Alte Gesundheitskarte verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit
Ab 1. Januar 2015 erhalten gesetzlich krankenversicherte Patienten in Arzt- und Zahnarztpraxen nur noch bei Vorlage der neuen elektronischen Gesundheitskarte die gewohnte Behandlung. Darauf weist jetzt die AOK Würzburg hin. „Auch wenn auf der alten Karte ein längeres Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist, brauchen Versicherte ab dem neuen Jahr die neue elektronische Gesundheitskarte", so Horst Keller, Direktor der AOK in Würzburg.
Bereits im August haben auf Bundesebene die Vertreter der Ärzte und Zahnärzte sowie der gesetzlichen Krankenversicherung das endgültige Ende der alten Krankenversichertenkarte besiegelt. Laut Keller haben mehr als 98 Prozent der bayerischen AOK-Versicherten bereits die neue Karte. „Alle anderen Patienten sollten jetzt möglichst umgehend die neue Karte beantragen, damit sie sie rechtzeitig zum neuen Jahr zur Verfügung haben", so der AOK-Chef. Wer ohne gültige Gesundheitskarte zum Arzt oder Zahnarzt geht, ist verpflichtet, künftig für jede Behandlung eigens einen Krankenversicherungsnachweis zu erbringen.