Drei kostenfreie FFP2-Masken für pflegende Angehörige
Verteilung über die Gemeinden
Die vom Landratsamt gestellten Masken für pflegende Angehörige sind nun, gegen Vorlage des Pflegescheins in den Amtsstunden des Ersten Bürgermeisters im Rathaus, abholbereit.
Auf die Bekanntmachung des Landratsamtes wird verwiesen.
Landkreis Kitzingen
Ende Januar sollen Bürger, die Angehörige zu Hause pflegen, laut Gesundheitsministerium drei FFP2-Masken kostenfrei bekommen. Bereits im Dezember war dies vom Freistaat Bayern angekündigt worden, nun ist die Verteilung über die Landkreise angekündigt.
Kommende Woche, in der Kalenderwoche 3, sollen die Masken durch das THW an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert werden. Sobald sie vorliegen, werden die Masken dann von den Landkreisen an die Städte und Gemeinden weitergegeben. Wenn der Zeitplan des Ministeriums eingehalten wird, können die Bürger, die Angehörige zu Hause pflegen, die FFP2-Schutzmasken dann ab der Kalenderwoche 4, also Ende Januar, in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen am Wohnort kostenfrei abholen.
Hinsichtlich der Abgabe gelten laut Gesundheitsministerium folgende Kriterien:
- jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person.
Über 70 Prozent der Pflegebedürftigen auch im Landkreis Kitzingen werden zu Hause betreut.
Derzeit ist von Seiten der Staatsregierung angekündigt, dass noch andere Gruppen, wie zum Beispiel bedürftige Mitbürger, kostenfrei Masken bekommen sollen. Diese werden vom Jobcenter und dem Sozialamt direkt an die Betroffenen versandt, sobald sie geliefert wurden.