Neue Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden
Ab dem 01.08.2014 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht für jeden, der gewerbsmäßig Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet.
Von der Erlaubnispflicht sind neben Hundeschulen auch andere Tätigkeiten betroffen, wie z. B. Anbieten von Verhaltenstherapie von Hunden oder Ausbildung von Jagd-, Blinden- oder Wachhunden für andere. Entsprechende Angebote von Vereinen sind ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern ein Entgelt erhoben wird.
Informationen und ein Antrag auf Erlaubniserteilung sind beim Veterinäramt Kitzingen zu beziehen.