeschlossen sein. wie bereits im letzten Jahr praktiziert, verteilen sich die 26 Gelben Säcken je Haushalt auf 2 Rollen.

 

Nachverteilung

wer bei der Verteilaktion nicht berücksichtigt wurde, kann ab 10. Dezember bei der Verteilfirma Frankenwerbung reklamieren. Kontakt: Tel. (09382) 33 37, Fax (09382) 33 73, E-Mail: (Bürozeiten: Mo. bis Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-14 Uhr).

 

Gewerbe und öffentliche Einrichtungen

Größere betriebe und öffentliche Einrichtungen werden bei dieser Verteilaktion nicht bedacht. Sie können sich direkt an das zuständige Abfuhrunternehmen Veolia Umweltservice Süd wenden, die dann bedarfsgerecht Gelbe Säcken zur Verfügung stellt. Die Bestellung ist über die kostenlose Servicenummer möglich (0800) 0 78 56 00 (gebührenfrei aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz). Weitere Kontaktmöglichkeiten sind per Telefon (09321) 93 94-0 (zu den üblichen Telefontarifen) und per E-Mail unter .

Einmal im Jahr erhalten alle Haushalte die Gelben Säcken. Die diesjährige landkreisweite Verteilung läuft noch bis Mitte Dezember. Wer größere Mengen an Gelben Säcken braucht kann sich direkt an die Abfuhrfirma Veolia wenden kostenfrei unter der Service-Hotline (0800) 0 78 56 00.

Fotos: Harald Heinritz | abfallbild.de

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Änderung des Flächennutzungsplanes

(03.12.2012)

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mainstockheim zur Darstellung einer Deponie der Deponieklasse DK 0 (Antragssteller: Fa. LZR GmbH)

 

B E K A N N T M A C H U N G

Die Gemeinde Mainstockheim hat in ihrer Sitzung am 27. September 2012 beschlossen, eine 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGb bekannt gemacht.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum einen die Darstellung von Sondergebietsflächen für eine Deponie der Deponieklasse DK 0 im bereich des Autobahnkreuzes Biebelried zum Inhalt haben, zum anderen die Korrektur der Gemarkungsgrenzen, wie sie sich aus dem Flurbereinigungsverfahren Biebelried 3 ergeben.

Das Sondergebiet Deponie der Deponieklasse DK 0 am Autobahnkreuz Biebelried wird voraussichtlich folgenden Flächenumgriff haben:

 

Sobald die weiteren voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Fuchs, Erster Bürgermeister

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Wenn’s dem Abfall fröstelt

(03.12.2012)

Die kalte Jahreszeit rückt unaufhaltsam näher. Damit steigt wieder das Risiko, dass die Mülltonne einfriert. besonders gefährdet ist die Biotonne. „Nasses Laub in Verbindung mit leichten Minusgraden in der Nacht kann auch schon im Herbst dazu führen, dass der Inhalt der braunen Tonne festfriert. Aber auch die Restabfalltonne ist nicht immun“, so die Abfallberater am Landratsamt.

 

Winterfeste Abfalltipps für die kalte Jahreszeit

Dem Festfrieren von Abfällen in der Mülltonne und dem anschließenden Ärger bei der Abfuhr lässt sich mit einigen einfachen Vorkehrungen vorbeugen. Auch jetzt schon im Herbst.

• Nach der Leerung sollte der Boden der Biotonne immer mit einigen Lagen Zeitungspapier oder einem Stück Karton bedeckt werden. Alternativ kann man auch zu Papiersäcken greifen, die die gesamte Tonne auskleiden.

• Nur nasses Material kann zum Festfrieren der Abfälle führen. Küchenabfälle sollte man zunächst gut abtropfen lassen und dann gut einpacken, bevor sie den weg in die braune Tonne finden. Zum Einpacken können Zeitungspapier, Papiertüten von Metzger und Bäcker oder auch spezielle Bioabfalltüten aus Recyclingpapier verwendet werden. Plastiktüten, auch so genannte biologisch abbaubare, sind für die Biotonne im Landkreis Kitzingen aber tabu. Für Abfälle, die in der grauen Restabfalltonne landen, können Plastiktüten dagegen hilfreich sein.

Nasses Laub oder feuchte Gartenabfälle fördern bei Minusgraden das Festfrieren des gesamten Inhalts. Wenn möglich, sollte man deren Entsorgung auf später verschieben oder zum Grüngutsack des Landkreises greifen. Der Grüngutsack fasst 120 Liter, kostet 3,00 Euro und kann bei der Abfuhr der Biotonne dazu gestellt werden. Adressen von Verkaufsstellen finden sich unter www.abfallwelt.de

• Besonders Bioabfälle nicht in der Tonne verpressen. Locker eingefüllte Abfälle frieren weniger leicht fest.

• Optimal wäre es, die Biotonne an einem frostgeschützten Platz (z.b. in der Garage) unterzustellen. wer diese Möglichkeit hat, sollte sie auch nutzen.

Die Leerung zählt:

Trotz aller Vorkehrungen kann es aber doch einmal passieren, dass der Müll in der Tonne festfriert. Dann hilft nur noch, vor der Abfuhr selbst einen Spaten in die Hand zu nehmen und den Inhalt der Tonne aufzulockern. Nur so lässt sich gewährleisten, dass der Abfallbehälter vollständig geleert werden kann. würden nämlich die Männer in orange diesen Service übernehmen, könnten sie ihr Tagespensum von über 3.000 Behälterleerungen nicht erfüllen. Egal ob eingefrorene oder eingestampfte Abfälle in Mülltonnen: Es besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Ersatzleerung. Bereits der versuch, den Inhalt der Tonne in den Müllwagen zu schütten, führt zur Registrierung der Entleerung.

Beherzigt man einige winterfeste Abfalltipps, dann klappt auch die Abfuhr der Mülltonne im Winter.

Quelle: Harald Heinritz | abfallbild.de

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Mängelmeldung online

(03.12.2012)

Ab sofort können Sie der Gemeinde per Mail mitteilen, wenn der Kanaldeckel klappert, der Altglascontainer überquillt oder die Straßenbeleuchtung defekt ist. Klick Sie dazu hier.

Gertholzvergabe Gemeindewald

(03.12.2012)

Die Gertholzvergabe in Kaltensondheim findet am 8.12.2012 um 10 Uhr statt. Treffpunkt Niederholz, Sulzfelder Weg. Gertholzberechtigte, die zur Vergabe nicht anwesend sind, können eine andere Person mit ihrer Vertretung beauftragen. Soweit weder Rechtler noch Vertreter anwesend sind, entscheidet das Los über die Vergabe unter den anwesenden Gertholzberechtigten.

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin

Verwaltungsgemeinschaft schließt zwischen den Jahren

(03.12.2012)

Die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen hat am 27. und 28. Dezember 2012 geschlossen. Eine Notbesetzung findet in Standesamt und Hauptamt statt. Ab Mittwoch, 2. Januar 2013 stehen wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Schenkel, Gemeinschaftsvorsitzender

Sprechstunden entfallen

(03.12.2012)

Am 27.12.2012 und am 3.1.2013 entfallen die Amtsstunden der Ersten Bürgermeisterin in den Rathäusern.

Informationsveranstaltung zur Besteuerung der Vereine mit Finanzminister Dr. Markus Söder

(04.11.2012)

Das gesellschaftliche Leben in Bayern wäre ärmer, gäbe es nicht Menschen, die bereit sind, in Vereinen mitzuwirken und dort auch Verantwortung zu übernehmen. Vereine erfüllen Aufgaben, die für die Gemeinschaft unverzichtbar sind und von staatlichen Einrichtungen nicht oder nur unvollkommen wahrgenommen werden können. Den bayerischen Finanzämtern ist es daher stets ein Anliegen, bei der Vereinsbesteuerung unbürokratisch vorzugehen und als Ansprechpartner für steuerliche Fragen und Anliegen der Vereine da zu sein. Das Finanzamt Würzburg hat daher alle steuerlich erfassten gemeinnützigen Vereine aus den Landkreisen Würzburg und Kitzingen sowie der Stadt Würzburg zu einer Informationsveranstaltung zu aktuellen Fragen der Vereinsbesteuerung mit anschließender Diskussion mit dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen, Herrn Dr. Markus Söder am Montag, dem 26. November 2012 um 19.00 Uhr in das Vogel Convention Center in Würzburg eingeladen. Neben der Rede des Finanzministers werden in Fachvorträgen durch Mitarbeiter des Finanzministeriums verschiedene Themen der Vereinsbesteuerung erörtert. Bereits ab 17.00 Uhr sowie auch nach der Veranstaltung stehen die für die Betreuung der Vereine zuständigen Bearbeiter des Finanzamts Würzburg für Auskünfte und persönliche Gespräche zur Verfügung. Soweit sich bisher steuerlich nicht erfasste Vereine informieren wollen, sind diese ebenfalls herzlich willkommen. wir übersenden Interessenten gerne eine persönliche Einladung (tel. 0931/387-2412). bei der Veranstaltung wird auch das Landratsamt Würzburg mit seiner Servicestelle Ehrenamt vertreten sein.

Den Vereinen bietet der Abend eine einmalige Gelegenheit, sich über grundsätzliche und aktuelle Themen rund um Steuern und Vereine zu informieren.

Kulturweg Biebelried

(04.11.2012)

Das nächste Treffen findet am 20.11.2012 um 20 Uhr im Rathaus Westheim statt. Herzliche Einladung an alle Kulturwegfreunde und solche, die es werden wollen.

Dr. Gerrit Himmelsbach & Renate Zirndt

Einsatz mit dem Wind im Rücken – Biebelrieds Ortsteilwehren üben in Biogasanlage

(04.11.2012)

Feuer im Blockheizkraftwerk der Westheimer Biogasanlage, zwei verletzte Personen im Außenbereich des Kraftwerks das war das Szenario für die Gemeinschaftsübung der drei Ortsteilwehren aus Biebelried, Kaltensondheim und Westheim am 13. Oktober 2012. Biogasanlagen mit ihren unterschiedlichen Betriebsbereichen, stellen Feuerwehren im Ernstfall vor besondere Aufgaben. Denn in einer solchen Anlage entsteht unter anderem Schwefelwasserstoff. Ein Gas, das die Riechnerven betäubt, in höherer Konzentration nicht mehr wahrgenommen wird und dann nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit führt. Deshalb mussten die wehren beim Anrücken die von der Leitstelle ermittelten Wetterdaten berücksichtigen: Die Anfahrt sollte mit Rückenwind erfolgen, ist dies nicht möglich, dann zumindest mit Seitenwind. weiter ist ein Sicherheitsabstand von 50 Meter einzuhalten Einsatzkräfte, die näher an den Einsatzort müssen, dürfen das nur mit Atemschutz tun. Von den rund 30 Feuerwehrleuten im Einsatz am Samstagnachmittag übernahmen Kameraden aus Kaltensondheim und Biebelried unter Atemschutz die Bergung der Verletzten und mit Unterstützung der Westheimer wehr die Brandbekämpfung mit Schaum und Wasser. Stadtbrandinspektor Engelbert Scherer zeigte sich bei der Besprechung im Anschluss mit der Leistung der wehren zufrieden. Vor allem die Einsatzstärke an einem Samstagnachmittag lobte er ausdrücklich. Einzige Kritik: „Wenn ihr im Ernstfall hilflose Personen im Gefahrenbereich einer Biogasanlage auffindet, dann holt nicht erst die Trage, sondern packt die Person am Kragen und schleift sie einfach raus“, so Scherer. Erfreut zeigte sich Bürgermeisterin Renate Zirndt über den Einsatzwillen ihrer Ortsteilwehren und lud im Anschluss an die Übung zusammen mit dem Betreiber der Biogasanlage, Otto Sieber, zur Brotzeit.

Text: Robert Haaß, Fotos: Gemeinde

Schnelles Internet für Biebelried

(04.11.2012)

Biebelried hat nun einen besseren Anschluss an die weltweite Datenautobahn erhalten. Die Deutsche Telekom hat Ende Oktober das neu ausgebaute Breitbandnetzes in Betrieb genommen. In Biebelried profitieren über 250 Haushalten von den leistungsfähigen Internet-Anschlüssen. Die Geschwindigkeit der Übertragung erreicht je nach Entfernung zum Schaltgehäuse bis zu 50.000 kilobit pro Sekunde (kbit/s). Die neuen DSL-Anschlüsse können bereits gebucht werden. interessierte Internet-Nutzer werden vom Vertriebsteam unter der eigens geschalteten Telefonnummer 08003303000 beraten. Auch wer bereits einen DSL-Anschluss von der Telekom nutzt, kann die höheren Internetgeschwindigkeiten bestellen.

Der (nächste) Winter kommt bestimmt!

(04.11.2012)

Das Streu- und Räumfahrzeug der Gemeinde benötigt eine Mindestdurchfahrbreite von 3 Metern. bitte halten Sie an allen Straßen diese Durchfahrtsbreite frei! insbesondere bei starkem Schneefall oder Glatteis. Soweit die Mindestdurchfahrtsbreite nicht vorhanden ist, kann diese Straße nicht gestreut oder geräumt werden.

Renate Zirndt, Bürgermeisterin

Bürozeiten der Verwaltungsgemeinschaft zwischen den Jahren

(04.11.2012)

Die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen hat am 27. und 28. Dezember 2012 geschlossen. Eine Notbesetzung findet im Standesamt und Hauptamt statt. Ab Mittwoch, 2. Januar 2013, stehen wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Anmeldung Fischereiprüfung

(04.11.2012)

Die Anmeldung zur staatlichen Fischereiprüfung muss bis spätestens 1.12.2012 erfolgen. weitere Infos gibt es im Internet unter www.fischerpruefung.bayern.de. Die Anmeldeformulare können auch in der VGem Kitzingen im Passamt abgeholt werden.

Gemeindebotin/boten gesucht!

(04.11.2012)

Die Gemeinde Biebelried sucht ab 1. Dezember 2012 eine/n Gemeindebotin/boten für die Verteilung der Post der Gemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen sowie Aushänge im Amtskasten im Ortsteil Kaltensondheim. Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob). Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt ca. 2 Stunden. Die Bezahlung erfolgt nach TVöD (Stundensatz: 8,84 EUR). Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 16. November 2012 an die Gemeinde Biebelried, p. A. Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen.

Für Auskünfte stehen ihnen Erste Bürgermeisterin Zirndt während der Amtsstunden oder Frau Bretschneider, Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Tel. 09321/9166106) zur Verfügung.

Tankstelle für Biebelried

(31.10.2012)

In der Sitzung des Gemeinderates Biebelried am 30.10.2012 wurde der Plan für eine OMV Tankstelle am Rand von Biebelried, direkt an der B8 vorgestellt. Auf einer Fläche von 0,8ha soll dort eine moderne Anlage mit Bistro und Waschhalle entstehen.

 

[Grundrisse und Detailpläne (PDF)]

Schnelles Internet für Biebelried

(30.10.2012)

Biebelried hat nun einen besseren Anschluss an die weltweite Datenautobahn erhalten. Hier klicken und weiterlesen

3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Biebelried, Kaltensondheim und Westheim vom 2

(01.10.2012)

Aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des bayerischen Feuerwehrgesetzes (bayfwG)) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.  Dezember 1981  (bayRs 215-3-1-i), zuletzt  geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVbl S. 689) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende

SATZUNG:

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren Biebelried, Kaltensondheim und Westheim vom 17. Februar 2000 i. d. f. der 2. Änderungssatzung vom 9. Februar 2009 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Änderungen

1. § 1 Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:

   3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen“

2. Nr. 3. 2 der Anlage zu § 1 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

3.2. Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum sicherheitswachdienst gemäß Art.4 Abs. 2 Satz 1 bayfwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVbayfwf):

bis 31.10.2012:  12,70 EUR

ab 01.11.2012:   12,90 EUR

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und

Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.“

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.

 

Kitzingen, 24.09.2012, Gemeinde Biebelried
Z i r n d t, Erste Bürgermeisterin

Aktion Ferienpass – Kanufahrt von Astheim nach Kitzingen

(01.10.2012)

Viel Spaß hatten die 12 Kinder aus den Mitgliedsgemeinden bei der Kanufahrt mit ihren Betreuern. Zufriedene Gesichter sah man nicht nur während der Fahrt auf dem Main, sondern auch bei der Zwischenstation an Land, bei der sich die Kinder mit Würstchen vom Grill stärken konnten. Während der Fahrt erläuterten die Bootsführer den Jungkanuten Einiges über die Orte am Main an denen sie vorbeifuhren, sowie über Tiere und Pflanzen am und im Main. Die Kinder mussten sich kräftig anstrengen, denn der Gegenwind machte das Vorankommen nicht immer einfach. Gleichwohl erreichten die Kanus pünktlich ihr Ziel, das Bootshaus in Kitzingen, wo die Eltern schon warteten und sich von den Erlebnissen zu Wasser und zu Lande berichten ließen. „Ein schöner Tag!“, so lautet das Resümee von Christoph Baare und Dieter Oehl aus Kaltensondheim, die für Organisation und Durchführung der Fahrt verantwortlich sind. „Herzlichen Dank!“ sagt Erste Bürgermeisterin Renate Zirndt und wünscht sich für 2013 auch wieder Angebote von engagierten Bürgern des Ortes, um den Kindern die Ferienzeit zu versüßen.                                                  

 Foto: Christoph Baare, Text: Gemeinde

Foto zu Meldung: Aktion Ferienpass – Kanufahrt von Astheim nach Kitzingen

Kinderakademie

(01.10.2012)

Die Kinderakademie startet wieder mit einem neuen Programm! Dies sind die ersten Termine:

27. Oktober 2012

„Aufrecht sitzen, stehen, gehen Willi Wirbel und seine Freunde schaffen das! Erfahrt mehr über eure Knochen, eure Wirbelsäule und Willi Wirbels Freunde.“ Dozentin: Anna Maria Höpfl

Ort: Alte Synagoge Kitzingen

Uhrzeit: 10.30 11.15 Uhr

24. November 2012

„Variationen oder: Musik und Nudelsoßen.“

Dozent: Rudolf Ramming Ort: Alte Synagoge Kitzingen Uhrzeit: 10.30 11.15 Uhr

Die Kinderakademie Kitzinger Land richtet sich an Kinder im Grundschulalter aus dem gesamten Landkreis. interessierte finden weitere Informationen zur Anmeldung etc. unter http://lagziel.kitzingen.de.

Programm „Erlebnis Bauernhof“ für Grundschulen

(01.10.2012)

Jedes Grundschulkind im Freistaat soll künftig mindestens einen Tag auf einem aktiven Bauernhof verbringen. Für unseren Landkreis werden noch Betriebe gesucht, die an der Qualifizierung „Erlebnis Bauernhof“ teilnehmen und ihren Betrieb für Schulklassen öffnen.

Weitere Informationen erhalten sie unter folgenden Adressen: (Tel.-Nr. 09321/3009-131) oder im Internet LFL Programm Erlebnis-Bauernhof.

Kulturweg Biebelried – Weitere Termine

(05.09.2012)

Bei den nächsten beiden Terminen, zu denen alle Kulturweg-interessierten und Kulturweg-Begeisterten herzlich eingeladen sind, geht es vor Ort und in die Flur!

Wir schauen uns gemeinsam mit unseren  Wegbegleitern Tanja Mutz und Dr. Gerrit Himmelsbach vom ASP die Punkte in unseren drei Ortsteilen an, die in den vorangegangenen Ideensammlungen zusammengetragen und genannt wurden. Um dann gemeinsam zu entscheiden, welche Stationen auf dem Kulturweg realisiert werden.

Am 08.09.2012 treffen wir uns um 9:00 Uhr an der Simultankirche in Kaltensondheim. Die im Juli genannte Zeit hat sich geändert!! Mit Privat-PKW´s fahren wir die Stationen in Kaltensondheim und Westheim ab. Ende des Treffens ist spätestens um 12:30 Uhr.

Am 29.09.2012 ist der Treffpunkt um 9:00 Uhr am Dorfweiher in Biebelried. Mit Privat-PKW’s fahren wir die Stationen in und um Biebelried ab. Ende der Rundfahrt sollte gegen 14:00 Uhr sein.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Teilnahme! Renate Zirndt, Tanja Mutz und Dr. Gerrit Himmelsbach

Kreisstraßen des Landkreises Kitzingen; Obstertrag

(05.09.2012)

Der Landkreis Kitzingen bemüht sich seit vielen Jahrzehnten darum, das typische Landschaftsbild entlang der Kreisstraßen mit der Planung von heimischen Obstgehölzen aufzuwerten und zu bewahren. Dabei steht auch immer im Vordergrund, den Ertrag dieser Obstbäume einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Das nachlassende Interesse an diesem Obst macht dies aber zunehmend schwieriger. Deshalb möchten wir bei den Gemeinden des Landkreises anfragen, ob dort bei örtlichen privaten oder gewerblichen Obstverwertern Bedarf besteht, die Früchte an den umliegenden Kreisstraßen (unentgeltlich) zu ernten. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Äpfel und Birnen, an einigen Strecken auch um Zwetschgen und Nüsse, deren jährlicher Ertrag regelmäßig eigenverantwortlich geerntet und verwertet werden könnte.

Interessenten können sich gerne mit dem Sachgebiet 42 am Landratsamt Kitzingen, Herrn Volkamer, Tel. 09321/928-4213 in Verbindung setzen.

Das neue Jahrbuch für den Landkreis Kitzingen!

(05.09.2012)

Neues aus der Regionalgeschichte Das Landkreisjahrbuch 2013 bietet für jeden etwas

Das Jahrbuch erscheint inzwischen zum fünften Mal in Folge im Röll-Verlag, Dettelbach. Nach Kitzingen, Iphofen, Volkach und Marktbreit liegt heuer das Schwergewicht der Beiträge in der Region Prichsenstadt. Das Inhaltsverzeichnis können sie im Internet auf der Landkreisseite einsehen: www.kitzingen.de. Landrätin Tamara Bischof schreibt in ihrem Grußwort u. a.:

Entdecken Sie Prichsenstadt und seine reiche Geschichte im Jahrbuch des Kitzinger Lands 2013. Gehen Sie mit dem Prichsenstädter Nachtwächter auf einen Rundgang durch die Stadt, informieren Sie sich über die Keltenschanze bei Bimbach oder die Kirchenburg Stadelschwarzach. Auch Themen außerhalb Prichsenstadts werden  behandelt, zum Beispiel die Obernbreiter Synagoge, die Merowinger in Franken oder lassen Sie sich entführen auf eine Wanderung von Rödelsee zum Schwanberg.

Das Jahrbuch ist ein wunderbarer Spiegel der kulturellen, religiösen, mundartlichen und historischen Eigenheiten unserer Region und dokumentiert die Geschichte unseres Landkreises für viele nachfolgende Generationen.

sichern sie sich mit einer Vorbestellung den günstigen Subskriptionspreis von 19,90 Euro (ab 3. Oktober 24,90 Euro). Bitte untenstehenden Bestellschein bis spätestens 3.10.2012 direkt an den Röll-Verlag, Dettelbach, schicken oder im Rathaus abgeben. Je nach Wunsch (vgl. Bestellschein) werden die Bücher zugesandt oder können beim Röll-Verlag in Dettelbach abgeholt werden.

 

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Aktion Ferienpass in unserer Gemeinde

(05.09.2012)

Viel Spaß hatten die kleinen Teilnehmer bei den Aktionen „Rund um den Apfel“ am 10. August im Kaltensondheimer Feuerwehrhaus. Unter Anleitung von Gudrun und Verena Hager wurden Kartoffeln geerntet und aus Äpfeln Saft gepresst und Apfelkräpfli gebacken. Nach getaner Arbeit und einem Quiz verspeisten die Kinder ihre selbstgekochte Kartoffelsuppe und zur Nachspeise die Apfelkräpfli. Handwerklich ging es am 14. August beim Bau einer Benjes-Hecke in Kaltensondheim zu. Für die Kinder, aber auch einige Eltern & Opas war es eine ganz neue Erfahrung, wie einfach für den Artenschutz eine wichtige Anlage gebaut werden kann. Alle waren mit Eifer und Tatkraft bei der Aktion des Landesbundes Vogelschutz OG Kitzingen dabei. Die Benjes – Hecke wird nicht gepflanzt, sie wird gelegt. Die Hecke aus Baumkronenholz, das ineinander geflochten wird, ermöglicht Nistplatz, schlafplatz oder Brutplatz für viele Tiere.

Foto zu Meldung: Aktion Ferienpass in unserer Gemeinde

Obsternte an Bäumen der Gemeinde

(05.09.2012)

Die Obstbäume in der Gemarkung Kaltensondheim sind kartiert und mit Nummern gekennzeichnet. Wenn sie das Obst kaufen und ernten wollen, können sie ihr Interesse und ihr Gebot in den Amtsstunden der Ersten Bürgermeisterin abgeben.

Rundfunkbeitrag ab 2013

(06.08.2012)

Am 01. Januar 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühren ab. Auf dem Portal www.rundfunkbeitrag.de gibt es einen Überblick über das neue Gebührenmodell. Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regelung: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Auf der Website sind auch Sonderregelungen für Hotels, Kleinbetriebe etc. zu finden.

Grobe Verschmutzungen der Wirtschaftswege sorgen immer wieder für berechtigte Verärgerungen

(06.08.2012)

Diese Wege dienen der Landwirtschaft und sind insbesondere dort, wo sie asphaltiert sind, auch wichtig für die Naherholung der Bevölkerung, z.B. als Spazierwege. Die Gemeinde bittet alle Landwirte und Tierhalter, Verschmutzungen der Wege möglichst zu vermeiden. Insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Erntearbeiten. Grobe Verschmutzungen an den Wirtschaftswegen sind durch den Verursacher unverzüglich zu beseitigen.

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin

Amtsstunden der Ersten Bürgermeisterin

(06.08.2012)

Im August finden keine Amtsstunden in Rathäusern statt. sie können gerne mit mir unter 09321-6789 Termine für persönliche Gespräche vereinbaren.

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin

Pachtflächen in Westheim

(30.07.2012)

Die Gemeinde Biebelried verpachtet ab 1. November 2012 folgende Flächen:

Nr.

Flur Nr.

Größe in m²

 Bemerkung

1

3658

ca. 1252

 

2

3680

ca. 1372

 

3

3895

ca. 5662

 

4

3698

ca. 1238

 

5

3740

ca 5448

 

6

3774

ca. 856

 

7

3775

ca. 5611

 

8

3877

ca. 6693

Teilfläche

9

3878

ca. 4343

 

10

3913

ca. 5946

Dauergrünland

11

3916

ca. 1669

Dauergrünland

12

3920

ca. 3328

Dauergrünland

13

3925

ca. 568

Biotop

14

3927

ca. 382

Biotop

15

3928

ca. 5788

Biotop

16

3929

ca. 1372

Hädersbach

17

3931

ca. 7038

Biotop

18

3932

ca. 1877

Hädersbach

19

3941

ca. 4916

 

20

4001

ca. 1536

Dauergrünland

21

4025

ca. 1590

Teilfläche

22

4030

ca. 3342

 

23

4058

ca. 1856

Dauergrünland

24

4087

ca. 6082

 

25

4101

ca. 8200

 

26

4102

ca. 7531

 

27

4103

ca. 140

 

28

4120

ca. 962

Dauergrünland

29

4127

ca. 1691

 

30

396

ca 1119

 

 

Pachtinteressen werden gebeten, bis zum 16.10.2012 ein

schriftliches Pachtgebot an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen,  Friedrich-Ebert-Str. 5, 97318 Kitzingen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Freudenberg (Tel.: 09321/9166-201) zur Verfügung.

 

[Pachtflächen (zip)]

Rote Tonne für Druckerpatronen und Tonerkartuschen

(30.06.2012)

Einen Drucker hat heute fast jeder zu Hause stehen. ist die Tinte oder der Toner verbraucht, stellt sich die Frage nach der Entsorgung der leeren Patronen und Kartuschen. Zum Teil nehmen Händler die Module zurück, häufig aber beschränkt auf bestimmte Marken. Einige Hersteller bieten eine kostenfreie Rücksendung an, was aber als umständlich gilt und daher eher selten in Anspruch genommen wird. so landen diese Verbrauchsmaterialien leider meist in der Restabfalltonne.

Damit soll es nun vorbei sein. Anfang Juni hat die Kommunale Abfallwirtschaft in Kooperation mit einem regionalen Recyclingpartner rote Tonnen für die Sammlung von leeren Tonerkartuschen und Druckerpatronen an den Wertstoffsammelstellen aufgestellt. der genaue Standort sowie die Öffnungszeiten der Sammelstelle in ihrer Gemeinde sind im aktuellen Abfuhrkalender abgedruckt (Seite 7).

darüber hinaus stehen die Tonnen in Kitzingen auch am Wertstoffhof und im Landratsamt. Neben Druckermodulen können in die roten Wertstoffsammelbehälter auch digitale Datenträger wie Cds, DVDs und Blu-Ray-Disks eingeworfen werden.

Bei weiteren Fragen helfen die Abfallberater am Landratsamt gern weiter: Tel. (09321) 928-1234, Fax (09321) 928-1299, E-Mail unter

Foto zu Meldung: Rote Tonne für Druckerpatronen und Tonerkartuschen

Sommer – Sonne – Biotonne

(30.06.2012)

Im Sommer hält sich die Begeisterung für Bioabfälle hin und wieder in Grenzen: die Bioabfalltonne riecht unangenehm und ist von Maden befallen. Beachtet man jedoch einige Praxistipps, so kommt man mit der Biotonne auch gut durch die heiße Jahreszeit.

Ein kühler schattiger Platz für die braune Tonne verlangsamt geruchsintensive Abbauvorgänge. Wer diese Möglichkeit hat, sollte sie nutzen. Feuchtigkeit fördert Fäulnisprozesse und üble Gerüche. deshalb sollten Kaffeefilter, Teeblätter und andere feuchte Bioabfälle gut abtropfen, bevor sie in den Bioeimer kommen. Flüssigkeiten gehören überhaupt nicht in die Biotonne. Küchenabfälle und Speisereste fest in Zeitungspapier oder Papiertüten einwickeln. Papier bindet die freiwerdende Feuchtigkeit und bremst somit Fäulnisherde. Auf keinen Fall tüten aus Kunststoff verwenden! diese können nicht kompostiert werden und müssen mühsam aussortiert werden. die Biotonne sauber halten, besonders Rand und Deckel. Hilfreich ist es, wenn das Gefäß nach der Entleerung mit Zeitungspapier oder mit einem Papiersack ausgelegt wird.

So wird das Ankleben der Abfälle in der Tonne verhindert. Außerdem sollte die Biotonne von Zeit zu Zeit gereinigt werden. Maden schlüpfen aus Fliegeneiern. damit die Fliegen erst gar nicht an die Bioabfälle gelangen, sollte der Deckel vom Bioeimer und der Biotonne immer gut geschlossen sein. Das Einwickeln der Bioabfälle in Papier – auch bereits in der Küche beugt der Eiablage ebenfalls vor.

Problem Fallobst: Fallobst ist nicht nur bei Wespen, sondern auch für Fliegen als Eiablageplatz äußerst begehrt. Wird das Fallobst über die braune Tonne entsorgt, sollte dies erst kurze Zeit vor der Leerung geschehen.

Grasschnitt vor dem Einfüllen in die Biotonne bitte immer anwelken lassen. Frischer Rasenschnitt verklebt sehr schnell, wird warm, fängt an zu stinken und wirkt wie eine luftundurchlässige schicht. dies sollte auch beachten werden, wenn Rasenschnitt im eigenen Garten kompostieren oder zum Mulchen verwendet wird.

 

Wöchentliche Leerung der Biotonne im Sommer

der verkürzte Leerungsturnus soll mit dabei helfen, die Hygiene während der warmen Jahreszeit zu verbessern und damit allzu starke Geruchsbildung zu vermeiden. im Hinblick auf die Müllgebühren gilt folgendes: Mit der Grundgebühr sind bereits 18 Leerungen der Biotonne pro Kalenderjahr bezahlt. sind diese Inklusivleerungen ausgeschöpft, so kostet eine Zusatzleerung bei der 60-Liter-Biotonne 1,25 Euro. Bei der 120-Liter-Biotonne sind es 2,50 Euro.

 

Abschließend noch eine dringende Bitte

Zum sammeln des Bioabfalls dürfen keine Plastiktüten, auch wenn diese nach Herstellerangaben kompostierbar sind, genutzt werden. Nur so kann wertvoller Kompost aus den gesammelten Bioabfällen entstehen.

Foto zu Meldung: Sommer – Sonne – Biotonne

Ein Kulturweg für Biebelried – Treffen am 10. Juli 2012 um 20 Uhr im Feuerwehrhaus Kaltensondheim

(30.06.2012)

Am 15.Mai 2012 wurde die erste Stoffsammlung erstellt. das Arbeitsergebnis kann auf www.biebelried.de in der Rubrik Tourismus & Kultur unter dem Punkt „Kulturweg“ eingesehen werden. Das nächste Treffen findet am 10. Juli 2012 um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus Kaltensondheim statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle interessierten Bürger.

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin

Kindergartenbus – Sommerpause

(30.06.2012)

Die Gemeinde Biebelried weist darauf hin, dass der Kindergartenbus während der Sommerferien vom 20. August bis zum 7. September 2012 wegen der geringen Nutzung nicht eingesetzt wird. Wir bitten die Eltern, den Fahrdienst in dieser Zeit selbst zu organisieren.

Erlebnis Bauernhof – neue Qualifizierung zur Erlebnisbäuerin/ zum Erlebnisbauer

(01.06.2012)

Erlebnisbauern und Erlebnisbäuerinnen öffnen ihren Bauernhof für unterschiedliche Zielgruppen. Diese können die bäuerliche Lebens-und Arbeitswelt mit allen Sinnen entdecken, praktische Fähigkeiten entwickeln und emotionale Kompetenzen stärken. Ob jung – ob alt, für jeden gibt es ein maßgeschneidertes Angebot. Jeder Bauernhof ist eine Schatzkammer! Mit dem Aufbau eines Erlebnisbauernhofes erschließen sich Bauern und Bäuerinnen neue Einkommensquellen. Um für diese Aufgabe gut vorbereitet zu sein, bietet die bayerische Landwirtschaftsverwaltung eine umfassende überregionale Qualifizierung an. In 15 seminartagen über ein Jahr verteilt (Beginn September 2012) erwerben die Teilnehmer Wissen und Können zur Existenzgründung, Angebotsgestaltung, Erlebnispädagogik, Vermarktung und Vernetzung erlebnisorientierter Angebote. Bei der praktischen Umsetzung im eigenen Betrieb werden sie intensiv betreut. Am Ende der Qualifizierung erhalten die Teilnehmer/innen das Zertifikat „Erlebnisbauer“ bzw. „Erlebnisbäuerin“. Für landwirtschaftliche Betriebe, die in diesen Betriebszweig einsteigen wollen, findet am 12. Juli 2012 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt ein Informationstag statt. Dazu wird um Anmeldung gebeten bis 25. Mai 2012 am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen unter Tel. 09321/3009-0 oder .

Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.stmelf.bayern.de (Landwirtschaft) (Erwerbskombinationen) (Lern-und Erlebniswelt Bauernhof) bzw. www.lernort-bauernhof.de

Ferienpassaktion 2012

(01.06.2012)

Ferienpässe  werden ab sofort in den Gemeindekanzleien und in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Zimmer 17) für 5,00 Euro neu ausgestellt bzw. verlängert. Ferien(s)Jpassanträge werden  ab sofort ausgegeben oder können im Internet downgeladen werden. Der Ferienpass der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen und der Stadt Mainbernheim ist auch in diesem Jahr in den Pfingstferien (26.05 bis 10.05.2012) gültig. Den Ferienpass erhalten alle Kinder der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen sowie alle Kinder der Stadt Mainbernheim, wenn sie 6 bis 16 Jahre alt sind. Auch Kinder, die erst im September 2012 eingeschult werden, können einen Ferienpass erhalten, der sie zum verbilligten Eintritt in das Freibad berechtigt, aber nicht zur Teilnahme am Ferienpassprogramm. Außerhalb der Ferienzeit hat Euer Ferienpass  k e i n e Gültigkeit.

 

Unser Programm während der Pfingstferien:

Das Freibad Kitzingen könnt ihr zum verbilligten Eintrittspreis von 0,50 Euro besuchen. Das Freibad Markt Einersheim öffnet erst im Juni und kann daher erst in den Sommerferien verbilligt genutzt werden.

Für jeden Schwimmbadbesuch braucht ihr deshalb einen Berechtigungsschein; Berechtigungsscheine sind für 0,50 Euro bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, in den Gemeindekanzleien und bei der Stadt Mainbernheim erhältlich. Bitte holt sie Euch rechtzeitig ab!

Denkt bitte daran, dass ihr Euren Ferienpass im Schwimmbad vorlegen und den Berechtigungsschein dort abgeben müsst! Das Programm für die Veranstaltungen in den Sommerferien wird im Juli 2012 bekannt gegeben.

Biotonne wöchentlich

(01.06.2012)

Mehr Service bei der Biomüllabfuhr: Ab Mitte Mai kommt das Müllfahrzeug jede Woche vorbei. Die genauen Termine stehen im Abfuhrkalender.

 

Ab Mitte Mai bietet die kommunale Abfallwirtschaft in den Sommermonaten wieder eine wöchentliche Leerung der Biotonne an. Der verkürzte Leerungsturnus soll dabei helfen, die Hygiene während der warmen Jahreszeit zu verbessern und damit allzu starke Geruchsbildung zu vermeiden. Sollte der Sommer dagegen eher kühl und feucht werden, kann die wöchentliche Abfuhr der Biotonne insbesondere Gartenbesitzern helfen, das dann üppig sprießende Grün schnell und ohne Zwischenlagerung zu entsorgen.

 

Start am 14. Mai

Die Serviceleistung der wöchentlichen Abfuhr startet ab 14. Mai 2012. Von da an kann die Biotonne bis Ende Oktober bei Bedarf jede Woche entleert werden.

 

Alle Termine im Abfuhrkalender

Ein Blick auf den Abfuhrkalender verrät die zusätzlichen Abfuhrtermine. Durch die Umstellung kann sich jedoch die Abfuhrzeit ändern. Daher gilt: Mülltonnen und Gelben Säcke am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr am Straßenrand bereitstellen.

 

Zusatzleerungen kosten nicht die Welt

Die wöchentliche Leerung der Biotonne während des Sommers ist ein Angebot, das man nutzen  kann, aber nicht muss. Mit der Grundgebühr sind bereits 18 Leerungen der Biotonne pro Kalenderjahr bezahlt. Sind diese Inklusivleerungen ausgeschöpft, so wird jede weitere Leerung bei der 60-Liter-Biotonne mit 1,25 Euro berechnet. Bei der 120-LiterBiotonne sind es 2,50 Euro.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen rund um die Biotonne sowie zu den aktuellen Müllgebühren gibt es bei den Abfallberatern am Landratsamt Kitzingen: Tel. (09321) 928-1230 oder online unter www.abfallwelt.de.

 

Foto Harald Heinritz | www.abfallbild.de

Foto zu Meldung: Biotonne wöchentlich

Seniorennachmittag der Gemeinde

(01.06.2012)

Die Gemeinde hat am 20. Mai ihre Senioren in das Kaltensondheimer Feuerwehrhaus eingeladen. Die 40 Gäste hatten mit Liedern des gemischten Chors des Gesangsvereins Stadtschwarzach 1910 und Musik der One man band Gerd Philipp aus Biebelried einen unterhaltsamen und kurzweiligen Nachmittag. Else Kleinschrodt überraschte die Besucher mit einem Gedicht. Die Bürgermeisterin und ihre Seniorenreferentin Andrea Czech freuten sich mit ihren jung gebliebenen Senioren. Die älteste Teilnehmerin des Nachmittags war Antonie Steffan, die zwei Tage später ihren 87. Geburtstag feierte. Ältester Teilnehmer war Erich Müller, der ehemalige Westheimer Bürgermeister, mit 93 Jahren.

Foto zu Meldung: Seniorennachmittag der Gemeinde

Sonnwendfeuer ohne Müllverbrennung

(01.06.2012)

Lange ist es nicht mehr hin bis zur Sommersonnenwende. In diese Zeit fällt der alte Brauch der Sonnwendfeuer. Für die Veranstalter haben die Abfallberater am Landratsamt Kitzingen Tipps zusammengestellt, damit die Sonnwendfeuer nicht zur illegalen Müllbeseitigung missbraucht oder für Tiere zur tödlichen Falle werden.

Eines möchten die Abfallberater aber vorweg klarstellen: Gegen den Brauch der nächtlichen Feuer ist nichts einzuwenden. Bürgerinnen und Bürger versammeln sich in geselliger Runde um die Flammen und Vereine verdienen ein paar Euro bei der Bewirtung der Gäste. Soweit alles in Ordnung.

 

Die Versuchung: das Thema Abfallentsorgung kommt ins Spiel, wenn dazu aufgerufen wird, Material für das Feuer zu sammeln. Die Erfahrung der Abfallberater zeigt leider, dass die Versuchung dann groß ist, einfach Abfälle wie Fensterrahmen, Spannplatten, Plastiksäcke, Folien oder den alten Holzzaun an die Vereine zu spenden. „Wenn erst einmal alles verbrannt ist, sieht das doch eh keiner mehr“, dachte sich da in der Vergangenheit so mancher Zeitgenosse.

 

Die Schutzmaßnahmen: Um dieser Art der illegalen Müllverbrennung einen Riegel vorzuschieben, sollten die Veranstalter bestimmte Regeln beachten:

• Nur unbehandeltes Holz einsammeln und verbrennen. Anderes Material konsequent ablehnen.

• Sollten uneinsichtige Bürger „im Schutze der Nacht“ unerwünschtes Material anliefern, bitte sofort die Polizeiinspektion Kitzingen (Tel. 09321/1410) oder die Abfallberatung am Landratsamt Kitzingen (Tel. 09321/9281234) informieren. Die Verursacher dieser illegalen Müllablagerungen werden strafrechtlich verfolgt. Dabei droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,– Euro. Wird der Verursacher nicht ermittelt, haftet der Grundstückseigentümer für die sachgerechte Entsorgung.

 

An die Tiere denken!

Abschließend noch eine Bitte an die Organisatoren:

Das Material zum Verbrennen möglichst kurzfristig aufstellen. Damit soll verhindert werden, dass Vögel und andere Kleintiere den Haufen als Unterschlupfmöglichkeit oder Brutstätte nutzen. Es wäre verantwortungslos, wenn Tiere ein Raub der Flammen würden.

Foto zu Meldung: Sonnwendfeuer ohne Müllverbrennung

Ein Kulturweg für Biebelried – Stoffsammlung

(01.06.2012)

Am 15.Mai 2012 haben sich im Biebelrieder Rathaus 30 Bürger aus den drei Ortsteilen an der Stoffsammlung aktiv beteiligt. Das erste Arbeitsergebnis kann auf biebelried.eu in der Rubrik Tourismus & Kultur unter dem Punkt „Kulturweg“ eingesehen werden. Soweit wir Ihrer Meinung etwas vergessen oder übersehen haben: Melden Sie sich einfach bei Ihrer Bürgermeisterin oder dem Projektleiter Dr. Gerrit Himmelsbach. Das nächste Treffen findet am 10. Juli 2012 um 20:00Uhr im Feuerwehrhaus Kaltensondheim statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle interessierten Bürger.

 

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin

Busfahrerin gesucht

(01.06.2012)

Die Gemeinde Biebelried sucht für ihren Kindergarten im Ortsteil Westheim ab 1. September 2012 eine/n Busfahrer/ in im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob). Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 25 Stunden (Arbeitszeit: im Wechsel eine Woche Montag bis Freitag am Nachmittag jeweils 2 Std. und eine Woche frei). Der Stundenlohn beträgt 9,92 EUR. Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 18. Juni 2012 an die Gemeinde Biebelried, p. A. Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen.

Für Auskünfte stehen Ihnen Erste Bürgermeisterin Zirndt während der Amtsstunden oder Frau Bretschneider, Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen (Tel. 09321/9166106) zur Verfügung.

Grasschnitt hat nichts auf dem Häckselplatz verloren!

(01.06.2012)

Die Gemeinde läuft Gefahr, dass das Wasserwirtschaftsamt tätig wird. Als Folge müssten die Plätze geschlossen werden und Häckselgut könnte nur zu festen Zeiten kontrolliert angeliefert werden. Bitte melden Sie der Gemeinde, wenn Sie jemanden beobachtet haben,  der verbotener Weise Grasschnitt oder andere Gartenabfälle entsorgt.

Kommunale Abfallwirtschaft

(01.06.2012)

Zum 1. Juli 2012 ist die Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren für das Kalenderjahr 2012 (01.01. 31.12.2012) fällig. das Landratsamt Kitzingen erinnert an die pünktliche Zahlung zu diesem Zeitpunkt. Die Jahresbescheide vom März 2012, beziehungsweise später ergangene Gebührenbescheide, weisen den zum 1. Juli 2012 zu zahlenden Betrag aus („Zahlungsbetrag zum 01.07.2012“). Sofern uns eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, findet sich ein entsprechender Hinweis auf dem Bescheid. In diesem Fall wird der fällige Betrag zum 1. Juli 2012 automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Für Selbstzahler sind auf dem Bescheid das Kassenzeichen und die Konten des Landkreises Kitzingen für die Überweisung angegeben. Fragen zum Gebührenbescheid und fälligen Betrag beantworten die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Kitzingen gerne unter den Telefonnummern 09321/9281202 (Frau Richmond) und 09321/9281203 (Frau Koch).

Kindergartenbus – Sommerpause

(01.06.2012)

Die Gemeinde Biebelried weist darauf hin, dass der Kindergartenbus während der Sommerferien vom 20. August bis zum 7. September 2012 wegen der geringen Nutzung nicht eingesetzt wird. Wir bitten die Eltern, den Fahrdienst in dieser Zeit selbst zu organisieren.

Zusammenlegung Westheim 7 - Hinweis der Teilnehmergemeinschaft

(01.06.2012)

Ansaat von Gras- und Krautfluren auf den Pufferstreifen der Gräben.

Im Verfahrensgebiet Westheim 7 wurden die Pufferstreifen zu den Gräben mit Gras- und Krautsamen eingesät. die Pufferstreifen sind Ausgleichsmaßnahmen zu dem bereits erfolgten Wege- und Grabenbau und dürfen künftig nicht mehr bewirtschaftet werden. Es ist darauf zu achten, dass beim Spritzen der Maisäcker diese Flächen nicht überspritzt werden. Zum Abschluss der Flurbereinigung wird ein Pflege- und Sicherungskonzept für die Pufferstreifen erstellt und der Gemeinde Biebelried übergeben. Bis dahin können die Anlieger die Pufferstreifen, ein bis zweimal im Jahr, jedoch nicht vor dem 15. Juni, abmähen. Das Mähgut sollte abgefahren werden, damit die Gräben und die Durchlässe bei Starkregen nicht verstopfen.

 

Karl-Heinz Göpfert, Vorsitzender des Vorstands

 

Gemarkungsgrenzgang Kaltensondheim

(29.04.2012)

Am Sonntag, den 15. April 2012 hatten die Kaltensondheimer Feldgeschworenen die Bevölkerung zum Gemarkungsgrenzgang eingeladen. Rund 35 interessierte Teilnehmer zählte der Siebener-Obmann Gerhard Wagner und freute sich darüber, dass bei Nieselregen und trübem Wetter dennoch so viele Kaltensondheimer ihre Stiefel geschnürt und die Regenschirme aufgespannt hatten, um Hintergründe über die Siebenerarbeit und den Verlauf der Gemarkungsgrenzen zu den benachbarten orten etwas zu erfahren. die Teilnehmer trotzen dem Wetter und folgten Gerhard Wagner durch die Klinge, das Flakgelände und über die Winterleite. Kaffee, Kuchen und Brotzeit am Feuerwehrhaus sorgten nach über zwei Stunden Spaziergang dafür, dass alle wieder zu Kräften kamen.

Text und Foto: Renate Zirndt

Foto zu Meldung: Gemarkungsgrenzgang Kaltensondheim

Meldepflicht für Brunnen und Zisternen

(29.04.2012)

Nach § 5 der Wasserabgabesatzung darf gesammeltes Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung verwendet werden. Weiterhin ist die Verwendung von Grundwasser für die Garten- und Feldbewässerung zugelassen. Die Entwässerungssatzung (EWs) regelt weiterhin, dass auf Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind, im Umfang des Benutzungsrechts, alles Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten ist (Benutzungszwang). Demnach erfüllt Wasser, das zur Toilettenspülung oder soweit eine Befreiung vom Benutzungszwang erteilt wird, auch Wasser das zur Wäschereinigung verwendet wird, die Merkmale von Schmutzwasser und ist in den gemeindlichen Kanal einzuleiten. Nach § 5 Abs. 2 BGs-EWs gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen als Abwassermenge. soweit der tatsächliche Verbrauch nicht nachgewiesen wird, werden pauschal 18 m3 pro Jahr und Einwohner angesetzt.

Sie sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen zu melden und auf Verlangen weitere Auskünfte zu erteilen. Dies gilt insbesondere für den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen (z.B. Zisternen, Brunnen); Der tag der Inbetriebnahme ist der Gemeinde anzuzeigen. Das Unterlassen einer entsprechenden Meldung führt zu einer Verkürzung der Abgabe und kann mit einem Bußgeld bis 5.000,Euro geahndet werden. Die Gemeinde bietet allen Bürgern, die vergessen haben ihren Brunnen, Zisterne etc. anzuzeigen, die Gelegenheit, dies noch bis zum 31. Mai 2012 nachzuholen. Soweit die Meldung fristgerecht nachgeholt wird, erhebt die Gemeinde lediglich die bisher angefallenen Kanalbenutzungsgebühren nach. Erhält die Gemeinde von bestehenden Eigengewinnungsanlagen erst nach Fristablauf Kenntnis, wird neben den Kanalbenutzungsgebühren auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wir bitten alle Anschlussnehmer zu prüfen, ob eine bestehende Eigengewinnungsanlage ordnungsgemäß, mit Hinweis auf die konkrete Nutzung, angezeigt wurde bzw. die Anzeige unter Vorlage der Unternehmerrechnung oder eines anderen Nachweises für die Inbetriebnahme bis spätestens 31. Mai 2012 nachzuholen.

Einladung zur Ideen- und Materialsammlung am 15. Mai um 20:00 Uhr im Rathaus Biebelried

(29.04.2012)

Unser Projekt: Ein europäischer Kulturweg für die Gemeinde Biebelried!

Unsere Gemeinde: Was haben Biebelried, Westheim und Kaltensondheim an Kultur- und Naturschätzen zu bieten?

Unser Ziel: Wir suchen die bekannten und weniger bekannten „Kleine Schätze“ unserer Heimat. Mit einem Beamer projezieren wir auf die Leinwand die Gemarkung der Gemeinde und sie, die Ortsbürger, zeigen und beschreiben uns dann alles Interessante vom Bildstock über Gebäude bis zu Ackerflächen, Wiesen und Schutzgebieten.

ALLES ist wichtig.

Je mehr die Sammlung enthält, desto reichhaltiger können wir für den Kulturweg auswählen.

Unsere Wegbegleiter: Dr. Gerrit Himmelsbach und Tanja Mutz vom Archäologische Spessart-Projekt.

 

Auf Ihr Kommen freuen wir uns: Dr. Gerrit Himmelsbach und Renate Zirndt

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

(29.04.2012)

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26.Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.

Keine Meldepflicht für Feuer im Freien

(29.04.2012)

Unverwahrtes Feuer im Freien, also insbesondere Johannisfeuer, Lagerfeuer aller Art, usw. waren nach einer früheren Fassung der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) der Polizei anzuzeigen. Die jetzigen Regelungen der VVB zu Feuer im Freien bzw. unverwahrtem Feuer sehen eine derartige Meldepflicht nicht mehr vor. Dennoch melden bislang Feuerwehren, Vereine und sonstige Veranstalter Lagerfeuer der jetzt für die Feuerwehralarmierung zuständigen integrierten Leitstelle Würzburg (ils) an. Nach Mitteilung der ils Würzburg sollen diese Anmeldungen künftig unterbleiben, da bei Anrufen besorgter Bürger die Lage der Feuerstelle, insbesondere zur Nachtzeit nicht genau beschrieben werden konnte und trotz gemeldetem Feuer aus Sicherheitsgründen eine Feuerwehralarmierung notwendig war.

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried

(29.04.2012)

An der Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ( § 3 Abs. 1 BauGB).

deshalb werden in der Zeit vom 08. Mai 2012 bis 22. Mai 2012 in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-str. 5, Zimmer 23, während der Dienststunden entsprechende Planunterlagen und Erläuterungen zu jedermanns Einsicht und zur Äußerung und Erörterung der Planung ausgelegt. diese können im Internet auch unter www.vgem-kitzingen.de eingesehen werden. Die interessierten Bürger werden hiermit eingeladen, die Informationsmöglichkeit zu nutzen und sich zur Planung zu äußern.

Grenzbegehung

(29.04.2012)

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. s. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung:

1. In der Zeit vom 07.05.2012 bis 11.05.2012 finden im Bereich westlich der Westheimer Str. bis Gemarkung Theilheim, südlich bis A3 und Flurlage „Jägermeister“ die Grenzbegehungen durch die Feldgeschworenen statt.

2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

• Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken

• Gemeindegrenzen

3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.

4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.

Kommunaler Verkehrsüberwachungsdienst

(29.04.2012)

Die Gemeinde Biebelried hat beschlossen, die Kommunale Verkehrsüberwachung weiterzuführen. Dies gilt für den fließenden Verkehr im gesamten Gemeindegebiet.

Katasterneuvermessung in Biebelried

(29.04.2012)

Die Gemeinde Biebelried und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Vermessungsamt Würzburg Außenstelle Kitzingen – haben eine Vereinbarung über eine Katasterneuvermessung im Altortskern von Biebelried abgeschlossen. der Vertrag über die Katasterneuvermessung beinhaltet, alle Grundstücksgrenzen im Bereich des Vertragsgebietes festzustellen und abzumarken. Die Kosten hierfür werden von der Gemeinde Biebelried übernommen. Wird nach der Vorweisung der Grenzen ein neuer Grenzverlauf von den Grundstückseigentümern gewünscht, so ist dieser beim Vermessungsbeamten vor Ort zu beantragen. Für diese Grenzregelung sind die Gebühren von den Beteiligten zu tragen. Unabhängig von der Katasterneuvermessung ist das Vermessungsamt verpflichtet, die Veränderungen im Bestand der Gebäude einzumessen und katastertechnisch zu bearbeiten.

Die hierfür anfallenden Gebühren werden nach dem Vermessungs- und Katastergesetz dem Gebäudeeigentümer in Rechnung gestellt. Liegt die Gebäudeveränderung fünf und mehr Jahre zurück, werden keine Gebühren mehr erhoben. im Zweifelsfall hat der Gebäudeeigentümer nachzuweisen, dass die Baumaßnahme vor dieser Zeit zum Abschluss gebracht wurde. Die erforderlichen Vermessungsarbeiten werden ab Mai 2012 durchgeführt. Vorsorglich wird auf die Duldungspflicht nach Art. 10 des Bayerischen Abmarkungsgesetzes hingewiesen. Nach diesem Artikel haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken und Gebäuden zu dulden, dass diejenigen Personen, die mit den Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten beauftragt sind, die Grundstücke betreten und die zur Abmarkung notwendigen Maßnahmen treffen können. Das Vermessungsamt Würzburg – Außenstelle Kitzingen (Herr Geißendörfer, tel. 01706341462) – steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Einladung zum Seniorennachmittag 2012 der Gemeinde Biebelried

(29.04.2012)

Liebe Seniorinnen und Senioren, wir laden sie herzlich zum Seniorennachmittag der Gemeinde Biebelried ein. Er findet am Sonntag, 20. Mai 2012 ab 14:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Kaltensondheim statt. Für gute Unterhaltung und Stimmung sorgt unter anderem der gemischte Chor des Gesangsvereins 1910 Stadtschwarzach e.V. Freuen sie sich mit uns auf einen kurzweiligen Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und guten Gesprächen. Wie alljährlich wird die Fahrgelegenheit mit dem Gemeindebus angeboten: Abfahrt Biebelried, Bushaltestelle Siedlung um 13:40 Uhr und am Rathaus 13:45 Uhr, Abfahrt Westheim am Rathaus 13:50 Uhr. die Rückfahrt erfolgt gegen 17:00 Uhr. Wir freuen uns auf ihr Kommen!

Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin Andrea Czech, Seniorenbeauftragte

Grenzbegehungen durch Feldgeschworene

(03.04.2012)

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6, August 1981 (GVBl. s. 318) erlässt die Gemeinde Biebelried folgende Anordnung:

1. In der Zeit vom 02.05.2012 bis 04.05.2012 finden im Bereich  südlich des Langeriedsgrabens und des Eherieder Baches die Grenzbegehungen durch die Feldgeschworenen statt.

2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

  • Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
  • Gemeindegrenzen

3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.

4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Biebelried als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Biebelried durch den Verursacher zu erstatten.

Fälligkeit der Hundesteuer

(03.04.2012)

Am 1. April 2012 wird die Hundesteuer zur Zahlung fällig. Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto abgebucht. sofern sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (BLZ 791 900 00, Kto.Nr. 900281) zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.

Einladung zum Gemarkungsgrenzgang in Kaltensondheim

(03.04.2012)

Die Kaltensondheimer Feldgeschworenen laden alle Bürger herzlich zum Gemarkungsgrenzgang am Sonntag, den 15. April 2012, um 13: 00 Uhr ein.

Treffpunkt: Bauhof, Am Kastanienbaum, Am Sulzfelder Weg

Es ist ein ca. 8 km langer Spaziergang, unter anderem durch die Klinge und  über die Winterleite geplant. Es stehen Transportfahrzeuge bereit, um die Laufstrecken zu verkürzen. Die geplante Dauer des Gemarkungsgrenzgangs beträgt 2,5 Stunden.

Zum Abschluss gibt es Kaffee und Kuchen und eine kleine Brotzeit am Feuerwehrhaus.

Steinleseplätze der Gemeinde

(03.04.2012)

In jedem Ortsteil befindet sich ein Steinleseplatz für Feldsteine. Auf den Steinleseplätzen darf kein Bauschutt, wie etwa Betonsteine, Dachziegel oder Gipsabfälle entsorgt werden. Lage der steinleseplätze: Biebelried Grundstück der ehem. Kläranlage Kaltensondheim Am Hädersbach Westheim Nähe Pumpstation.

Erste Problemmüllsammlung 2012

(03.04.2012)

Ab dem 16. April werden im Landkreis Kitzingen wieder Problemabfälle gesammelt. Dabei wird der Problemmüll-LKW bis zum 15. Mai mehr als 100 Haltestellen im Landkreis anfahren. Die genauen Sammeltermine und die Haltestelle sind im Abfuhrkalender 2012 für jede Gemeinde und für jeden Ortsteil vermerkt. Bei der Sammlung können Problemabfälle aus Privathaushalten und landwirtschaftlichen Betrieben abgegeben werden. Problemabfälle aus anderer Herkunft (z. B. Gewerbe) werden bis zu einer maximalen Menge von 10 Kilogramm pro Jahr angenommen. Größere Mengen oder produktionsspezifische Sonderabfälle müssen Gewerbetreibende auf eigene Kosten sachgerecht entsorgen lassen. Auskünfte hierfür geben die Abfallberater am Landratsamt.

 

Anlieferungen am Wertstoffhof

Neben dieser Sammelaktion bietet der Landkreis Kitzingen das ganze Jahr über die Möglichkeit, Problemabfälle am Wertstoffhof in Kitzingen, Richthofenstr. 43, abzugeben. der Wertstoffhof ist von Montag bis Freitag von 9–18 Uhr sowie am Samstag von 9–13 Uhr geöffnet. Egal welcher Weg einschlagen wird – mobile Sammlung oder Wertstoffhof – die Abgabe erfolgt ohne extra Kostenberechnung.

 

Noch Fragen?

Die Abfallberater am Landratsamt Kitzingen geben gern weitere Auskünfte: tel. 09321/928-1234, Fax: 09321/928-1299, E-Mail: . Weitere Informationen, insbesondere Fahrplan und Haltestellen, finden sich auch unter www.abfallwelt.de.

 

Termine Problemmüllsammlung:

 

Ort Datum Uhrzeit Haltestelle
Biebelried 03.05. 11.45-12.15h Alte Schule
Kaltensondheim  03.05. 13.45-14.15h Ortsmitte
Westheim        03.05. 13.00-13.30h Rathausplatz

  

Jugendraum Kaltensondheim

(03.04.2012)

Unser Jugendraum in Kaltensondheim ist leider in den Dornröschenschlaf gefallen. Wir sammeln Ideen und Anregungen, wie er wieder zum Leben erweckt werden kann. Welche engagierte Eltern oder Erwachsene haben Interesse und Zeit, für den Jugendraum in Kaltensondheim gemeinsam Verantwortung zu übernehmen? Wir treffen uns für ein erstes Brainstorming am 13. 4. 2012 um 19 Uhr im Jugendraum Kaltensondheim. Auf Ihr Kommen freuen sich: Renate Zirndt, Erste Bürgermeisterin & Andrea Czech, Jugendreferentin

 

Kulturweg für Biebelried – Auftaktveranstaltung am 12. März 2012

(03.04.2012)

In Unterfranken gibt es 78 Kulturwege. die meisten davon im Raum Spessart und Odenwald. Bald kann auch ein Kulturweg in unserer Gemeinde entstehen. den Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat im Oktober 2011 gefasst. Im Westheimer Rathaus wurde das Vorhaben von Projektleiter Dr. Gerrit Himmelsbach, dem Vorsitzenden des Spessartbundes und Assistent am Lehrstuhl für fränkische Landesgeschichte am Institut für Geschichte der Uni Würzburg, vorgestellt. Den Anstoß für das Projekt hat der Vorsitzende der teilnehmergemeinschaft Biebelried IV, Reiner Väth, gegeben. Ein solcher Kulturweg kann die drei Ortsteile miteinander verbinden und die noch vorhandenen Zeugnisse ihrer spannenden Geschichte präsentieren. Landrätin Tamara Bischof appellierte an die Besucher der Veranstaltung, dass die kulturellen Schätze der Gemeinde noch nicht gehoben sind. Sie könnten eine gute Ergänzung zum Gesamtangebot der Region Kitzinger Land werden und dazu beitragen, dass Biebelried nicht nur durch das Autobahnkreuz bekannt wird. Bischof kündigte die Unterstützung des Landkreises an.

Ein Kulturweg kann nur durch das Wissen der Menschen in den Gemeinden entstehen. „Die Menschen sollen selbst berichten, was ihnen wichtig ist“, sagte Himmelsbach und forderte die Anwesenden dazu auf, ihre Heimat zu entdecken, zu erforschen und ihre eigenen Geschichten zu erzählen. Anhand von Beispielen anderer Gemeinden stellte er die unterschiedlichen Möglichkeiten vor, die ein solcher Kulturweg bietet. So gibt es Wanderwege, aber auch Radwege, die von Station zu Station führen. Wichtig, weil Teil unserer Kultur, sei dabei das Angebot lokaler Spezialitäten, beispielsweise bei Festen oder durch die Gastronomie, erklärte der Projektleiter. Zur Grundausstattung eines Kulturweges gehören sechs große Informationstafeln, die durch einige kleinere ergänzt werden, sowie Informationsbroschüren.  Die Kosten dafür betragen 15.000 Euro, finanziert aus Zuschüssen und Sponsorengeldern. Als Beispiele für sehenswerte Kulturgüter nannte Himmelsbach das Johanniterkastell in Biebelried, die Kirchen aller drei Ortsteile, wobei die in Kaltensondheim eine Besonderheit darstelle,  da sie bis heute von beiden Konfessionen als Simultankirche genutzt wird, Hügelgräber, aber auch die ehemaligen Nato-Bunker bei Kaltensondheim. Alles noch vorhandene Wissen um große und kleine Schätze der lokalen Kulturgeschichte, soll jetzt von den Bürgern zusammengetragen und am 15. Mai um 20 Uhr im Rathaus Biebelried vorgestellt und gesammelt werden. Daraus wird ein Konzept entwickelt, aus dem der Biebelrieder Kulturweg als ein weiterer Knoten im Netzwerk der europäischen Kulturwege entstehen soll.

 

Kreis-Bauschuttdeponie Iphofen Nach Ostern wieder an Samstagen geöffnet

(03.04.2012)

Während der Bausaison hat die Kreis-Bauschuttdeponie in Iphofen in den Monaten April bis einschließlich November auch zusätzlich samstags geöffnet. Die erste Samstagsöffnung fällt in diesem Jahr auf den 14. April.

Bis Ende November können dann immer samstags von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr inerte Bauabfälle angeliefert werden. Einzige Ausnahme: Am 7. April (Karsamstag!) bleibt die Bauschuttdeponie in Iphofen geschlossen. Das Einzugsgebiet dieser Deponie umfasst den gesamten Landkreis Kitzingen.
 Von Montag bis Freitag bleibt es bei den bisherigen Öffnungszeiten:
Durchgehend von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Bei weiteren Fragen zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen am Bau helfen Ihnen die Abfallberater am Landratsamt Kitzingen gerne weiter, tel. (09321) 928-1234, Fax (09321) 928-1299, E-Mail .


Dettelbach und Biebelried:
Mineralischer Bauschutt, nicht verwertbarer Bodenaushub und nicht verwertbarer straßenaufbruch aus den Gemeindegebieten dettelbach und Biebelried mit allen ortsteilen kann auch auf der Bauschuttdeponie bei Effeldorf abgelagert werden. diese Bauschuttdeponie hat mittwochs von 14:00 bis 15:30 Uhr und samstags von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.

Besonders geschützte Pflanzenarten

(03.04.2012)

Im Frühling locken Sonnenschein und wärmere Temperaturen wieder mehr Spaziergänger in die Natur. Die Versuchung ist groß, sich angesichts der vielen blühenden Pflanzen einen Blumenstrauß für die Wohnung zu pflücken.

Leider sind jedoch mehr und mehr Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, in ihrem Bestand gefährdet oder im Rückgang begriffen. Diese Pflanzen wurden daher in der Bundesartenschutzverordnung als „besonders geschützte Arten“ aufgelistet. Bei den folgenden geschützten Pflanzen ist das Pflücken und Entnehmen verboten: alle Arten von Akelei, heimischen Tausendgüldenkräutern, Nelken, Schachblumen, Enzian, Seidelbaste, Schwertlilien, Lilien, Knotenblumen, Märzenbecher, Bärlappgewächsen, Traubenhyazinthen, Primeln und Schlüsselblumen, Blausterne, Küchenschellen, Eisenhut, Grasnelken, Graslilien sowie Diptam, Großblütiger und Gelber Fingerhut, Leberblümchen, Großes Windröschen, Feld-Mannstreu, Teich- und Seerosen, Trollblume, doldiges Winterlieb, alle heimischen Arten von Hain- Weiß- und Torfmoosen und WimperMoos-, Rentier-, Lungen-, Schüssel- und Bartflechten. Diese Aufstellung ist keinesfalls vollständig sondern enthält nur die wichtigsten in unserem Bereich vorkommenden geschützten Pflanzen. Folgende Pilze gehören zu den besonders geschützten Arten; sie dürfen jedoch in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden: Steinpilz, alle heimischen Arten von Pfifferling, Morchel, Birkenpilz und Rotkappe sowie Schweinsohr und  Brätling. Jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig wildwachsende Pflanzen einer besonders geschützten Art oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abschneidet, abpflückt, aus-oder abreißt, ausgräbt, beschädigt oder vernichtet handelt ordnungswidrig. Er kann  hierfür mit einer erheblichen Geldbuße belegt werden. Schon das Abpflücken einer einzelnen Blüte dieser Pflanzenarten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!

Schutz von Lebensstätten, wie z.B. Hecken, Gebüsche, Bäume sowie Wiesen und Feldraine

(03.04.2012)

Der Schutz gefährdeter Tier und Pflanzenarten zählt zu den ältesten und wichtigsten Bemühungen des Naturschutzes. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) enthält eine Reihe von Bestimmungen zum Schutz aller wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.

So dürfen zum Beispiel Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,  Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Diese Vorschrift gilt auch für den Hausgarten. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte. Das zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz  aller Arten, außerdem sollen das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres erweitert, brütende Vogelarten geschützt sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison erhalten werden.

Die oben genannte Ausnahme für gärtnerisch genutzte Grundflächen umfasst Bäume in Hausgärten. Kleingartenanlagen und Streuobstwiesen. Keine gärtnerische Nutzung gilt für Grünflächen, Parkanlagen und sonstige Außenanlagen, so dass Bäume auf Sportplätzen, Böschungen und Straßengräben dem oben genannten Schneideverbot unterliegen. Vom Verbot ausgenommen sind jedoch  schonende Form und Pflegeschnitte, Schnitte zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sowie genehmigte Maßnahmen.

Nach dem neuen Bayerischen Naturschutzgesetz ist es darüber hinaus in der freien Natur ganzjährig verboten, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen.

Weiterhin verboten ist es, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen,  Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen. Auch Gras und Krautstreifen zwischen Äckern und Wegen und die Grünstreifen stehen unter diesem speziellen Schutz. Hierbei geht es um den Einsatz von Spritzmitteln sowie das Mähen und Mulchen dieser Flächen, das in der Hauptbrutzeit verboten ist. Auf diesen schmalen Streifen brüten viele Feldvögel oder suchen ihre Nahrung. Es ist daher für diese Tiere überlebenswichtig, dass diese Streifen und Wege nicht schon zur Brutzeit gemäht oder gemulcht werden.

Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, dürfen vom 1. Oktober bis zum 31. März nicht aufgesucht werden. Ausgenommen sind geringfügig störende  Handlungen (z. B. Nutzung  als Kartoffelkeller). Fledermäuse zählen zu den besonders und streng geschützten Tierarten und sind hochgradig gefährdet. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Sollte ein zwingender Grund für die Beseitigung einer Hecke, eines Feldgehölzes oder ähnliches in der freien Natur vorliegen, so kann ein Antrag auf Befreiung beim Landratsamt Kitzingen – untere Naturschutzbehörde – gestellt werden. Die Befreiung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Weitere Informationen gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde (09321)/928 -6210 bis 6212 und 6214.

Mitteilungsblatt der Gemeinde zum Download

(03.03.2012)

Alle Mitteilungsblätter der Gemeinde Biebelried können Sie selbstverständlich auch hier als PDF downloaden:

[Ausgabe 2 / 2011]

Gründung einer Energiegenossenschaft

(03.03.2012)

Sehr erfolgreich lief am 27. Januar die Gründung der Energiegenossenschaft “Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie Biebelried”. Über 80 Interessierte konnte Versammlungsleiterin Bürgermeisterin Renate zirndt im Kaltensondheimer Feuerwehrhaus begrüßen, von denen 58 als Gründungsmitglieder der Genossenschaft beitraten. In einer kurzen Einführung machte Zirndt noch einmal den Hintergrund für die Gründung dieser Bürgergenossenschaft deutlich: Mit dem Abzug der Amerikaner hat auch die Gemeinde Biebelried eine sogenannte Konversionsfläche. Insgesamt sind es über 50 Hektar Brachland, die bis vor wenigen Jahren von den US-Streitkräften am westlichen Rand des Waldgebiets Klinge genutzt wurden. diese Fläche liegt zwar auf Kaltensondheimer Gemarkung, ist aber im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz BIMA. die Entscheidung über die Nutzung der Fläche liegt zwar im Ermessen der Gemeinde, sie hat die Hoheit über die Bauleitplanung, die Eigentumsverhältnisse werden aber von der BIMA geregelt. Laut einem Gemeinderatsbeschluss will die Gemeinde die Fläche für regenerative Energien genutzt wissen. der Investor muss ein energetisches und steuerliches Konzept zugunsten der Gemeinde entwickeln. zudem müssen die Bürger die Möglichkeit erhalten, sich über eine „demokratische Rechtsform“, zum Beispiel eine Genossenschaft, an dem Projekt zu beteiligen. Zirndt machte deutlich, dass es sehr im Interesse des Gemeinderats liege, die Gründung einer solchen Genossenschaft zu unterstützen, die sich mit einem entsprechenden Konzept an der Ausschreibung der BIMA zur Nutzung des Geländes beteiligen kann. Mehr allerdings kann und will die Gemeinde in diesem Zusammenhang nicht leisten.

Im weiteren Verlauf des Abends informierte Andreas Bauer von Agrokraft in Bad Neustadt, einer Firma, die Konzepte zur Nutzung von Flächen für regenerative Energien in Genossenschaftshand entwickelt, über die Gründung und rechtliche Voraussetzungen solcher Genossenschaften. Agrokraft hat bislang insgesamt 25 Energiegenossenschaften in ihrer Gründung beraten und begleitet. „ohne die Leute vor ort geht gar nichts“, sagte Bauer zur lokalen Verwurzelung solcher Organisationen. denn nur die Beteiligung der Bevölkerung vor ort schaffe auch die nötige Akzeptanz.

Mit ihren Beschlüssen habe die Gemeinde Biebelried, so Bauer, eine „Steilvorlage“ für eine mögliche Bewerbung der neu zu gründen Genossenschaft für die Konversionsflächen geliefert. ob die Genossenschaft bei der BIMA allerdings am Ende zum Zuge komme, könne nicht garantiert werden. Von den 58 Gründungsmitgliedern der Genossenschaft wurde Matthias Manger zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. sein Vertreter ist Rainer Neubert, Schriftführerin Helga Kerwagen. Weitere Mitglieder des Aufsichtsrats sind Dieter Oehl, Ulf Kreuzer, Otmar Wehr und Manfred Krug.

 

Auf dem Bild: Der Aufsichtsrat: Dieter Oehl, Otmar Wehr, Rainer Neubert, Ulf Kreuzer, Helga Kerwagen, Manfred Krug und Matthias Manger (von links) wurden am Freitagabend als Aufsichtsräte der neu gegründeten Energiegenossenschaft Biebelried gewählt.



Foto zu Meldung: Gründung einer Energiegenossenschaft

Informationsveranstaltung mit Podiumsgespräch

(03.03.2012)

Um den gesellschaftlichen Diskurs zu diesem Thema zu befördern lädt der Verein “Miteinander-Förderverein für kulturelle Vielfalt e.V.“ gemeinsam mit der Volkshochschule Kitzingen am 23. März 2012, Alten Synagoge in Kitzingen, 19 Uhr zu einem Referat von Frau Marianne Schulze zum Thema: “Hintergrund, Philosophie und Zielrichtung des Übereinkommens der Vereinte Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen“.

Ferien(s)pass für unsere Kinder und Jugendlichen – Macher herzlich willkommen!

(03.03.2012)

Wer hat gute Ideen, Lust und zeit, in den Sommerferien einen Beitrag für die Aktion Ferienpass zu organisieren? Einzelpersonen und Vereine sind herzlich eingeladen, einen Ferientag unserer Kinder zu gestalten. Bitte setzen sie sich bis Mitte März mit der Ersten Bürgermeisterin in Verbindung.

Verschmutzungen durch Hundekot

(03.03.2012)

Liebe Hundebesitzer, leider stellen wir fest, dass die Verschmutzungen durch Hundekot auf den Gehwegen und Grünflächen zugenommen haben. Wir appellieren an sie, die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner zu beseitigen. Der Spaziergang soll allen Bürgern Freude bereiten. Auf die Beseitigungspflicht der Hundehalter nach § 3a der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen wird hingewiesen. 

Foto zu Meldung: Verschmutzungen durch Hundekot

3. Flursäuberungsaktion in Kaltensondheim am 25. Februar

(03.03.2012)

Orange und knallgelbe Warnwesten prägten am Samstag, den 25. Februar die Kaltensondheimer Flur: Wie schon in den Vorjahren hatten Andrea Czech und Robert Endres zur Flursäuberung aufgerufen und knapp 30 Bürger aller Altersstufen hatten sich pünktlich um 9 Uhr vor dem Feuerwehrgerätehaus eingefunden, um mit Eimern und Müllsäcken ausgerüstet, Hecken und Gräben nach Unrat zu durchkämmen. Zwei stunden später zeigte sich dann, wie sinnvoll diese wieder Aktion war: Hausmüll, Verpackung von Fastfood, Plastikabfall bis hin zu alten Metallzäunen reichte die Palette des Unrats, der sich in der Flur fand und einen Pritschenwagen füllte. Biebelrieds Bürgermeisterin Renate Zirndt bedankte sich bei den vielen Helfern der Aktion und lud anschließend zur deftigen Brotzeit mit Weißwürsten und von Kaltensondheimer Frauen gebackenen Kuchen ins Feuerwehrhaus. Robert Endres und Andrea Czech kündigten an, die Aktion im nächsten Jahr zu wiederholen. der Erlös, der vom Landratsamt finanziell unterstützen Aktion ging an die Feuerwehrjugend und den Landesbund für Vogelschutz.

(Text und Foto: Robert Haaß)

Foto zu Meldung: 3. Flursäuberungsaktion in Kaltensondheim am 25. Februar

Brennholzversteigerung der Gemeinde im Januar

(03.03.2012)

Über 130 Eichenkronen wurden im Kaltensondheimer Niederholz bei der diesjährigen Versteigerung an den Mann bzw. an die Frau gebracht. Aufgrund der großen Anzahl an Losen und deren Verteilung auf der Waldfläche konnten das Holz nicht wie üblich, an einem tag versteigert werden. Am 21. Januar und am 28. Januar lud Bürgermeisterin zur Versteigerung und zur Abschlussbrotzeit ein. An den beiden tagen verkaufte die Gemeinde Brennholz im Wert von rund 9.500 Euro. Grund für die große Anzahl der gefällten Bäume ist der Eichenprachtkäfer, der auch im Gemeindewald große Schäden anrichtete und den sog. Sanitärhieb erforderlich machte. Renate Zirndt appellierte an die Käufer, das gesteigerte Holz bis Mitte April abzufahren. Denn dann fliegen die Larven des Prachtkäfers aus und würden den Erfolg der Maßnahme zu Nichte machen.

Foto zu Meldung: Brennholzversteigerung der Gemeinde im Januar

Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

(03.03.2012)

Am 15. Februar 2012 war die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig. Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto abgebucht. sofern sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Biebelried bei der VR Bank Kitzingen (BLZ 791 900 00, Kto.Nr. 900281) zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.

Neujahrs- und Neubürgerempfang der Gemeinde im Rathaus Biebelried

(12.02.2012)

Im Mittelpunkt des Empfangs am 8. Januar standen die Bürger, die für besondere Leistungen in der Schule, Sport oder für das Gemeinwohl geehrt wurden.

Schulisch erfolgreich waren: Christoph Kraus, Madeleine Kütt und Max Kutzenberger aus Biebelried sowie Manuel Schulz und Frederic Hager aus Kaltensondheim. Christoph Kraus besucht das Egbert-Gymnasium in Münsterschwarzach und ist viermaliger Sieger der Deutschen Mathematikolympiade. Manuel Schulz erreichte an der D. Paul-Eber-Schule in Kitzingen die Mittlere Reife mit einem Schnitt von 1,63 als Schulbester; Madeleine Kütt wurde mit 1,33 zweitbeste Abschlussschülerin an der Richard-Rother-Realschule in Kitzingen; Frederic Hager war mit einem Schnitt von 1,72 Drittbester Absolventen der Leo-Weismantel-Realschule Marktbreit und Max Kutzenberger schloss sein Abi am Armin-Knab Gymnasium Kitzingen mit der Note 1,5 ab.

Sportliche Erfolge erreichten Moritz Bock aus Kaltensondheim und Marco Kost aus Biebelried. Für seinen dritten Platz bei der Juniorenweltmeisterschaft im Rudern im Deutschland-Achter wurde Moritz Bock aus Kaltensondheim geehrt. Für seine sportlichen Leistungen aber auch für sein Engagement in der Nachwuchsarbeit zeichnete die Bürgermeisterin Marco Kost aus. Er wohnt seit 1999 in Biebelried, gründete 2005 die Tischtennismannschaft und trainiert sie erfolgreich. Schon zweimal führte der Geehrte die Mannschaft zum Meistertitel auf Kreisebene. Marco Kost ist Kreismeister und Zweiter auf Bezirksebene, Stadtmeister in Kitzingen und errang mit Partner Ralf Sänger den zweiten Platz der Bezirksmeisterschaft im Doppel.

Für die Neuordnung des Westheimer Gemeindearchivs erhielt Hermspeter Kosch die Anerkennung der Gemeinde. Als „Herr der alten Schriften“ hat er in 350 Stunden Arbeit 73 Regalmeter Akten, 142 Kartons mit Aufzeichnungen und Urkunden gesichtet, ein 78 seitiges Verzeichnis erstellt, alles archiviert und auf Vordermann gebracht.

Senior der zu Ehrenden war Willi Wehr. Der ehemalige Kreishandwerksmeister (1978-2008) und Obermeister (1975-2010) der Schreinerinnung war von Mai 1966 bis April 2002 Mitglied des Gemeinderates und von 1972 bis 1978 stellvertretender Bürgermeister, engagierte sich auch im Pfarrgemeinderat und dem Orts- und Kreisverband der CSU. Die Bürgermeisterin dankte den Geehrten im Namen des Gemeinderates, der sich Einstimmig für die Auszeichnungen ausgesprochen hatte. Sie dankte aber auch allen Bürgern die sich an vielen anderen stellen für das Gemeinwohl einsetzen: „Wir wollen diese Leistungen anerkennen und würdigen und sie nicht nur wohlwollend und still zur Kenntnis nehmen.“

 

Der Stolz der Gemeinde im Bild: Marco Kost, Willi Wehr, Hermspeter Kosch, Christoph Kraus, Moritz Bock, Manuel Schulz, Max Kutzenberger, Madeleine Kütt und Frederic Hager wurden beim Neujahrsempfang von Bürgermeister Renate Zirndt für ihre schulischen Leistungen, sportlichen Erfolge oder ihr ehrenamtliches Wirken für die Gemeinde geehrt.

Bild: Ralf Weiskopf

Foto zu Meldung: Neujahrs- und Neubürgerempfang der Gemeinde im Rathaus Biebelried

Weihnachtsgrüße der Bürgermeisterin

(16.12.2011)

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, schöne und besinnliche Stunden im Kreise Ihrer Familie und Ihrer Freunde. Mögen sich 2012 all Ihre berechtigten Hoffnungen und Erwartungen erfüllen. Das Wichtigste ist, auch wenn oft unterschätzt, Gesundheit an Leib, Geist und seele. Glücklich kann sich derjenige schätzen, dem sie ein treuer Begleiter bleibt.

2011 war für unsere Gemeinde ein Jahr, in dem einige Maßnahmen fertiggestellt werden konnten. Insbesondere hat die langersehnter Dorferneuerung in Biebelried endlich Fahrt aufgenommen. Mit dem neugestalteten Dorfweiher entstand mehr als nur ein schöner Fleck am Ortseingang und ich hoffe, dass die Bürger ihn als idyllischen Treffpunkt nutzen und ihn mit Leben erfüllen werden. Der Gehwegbau in der Theilheimer Straße bringt allen Bürger die erforderliche Sicherheit.
In Westheim kam die Flurbereinigung voran und hat ein gut ausgebautes Wegenetz und für die Landwirtschaft eine verbesserte Bewirtschaftung des Grund und Bodens geschaffen.
Für die Flak in Kaltensondheim hat die Gemeinde einen ersten möglichen Grundstein für die Nutzung der Fläche für erneuerbare Energien mit Beteiligung der Bürger gelegt.

Auch für uns gilt, dass die Zeiten des stetigen Wachstums und der „unbegrenzten“ Fördermittel vorbei sind. Für überzogene Erwartungen gibt es keinen Raum und unsere Gemeindepolitik muss sich als Kunst des Möglichen bewähren, indem wir uns auf das Notwendige beschränken und dabei akzeptieren, dass nur Wünschenswertes in Zukunft genau abgewogen werden muss. Die Sanierung des Abwassernetzes stellt uns vor eine große Aufgabe, die alle Bürger über ansteigende Gebühren mittragen müssen. Wir können uns keine zu großen Sprünge in naher Zukunft leisten, denn die Sanierung des Abwassernetzes, die weiteren Maßnahmen der Dorferneuerung und der Neubau des Feuerwehrhauses in biebelried binden unsere Finanzmittel der nächsten Jahre. Das vergangene Jahr war arbeitsreich, ich hoffe, dass 2012 ebenso arbeitsreich und interessant wird.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mich herzlich bei Ihnen allen für Ihr Interesse, für Ihr Verständnis und für Ihre gute Zusammenarbeit im fast schon abgelaufenen Jahr zu bedanken. Vor allem aber danke ich denjenigen, die in gemeinnützigen organisationen und Vereinen oder aus eigener Initiative öffentliche Aufgaben wahrgenommen haben und für unsere Bürger oder die Menschen da waren, wenn sie gebraucht wurden. Mein besonderer Dank gilt auch allen, die in unseren drei Feuerwehren und kirchlichen Organisationen oder auf kulturellem Gebiet als ehrenamtlich tätige Mitarbeiter ihre Persönlichkeit und ihre Freizeit eingebracht haben. Ich verbinde damit die ganz herzliche Bitte, auch weiterhin den Mut nicht zu verlieren, sollte es einmal nicht so gut laufen oder Kritik geben.
Die Weihnachtszeit soll Ihnen allen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, viel Freude, Besinnung, mehr Zeit für die Familie und für Freunde bringen. Vielleicht können Sie sich den Spruch von Peter Rosegger zum Jahresmotto machen: „Dem Mitmenschen Freude zu machen, ist doch das beste, was man auf der Welt tun kann.“

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein friedvolles Weihnachtsfest, einen fröhlichen Jahreswechsel und ein gesundes und erfülltes Jahr 2012!

Ihre Renate Zirndt, Bürgermeisterin

Foto zu Meldung: Weihnachtsgrüße der Bürgermeisterin

Vorsicht: Heiße Asche

(16.12.2011)

Die Abfallberater vom Landratsamt haben in diesem Jahr schon mehrfach darauf hingewiesen, keinesfalls heiße Asche in die Mülltonne zu werfen. Doch leider werden von der Abfuhrfirma nach wie vor verbrannte oder angesengte Abfallbehälter gemeldet.
Mit dem Problem ist nicht zu spaßen, wie brennende Müllfahrzeuge oder Gebäude bereits gezeigt haben. Das Risiko ist hoch, dass dabei auch Menschen zu schaden kommen. Ganz zu schweigen von den sachwerten, die durch achtlos entsorgter Asche vernichtet werden. Daher noch einmal ein dringender Appell: Niemals heiße Asche in die Abfallbehälter einfüllen!

Wie kann man diese Gefahr abwenden?
Grundsätzlich gilt: In die Mülltonne darf nur erkaltete Asche eingefüllt werden. Kohle-, Holz- und Grillasche, die von außen bereits erloschen scheint, kann im Inneren immer noch glühen. beim Kontakt mit Luft können dann selbst kleinste Glutstücke in Verbindung mit brennbaren Abfällen in Mülltonnen und Müllfahrzeugen zu einem Schwelbrand oder Feuer führen. Daher sollte man lieber etwas länger mit der Entsorgung warten und Asche in einem Metallbehälter mit Deckel vollständig abkühlen lassen, ehe man sie in die Restmülltonne füllt. Übrigens: Egal ob von Kohle oder Holz, Asche niemals in die Biotonne geben.

Nachschub an Gelben Säcken für Privathaushalte

(16.12.2011)

„Seit Ende November werden landkreisweit wieder Gelben Säcke verteilt“, so Herr Herbert Kestler von der zuständigen Abfuhrfirma Veolia. Diese Firma kümmert sich neben der Abholung auch um die Verteilung der Gelben Säcke. Die Verteilaktion, bei der alle Privathaushalte und das Kleingewerbe direkt beliefert werden, dauert bis Mitte Dezember an. Neu in diesem Jahr: Die 26 Gelben Säcken je Haushalt verteilen sich auf 2 Rollen anstatt wie bisher auf einer Rolle.
Gewerbe und öffentliche Einrichtungen
Größere betriebe und öffentliche Einrichtungen werden bei dieser Verteilaktion nicht bedacht. Diese wenden sich direkt an das zuständige Abfuhrunternehmen Veolia Umweltservice Süd, die dann bedarfsgerecht Rollen mit Gelben Säcken zur Verfügung stellt. Die Bestellung ist über die kostenlose Servicenummer möglich (0800) 0 78 56 00 (gebührenfrei aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz). Weitere Kontaktmöglichkeiten sind per Telefon (09321) 93 94-0 (zu den üblichen Telefontarifen) und per E-Mail unter
Nachlieferung
Alle, die bei dieser Verteilaktion vergessen wurden, können sich vom 12. bis 22 Dezember direkt an die beauftragte Verteilerfirma Frankenwerbung wenden. Diese Verteilerfirma wird dann dafür sorgen, dass umgehend nachgeliefert wird. Kontakt zur Fa. Frankenwerbung: tel. (09382) 3337, Fax: (09382) 3373; E-Mail: ; Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 9–16 Uhr, Freitag 9–14 Uhr.

Auf der Suche nach einem passenden Weihnachtsgeschenk?

(16.12.2011)

Die Gemeinde Biebelried verkauft Dauerkalender der Dorferneuerung Biebelried 4 mit Bibebelrieder Toransichten für 5,00 Euro oder Ortschroniken der 3 ortsteile (Kaltensondheim: 5,00 Euro; Biebelried: 15,00 Euro; Westheim: 50,00 Euro) Erhältlich in der VGem Kitzingen, Friedrich-Ebert-straße 5; 2. Stock Zimmer 23 oder in den Rathäusern während den Amtsstunden der Ersten Bürgermeisterin

Gertholzvergabe Gemeindewald

(16.12.2011)

Die Gertholzvergabe in Kaltensondheim findet am 10.12.2011 um 10 Uhr statt. Treffpunkt Niederholz, Sulzfelder Weg. Gertholzberechtigte, die zur Vergabe nicht anwesend sind, können eine andere Person mit ihrer Vertretung beauftragen. soweit weder Rechtler noch Vertreter anwesend sind, entscheidet das Los über die Vergabe unter den anwesenden Gertholzberechtigten.

Bürgerversammlungen 2012

(16.12.2011)

Die Bürgerversammlungen 2012 finden an folgenden Terminen statt:
Westheim: Mittwoch, 1. Februar 2012
Kaltensondheim: Donnerstag, 9. Februar 2012
Biebelried:  Montag, 13. Februar 2012

 

Bereits jetzt können von allen Bürgerinnen und Bürgern Anträge und Anregungen bei der Ersten Bürgermeisterin Zirndt bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen eingereicht werden, die dann in der Bürgerversammlung behandelt werden.


Bekanntmachung zu Neuverteilung

(16.12.2011)

Im Verfahren Westheim 7 wurden im Herbst 2011 die neuen Flurstücke in die Örtlichkeit abgesteckt und vermarkt. Die Abfindungsflurstücke werden schon bewirtschaftet.
Bei sehr langen Grenzen, aus Bewirtschaftungsgründen oder aus topografischen Gründen, z. B. Anfangs- und Endpunkt sind wegen einer Kuppe gegenseitig nicht sichtbar, kann es sinnvoll sein, den Grenzverlauf mit zusätzlichen Grenzpunkten in der Grenzlinie (Läufersteine) zu kennzeichnen. Diese Grenzpunkte werden mit Grenzsteinen vermarkt und sind dann offizielle Grenzpunkte des Abfindungsflurstückes. Es besteht auch die Möglichkeit den Grenzpunkt nur mit einem Holzpflock zu markieren. Die Anlieger können den Grenzverlauf selbst sichern. Der Grenzpunkt erscheint dann nicht in der amtlichen Karte.
Den Bedarf melden Sie bitte schriftlich, unter Angabe der Flurstücks- oder Gewannennummer und den Wunsch der Vermarkung beim örtlich Beauftragten Herrn Friedrich Wolf oder beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 Herrn Göpfert (Zeller str. 40, 97082 Würzburg) an. Wirtschaftshindernisse, wie aufgelassene Wege mit Untergrundbefestigung, die nicht mit eigenen Maschinen bearbeitet werden können, werden von der Teilnehmergemeinschaft beseitigt. Auch diesen Bedarf melden Sie bitte schriftlich an. Die Vorstandschaft entscheidet dann nach Ortseinsicht, in welchen Umfang Baumaschinen eingesetzt werden. Die Rekultivierungsmaßnahmen werden zusammen an eine Baufirma vergeben. Die Baumaßnahmen werden im Sommer / Herbst 2012 ausgeführt.
Meldungen für die Rekultivierungsarbeiten werden bis zum
31.Dezember 2011 angenommen. Anträge auf setzen von Läufersteinen können bis Ende Februar 2012 eingereicht werden.


Karl-Heinz Göpfert, techn. Amtsrat

Kalte Herbstnächte können Biotonne einfrieren lassen

(07.11.2011)

Kalte Nächte mit Minusgraden können schon jetzt dazu führen, dass der Inhalt der Mülltonnen festfriert und damit eine  vollständige Leerung bei der Abfuhr dann nicht möglich ist. Meist ist davon die Biotonne betroffen, aber auch die graue Restabfalltonne ist nicht gefeit davor. Mit einigen winterfesten Tipps lässt sich hier vorsorgen:

 

Nach der Leerung sollte der Boden der Biotonne immer mit einigen Lagen Zeitungspapier oder einem Stück Karton bedeckt werden. Alternativ kann man auch zu Papiersäcken greifen, die die gesamteTtonne auskleiden. Die Säcke gibt es im Handel zu kaufen.
Geben Sie der Biotonne möglichst Trockenfutter, denn nur nasses Material kann zum Festfrieren der Abfälle führen. Kü- chenabfälle sollte man zunächst abtropfen lassen und dann gut einpacken, bevor sie den Weg in die braune Tonne finden. Zum Einpacken können Zeitungspapier, Papiertüten von Metzger und Bäcker oder auch spezielle Bioabfalltüten aus Recyclingpapier verwendet werden. Plastiktüten, auch so genannte biologisch abbaubare, sind für die Biotonne aber tabu.  Bei der Restabfalltonne können Plastiktüten dagegen hilfreich sein.
Nasses  Laub oder feuchtigkeitsgetränkte Gartenabfälle sind Gift für die Biotonne. Sie fördern das Festfrieren des gesamten Inhalts. Wenn möglich, sollte man feuchte Gartenabfälle erst antrocknen lassen, bevor man sie in die tonne gibt, oder gleich zum Grüngutsack des Landkreises greifen. Der Sack fasst 120 Liter, kostet 3,50 Euro und kann bei der Abfuhr der Biotonne dazu gestellt werden.
Besonders Bioabfälle nicht in der Tonne verpressen. Locker eingefüllte Abfälle frieren weniger leicht fest.

Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Erwerbskombinationen

(07.11.2011)

Die Qualifizierungsmaßnahmen für 2011/2012 für Betriebsmanagement und Erwerbskombinationen im Bereich der Landwirtschaft – ehemals  „gelbes  Heft“ - sind erschienen. Ziel ist es,  Bäuerinnen und Landwirte beim Aufbau, der   professionellen marktorientierten Weiterentwicklung und der  Vernetzung von Erwerbskombinationen zu unterstützen. Die Broschüre enthält über 100 bayernweit angebotene  Maßnahmen. Neueinsteiger erhalten Entscheidungshilfen und Grundlagenkenntnisse. Wer eine bestehende Erwerbskombination weiter entwickeln möchte, kann an Aufbauseminaren, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen teilnehmen. Teilnehmen können alle interessierten Bäuerinnen und Landwirte sowie deren Kooperationspartner. Die Broschüre liegt beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Abholung bereit oder ist im Internet abzurufen unter: www.landwirtschaft.bayern.de.


Das neue Jahrbuch für den Landkreis Kitzingen ist da!

(07.11.2011)

Neues aus der Regionalgeschichte – Das Landkreisjahrbuch 2012 bietet für jeden etwas!


Wer kennt den ältesten Weinberg Frankens? Wer kennt den Marktbreiter  Dichter Ludwig Barthel? War der Gnodstädter Georg Michael Conrad mehr als ein Schriftsteller? Oder wie haben die Merowinger in Segnitz ihre Toten beigesetzt?

Diese und noch viele weitere Antworten gibt das Jahrbuch für den Landkreis Kitzingen 2012. Das Jahrbuch erscheint inzwischen zum vierten Mal in Folge im Röll-Verlag, Dettel- bach. Nach Kitzingen, Iphofen und Volkach liegt heuer das Schwergewicht der Beiträge in der Region Marktbreit. Landrätin Tamara Bischof schreibt in ihrem Grußwort  u. a.


„Als „Gedächtnis des Landkreises“ hat sich das Jahrbuch in den vergangenen Jahren etabliert. Historische Begebenheiten und  Besonderheiten werden ebenso erforscht und festgehalten, wie aktuelle Ereignisse. 2012 legen die Aufsätze des Jahrbuchs einen Schwerpunkt auf Marktbreit. Erfahren Sie zum Beispiel  Wissenswertes zum Museum Malerwinkelhaus oder lesen Sie nach, wie es dazu kam, dass am 3.12.2010 die Maut-Pyramide bei Gnodstadt einstürzte und damit das passierte, was „237 Jahre lang viele Kriege und Katastrophen nicht vermochten“.  Was Ortsnamen zum Beispiel  mit Himmelsrichtungen zu tun  haben erklärt ein weiterer Aufsatz, ebenso die Entwicklung des Tourismus im Landkreis Kitzingen seit dem Zweiten Weltkrieg.“

 

Sichern Sie sich mit einer Vorbestellung den günstigen Subskriptionspreis von 19,90 Euro (ab 27. November 24,90 Euro). Das Inhaltsverzeichnis können Sie im Internet auf der Landkreisseite einsehen: www.kitzingen.de.  Bitte den unten stehenden Bestellschein bis spätestens 25.11.2011 direkt an den Röll-Verlag, Dettelbach, schicken.  Je nach  Wunsch (vgl. Bestellschein) werden die Bücher zugesandt oder können beim Röll-Verlag in Dettelbach abgeholt werden.              

[Bestellschein]

Jugendfeuerwehr Biebelried auf Tour de Müll

(07.11.2011)

Am 8. Oktober 2011 beteiligte sich die Jugendwehr an der landkreisweiten Tour de  Müll, zu der der Kreisjugendring und die Abfallwirtschaft des Landratsamtes eingeladen hatten. Neun Jugendliche rückten, mit Eimern und Säcken ausgestattet, aus  und sammelten aus Gräben und Grünstreifen rund um Biebelried allerhand Unrat.  In zwei Stunden waren die Säcke mit Zigarettenschachteln, Dosen, Pappbecher, Tüten und Flaschen  gefüllt. Tatkräftig unterstützt  wurden die Jugendlichen durch Jugendwart Andreas Erb, Alexander Brandmann, Marcus Müller, Jugendreferentin Andrea Czech und Bürgermeisterin Renate Zirndt. Die Gemeinde bedankte sich bei der engagierten Jugendfeuerwehr mit einer Brotzeit und leckerem Kuchen. Der  Zuschuss des Kreisjugendrings für die Kasse der Feuerwehrjugend und die Brotzeit waren aber nicht  ausschlaggebend für Aussage der jungen Feuerwehrler:  „Das machen wir im nächsten Jahr wieder!“  Diese kam aus Überzeugung und weil das sammeln trotz des Regens Spaß gemacht hat.

Foto zu Meldung: Jugendfeuerwehr Biebelried auf Tour de Müll

Waldspaziergang der Gemeinde Biebelried

(07.11.2011)

Das Niederholz im Ortsteil Kaltensondheim und die Klinge auf der Kitzinger Gemarkung waren die Ziele des Waldspaziergangs der Gemeinde Biebelried am 16. Oktober. Über 60 interessierte Bürger, nicht nur aus der Gemeinde, hatten sich am Waldrand eingefunden, um unter der Führung von Förster Achim Volkamer, Robert Endres vom Landesbund für Vogelschutz und Bürgermeisterin Renate Zirndt knapp zwei Stunden Informationen rund um den Wald allgemein und den Gemeindewald im besonderen zu bekommen. Achim Volkamer  berichtete über die Vergabe der Holzrechte im Niederholz bevor die Teilnehmer in der Klinge von Robert Endres die Besonderheiten eines Auwaldes kennenlernten. Seinen Abschluss fand der Waldspaziergang bei Kaffee und Kuchen im Kaltensondheimer Feuerwehrhaus.


Foto zu Meldung: Waldspaziergang der Gemeinde Biebelried

Wichtige Informationen zum Fernsehempfang

(07.11.2011)

Ab  dem 30.04.2012 ist der analoge Satellitenempfang in
Deutschland Geschichte. Analoge TV-Satellitensignale können dann nicht mehr empfangen werden.
Für die betroffenen Haushalte und Liegenschaften, die jetzt
noch das analoge Fernsehen nutzen, bieten sich verschiedene alternative Empfangswege wie Digitaler Satellit (DVB-S), Kabel (analog und digital/DVB-C), digitale Antenne (DVB-T: DasÜberall Fernsehen) und Internet-TV (IPTV) an. 

 

  • Satellitenhaushalte
    Der Umstieg vom analogen satellitenempfang auf einen digitalen Verbreitungsweg ist für den Haushalt mit Direktempfang einfach. Bleibt man beim Satellit ist in den meisten Fällen ein Austausch des Receivers ausreichend. Bei wenigen alten  Anlagen  muss  eine  Umrüstung der Empfangseinheit LNB (Low Noise Blockconverter) erfolgen.
  • Haushalte mit Kabelempfang und Kabelnetze
    Die Abschaltung der analogen satellitenversorgung bedeutet für den Kabelnutzer in der Regel keine Änderung. Viele kabelnetzbetreiber werden auch nach dem 30.04.2012 ihren Kunden  analoge  und  digitale  Fernsehprogramme  anbieten, damit  die  Kunden/Mieter weiter ihren Kabelanschluss  wie
    gewohnt nutzen können. Die analoge Kabelversorgung kann jedoch beeinträchtigt  sein, wenn der Kabelnetzbetreiber nicht rechtzeitig die für die Programmzuführung ins Kabel benötigten Satellitenkopfstellen umgerüstet hat. Betreiber von Kabel- oder Gemeinschaftsantennenanlagen mit eigener Empfangseinrichtung (Headend), die durch den
    analogen Satelliten versorgt werden, – müssen unabhängig von der Teilnehmerzahl – ihre  Anlagen  entsprechend  anpassen, wenn nicht bereits auf die digitale Zuführung umgestellt wurde. Betreiber solcher Anlagen können beispielweise überregionale, regionale, lokale Kabelnetzbetreiber, Wohnbaugesellschaften,  Mehrfamilienhausbesitzer,   Eigentumswohnanlagen, Hotels, Wohn- und Altenheime, Krankenhäuser und andere sein.
    Nutzer der digitalen Antenne (DVB-T: DasÜberallFernsehen) und Internet-TV (IPTV) sind von der Umstellung nicht betroffen. Auch der UkW-Radioempfang ist von der Umstellung nicht betroffen.

 

Damit ab dem 30.04.2012 der Fernsehschirm nicht schwarz
bleibt,  empfehlen  wir allen Betroffenen eine rechtzeitige
Umstellung durchzuführen. Frühzeitiges Handeln kann zusätzliche Kosten ersparen. 

 

Weitere  Informationen  erhalten  Sie  auf  der  Videotextseite 198 aller Hauptprogramme,  unter  www.klardigital.de  oder beim Projektbüro klardigital c/o Die Medienanstalten; Friedrichstraße 60; 10117 Berlin.  

In den Herbstferien zum KIKA nach Erfurt

(07.11.2011)

Das Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e.V. veranstaltet  am  Mittwoch,  den  02.11.2011  für  alle 7 bis 12-Jährigen eine Fahrt zum Kinderkanal nach Erfurt. Die Fahrt erfolgt mit dem Zug von Würzburg über Schweinfurt, Bad Neustadt nach Erfurt. Bei dem Fernsehsender des ARD und ZDF beschäftigen sich die Kleinen mit den Fragen, wie ein Trickfilmgemacht wird oder wie ein Fernsehstudio von innen aussieht. Dort werden die TeilnehmerInnen nicht nur die Möglichkeit haben, Regisseuren und Moderatoren über die Schulter zu schauen, sondern in einem Schnupperkurs in der Trickbox auch selbst versuchen, einen Trickfilm herzustellen. In der Mittagspause steht ein Besuch der Erfurter Gartenausstellung mit dem größten Spielplatz  Thüringens und dem Kinderbauernhof auf dem Programm. Die Kosten für Bahnfahrt, Eintritt und etreuung durch zwei Erwachsene belaufen sich auf 38€.

 

Informationen und Anmeldung unter: 
bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e.V.
Eva-Maria Pakull
Kantstr. 42a
97074 Würzburg

Tel.: 0931-299 38 264

www.awo-jw.de



Foto zu Meldung: In den Herbstferien zum KIKA nach Erfurt

Der nächste Winter kommt bestimmt:

(07.11.2011)

Sicherung der Gehbahnen

Auf die Verkehrssicherungspflicht  der Grundstückseigentümer – auch an unbebauten Grundstücken – innerhalb geschlossener Ortschaften wird hingewiesen. Gerade in den Wintermonaten ist es wichtig, die Gehbahnen und Gehwege zu sichern. Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei  Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) und bei Ausnahmefällen (z. b. Glatteisregen usw.) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Beim Fehlen eines Gehwegs muss 1 m der Straße am Fahrbandrand als Gehbahn geräumt bzw. gestreut werden. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten,  Kanaleinlaufschächte  und  Fußgängerüberwege sind bei der Räumung unbedingt freizuhalten. Die Gemeinde bittet alle Grundstückseigentümer, die erforderlichen Räumungsarbeiten ordnungsgemäß und zuverlässig zu erledigen.



Wohin mit Grün- und Gartenabfällen?

(07.11.2011)

Bitte nicht auf den Häckselplätzen der Gemeinde entsorgen, denn der Landkreis bietet zahlreiche Alternativen!

 

Kürzere Tage, niedrige Temperaturen und Unmengen Laub
zeigen es deutlich: Es „herbstelt“. So mancher Hobbygärtner
und Besitzer eines großen Grundstücks hat dann in dieser Jahreszeit  mit  einem  Problem  zu  kämpfen:  Wohin  mit  der Unmenge an Laub? Darüber hinaus türmt sich am Ende der Gartensaison oft noch ein großer Haufen von Gartenabfällen wie Kartoffelkraut, Tomatenpflanzen, Unkraut und abgestorbene Pflanzen auf den Beeten. Nicht immer können diese Mengen selbst kompostiert werden oder über die Biotonne entsorgt werden. Der Landkreis Kitzingen bietet hier zahlreiche Alternativen.

 

  •  Größere Biotonne
    Das  neue  Abfallwirtschaftskonzept  pro2010  erlaubt  jetzt besonders  flexible  Kombinationsmöglichkeiten  von  kleiner Restabfalltonne und größerer Biotonne. Zum kleinen 60-Liter-Restabfallbehälter kann beispielsweise gegen eine etwas höhere Grund- und Leerungsgebühr eine Biotonne der Größe 120 Liter, bei Bedarf sogar ein 240-Liter-Bioabfallbehälter bestellt werden.
  • Anlieferung am Kompostwerk
    Privathaushalte  aus  dem  Landkreis  Kitzingen,  die  an  die kommunale  Abfallwirtschaft  angeschlossen  sind,  können Grünabfälle bis zu einem Kubikmeter pro Jahr kostenlos am Kompostwerk  im  Klosterforst  anliefern.  Größere  Mengen werden natürlich auch angenommen, kosten dann allerdings  (Preisauskunft  unter  Tel.  09325/97  17-0).  Das  Kompostwerk  ist  über  die  Kreisstraße  zwischen  Großlangheim  und
    Hörblach zu erreichen und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
    Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
    Samstag von 9 bis 12 Uhr
  • Grüngutsack
    Als weitere Alternative, um seine Grünabfälle loszuwerden, bietet sich der offizielle Grüngutsack des Landkreises an. Er fasst  120 Liter und kann  bei  der  Abfuhr  der  Biotonne  mit dazugestellt werden. Der Grüngutsack kostet 3,50 Euro und kann u.a. am  Landratsamt  Kitzingen erworben werden.
    Weitere  Verkaufsstellen  im  Landkreis  können unter www.abfallwelt.de nachgeschlagen werden.
  • Grüngutcontainer
    In 13 Landkreisgemeinden stehen spezielle Grüngutcontainer. Weitere Informationen zu diesem Service, der in Eigenregie von den Gemeinden angeboten wird, erhält der Gartenbesitzer bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  • Keine Plastiktüten in die Biotonne
    Zum Schluss möchte die Abfallberatung erneut darauf hinweisen, dass Plastiktüten für die Biotonne tabu sind. Dies gilt auch für biologisch abbaubare Kunststofftüten (so genannte Bio-Abfallbeutel). Bio-Abfallbeutel können vom Müllwerker nicht von normalen Plastiktüten unterschieden werden. Außerdem verrotten sie wesentlich langsamer, was die Verarbeitungsprozesse der Bioabfälle im Kompostwerk stört. Als Alternative bieten sich hier spezielle Sammelbeutel aus Papier an, die im Supermarkt oft direkt neben den Bio-Abfallbeuteln im Regal liegen.
  • Noch Fragen?
    Weitere Informationen zu den verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle gibt es unter

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Vogelhochzeit, Raketen und leckeres Grillfleisch beim Schulfest in Kaltensondheim

(07.11.2011)

Zum Schulfest Ende Juli 2011 im und am Schulhaus Kaltensondheim konnten wir zusätzlich zu unseren 45 Schülern auch weit über 100 Gäste begrüßen. Die Kinder der Klassen 1/2b und 3b führten für ihre Familien das Singspiel „Rolfs Vogelhochzeit“ auf. Nach der Stärkung durch viele leckere Kuchen, durften alle anwesenden Kinder die Spielstraße durchlaufen. Riesenmikado, Dosenwerfen, Elfmeterschießen und als Höhepunkt das starten selbstgebastelter Raketen durch Luftdruck waren die Highlights für die Kinder. Eltern, Großeltern, Geschwisterkinder, die eingeladenen Vorschulkinder, Bürgermeisterin Frau Zirndt, ihr Stellvertreter Herr Kuhstrebe, Konrektor Herr Mündlein und die anwesenden Lehrer fühlten sich auf dem Pausenhof sichtlich wohl. Besonders als am Abend der Grill angeschürt wurde und sich leckerer Duft verbreitete, waren viele Stimmen zu hören, dass hier ruhig häufiger ein Schulfest stattfinden dürfe. Bedanken möchten wir uns bei der Freiwilligen Feuerwehr Kaltensondheim und dem Sportverein Biebelried für die Ausleihe der Biergarnituren, sowie ganz besonders bei Familie Erb aus Biebelried, die den Grill, Steaks und Bratwürste kostenlos zur Verfügung stellte. Vielen Dank auch an alle Eltern, die durch ihre tatkräftige Unterstützung dieses Schulfest möglich gemacht haben. Aus aktuellem Anlass spendeten wir mit 300,- € knapp die Hälfte des Erlöses an die Aktion Sternstunden, um notleidende Kinder in Ostafrika zu unterstützen. Den Restbetrag nutzten wir hauptsächlich, um neue Pausenspiele zu erwerben und so dem Bewegungsdrang der Kinder entgegen zu kommen .

Monika Schramm

Foto zu Meldung: Vogelhochzeit, Raketen und leckeres Grillfleisch beim Schulfest in Kaltensondheim

Die Dorfjugend von Biebelried im Gespräch mit der Gemeinde

(07.11.2011)

Der Dorfweiher gefällt, der Container weniger

Am 30. September haben 25 Jugendliche aus den Ortsteilen der Gemeinde Biebelried die Einladung von Bürgermeisterin Renate Zirndt und der Jugendreferentin Andrea Czech angenommen und sind zur Jungbürgerversammlung ins Kaltensondheimer Feuerwehrhaus gekommen. Die örtlichen Vereine, die Jugendfeuerwehren und die Evangelische Landjugend waren ebenfalls anwesend. Ein thema war unter anderem, wie die Vereine noch stärker in die örtliche Jugendarbeit eingebunden werden können. sie er- hielten von Margrit Fragmeier vom Kreisjugendring Kitzingen ausführliche Informationen über seine Angebote und Fördermöglichkeit der Jugendarbeit. Die jungen Gäste im Alter zwischen 12 und 21 Jahren beteiligten sich aktiv mit Wortmeldungen und Beiträgen an die Bürgermeisterin. Dabei zeigte sich, dass die Jugendlichen beileibe nicht nur an Freizeit und Party denken. Die Jugendlichen meldeten sich eifrig und engagiert, als es darum ging, was ihnen in ihrer Gemeinde gut oder nicht gefällt. Es waren nicht nur spezielle Themen der Jugend, die von der jungen Generation benannt wurden. Punkte, die in Bürgerversammlungen von Erwachsenen angesprochen werden, interessieren auch die Biebelrieder Jugend. Viele Biebelrieder Kinder bestätigten der Bürgermeisterin, dass der in diesem Jahr neu hergerichtete Dorfweiher eine gelungene Sache sei. sie zeigten auch schweren Herzens Verständnis, dass die Gemeinde aus Haftungsgründen ein Badeverbotsschild aufgestellt hat. Lob gab es für die kürzlich erfolgte Reparatur der Straßenschäden in der Hauptstraße. Der Spielplatz in der Biebelrieder Siedlung gefällt der Dorfjugend gut und die Vereine lobten die Gemeinde, weil der gemeindliche Kindergartenbus unter anderem für Fahrten der Jugendfeuerwehr zur Verfügung steht. Kritik kam zur Schulbusanbindung des Ortsteils Kaltensondheim nach Kitzingen und zu den Kosten des Schulbusses. Die Kaltensondheimer Kinder müssen im Bus über Westheim, Biebelried und Repperndorf nach Kitzingen gefahren werden und diese längere Fahrtstrecke auch noch bezahlen, obgleich Kitzingen nur sechs Kilometer entfernt liegt. Die zum Teil schlechte Versorgung mit schnellem Internet ist ein weiteres Anliegen der Jugendlichen. Auch Anregungen und Wünsche richteten die Jugendlichen an die Gemeinde: Für den Ortsteil Kaltensondheim fehlt eine Radwegverbindung nach Kitzingen und der Sportplatz am Schulgelände sollte mehr gepflegt werden. Für Biebelried wünschten sich die Jugendlichen neben der Neugestaltung der Würzburger Straße eine Halfpipe, einen Jugendraum und eine tischtennisplatte für den Spielplatz. Bürgermeisterin Zirndt beantwortete viele Punkte sofort: Die Radwegverbindung liegt nicht nur in der Hand von Biebelried. Insgesamt gehe es um 1,6 Kilometer, von denen nur 600 Meter auf Kaltensondheim Flur liegen. Der größere Teil nach der Autobahnbrücke in Richtung Eherieder Mühle gehört zu Kitzingen. Die Stadt Kitzingen wolle aber erst einmal, so ein schreiben von Oberbürgermeister Siegfried Müller, das Radwegenetz zu ihren Stadtteilen verbessern. Die Neugestaltung der Würzburger Straße stehe im nächsten Abschnitt der Dorferneuerung an und bei den Maßnahmen im Sportplatzumfeld wurde im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neben einem Wasserspielplatz auch über eine Tischtennisplatte nachgedacht. Zur Halfpipe machte die Bürgermeisterin wenig Hoffnung. Baukosten von 40.000 Euro und mehr sind für eine Gemeinde wie Biebelried nicht finanzierbar. Margrit Fragmeier ergänzte, dass Halfpipes teure Modeerscheinungen sind, die nach wenigen Jahren ungenutzt herumstehen. Einige Gemeinden würden sie daher schon wieder abbauen. Fragmeier regte an, dass die Skater die Möglichkeit zur Nutzung des kiGabusses nutzen und über ihren Verein eine Fahrt zu einer Halfpipe organisieren sollten. Auch stünde das Fahrzeug der kJR für derartige Aktionen zur Verfügung. Die Bürgermeisterin und die Jugendreferentin sind zufrieden: Die von ihnen ins Leben gerufene Jungbürgerversammlung, die 2009 erstmals veranstaltet wurde, ist ein voller Erfolg und die Jugendlichen hatten sichtlich Freude an der Diskussion.

Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung 2012

(07.11.2011)

Die Anmeldung für die staatliche Fischereiprüfung (Land Bayern) muss bis spätestens 1. Dezember 2011 erfolgen. Die Anmeldung ist online im Internet unter www.fischerpruefung.bayern.de möglich. Ansonsten sind die Anmeldeformulare in der VGem Kitzingen, im Einwohnermeldeamt (Zimmer 17) erhältlich.

Räume für private Feiern zu vermieten

(07.11.2011)

Suchen sie einen Raum, in dem sie ihre private Feier (Geburtstagsfeier, Jubiläumsfeier, usw.) veranstalten können? Die Gemeinde Biebelried vermietet für solche Anlässe in den jeweiligen Ortsteilen (Biebelried, Kaltensondheim und Westheim) an Gemeindebürger folgende Räumlichkeiten:

  • im Rathaus Biebelried: Gesamter Teil (80,00 Euro), großer Teil (60,00 Euro) oder kleiner Teil (20,00 Euro) des Gemeindesaals mit Küche oder Keller mit Küche (40,00 Euro)
  • im Rathaus Westheim: Rathaussaal mit Küche (40,00 Euro)
  • im Feuerwehrgerätehaus Kaltensondheim: gesamter (120,00 Euro) oder halber Saal (70,00 Euro) mit Küche.


Falls sie Interesse haben, wenden sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner:
Rathaus Biebelried: Frau Birgit Markert, Tel.: 0172/8184768
Rathaus Westheim: Herr Werner Seubert, Tel.: 09321/8505
Feuerwehrgerätehaus Kaltensondheim: Frau Waltraud Meyer, Tel.: 09321/6790

Wohnung zu vermieten

(07.11.2011)

Die Gemeinde Biebelried vermietet voraussichtlich ab sofort im Anwesen, Schulweg 5, Biebelried-Kaltensondheim, eine Wohnung im EG. Daten: 4 Zimmer, Küche, Bad, WC, Flur, Abstellraum, Speisekammer; insgesamt 93,26 m2 + 2 Kellerräume. Die Miete (zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) beträgt monatlich 325,00 Euro. Der zukünftige Mieter hat die Rasenpflege der Gartenanlage zu übernehmen. Eine Besichtigung ist nach Absprache möglich. Interessenten werden gebeten sich schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen Herrn Freitag, zu bewerben oder sich telefonisch unter tel.: 09321/9166-201 zu melden.

Ländliche Entwicklung - Dorferneuerung Biebelried

(29.09.2011)

Dorferneuerung Biebelried 4, Gemeinde Biebelried, Landkreis Kitzingen Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG, Art.4 Abs.3, Satz 1,2 und 5 und Abs.4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)

 

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Biebelried 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbau- berechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am Montag, dem 21.11.2011, um 19:30 Uhr, Ort: Rathaus in Biebelried, Hauptstr. 4, 97318 Biebelried. 

 

Tagesordnung 

  1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
  2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
  3. Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen in den Vorstand wählen. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten stimmen erhalten. 

 

Würzburg, 29.09.2011    gez. Sonja Röder

 

ELSTER·die ELektronische STeuerERklärung auf der Mainfrankenmesse 2011

(29.09.2011)

Interessierte Bürgerinnen und Bürgern haben in der Zeit vom
1. Oktober 2011 bis 9. Oktober 2011 auf der Mainfrankenmesse in Würzburg die Möglichkeit, sich über die Nutzung des  kostenlosen  Programms  ElsterFormular  zur  Erstellung der Einkommensteuererklärung zu informieren. Am Messestand der Finanzämter wird daneben auch die Anmeldung und Registrierung  im  Elsteronlineportal  zur  Erzeugung eines Sicherheitszertifikats vorgeführt und erläutert. Mit dem Sicherheitszertifikat  unterzeichnet  der  Nutzer  seine  Steuererklärung elektronisch und erspart sich damit den Papierausdruck der Steuererklärung. Die elektronische Übermittlung von  Steuererklärungen  ist  mit  dem  kostenlosen  Programm der Steuerverwaltung und mit vielen käuflich zu erwerbenden Steuererklärungsprogrammen möglich.

Für Schülerinnen und Schüler gibt es Informationen zu den
Ausbildungsberufen [Finanzwirt, Dipl-Finanzwirt (FH) und
Dipl.-Verwaltungsinformatiker  (FH)]  der  Steuerverwaltung.
Auch  zum  neuen Verfahren  ELstAM  (elektronische  Lohnsteuerabzugsmerkmale),  das  die  alte Lohnsteuerkarte  an 2012  ersetzt,  werden  Informationen  angeboten.  Der  Messestand  der  unterfränkischen  Finanzämter  befindet  sich  in Halle 25, stand 2505. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  der  unterfränkischen  Finimzämter  und  des  Finanzamts Uffenheim würden sich freuen möglichst viele interessierte Bürgerinnen  und  Bürger  auf  der Mainfrankenmesse  2011 begrüssen zu dürfen.


Veranstaltungskalender 2012

(29.09.2011)

Für die Aufnahme der örtlichen Veranstaltungstermine 2012
im  Veranstaltungskalender  des  Landkreises  „Zauber  der
Vielfalt“ benötigen wir die geplanten Termine der Kirchen,
Vereinen,  Gruppen  und  sonst  Einrichtungen.  Meldefrist  an
die Gemeinde ist der 14.10.2011. Anmeldung der Termine bitte schriftlich:
Briefkasten am Rathaus oder per FAX (09321 9166-150) oder
per E-Mail ( )

Beschleunigte Zusammenlegung Westheim VII

(29.09.2011)

Neue Pachtflächen der Gemeinde Biebelried

Die Gemeinde Biebelried wird die durch die beschleunigte
Zusammenlegung entstandenen Pachtflächen baldmöglichst
ausschreiben. Bitte achten sie im Oktober auf die Aushänge
in den öffentlichen Mitteilungskästen der Gemeinde an den
Rathäusern!

Entwässerungsgräben

Derzeit werden in der Gemeinde die Entwässerungsgräben
geputzt. Die Landwirte der angrenzenden Äcker werden eindringlichst gebeten, bei der Bewirtschaftung die zukünftigen Grundstücksgrenzen zu beachten.

Steinlesepatz

Die  Gemeinde  stellt  als  Steinleseplatz  in  der  Gemarkung
Westheim eine Fläche östlich der Kläranlage zur Verfügung.
Der Bauhof wird die Fläche durch Trassierband demnächst
kenntlich  machen.  Der  Steinleseplatz  ist  nur  für  Feldsteine bestimmt und nicht für die Entsorgung von Baumaterial oder Dachziegeln. Grenzsteine, die nicht mehr benötigt werden, können dort ebenfalls hingebracht werden. Diese bitte getrennt von den Feldsteinen ablegen.


Schnelles Internet

(01.08.2011)

Die  Gemeinde  Biebelried  hat  die  Firmenkooperation
MKH  Kabel-Holding  GmbH  /  Emotec  im  Herbst  2010
beauftragt,  eine  Breitbandlösung  über  Funktechnologie
in den ortsteilen aufzubauen. Der Aufbau sollte, so das
Angebot, für alle ortsteile kostenneutral erfolgen. Bislang
konnte  die  Firmenkooperation  nur  einen  standortver-
trag über einen der drei Antennenstandorte abschließen.
Es  war  der  Gemeinde  Biebelried  zugesichert,  die  An-
lage  in  allen  ortsteilen  bis  Ende  Mai  2011  in  Betrieb
zu   nehmen.   Die   Gemeinde   hat   der   Firmenkoope-
ration  Frist  zum  Aufbau  der  Anlage  bis  16.08.2011
gesetzt.
seit Kurzem stehen in den drei ortsteilen Breitbandlösun-
gen  über  LtE  (  z.B.  telekom  und  Vodafone)  zur  Verfü-
gung